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Full text of "Geschichte der deutschen Schriftsprache in Augsburg bis zum Jahre 1374"

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I 



' ^Zi>J3>.),(, 



SaröartJ (JtolUst tibrarg 

THE GIFT OF 

FREDERICK ATHERN LANE, 

OF NEW VORK, N. Y. 

(CUu of 184g.) 



»J&S«4r.l8'\'^. 



1 



ACTA GERMANICA 



ORGAN FÜR DEUTSCHE PHILOLOGIE 



HERAUSGEGEBEN 



VON 



RUDOLF HENNING und JULIUS HOFFORY. 



Band Y, Heft 2. i 

! 

Geschichte der Deutschen Schriftsprache in Augsburg 

bis zum Jahre 1374. 

Von 

Friedrich Scholz. 




Berlin. 

Mayer & Müller. 

1898. 



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Geschichte 



der 



Deutschen Schriftsprache in Augsburg 



bis zum Jahre 1374. 



Von 



Friedrich Scholz. 



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Berlin. 
Mayer & Müller. 

1898. 






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Inhalt. 

Seite 

Einleitung 1 (246) 

Erster Abschnitt: Methode und Quellen 4 (249) 

Die ungedruckten Quellen im Einzelnen: A. Originale; 

B. Kopien 9 (254) 

Zweiter Abschnitt: Die Augsburger Urkunde: A. Normen und 

Bestandteile . 15 (2H1) 

B. Kanzleien und Schreiber in Augsburg 40 (286) 

Einzelne Zeichen (Indices) und Buchstaben 59 (305) 

Dritter Abschnitt: Lautlehre: Vokalismus 66 (312) 

Konsonantismus 197 (443) 

Synkope, Apokope 249 (495) 

Zerdehnung: Ein- und Anfügen von Vokalen 252 (498) 

Flexionen 253 (499) 

Superlativ und Komparativ 254 (500) 

Konjunktivformen 255 (501) 

Infinitiv mit ge- 255 (501) 

Adverbialbildimg mit -liehen 256 (502) 

«Tcsamtverlauf der Entwicklung der augsburgischen Schrift- 
sprache 256 (502) 



Abkürzungen. 



Handschriftliches: M.R. oder R. = Königl. bair. Allgemeines Reichs- 
archiv in München. 
St. oder Staatsarchiv = Königl. preuss. Geheimes Staatsarchiv zu 

Berlin. 
A. = Augsburger Stadtarchiv. 
(A.) R. == Augsburg Reichsstadt (Signatur der Archivalieu im 

Münchener Reichsarcliiv. 
H, = Augsburg Hoohstift (im Münchener Reichsarchiv). 
St. U. «*» Augsburg St. Ulrich ,. ,. 

St. C. s= Augsburg Kloster St. Katharina (Münchener Reichsarchiv). 
St. St. = Augsburg St. Stephan (Münchener Reichsarchiv). 
St. M. = Augsburg St. Moritz (Münchener Reichsarchiv), 
hl. Cr. = Augsburg Zum heiligen Kreutz (Münchener Reichsarchiv). 
Achtb. «= Aehtbuch der Stadt Augsburg. 
Stadtb. =s Stadtbuch der Stadt Augsburg. 
Drucke: Bresslau = Bresslau ürkundenlehre. 

Kaufmann = Kauffmann, Geschichte der schwäbischen Mundart 1890. 
Bohnenberger =^ K. Bohnenberger , Zur Geschichte der schwab. 

Mundart in 15. Jh. Tübingen 1892. 
Z. d. h. V. für Schwab, und Neuburg = Zeitschrift des liistor. 

Vereins für Schwaben und Neuburg. 
Augsb. Urk.buch == ürkundenbuch der Stadt Augsburg heraiisgeg. 

V. Chr. Meyer. 
Stadtb. V. Augsb. (ed. Meyer) = Stadtbuch der Stadt Augsburg 

herausgeg. v. Chr. Meyer. 



Einleitung. 

Wo auch immer wir die Blätter der älteren deutschen 
Kulturgeschichte aufschlagen, kaum ein Name wird uns häufiger 
begegnen als der Name Augsburg: ein Mittelpunkt geistigen 
Lebens offenbar, wie es in Deutschland lange Jahrhunderte 
hindurch wenige gegeben hat. Aber nicht nur die Stadt in 
den Grenzen ihrer Mauern hat auf diesen Buhm Anspruch, 
sie ist nur das Centrum eines freilich immer noch beschränkten 
Kulturgebietes, das sich nicht nur politisch aus den Nachbar- 
gebieten ganz deutlich heraushebt. Frühe schon besass der 
Augsburger Bischofssitz eine weithin reichende Bedeutung; 
würdig stehen daneben ältere wie jüngere Klöster und Stifter. 
Bald stellte sich ein zusehends erstarkendes Bürgertum, das 
sich kräftig genug fühlte, ohne den bevormundenden Willen 
der Geistlichkeit seinen Verwaltungsbedürfnissen gerecht zu 
werden, trotzig und selbstbewusst jenen gegenüber und zur 
Seite, bis es sich endlich mit der Einführung der Zunftherrschaft 
ganz in sich selbst abschloss und den Bestitutionsbestrebungen 
des Klerus gegenüber sich als unbezwingbar erwies, ümso- 
mehr aber erschloss sich die rasch aufblühende Stadt der 
Welt. Durch den Wohlstand, der sich auf allen Gebieten 
offenbarte, gewann sie einerseits immer mehr Mittel, ihre 
Pracht nach aussen zu entfalten und ihre geistigen wie 
materiellen Güter in die Welt zu tragen, wurde sie ander- 
seits bald der Mittelpunkt eines glänzenden Handelslebens und 
eine Hegerin geistiger Interessen auch für Fremde. Als 
Schwabe besass der Augsburger wohl auch die fast sprich- 
wörtlich gewordene Wanderlust seiner Stammesgenossen ; was 

war also natürlicher, als dass er bei der Heimkehr einen 

17 



248 Einleitung. 2 

Schatz von Bildung und Welterfahrenheit mitbrachte, der ihn 
befähigte, allen Lebenslagen sich anzupassen. Namentlich 
die Sprech- und Ausdrucksweise des Augsburgers gewann 
durch solche Wanderungen, auf denen er lernte, Schlechtes 
auszuscheiden und Besseres sich zu eigen zu machen. Seine 
Sprache wurde schliesslich geradezu als die ^hübsche sprach' ^ 
gerühmt. Ein solches Urteil ist an und für sich schon ge- 
eignet, ein tieferes Interesse für die Augsburger Sprache zu 
erwecken. Wenn wir nun dazu in Eechnung bringen, dass 
Augsburg da liegt, wo drei germanische Stämme im Mittel- 
alter zusammenstossen : Franken, Schwaben und Bayern ; wenn 
wir ferner uns erinnern, dass ein augsburger Kleriker, David 
von Augsburg, seiner Zeit für die Feststellung eines einheit- 
lichen Rechts für Schwaben durch die Abfassung des Schwaben- 
Spiegels den Grund legte, dass vielleicht derselben Quelle, 
sicher aber in Augsburg, das älteste deutsche Statutarrecht 
entsprang, wenn wir endlich jenem schon erwähnten Kampf 
eines erstarkenden Bürgertums und einer noch lebenskräftigen 
und auf die Tradition sich steifenden klerikalen Sippe eine 
besondere Bedeutung für die geistige Entwicklung Augsburgs 
beilegen, so erweist sich das Interesse für die geistigen Ver- 
kehrsmittel der Stadt als durchaus gerechtfertigt. 

So unternimmt es denn die vorliegende Untersuchung, 
die Augsburger Sprache, wie sie sich in den offiziellen Schreib- 
gelegenheiten kundgiebt, während der Entwicklungsperiode 
der Stadt, d. h. im 13. und 14. Jh., zu behandeln. 

Zum Ausganspunkt habe ich den Beginn der Abfassung 
der schriftlichen Rechtsdenkmäler genommen, die meinen 
Forschungen allein als Quelle gedient haben, es ist das Jahr 

*Euling, Sprache und Verskunst H. Kaufringers: Progr. langen^ 
Ostern 1892, S. 4 f. : *Wollauf gesell wir wollen wandern ! | sprach ein gut 
gesell zum andern, | wol zwuundsibenzig meil | ist uns kaum ein katz^ 
weil I wann welch man sich des erwigt, | das er fremder land pfligt | 
der findet an einer stat, | das er in der andern nit gefunden hat. | wil 
ers als derstreichen, | so vindt er sicherleichen | zu Augspurg die hübschen 
sprach.* | Vgl auch Edw. Schröder: GGA. 1888, S. 263 und Socin 
S. 180. 



3 Einleitung. 249 

der ersten deutsch abgefassten augsborgischen Urkunde: 1272. 
Den geeigneten Abschluss finde ich in dem Jahre 1374, indem 
ich mich dabei nur von sprachlichen Eücksichten leiten lasse. 
Ich habe mir femer meine Aufgabe in vier Abschnitte 
geteilt: Der erste soll Grundlagen und Methode der Unter- 
suchung behandeln. Der zweite, grössere Abschnitt wird sich 
mit dem Urkundenwesen Augsburgs beschäftigen. Auf eine 
kurze Betrachtung der gesetzlichen Bestimmungen und die 
Beurkundungsformen in ihrer Entwicklung bis zu dem von 
mir in Aussicht genommenen Zeitpunkt folgt ein Bild des 
Augsburger Kanzleiwesens innerhalb der abgesteckten Grenzen, 
soweit durch . gewissenhafte Benutzung des Quellenmaterials 
und der älteren Forschung Klarheit in einem so schwer zu* 
gänglichen Yerwaltungszweig, wie es die Kanzl^ einer mittel- 
alterlichen Stadt ist, zu gewinnen war. Den dritten Abschnitt 
füllen die grammatischen Untersuchungen über Lautstand, 
Schreibung und Stil der Urkunden wie der übrigen amtlichen 
Erzeugnisse der Kanzlei. Ein vierter Teil endlich versucht 
zurückblickend auf die vorangegangenen Betrachtungen den 
Gesamtverlauf der schriftsprachlichen Entwicklung in Augs- 
burg festzustellen und ihn in Zusammenhang mit dem Problem 
der mittelalterlichen Kanzleisprache als einer Form der ältesten 
deutschen Schriftsprache zu bringen. Keiner der vier Teile 
wird ganz Wiederholungen aus einem vorangehenden ver- 
meiden können, da die Einzeluntersuchungen nicht ganz für 
sich ihren Weg gehen können und sollen; ich werde mich 
jedoch bemühen, nicht zu sehr den fortlaufenden Text durch 
sich häufende Verweisungen zu verunstalten. 



17* 



Erster Abschnitt. 
Methode und Quellen. 

Die Göttinger Akademie der "Wissenschaften stellte im 
Jahre 1891 ^ die Aufgabe, eine sprachgeschichtliche Unter- 
suchung der kaiserlichen Kanzleisprache bis Maximilian vor- 
zunehmen; ausdrücklich wurde hinzugefügt: 'Benutzung un- 
gedruckten Materials wird nicht verlangt.' Die Bedingungen, 
unter denen die Lösung vor sich gehen sollte, kennzeichnen 
im ganzen den gegenwärtigen Betrieb aller die Geschichte 
der Schriftsprache betreffenden Forschungen. Man suchte 
sich wohl darüber klar zu werden, welche Arten von 
Denkmälern für die Lösung des Problems der mhd. Schrift- 
sprache herangezogen werden könnten, man fragte sich, ob 
prosaische oder poetische Erzeugnisse den Anforderungen einer 
gemeinverständlichen Sprache in Deutschland mehr gerecht 
zu werden strebten, aber man legte kritiklos alles erreichbare 
Material der gewählten Gattung zu Grunde und beutete es 
in der gleichen Weise aus. Bezeichnend ist es für dieses 
Verfahren, wenn BehagheP sich folgendermassen äussert: 
'Weiterhin hat man — und hierin liegt zweifellos die Ent- 
scheidung der Frage — die Sprache der Quellen geprüft. 
Es zeigte sich, dass bei den klassischen Dichtungen der mittel- 
hochdeutschen Zeit, die sehr verschiedenen Gegenden Deutsch- 
lands angehören, die sprachlichen Unterschiede, die sich aus 



^ Nachrichten von der kgl. Gesellschaft der Wissenschaften zu 
Göttingen 1891, S. 126. 

' Behaghel, Zur Frage nach einer mhd. Schriftsprache : Festschrift 
der Universität Basel zum Heidelberger Jubiläum, Basel 1886, S. 46. 



5 Erster Abschnitt. Methode und Quellen. 251 

den Breimen ermitteln liessen, fast verschwindende waren.' 
Allerdings ging nun Behaghel bei der gleichen Gelegenheit 
energisch einen Schritt weiter, indem er für die Frage der 
mhd. Schriftsprache die deutschen Urkunden entschieden als 
das geeignete üntersuchungsfeld hinstellte. 'Die Urkunden 
bilden die einzige unbedingt zuverlässige Grundlage der 
Forschung, vorausgesetzt, dass bei ihrer Verwerthung gewisse 
Vorsichtsmassregeln nicht ausser acht gelassen werden.' ^ Er 
schliesst Yerhaltungsmassregeln an, die in ihrer Form und 
Fülle gewiss eine dankenswerthe Einführung in Urkimden- 
untersuchungen zu sprachgeschichtlichen Zwecken waren und 
darum an und für sich beachtenswert sein konnten. Aber 
wenn er auch eine methodische Behandlung diplomatischer 
Schriftstücke zu sprachgeschichtlicher Verwertung forderte, 
konnten seine Batschläge doch nur bei einem Material 
fruchtbar sein, das uns über die Person der Verfasser, die 
Behaghel gewissermassen in den Vordergrund stellt, aus- 
reichend unterrichtet. Diesem Zweck entspricht aber einzig 
und allein die Benutzung handschriftlicher Quellen, da sie uns 
erstens das Gesamtbild des Schriftstückes schaffen, zweitens 
den einzigen Weg zur Feststellung des Schreibers und mög- 
licherweise seiner Herkunft und seiner Thätigkeit nach ver- 
schiedenen Seiten hin bieten. Der erste meines Wissens, der 
in der richtigen Erkenntnis der Vorzüge hs. Materials auf 
die vollständige Wertlosigkeit jedes Druckes, gleich ob älterer 
oder neuerer Edition, hinwies, war Brandstetter; sicher ist er 
der erste, der auf Grund nützlicher methodologischer Grund- 
sätze und Anweisungen und ausschliesslich hs. Originalquellen 
an die Untersuchung einer lokalen Kanzleisprache ging ^. In 
den gleichen Bahnen bewegte sich fast gleichzeitig eine zweite 
sprachliche Behandlung des Problems der lokalen Kanzlei- 
sprachen des Mittelalters und der angehenden Neuzeit, mit 



^ Behaghel a. a. 0., S. 47. 

^ IL Brandstetter, Die Luzemer Kanzleisprache von 1250 — 1600: 
Geschichtsfreund 47, 227 ff. (1892). 



358 Erster Abschnitt. 6 

der Scheel^ 1892 hervortrat. Immerhin ist die Art und 
Weise^ in der er sein Thema ausführt^ gegenüber den Brand- 
stetterschen Erfolgen noch als ein Fortschritt zu bezeichnen. 
Einmal wählte Scheel als Ausgangspunkt einen wichtigen Ort, 
ein politisches und kulturgeschichtliches Centrum ; sodann er- 
kannte er von vom herein den geeigneten Weg, in der Sprache 
der Urkunden den lokalen Dialekt, wenigstens die dialektliche 
Färbung, herauszufinden, indem er den politischen Verhält- 
nissen seines Gebietes Bechnung tragend eine scharfe Grenze 
zwischen der bischöflichen und der städtischen Kanzlei zog 
und in der Gegenüberstellung beider die Möglichkeit nachwies, 
die Kanzleisprache als eine Lebensbethätigung der Mundart 
zu erkennen. 

Indem ich selbst nun die durch die Erfolge beider Forscher 
als fruchtbar sich ausweisenden Grundsätze mir zu eigen 
machte, wandte ich mich den folgenden Untersuchungen über 
die Augsburger Kanzleisprache in der oben abgegrenzten 
Zeit zu. Es sei mir an diesem Orte gestattet, zu der schon 
angeregten Prinzipienfrage Stellung zu nehmen, indem ich den 
aus jenen Arbeiten in methodologischer Hinsicht gezogenen 
Gewinn mit weiteren eigenen Erkenntnissen vereinige. 

Um für die Frage nach der ältesten Schriftsprache weitere 
Gesichtspunkte offen zu halten, ist es geraten, 

1) als Schauplatz einen für die Geschichte der Zeit be- 
deutsamen Ort zu wählen; 

2) müssen die lokalen rechtslitterarischen Denkmäler in 
reicher Zahl und womöglich in ununterbrochener Heihe vor- 
handen sein. Entspricht das Vorgefundene diesen Ansprüchen, 
so ist es 

3) Grundbedingung, nur ungedrucktes Material zu ver- 
werten, das vorhandene kritisch zu sichten auf Originalität 
des Schriftstückes und Zuverlässigkeit des Ausgangsortes hin. 

^ "W. Scheel, Beiträge zur Geschichte der neuhochdeutschen G-emein- 
sprache in Köln (Marburger Dissertation 1892), vollständig unter dem 
Titel ^Jaspar von Gennep und die Entwicklung der neuhochdeutschen 
Schriftsprache in Köln* im 8. Ergänzungsheft der "Westdeutschen Zeit- 
schrift f. Gesch. und Kunst (Trier 1898), S. 1—75. 



7 Methode und Quellen. g53 

Indem ioh nun gerade 4ie letzteren Funkte be^ond^rs 
stark betone, halte ich es für angemessen, die Frage nach 
der Brauchbarkeit und ünbrauchbarkeit von Quellen im 
Zusammenhang noch einmal an der Hand von selbst an- 
gestellten Abwägungen yorzunehmen ; auf dem so gewonnenen 
festen Boden fussend kann ich mich der weiteren Niitsbar'- 
machung des Stoffes nach den als notwendig erkannten Grund- 
sätzen zuwenden. 



Meine Untersuchungen teilen sich in eine diplomatische 
oder, wie ich sie auch nennen will, eine urkundengeschioht- 
liche und eine lautgeschichtlicbe Abteilung. Dem urkunden- 
geschichtlichen Teil haben alle erreichbaren Quellen der oben 
angegebenen Art Stoff geliefert : ungedruckte und gedruckte, 
hs. Archivalien und ältere wie neuere Editionen, Freilich 
machen stellenweise Druckversehen in den letzteren, weniger 
die zahlreichen z. T. beabsichtigten Buchstabenvertauschungen 
als die Wort- und Satzentstellungen, ihren Wert auch für 
den Geschichtsforscher zn einem bedingten, wie viel mehr noch 
für den Sprachforscher ; doch hat mich mein Weg kaum in 
die Nähe solcher Klippen geführt, noch viel weniger sind ßie 
mir gefährlich geworden. Wenn ich mir aber doch die Mühe 
genommen habe, einen guten Teil dieser Publikationen mit 
den Originalen zu yergleichen, so sollte das d^m lautgeschicbt- 
lichen Teil meiner Untersuchungen zu gute kommen. Hier 
habe ich es als ein unbedingtes Erfordernis erkannt, keinerlei 
Drucke, gleichviel welcher Art und Herkunft, zu verwenden, 
indem diese durchweg die Geschichte mancher Zeichen, Hülfs- 
mittel und selbständiger Buchstaben, namentlich die Ent- 
wicklung von f und s, Schluss-f zu Schluss-s, die Trennung 
von u und v nicht veranschaulichen und damit der Beobachtung 
«iner Einwirkung von Schriftbild auf Schrift wesentlich dßn 
Boden rauben.^ In der Erkenntnis dieser Grundbedingung 



^ ISuT zur Vergleichung oder Herleitung mancher Erscheinungen 
szog ich in grösserem Umfange die veröffentlichten älteren Denkmäler 
näher heran ; aus der vor unserer Periode liegenden Zeit : 10. Jh. Augs«* 



264 Erster Abschnitt. g 

habe ich daher unter den hs, Archivalien strengster Origi- 
nalität nur 

1) Originalurkunden und Kechtscodices gleicher Art, 

2) Kopien, wenn ich der Originale habhaft geworden 
war, und auch dann nur Kopien, von welchen ausdrücklich 
gleicher Ort und gleiche Zeit oder wenigstens die Zugehörig- 
keit zu einer bestimmten Periode innerhalb der Jahre von 
1272 — 1374 feststeht, zu Grunde gelegt. Dank der Sorgfalt 
der Archivverwaltungen war mir das Material dieser Art von 
vom herein zur Hand, der Frage nach Echtheit und Unecht- 
heit, vom diplomatischen wie vom sprachlichen Standpunkt 
aus, war ich daher enthoben. Es begann jedoch nun die 
Kritik weiter zu arbeiten. Die erste Frage betraf die Ver- 
fasser der einzelnen Schriftstücke. Wenn es sich z. B. heraus- 
stellte, dass der Schreiber kein Einheimischer, sondern ein 
Eingewanderter war, entstand sofort der Zweifel: darf man 
ein solches Dokument als Quelle zulassen ? Als Quelle durfte 
es gelten, wenn der Schreibort oder Schreiber keinen privaten 
oder gelegentlichen Charakter trug. Zur Aufhellung solcher 
Verhältnisse war es unumgänglich, einen geschichtlichen 
Überblick über die Schreiborte Augsburgs einzufügen. 

Weiter musste beachtet werden, unter welchen Beding- 
ungen das Schriftstück entstand und welcher Eindruck be- 
absichtigt war^. Gelegentlich darf wohl, wenn einmal der 

burger Glossen: Altd. Gl. I, H; Germ. 21, S. 1. — 11. Jh.: Prudentius- 
glossen (A): ZDA. 16, S. 3, 79. — Servatius: ZDA. 5, S. 75. — 1200: 
St. Ulrichs Leben von Albertus, her. v. Schmeller. 1844. — "Werners 
Marienleben (Augsb. Bruchstücke) her. von Greiff, Wien 1862 u. Germ. 
7, 305. — 1070: Alteste 'Urkunde' bei Massmann, Die deutschen Ab- 
schwörungs-, Glaubens-, Beicht- und Bet-Pormeln. 1839, S. 62, 189; 
Wackernagel, Altdeutsches Lesebuch * S. 162. — 13. Jh. : Schwab. Trau- 
formel: MSD.» 1, S. 819; 2, S. 462. — Aus dem 14. Jh.: Fressant 
(Hagen, Gesamtabenteuer 2, S. 35). 

^ In einem Formularium (summa diciaminis) des 13. Jh. (Baerwald, 
Formelbücher S. 10, Anmerk.) werden die Leser unterschieden, und nach 
dem Interesse, das in ihnen erweckt werden soll, wird die Abfassung 
der exordia empfohlen. Ebenso S. 11 im Baumgartenberger Formelbuch 
(Cod. Phü. S. 61). 



9 Die ungedruokten Quellen im einzelnen. 266 

sprachliche Bestand in der Hauptsache aus den hs. Zeug- 
nissen sichergestellt ist und die Kriterien für die Zugehörigkeit 
und Nichtzugehörigkeit zu diesem oder jenem sprachlichen 
Territorium gegeben sind, auch weniger zuverlässiges Material 
verwendet werden. 



Ble angedruckten Quellen im einzelnen. 

A. Originale. 

Die Urkunden hatten vor allem die Kriterien einer 
Kanzleisprache zu liefern ; sie haben mit folgender Abstufung 
diesem Zwecke gedient; die meiste Ausbeute lieferten die 
^städtischen'^ Urkunden einmal ihrer bei weitem überlegenen 
Zahl wegen und zweitens, weil sie am sichersten zur Stadt 
gehören. In zweiter Reihe stehen die klerikalen Urkunden: 
voran gehen die bischöflichen, es folgen die Urkunden der 
Klöster. Sie sind insgesamt nur mit Auswahl und nach Be- 
stimmung der Herkunft und Zugehörigkeit ihrer Verfasser 
vollwertig. 

In geringerem Grade als die Urkunden dürfen andere 
lokale Rechtsdenkmäler als Zeugnisse einer Kanzleisprache 
gelten. Unter diesem Gesichtspunkt wurden das Stadtbuch 
und das Achtbuch von Augsburg herangezogen. 

1. Das Stadtbuch: 1276—1512 (Münchener Allg. Reichs- 
archiv). Seine Beschreibung ist im grossen und ganzen schon 
in der Einleitung zu Chr. Meyers Ausgabe (1862) geliefert. 
Bemerken muss ich, dass ich bezüglich der Einleitung der 
Hände zu einem andern Ergebnis gekommen bin, indem ich 
die von M. angesetzten Hände VIII, IX, X als Eine Hand 
in drei Phasen dem Stadtschreiber Hagen (S i,) ^ zuteile '. 



* über die Bezeichnung ,8tädtisch' usw. vgl. den formengeschicht- 
lichen Teil. 

' Mit S + Index bezeichne ich die einzelnen Schreiber der städtischen 
Xanzlei. 

' Der Stadtarchivar von Augsburg, Herr Dr. Buff, erklärte sich mit 
diesem Besultat einverstanden und machte mich darauf aufmerksam, dass 
die Hand des Stadtschreibers Nikolaus Hagen (S i? nach meiner Ein- 



256 Erster Abschnitt. IQ 

Abweichungen in der Datierung von Novellen bemerke ich 
unten bei deren Verwendung. 

2. Das Achtbuch ^: 1309 bis ins 15. Jh. (Augsburger 
Stadtarchiv). Sorgfältig werden Schrift und Ausstattung erst vom 
Jahre 1346 ab, seitdem Hagen (S j,) schreibt. Häufig sind 
ganze Einträge durchgestrichen, ebenso im Text Worte aus- 
gestricheu; vereinzelt Namen nicht ausgeschrieben und oft 
Stellen frei gelassen zu späterer Ausfüllung. 

B. Kopien. 

3. Das Missivbuch* (Augsburger Stadtarchiv). Die Ein- 
tragungen sind wenig sorgfältig; flüchtige Schrift oflFenbart 
die geringe Bedeutung der Anlage für die Öffentlichkeit. 
Noch dazu sind die Einträge weder chronologisch vorge- 
nommen worden, noch auch stammen sie, wie sie dastehen, 
abschnittweise von einer Hand. 

4. Das Btirgerbuch von Augsburg*. 

5. Das Steuerbuch von Augsburg. 



teilung) aller Wahrscheinliclikeit nach bis 1369 geht. Ich setze das Jahr 
1370 als Grenze. Vgl. den Abschnitt über das Kanzleipersonal. 

* Das im Augsburger Stadtarchiv aufbewahrte sogenannte älteste 
Achtbuch der Stadt ist nicht die älteste Anlage dieser Art. Es werden 
in den Baumeisterrechnungen (Ztschr. des histor. Vereins für Schwaben 
und Neuburg V, S. 1) sehr häufig Bezahlungen des Stadtschreibers 'pro 
inscriptione quorundam proscriptorum' aufgeführt, z. B. 1320, 14. Sept. 
(S. 23): Notario de proscriptione. 1321, 11. Januar (S. 27). 

^ Auch das Missivbuch ist nicht das älteste Kopialbuch der Stadt. 
Schon 1321 erhält der Stadtschreiber Bezahlung *pro rescriptione litere 
pacis* (Baum.-Rechn. S. 27). Vgl. dazu *Re8oriptum' als Unterschrift 
des Notars unter mehreren Einträgen im Mißsivbuch (N. 59. 66). 

• Bürgeraufnahnaebuch 1288—1496, Schätze Nr. 74. Ausserdem 
enthält das Stadtarchiv noch folgende Archivalien, die ich allerdings 
nicht eingesehen habe, weil sie ihrer kurzgefassten Anlage wegen für 
sprachgeschichtliche Untersuchungen kein geeigneter Boden sind. Es 
sind: 1. Söldnerbuch 1360—1381. Schätze 137a. — 2. Leibdiugbücher 
1379—1396, 1379—1392, 1389—1406, zum grössten Teile immer wieder 
das Nämliche enthaltend wie die Urkunden. — 3. Pfarrzechbuch *ünser 
lieben Frauen' 1322—1402. Schätze Nr. 138. — 4. Urkunden des 
Klosters St. Georg 1309 — 1424, von verschiedenen Händen zum Teil, nach 



11 Die ungedracktexx Qaellen im einzelnen. 257 

Allgemein gilt fiir die eben besprochenen Quellen als 
Grundlage zur Kenntnis lokaler Lautgeschichte, dass sie auf 
Grund doppelter Erwägung für den Forscher nicht den gleichen 
Wert besitzen wie die Urkunden. In erster Linie beansprucht 
der Charakter jener Schriftstücke als interner, nicht für die 
Öffentlichkeit berechneter Aufzeichnungen nicht dieselbe Sorg- 
falt in der Ausstattung und Anlage, formell noch weniger 
als inhaltlich, wie sie die Urkunden verlangen. Sodann ist 
die Verführung des Auges der Natur der Sache nach eine 
derartig grosse, dass die Unbefangenheit fast jedes einzehien 
Erzeugnisses mindestens zweifelhaft ist. Die Urkunden sind 
zuweilen durch Vorlagen und Muster bedingt gewesen, die 
Einträge des Stadtbuches und des Achtbuches waren es durch 
einen natürlichen Zwang und mit grösserer Begelmässigkeit. 
Letzteres gilt noch weniger für das Stadtbuch als für das 
Achtbuch. Mit Abrechnung der eben besprochenen Rück- 
sichten dürfen wir in dem Stadtbuch, speziell in dem Teil 
bis zum Anfang des 14. Jh., das am meisten konservative 
Element in der Bethätigung der städtischen Kanzlei erblicken, 
indem es mit grösserer Hartnäckigkeit als die öffentlichen^ 
Instrumente gegen das Andringen der lautlichen Neuerungen 
fremder Herkunft sich wehrt. Das Stadtbuch giebt uns also 
ein Bild der Augsburgisch-reichsstädtischen Kanzleisprache 
des 13. und 14. Jahrhunderts 'schlechthin'. 

Im weiteren Sinne kommen die Urkunden und amtlichen 



Annahme des Herrn Dr. Buff, noch im 14. Jh. geschrieben (Kopien) 
Schätze Nr. 94 — Formelbücher aus der Zeit vor 1500 sind nicht vorhanden. 
Zünftige Archive giebt es in Augsburg nicht ; was von Akten bei einzelnen 
Handwerken noch vorhanden ist, geht alles nur bis ins 17. Jh. zurück. 
Die alten Zunftbüoher wurden 1648 auf Befehl Karls Y. grösstenteils 
verbrannt. Von dem Erhaltenen geht nichts bis ins 14. Jh. In dem 
bischöflichen Archive sind noch einige hundert Urkunden aus der Zeit 
vor 1500, jedoch, wie mir Herr Dr. Buff nach Anfrage bei dem bischöf- 
lichen Archivar Herrn Dr. Schröder mitteilte, nur etwa 30 vor 1400, 
zum grÖssten Teil Institutionen, also lateinisch abgefasst. 

^ 'öffentliche Instrumente* hier die Urkunden ohne Unterschied im 
Gegensatz zu den internen amtlichen Schrifttümern. 



268 Erster Abschnitt. 12 

deutschen Codices in Betracht als Quellen zur Kenntnis der 
Mundart. Die lokalen Urkunden sind von den einen als zu- 
verlässige Quellen zur Kenntnis der Mundart vor sonstige 
litterarische Erzeugnisse gestellt worden: andere haben sie 
von vornherein als unbrauchbar, weil unter mundartfremden 
Tendenzen und Einflüssen entstanden, zurückgewiesen; ein 
dritter Teil endlich glaubte die Originalurkunden sehr wohl 
zu mundartgeschichtlichen Untersuchungen heranziehen zu 
müssen, aber nur mit sehr fein arbeitender Kritik. Meine 
eigene Ansicht steht dem letzteren Standpunkt am nächsten: 
wenn ich auch die Urkunden in erster Linie als Bethätigungen 
der Schriftsprache betrachte, so macht das Nützlichkeitsprinzip 
ein solches Schriftstück doch zur Aufnahme mundartKchen 
Sprachgutes vorzugsweise geeignet. Der bequemste und 
sicherste Führer aber ist die Urkunde überhaupt für die Fest- 
stellung lautlicher Erscheinungen wegen ihrer geographischen 
und chronologischen Zuverlässigkeit. 



Eine weitere Arbeit wird darin bestehen, das aus den 
Quellen gesammelte lautstatistische Material in gehörige Ord- 
nung zu bringen. Hierbei wird es sich fragen, ob man nach 
dem Schema der mhd. Grammatiken vorgehen soll oder ob 
die Eigenart des Gegenstandes eine andere Einteilung er- 
heischt. Da es sich zunächst um eine Form des Mhd. im 
aUgemeinen handelt, so empfiehlt es sich, von dem gemeinmhd. 
Laut-, Flexions- und Wortstand auszugehen, wie er durch die 
Grammatiken und Lexika fixiert ist, darnach die Herleitung 
der Erscheinungen von der ältesten Zeit an in den lokalen 
Bahnen weiterer und engerer Art bis zu der in Frage stehenden 
Zeit zu verfolgen, die heute lebende Mundart mit Berück- 
sichtigung ihrer eigenen Weiterentwicklung und Wandlungs- 
fähigkeit und nach Scheidung ausgeprägt nichtmundartlicher 
Bestandtteile zur Feststellung des Lautwertes ins Auge zu fassen, 
endlich die Kanzleisprache von dem Standpunkt einer ^ge- 
schriebenen Sprache' zu betrachten. Ein solches Verfahren 
schreibt fast von selbst den Weg vor, die Untersuchung jeder 



13 Die ungedrackten Quellen im einzelnen. 269 

Erscheinung in drei Abschnitten vorzunehmen : voranzustellen 
ein je nach Bedürfnis reich und ausführlich oder summarisch 
ausgewähltes statistisches Belegmaterial, darauf den Lautwert 
und schliesslich die Schreibung darzustellen^. Innethalb des 
B^mens jedes dieser Abschnitte sind folgende Gesichtspunkte 
massgebend. 

Da die Untersuchung historische Entwicklung betriflft, 
hat man festzustellen, wann eine einzelne Erscheinung zuerst 
auftritt, wie lange sie dauert, wann sie verschwindet. Zu 
achten ist auch jederzeit darauf, ob und welche lautliche Er- 
scheinungen in den einzelnen Schriftstücken nebeneinander 
hergehen, wann sie sich trennen, wann sie in derselben oder 
in veränderter Gestalt wieder zusammen auftreten. 

Sodann hat man, wenn es feststeht, dass die Kanzlei- 
sprache aus verschiedenen sprachlichen Komponenten besteht, 
aus Gemeinsprache und Mundart, einmal den Grund des 
Auftretens jedes einzelnen Bestandtteils in diesem und jenem 
Zeugnis, femer das prozentuale Verhältnis aller Komponenten, 
soweit sie vereinigt sind, zu betonen. 

Des Weiteren wird man wissen wollen — und dieser 
Gesichtspunkt sollte bei jeder lautgeschichtlichen Unter- 
suchung auf Grund hs. Quellen allen andern vorangestellt 
werden — , wie die Personen, denen die Pflege der Kanzlei- 
sprache in die Hände gelegt war, ihre sprachlichen und 
graphischen Theorien dem Bestand der Kanzlei ein- und 
unterordneten, wie sie sich besonders selbst zu dem vorge- 
fundenen Bestände stellten und wie sie ihre Gewohnheiten 
auf ihre Mitarbeiter oder Nachfolger übertrugen oder vererbten, 
ob zu gewissen Zeiten Besonderheiten dieser und jener Hand 
hervortreten, die das Verhältnis von Meister und Schüler 
etwa charakterisieren, kurz ob eine 'Schule' die Grundlage 
des jedesmaligen Kanzleiidioms war. Mit Bücksicht auf ein 



* Von diesem "Wege weiche ich nur dann ab, wenn das Material 
entweder so wenig Belege bietet, dass sie besser im Kontext behandelt 
werden, oder wenn nur wenige Abweichungen von der Kegel einer laut- 
lichen Erscheinung vorliegen: z. B. beim Superlativ. 



260 Erster Abschnitt. 14 

etwa bestehendes Regelwesen wäre namentlich die Frage zu 
erheben, wie die Schreiber von Kopiep zu den Originalen 
sich verhalten haben ; das Verhältnis von Schüler und Meister 
legt uns ' dann nahe zu beobachten, ob, wann und wo be- 
sonders korrekt und sorgfältig geschrieben wurde. Eine all- 
gemeine Wertschätzung in diesem Sinne wäre dem gramma- 
tischen Teile voranzustellen. 

Eine sehr interessante Frage ist endlich : war die Kanzlei- 
sprache ausschliesslich geschriebenes Idiom oder wurde sie 
auch gesprochen? Liegt sie als gesprochene Sprache einer 
bestimmten Gesellschaftssprache der Stadt zu Grunde, so ist 
erforderlich, in einem zusammenfassenden Teile das Sonder- 
verhältnis stark als konstitutiven Faktor der Kanzleisprache 
als einer mhd. Schriftsprache zu betonen. 

Die Abgrenzung nach Zeit und Ort und zumal die Be- 
deutung Augsburgs führen auf die Notwendigkeit, im Rahmen 
einer Monographie die einzelnen Erscheinungen durchaus aus- 
führlich zu behandeln. Beschränken werde ich mich nur darin, 
dass ich nicht alle Gebiete, Lautstand, Syntax, Wortschatz, 
an dieser Stelle schon bearbeite, sondern lediglich die Laut- 
lehre, den Flexions- und Formenschatz ; letzteres Gebiet streife 
ich nur in Einzelheiton. Ich gedenke femer in der Formen- 
geschichte, wie in der Lautgeschichte den einzelnen Erschei- 
nungen nicht in allen Details der zeitlichen Aufeinanderfolge 
nachzugehen, sondern sie häufig periodenweise zusammen- 
zunehmen, wenn auch diese oder jene epochemachende Ein- 
zelheit nicht unberücksichtigt gelassen werden soll. 



Zweiter Abschnitt. 

Die Angsbnrger Urkunde. 



A. Normen und Bestandteile. 

Für die vor dem Anfang des 11. Jh. liegende Zeit sind 
unsere Kenntnisse über Augsburger Rechtsformen sehr lücken- 
haft. Indessen hat sich die geschichtliche Entwicklung Augs- 
burgs in den ersten Jahrhunderten des Mittelalters, namentlich 
was seine Yerfassungsverhältnisse anbelangt, im grossen und 
ganzen in denselben Bahnen bewegt wie die der übrigen 
Städte; wenigstens nimmt sie nicht eine ausgeprägte Sonder- 
stellung ein. Wir werden also aus den Zuständen verwandter 
Orte einen Rückschluss auf die gleichzeitigen Augsburger 
Verhältnisse thun dürfen. Da ich somit die schon von 
Bresslau^ und Brunner® gewonnenen Ergebnisse nur zu wieder- 
holen hätte, fasse ich das AUerwesentlichste zusammen. Hin- 
sichtlich der in diesem Abschnitt hin- und wieder gebrachten 
Schreibemamen und Handbezeichnungen giebt der Teil über 
die Kanzlei nähere Auskunft. 

Das alamannische Gesetz drängt zweifellos die Person 
und den Wert des Schreibers vollständig zurück, dagegen 
macht es die Pirmierung der Urkunde durch Zeugen und 
die Datierung zur Bedingung der Giltigkeit. Noch vor der 
Karolingerzeit muss die lex alamannia dem ripuarischen Gesetz 
weichen, dessen Bestimmungen sich auf allen Bechtsgebieten 
eine unbestrittene Anerkennung verschaffen. In der über 
Kauf oder Schenkung gerichtlich in mallo ausgestellten ür- 

1 Bresslau, FDG. 26, S. 1 ff. • Brunner Oarta u. notitia S. 21 ff.; 
id.; Bechtsgesch. (Leipzig 1888) 1, S. 892 ff.; % S. 420 ff. 



262 Zweiter Abschnitt. Die Augsburger Urkunde. 16 

künde setzt die lex ribuaria als Eegel die Nennung des 
Schreibers voraus, und nur aus dem umstand, dass Namen 
und Handschrift des cancellarius ohnehin bekannt waren, kann 
die zeitweilig sich findende Auslassung des Namens erklärt 
werden. Im übrigen gestattet die lex ribuaria zwar, dass 
jeder des Schreibens kundige Mann Urkunden hersteUe, knüpft 
aber gewisse Kechtsvorteile an die Ausfertigung durch den 
cancellarius. Ich möchte dieser Bestimmung gerade für die 
Verhältnisse, denen wir in Augsburg begegnen werden, eine 
nicht geringe Bedeutung beilegen und will hier gleich voran- 
stellen, dass ich in der Bestimmung des Bates von Augsburg 
vom Jahre 1294 über die Abfassung gewisser Briefe eine 
auffallende Nachbildung jener Gewohnheit sehe*. Es ist das 
im übrigen fast der einzige Rest des ribuarischen Gesetzes. 
Denn mit dem Untergang der Gerichtsurkunde und des öflfent- 
lichen Notariatswesens im 9. Jh., im 12. Jh. spätestens in 
einigen alamannischen Gebieten % hat auch die alte stammes- 
gesetzliche Form ausgelebt. Ausserdeutsche Vorbilder leiten 
jetzt die Entwicklung eines neuen Beurkundungswesens und 
verdrängen die alte Gerichtsurkunde vollständig, bis sie in 
veränderter Gestalt durch die öffentliche Urkunde des 14. Jh. 
wieder aufgenommen wird. Von Italien her finden schnell 
Formen Eingang, die für das ganze spätere Mittelalter Grund- 
lage der Urkundengestaltung werden sollten, und nur Ein 
Ergebnis jener Bemühungen der karolingischen Könige bleibt: 
die Thatsache, dass Fürsten, Bischöfe und Abte die Gewohnheit 
bewahren, einen Schreiber zur immerwährenden Verfügung zu 
haben, eine Gewohnheit, die ihnen die Instruktion von 805 
wahrscheinlich zum Gesetz gemacht hatte ^. Nach dem Ver- 
schwinden dieser Gerichtsurkunde tritt die Privaturkunde in 



* Noch mehr schliesst sich in der Fassung daran ein Dekret an, 
das Leibgedingbriefen und Kaufurkunden, auch denen, die von kirchlicher 
Seite an Laien ausgestellt werden, grössere Kraft zusichert, wenn sie 
von dem Stadtschreiber angefertigt sind. 

2 Vgl. Bresslau: FDG. S6, S. 10 ff. 

8 Capitul. S. 121, oap. 4; vgl. Bresslau: FDG. 26, S. 14. 



17 Normen und Bestandteile. 263 

den Vordergrund ; aie ist abgesehen von urkundlichen Erlassen 
der Gewalthaber und den wenigen Gerichtserkenntuissen die 
Form des EeurkunduDgsaktes, die allein unsem folgenden Be- 
trachtungen zu Grunde liegt. 

Wir treten zugleich in die Zeit ein, fiir welche die er- 
haltenen Quellen selbst über die Entwicklung des Augsburger 
TJrkundenwesens sprechen können. Diesen Quellen nach und 
der ganzen frühmittelalterlichen Entwicklung Augsburgs selbst 
zufolge erscheinen das rechtliche Leben der Stadt im all- 
gemeinen und die Urkunde im besondem lange untrennbar 
von der bischöflichen Jurisdiktion. Sicher gilt das noch für 
das YoUe 12. Jh., und erst im Laufe des 13. tritt die Augs- 
burger Urkunde in eine neue Sphäre, die ihre Herstellung 
mehr und mehr zum Gemeingut erhebt ^. Fragen wir, weshalb 
die nachkarolingische Urkunde so hartnäckig Anlehnung an 
die Autorität des Bischofs suchte, so glaube ich die Antwort 
geben zu dürfen: sie bedurfte ihrer. Lifolge des Verfalles 
nämlich der Institution der öffentlichen Gerichtsschreiber auch 
im alamannischen Gebiet gab es dort keinen öffentlichen 
Schreiber, an den man sich in gewissen Fällen wenden 
konnte, um ein Yon dem Verdacht der Fälschung freies 
Dokument zu erhalten, so dass die Urkunde weder einen 
selbständigen Beweiswert beanspruchen noch auch nur ihrem 
Aussteller prozessualische Vorteile verschaffen konnte *. Dazu 
kam die ungemein weitgehende Ausdehnung des Urkunden- 
beweises. Beide Thatsachen sind in den Elreisen der ger- 
manischen Bevölkerung Deutschlands und Italiens ohne Zweifel 
nicht ohne Misstrauen betrachtet worden^. Wenn Konrad 
von Würzburg* einmal verächtlich und vorwurfsvoll zugleich 

^ Ihre Tendenz nimmt sie jedoch als Erbteil aas jener bischöflichen 
Zeit mit: die Eigenschaft als dispositive Urkunde; so erscheint sie von 
den ersten Belegen des 13. Jh. an. Weiter unten mehr davon. 

* Vgl. Wattenbach: SBAkBerlin 1884, S. 1127 ff.; Sickel, Acta 2, 
S. 286; G. Ellinger, Verhältnis der öffentlichen Meinung zu Wahrheit 
und Lüge im 10. — 12. Jh. Berlin. Diss. 1884. Belege bei Bresslau S. 11 ff. 

' Vgl. Heusler, Institutiones 1, S. 87. Leipzig 1885. 

* Schwanritter v. 671; ygl. Heusler a. a. 0. 

18 



264 Zweiter Abschnitt. 18 

äussert: 'man schreibet an ein permint sieht, swes man ge- 
ruochet unde gert'^, so wird er damit wohl die Gedanken 
seiner Zeitgenossen nur zu gut getroffen haben. 

Man suchte Abhilfe auf mannigfache Art. Vermehrung 
der durch das ribuarische Gesetz vorgeschriebenen Zeugen® 
führte zu keiner Besserung. 'Denn', sagt der Schwaben- 
spiegel, 'wir sprechen, daz briefe bezzer sin danne geziuge'; 
diese sterben, während in der Hantfeste auch der tote Zeuge 
den Wert eines lebenden hat ^. Man wurde also darauf hin- 
gewiesen, üi der äusseren Form der Urkunde selbst ein un- 
antastbares und wirksames Beweisstück zu suchen. Dazu 
verhalf nun die Geistlichkeit, die zuerst und zumeist die 
Nachteile jener Zustände hatte empfinden müssen. Je enger 
sich jetzt unter den Ottonen und Saliern die Verbindung 
zwischen der deutschen und italienischen Geistlichkeit ge- 
staltete, desto näher musste der ersteren der Wunsch liegen, 
für die notarielle Beglaubigung, die ihr auf deutschem Boden 
verloren gegangen war und die sie den urkundlich verbrieften 
Bechtsgeschäften ihrer italienischen Brüder eine gewisse Be- 
ständigkeit schaffen sah, ein Ersatzmittel zu suchen; es ge- 
schah in zweierlei Form : 1) durch die Einführung sogenannter 
Teilzettel (cartae divisae oder chirographae), 2) durch die Be- 
sieglung der Urkunden*. 

^ Ahnlich denkt der Vogt von Prünn und der Bischof von Aarhus, 
vgl. Heusler a. a. 0. 1, S. 87 ; Urkb. z, Gesch. d. mittelrh. Terr. I, S. 406. 

^ Die Zeugen sind in älterer Zeit in der Kegel nach Ständen ge- 
schieden angeführt (Bresslau S. 315; Posse, Lehre von den Privat- 
urkunden S. 71; Ficker, Beiträge 1, S. 100). Die Augsburger Quellen 
folgen dem allgemeinen Brauch (vgl. über Urkunden zwischen Geistlichen 
und Weltlichen die zahlreichen Urkunden in Mon. Boica XXXIII). Sind 
nur Laien die Interessenten, so stehen die Edelleute (domini) vor den 
Bürgern, z. B. 1246, 29. Aug.: Gotfrit von Hohenlohe an den Bürger 
Otto Bogner . . . zuerst die domini, dann die Eatgeben, Notarius und 
Bürger. Ich sehe in dieser Urkunde einen Beleg für die Anordnung der 
Zeugen nach Ständen, nicht nach Parteien, weil der den Edelleuten 
folgende 'Notarius de Hohenloch' 'dominus' tituliert ist. 

» Gap. 36; vgl. Posse a. a. 0. S. 66. 

* Schon Hugo von Trimberg und Thomasin von Zirkläre kennen 
den hohen "Wert des Siegels. Jener sagt im 'Renner' (Ausg. Bamberg, 



19 Nonnen und Bestandteile. 265 

Für die erstere Form ist uns hinsichtlich ihrer Anwendung 
bei Augsburger klerikalen Bechtsgeschäften nichts überliefert, 
dagegen ist die Besieglung des Instruments mit Sicherheit 
für das Jahr 1071 durch die Quellen^ nachgewiesen. Anfangs 
ist immer nur das Siegel des Bischofs Beglaubigung ^ Die 
Besieglung wird als integrierender Bestandteil des Dokuments 
im Kontext angekündigt. Ausserhalb der neuen Institution 
fitehen die Verfügungen des Bischofs an das Kapitel und 
andere klerikale Körper (Mon. Boic. XXXIII, S. 25). Fest 
wird die Einrichtung erst im 13. Jh. Im zweiten Jahrzehnt 
erscheinen auch die Abte und Prälaten als siegelführend, im 
nächsten Dezennium die Stadt und der Vogt von Augsburg. 
Von 1235 an fehlt das Stadtsiegel nur selten, meistens nur 
in Urkunden, die schon durch das bischöfliche, seltener durch 
«in klösterliches Siegel genügende Beglaubigung erfahren haben. 
Immerhin tritt aber dieser Zuwachs der städtischen Gewalt 
von jetzt an ebenbürtig der bischöflichen zur Seite. Der 
Vorgang der Stadt scheint nun auch andere Verwaltungs- 
körper sowohl wie Privatleute zur Führung von Siegeln ver- 
anlasst zu haben; es erscheinen in den folgenden Dezennien 



1838/34), V. 18634 : 'alle hantveste sint enwiht, | haben sie rehter insigel 
niht'; dieser im *Wälsclien Gast' (Ausg. v. ßückert, Quedlinburg und 
Leipzig 1852), v. 14000/2: *dä von geschiht, daz ist war, | daz man dem 
brieye gloubet niht, | da mans insigel an niht siht.' Der Bann des 
Bischofs, der auf Nichtachtung der Bestimmungen des Instruments im 
12. und bis ins 13. Jh. hinein stand, kann nicht für das Dokument als 
Kräftigungsmittel in unserm Sinne gelten (z. B. Mon. Boica XXXIIIa, 
S. 51: 1209), er ist nur einer der üblichen zeremoniellen Bestandteile der 
TJrkundenanfertigung. 

* Mon. Boica XXXIII a, S. 10. 

• Welche Gründe das Siegel ebenso wie die Gegenwart gerade 
des Bischofs zur Beglaubigung am geeignetsten erscheinen Hessen, wird 
uns zwar verschwiegen; doch hat wohl der schon zur Zeit des Gerichts- 
schreibers hochgehaltene Grundsatz, der noch zur Zeit in den verwandten 
Gegenden Italiens ebenfalls galt, die Erledigung eines Kechtsgeschäftes 
nur einem Schreiber anzuvertrauen, *qui pagensibus loci illius notus 
fuisset et acceptus' (Ansegis, Capitulare III, 43), das allgemeine Ver- 
trauen auf den Bischof gelenkt. 

18* 



266 Zweiter Abschnitt. 20 

schon häufiger neben dem bischöflichen Siegel das des Dom- 
kapitels und Privatsiegel angekündigt^. Mit der zweiten 
Hälfte des Jh. ist die Bedeutung des Siegels im grösseren 
Teil des Eeiches derart gewachsen, dass der Schreib- und 
Stillehrer Konrad von Mure 1276 in seiner 'Summa de arte 
prosandi' den jedenfalls allgemein giltigen Satz aufstellt: 
'Tota credulitas litere dependit in sigilo authentico bene cognito 
et famoso'^. Mit dem Hervortreten des Siegels nehmen nun 
die Bürgen eine Stellung ein, wie sie früher die Zeugen allein 
besessen^; sie siegeln auf Bitten der Interessenten. 

Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Institution 
wie die der Besieglung, die zur Sicherung eines Bechtstitels ge- 
schaffen ist, entweder auf einer gesetzlichen Festsetzung 
fiisste oder sie zur unmittelbaren Folge hatte. In der That 
beschäftigt sich der Schwabenspiegel sehr entschieden mit 
dem jetzt vornehmsten Schutzmittel einer Urkunde^. Indem 
er von vom herein für die Rechtskraft eines Dokuments die 
Zufügung eines Siegels verlangt, ordnet er im weiteren das 
Besitzrecht des Siegels und der Siegelfähigkeit. Den Siegeln 
der Städte, denen er jedoch alle 'Kraft' abspricht, wenn sie 
ohne Grenehmigung des Stadtherren geführt werden, erkennt 
er nur Giltigkeit in städtischen Angelegenheiten zu^, wohin 



1 Mon. Boio. XXXIII a, S. 70/1. 

* Doch hält 1259 Bischof Hartmann von Augsburg es noch für ge- 
raten, 'scriptura et testium subsidia' als 'adiuvatio' des Kechtsgeachäftes 
neben einander als gleichartig zu erwähnen (Mon. Boica XXXIII, S. 87). 
Dagegen wird (XXXIII, S. 103) 1267 die 'compositio inter episcopum 
atque capitulum et cives' durch die scriptura als genügend geschützt 
erachtet. 

' Als Kaiser Ludwig 1847 die Siegelgerechtigkeit in Baiem ordnete,, 
kennzeichnete er die integrierende Bedeutsamkeit des Siegels durch den 
Satz: 'und der gehört chainerlay zeugniss noch nichts darwider' (Ober-^ 
bairisches Archiv 3, S. 315). 

* Schwabenspiegel L. cap. 36 (Gengier 34). 

^ Schwabensp. L. 159, W. 140. So erkennt auch das Rechtsbuch 
Kaiser Ludwigs von 1346, Art. 317 (ed. Freyberg: Sammlung bist. 
Schriften 4, S. 490) und Art. 318 auch jedem *erbaeren manne' SiegeU 
gerechtigkeit zu, wenn zwei ehrbare Männer, die in der Urkunde genannt 



21 Normen und Bestandteile. 267 

aber nach einer andern Stelle (cap. 36 [34] auch die Privat- 
geschäfte der Bürger gerechnet werden dürfen. Die Siegel 
der Bichter haben beglaubigende Kraft nur in Dingen, die 
zu ihrem Gericht gehören. Die Augsburger Kechtsgeschäfte 
sind diesen Bestimmungen vollkommen unterthan gewesen, 
wie die Quellen von der oben begrenzten Zeit an in jedem 
einzelnen Falle bezeugen. Wenn wir daher ausgangs^ des 
13. Jh. in dem Augsburger Stadtrecht von 1276 auf ein- 
gehende Verordnungen über Vogtbriefe, Stadtbriefe und Hand- 
festen treffen und wenn 1294 der Bat bestimmt, dass die 
Leibgedingbriefe unter 'der Stadt Siegel' ausgefertigt werden 
sollen, so ist das dem Einflüsse jener Bestinmiung des Land- 
rechtes zuzuschreiben und den Bestimmungen späterer ober- 
deutscher Bechtsaufzeichnungen gleich zu stellen^. Auch in 
der Festsetzung seiner Bechtsbedürfnisse ging Augsburg 
andern Städten Schwabens voran. 

Schenken wir nun den Verfügungen des Augsburger 
Stadtrechts von 1276 über Ausstellung und Bechtskraft der 
Urkunden einige Beachtung*. 

Ein Vogtbrief muss mit dem Siegel des Vogtes gefestigt 
und durch die Gegenwart zweier oder dreier Batgeben und 
anderer Bürger beglaubigt sein. Das Gleiche gilt für den 



sind, Zeugen der Besieglungsbitte waren. Die Führung von Siegeln war 
unter Bürgern des 13. Jh. schon weit verbreitet, vgl. ürk. von 1257 
(Angsb. Ürk.-Buch I, S. 15) : es untersiegeln zehn Bürger neben Bischof, 
Xapitel, Yogt and Stadt. 

* Die einschlägigen Novellen sind sämtlich von der Hand S s (Stadt- 
Schreiber Rudolf) und den Schriffczügen nach den Jahren 1291/96 zuzu- 
weisen. Die Bestimmungen finden sich: Stadtb. S. 77 (Register S. 20: 
'Statt Infigel fagt brieff kreftig — wer aber dor wider t&t' (64) ; S. 82, 
S. 83a : '. . . fwelh hofherren ovch niht Infigel habent, div fol man alliv 
vnder der ftet Infigel verfchriben.' Ich setze diese Bestimmungen in 
das Jahr 1294, weil der folgende Eintrag S. 83 a die Verkündigung dieses 
Gesetzes mit der Sturmglocke im Jahre 1294 am 25. Mai meldet. Ge- 
schrieben sind die Einträge anscheinend zu gleicher Zeit. 

* Belege bei Bresslau S. 542 ff. 

' Nachzulesen sind sie im Augsb. Stadtb. S. 188, Art. 113, Text und 
Zusatz 1 und 2. 



268 Zweiter Abschnitt, 22 

Brief des Burggrafen und für die Briefe der Stadt. Be- 
sondere Sorge wendet das Stadtrecht den Leibgedingbriefeik 
zu. Während noch im Grundtext von 1276 (S. 157) der 
Besitztitel eines Leibgedings auch durch Zeugen erwiesen 
werden darf, wenn Briefe nicht aufgebracht werden können,, 
macht das Gesetz vom 25. Mai 1294 (S. 161) die rechtmässige 
Gewinnung eines Leibgedings ^von der pfaffheit vnd ovch von 
den laien', von 'briefen' abhängig, die sich sogar die schon 
in solchem Verhältnis Stehenden nachträglich von ihren 
^hofherren ane Widerrede' geben lassen sollen. Mit dieser 
Verfügung ist in Augsburg für eine Gattung von Rechts- 
geschäften die schriftliche Fixierung durch Urkunde zum 
Gesetz erhoben, nicht mehr wie bisher nur eine vollkommene 
Sicherung^. Auch konnte man früher ganz frei wählen, ob 
man den Bischof oder den Bat oder sonst irgend eine Siegel* 
führende Korporation oder Person um Beurkundung bitten 
wollte. Jetzt ist zwar das Siegel einer Privatperson ebenso 
giltig wie das einer amtlichen Stelle, gleich ob Bat, Bischof 
oder andere klerikale Behörde, aber der Bat ist, wenn der 
Verleiher des Leibgedings kein Siegel besitzt, die einzig zu- 
lässige Instanz^. Dadurch wird das Gebiet der öffentlichen 



* Viel früher schon geschah dasselbe in den westalamannischen 
Eechtsgebieten, so in Strassburg und Metz um 1260, vgl. Strassburger 
ürkundenbuch (her. v. Schulte) 8, S. XVI. 

^ Eine Wiederholung und Erweiterung der eben beschriebenen Be- 
stimmungen geben erst die Dekrete vom 10. Juni 1553, 16. Mai 1564,. 
11. Mai 1603, 19. Oktober 1615, 10. Dez. 1652 und 12. Dez. 1684: *0b> 
wohl ein Wohl edler Hochweiser Bath dieser des heiligen Römischen 
Reichs stadt Augsburg, schon vor vielen, ja unfürdenklichen 
Jahren in unterschiedlich öfters erholten offenen Anschlägen, Decreten 

und Erkenntnissen besonders aber in annis . . . und sonst bei 

ernstlicher Straf statuieret, gesetzt und geordnet, dass .... die brief- 
lichen Urkunden über liegende Güter in dieser Stat und deren Etter 
gelegen, . . . nirgend anderswo als in allhiesiger Stadtkanzley angegeben 
und gemacht, auch durch Niemand andern als den Herrn Beichs&tadt- 
vogten (es wären denn die Parteien selbst siegelmässig) besiegelt . . » 
Pfand- Verschreibungen, Kauf-, Tausch-, Zins-, Vertrags-, Übergab-, Schuld- 
oder andere Geding- und Pachtbriefe ... wie bisher . . . jedesmal von der 



23 Normen und Bestandteile. 269 

Urkunde weiter ausgedehnt; der Übergang zu ihr aber war 
von dem Augenblick an schon geschaffen, wo die Besieglung 
der Urkunde von einer Seite geschah, die an dem Inhalt der 
Urkunde ganz und gar nicht interessiert war. 

Haben wir im vorhergehenden die Augsburger Urkunde 
in ihrer Entwicklung auf gesetzlichen Grundlagen verfolgt 
und ihren Charakter als den eines beglaubigten Zeugnisses 
über eine Eechtshandlung gekennzeichnet, so liegt uns nun- 
mehr ob, ihre Ausgangspunkte, ihre Arten und ihre Abfassung 
zu untersuchen. 

Wir haben zwei Arten von Urkunden in Augsburg zu 
unterscheiden: 1) die Parteiurkunde ^ ; 2) die öffentliche Ur- 
kunde. Die ältere ist die öffentliche Urkunde, insofern die 
ältesten Belege nur Beurkundung von Seiten des Bischofs* 
und des Hofgerichts ^ aufweisen und ich in der Besieglung 
seitens des Bischofs und des Hofgerichts, ohne dass sie ein 
Interesse am Bechtsgeschäft haben, den Übergang von der 
Privaturkunde zur öffentHchen sehe. Wie schon erwähnt, 
nimmt sowohl die alleinige Besieglung als auch die Mitbe- 
sieglung durch den Bischof im 13. Jh. zusehends ab. Jedoch 
bleibt der frühere Charakter erhalten, indem bei den Privat- 
urkunden das Stadtsiegel die Stelle des bischöflichen versieht. 

Neben den eben besprochenen gehen als voll öffentliche 
Urkunden nebenher: 

1) die Eatsurkunden. Es sind entweder Ratserlasse oder 
Batsordnungen ^ oder von dem Bat zu G-unsten und auf Bitten 
eines Bürgers, auch eines Klosters ausgestellt. Die Beur- 



Stadtkanzlei geschriebene . . . and eintragen in die . . . Register und 
Protokolle wiederum vorlegen.' (J. J. Huber, Abweichung d. Augsb. 
Stat. V. gem. Recht, Augsburg 1821, S. 164 ff.) 

^ Ich gebrauche diese Bezeichnung in dem Sinne Schultes (Strass- 
burger Urkundenbuch 3, S. XXII). 

8 1249. Bischof siegelt für das Hospital z. hL Geist: 1249 (Urkb. I, 
S. 8); 1259 (I, S. 19); 1262 (I, S. 22). 

^ 1046 . . . Decanus . . . presbyter (Mon. Boica XXXIIIa, S. 8). 

* 1284, 21. März: ürkb. I, S. 84; 1260: Stadtb., S- 324; 1265: Urkb. 
I, S. 30. 



270 Zweiter Abschnitt. 24 

kundung geschieht auf Bitten des Auetors oder auch beider 
Parteien ^. 

2) Die Vogtsurkunde, der Stadtgerichtsbrief: je nachdem 
der Fall dem Vogt oder dem Burggrafen unterstand, von 
diesem oder jenem ausgestellt und besiegelt. 

3) Die Urkunde des bischöflichen Hofgerichts oder geist- 
lichen Gerichts * ausgestellt von den judices curiae. Es fehlt 
bisher an Vorarbeiten über die Zusammensetzung und Wirk- 
samkeit dieses Instituts, und auch ich kann nur Weniges zur 
Aufklärung bringen. Der Offizial führt den Titel 'judex curiae 
Augustensis', deutsch 'Hofrichter', und scheint, nach einem 
Falle zu urteilen, dem Beamtenstande des Bischofs und zwar 
dem Domkapitel zu entstammen ^. Das Hofgericht hatte seine 
eigene Kanzlei; seine sämtlichen Urkunden zeigen andere 
Hände als die städtischen und bischöflichen und zwar eine 
Hand in mehreren Urkunden, und femer ist einmal 1320 ein 
^Vlrich der Blückner' als 'fchreiber des Ohunrat des Plyder- 
maifters, der do Richter des Ohors ze Aufpurch waz' genannt *. 

4. Endlich erscheint in dem Augsburger Gebiete etwa 
seit 1290^ eine von einem Notarius publicus angefertigte 
Urkunde. Diese Art tritt im 14. Jh. sehr häufig auf. 

Die zweite Kategorie von Urkunden ist die Parteiurkunde. 



1 1285, 16. Nov. : ürkb. I, S. 86. 

* Die Urkunden anderer, etwa als geistliche Gerichte zu bezeichnender 
Institute der Klöster usw. tragen zu sehr den Charakter der Selbstbe- 
teiligung des jeweiligen Klosterkonventes an dem Rechtsgeschäft, als 
dass ich sie unter die öffentlichen Urkunden einreihen könnte ; z. B. 1277, 
29. Sept. (Urkb. I, S. 57) gestattet der Konvent des St. Moritzstiftes 
eine Eheschliessung, doch so, dass die Kinder zur Hälfte dem Stift ge- 
hören sollen (vgl. dazu Strassburger Verhältnisse bei Schulte a. a. 0.). 

* magister Ulricus dictus Hofmaiyer ist 1314 (Mon. Boio. XXXIII a, 
S. 311) als Tabellio hinter den Klerikern des Domkapitels unterzeichnet; 
1316 ist er erster judex (ib. S. 320). 

* Vgl. dazu die Baumeisterrechnungen : 1320, 8. März (S. 29) sind 
Ausgaben für den Bluekkenarius Scolaris Judicis notiert. 

* Mon. Boica XXXIIIa, S. 291, um 1290: ' . . . Ego Chuonradus de 
Biccina Imperiahs auctoritate Notarius publicus interfui et Bogatus 
publice scripsi'; dann 1299, 20. April (Mon. Boic. XXXIIIa, S. 299). 



25 Normen und Bestandteile. 271 

Dem Begriffe nach konnte das jede Urkunde sein, die 
nicht von einer öffentlichen Behörde im Interesse eines der 
Kontrahenten ausgestellt und besiegelt oder nur besiegelt 
war. Daher dürfte man auch die Bischofsurkunde und die 
Ratsurkunde dafür gelten lassen, sobald der Bischof oder 
der Rat seine eigenen Handlungen, z. B. Grrundbesitzverkauf 
der Stadt oder Tauschverträge beurkundet^. Auch in den 
Fällen, wo der Bischof, der B;at oder das Hofgericht nur mit 
besiegelt^, ist das Schriftstück Parteiurkunde. Wenn wir 
auf Parteiurkunden nur selten treffen, so deutet es auf die 
Tendenz der Zeit, die öffentliche Urkunde zur Regel zu 
erheben. 

Diese Einteilung der Urkunden umfasst das ganze zu- 
^angliche und unzugängliche Material. Anders jedoch müssen 
wir scheiden, sobald es sich um den Apparat handelt, soweit 
er uns vorgelegen hat. Hierför ist der jedesmalige Aus- 
gangspunkt des Schriftstückes ins Auge zu fassen. Damit 
betone ich von vorn herein die Bedeutsamkeit gerade dieser 
Einteilung für den zweiten, grösseren Teil meiner Unter- 
suchungen, den grammatischen. Für ihn kommt allein in 
Betracht, von wem die Urkunde geschrieben, im weiteren 
Sinn, von wem sie ausgestellt ist. Bis zum Jahre 1235 muss 
ich mich jeder Bestimmung enthalten : es ist weder sicher zu 
entscheiden, ob alle von dem Bischof ausgestellten oder von 
ihm besiegelten Urkunden — die Urkunden des Hofgerichts 
nehme ich grundsätzlich aus — von einem bischöflichen 
Notar geschrieben sind, noch ist es bei dem mangelhaften 
Material geraten, etwa zwei verschiedene Hände zu annähernd 
gleicher Zeit zwei verschiedenen Schreibstuben zuzuweisen. 



^ Die Urkunde, in welcher der E,at seine eigenen Urteilssprüche 
beurkundet, sehe ich nicht als eine Parteiurkunde an. Überhaupt lässt 
fiich mit einigem Becht der Standpunkt vertreten, dass eine E,atsurkunde 
nie eine Farteiurkunde ist, indem die Batgeben, welche die Urkunde 
ausstellen, in jedem Falle dies im Interesse eines KlientcD, hier der 
Stadt, thun. 

2 Urkb. I, S. 6: 1246; I, S. 78: 1263. 



272 Zweiter Abschnitt 26 

Sicher wird erst unser Schritt, sobald wir in die Zeit nach 
1235 eintreten. Wenn wir das 1239 zuerst erscheinende Amt 
des cancellarius in Verbindung bringen mit der Thatsache, 
dass er in einer Urkunde der Consules sich unterzeichnet, 
solche Urkunden aber von 1235 an nachweisbar sind, so haben 
wir von 1235 an die Existenz einer städtischen Kanzlei in 
Augsburg zu berücksichtigen; wir halten von nun an im 
wesentlichen vier Ausgangspunkte der Urkunden Augsburgs 
auseinander: die städtische Kanzlei, die bischöfliche, die der 
ludices curiae und endlich die der Klöster. 

Als städtische Urkunden sind nach den Ausstellern zu 
bezeichnen: die Urkunden des Bates, des Vogtes, des Burg- 
grafen (im Stadtgericht), der Bürger und anderer Privat- 
personen, wenn sie um Besieglung der Stadt gebeten haben ^. 
Die Urkunden der Klöster sind meistens von dem Stadt- 
schreiber geschrieben, sicher soweit sie einen innerhalb der 
Mauer und des Etters der Stadt gelegenen Besitz oder dort 
haftenden Besitztitel betreffen®. 

Bischöfliche Urkunden sind die meisten der von dem 
Bischof oder unter seinem Siegel ausgestellten ; Verordnungen 
an das Domkapitel, Schiedsrichtersprüche, Verkaufs-, Stiftungs- 
bestätigungen des Hochstifts mit geringerer Sicherheit Kauf-^ 
Schenkungs-, Seelgerät-, Leibgedingbriefe, die geistliches Gebiet 
oder Leute des Bischofs betreffen. Häufig steht dieser Aus- 
stellung das Gesetz der Stadt betreffs der Vergünstigungen 
bei Anfertigung durch den Stadtschreiber entgegen. Das 
Domkapitel beurkundet ebenfalls meist durch die Hand des 
bischöflichen Schreibers. 



^ Für das U. Jh. dürfte diese Definition dahin zu erweitern sein : 
'soweit die Hand als die des jeweiligen Stadtschreibers oder seines Ge- 
hilfen erkannt wird' : oft fehlt in solchen Fällen die Beglaubigung durch 
das Stadtsiegel. 

' Gerade diese Erfahrung steht auffallend in Einklang mit jener im 
15. und 16. Jh. erlassenen E,atsverordnung betreffend die Beurkundung 
über Veräusserung liegender Güter, Erwerbung von Leibgedingrechten 
und unterstützt meine Ansicht, dass diese Yerordnungen nur Erneuerungen 
früherer Dekrete sind. 



27 Normen und Bestandteile. 273 

In die klösterlichen Urkunden, zu denen ich der Ein- 
fachheit wegen die wenigen von dem Spital zum heiligen 
Geiste ausgefertigten zählen will, teilen sich die Klöster: 
St. Ulrich und Afra, St. Katharina, St. Stephan, St. Georg, 
St. Moritz, zum heiligen Kreuz und das Spital zum heiligen 
Geist. 

Durchweg vom eigenen Schreiber hergestellt sind die 
schon durch die Passung kenntlichen Hofgerichtsurkunden ^ 

Ich wende mich nun der Fassung der Urkunden zu, um 
dann einige Augenblicke bei ihrer Herstellung, ihrer äusseren 
Gestalt und ihren Bestandteilen zu verweilen. Ich beschränke 
mich dabei auf die Zeit vom Beginn etwa des 11. bis über 
die Mitte des 14. Jh. hinaus und beginne mit der Fassung 
des Rechtsinstruments in Augsburg*. 'Der germanische Ur- 
kundenstil hat im Verlaufe seiner weiteren Entwicklung bei 
Sechtsgeschäften, die per cartam vollzogen wurden, die ob- 
jektive Fassung schliesslich vollständig aufgegeben, und diese 

* Oft haben die Augsburger städtischen Schreiber auch wohl Urkunden 
geschrieben, die von fern her an die Stadt gelangten. Zu diesen Schrift- 
stücken gehören in erster Linie die nicht selten auftretenden sogenannten 
Vorlagen oder Vorurkunden, die für die kaiserliche Kanzlei und für fürst- 
liche Kanzleien von dem Stadtschreiber Augsburgs im Interesse der 
Stadt hergestellt sind: 1330. S» (A). 1344. Sia (A). 1345. Si? (A). 1348. 
Si7 (A). Der Hergang wird zum Teil erleuchtet durch die Notizen in 
den Baumeisterrechnungen, die *nuntios missos, scolarem notarii missum 
et alios nuntios, cives ad regem missos' vorweisen (S. 178 : Buodolf notario 
domini Ruegeri misso ad Begem Bohemie. S. 26, 27, 38. 56: dominis 
B. et Bacho et notario missi ulmam ad ducem Leopoldum . . .) Auch 
Urkunden fremder Städte an Augsburg kann auf diesem Wege der Stadt- 
Bchreiber angefertigt haben: S. 187: Oehslario et notario missis Maem- 
mingen (1331) . . . (Baumeisterrechnungen). Fürstliche Persönlichkeiten 
haben Urkunden an die Stadt gelegentlich ihres Aufenthaltes in der Stadt 
durch ihre Beamten ausstellen lassen (S. 77 : . . . pro expensis, quos hie 
fecit notarius Burgravii de Nurenberch 1324). 

^ Für die frühere Zeit kann ich auf die ausführlichen und durchaus 
grundlegenden Ermittlungen Brunners in seinen 'Beitragen zur ger- 
manischen Urkunde' und auf Bresslaus 'Urkundenlehre' verweisen; meine 
Angaben sind nur Ergänzungen für die Kenntnis des territorialen Ur- 
kundengebrauches. 



274 Zweiter Abschnitt. 28 

bleibt fortan nur für die Gerichtsurkunde und überhaupt 
für die rein öffentliche Urkunde: Ratsurkunde, Bischofs- 
urkunde in bestimmten Fällen, Schiedssprüche . . . Doch nur 
in ganz vereinzelten Fällen ist auch hier der Bericht ein ob- 
jektiver ; die Regel ist, dass die Urkunde der eben erwähnten 
Art von dem Standpunkte des Berichterstatters aus (Richters, 
Schreibers usw.) eine subjektive, von dem Standpunkte der 
Parteien aus objektive Fassung hat^. 

Das Augsburger Urkundenterritorium schliesst sich bis 
auf einige Abweichungen der Regel an. Denn eine Urkunde, 
wie Mon. Boica XXXIIIa, S. 10 ist objektiv nur von dem 
Standpunkte der Parteien aus, die vorangestellte Formel 
'Embrico Dei gratia Presul Augustensis' ist eine abgekürzte 
subjektive salutatio. Die Urkunde (Mon. Boica XXXIIIa, 
S. 8) von 1046 ist eine notitia im Sinne der fränkischen 
Gerichtsverfassung, und zwar halte ich sie für eine von dem 
Beschenkten der ecclesia St. Mariae ausgestellte notitia, der 
wahrscheinlich eine die Schenkung beurkundende carta vor- 
ausgegangen ist. Die Urkunde 13 vom Jahre 1099 dagegen 
ist objektiv, sowohl vom Standpunkte des Berichterstatters 
als der verfugenden Kontrahenten, hier des Bischofs ('hanc 
confirmationis cartam conscribi precepit, quam sigilli sui im- 
pressione insigniri fecit')^. Ihrer Art nach objektiv sind 
immer Instrumente über Freilassungen und über Ordinationen 
von Geistlichen. 

Erst von dem Jahre 1243 an erscheint die subjektive 
Fassung der Parteiurkunde, wie sie in der späteren Zeit 



^ Das Charakteristische einer subjektiven Urkunde liegt nach der 
allgemeinen Auffassung in der Formel mit der sich der Berichterstatter 
oder der Kontrahent einführt. Doch müsste beachtet werden, dass nicht 
immer die Form : *Ego N. N. . . . ' gewahrt ist, sondern dass öfter, be- 
sonders in der älteren Zeit, erst im weiteren Verlaufe des Textes ein 
Possessivpronomen der ersten Person darauf hinweist, dass in der ge- 
wählten Nominationsformel der Berichterstatter steckt. Oft wird etwa 
ein 'subscripsimus' der einzige Hinweis sein. 

« Desgleichen : Mon. Boica XXXIIIa, S. 15. 28, 43. Stadtb. S. 319. 
Mon. Boica XXXIIIa, S. 65. 



29 Normen und Bestandteile. 275 

vorliegt, regelmässig. Ihren Sondergang gehen jetzt nach 
wie Tor nur die Schiedsurkunden ^. 

Vollkommen vergessen ist die objektive Fassung, seitdem 
die deutsche Sprache sich auch der Rechtsdokumente be- 
mächtigt hat. Wie die erste in deutscher Sprache abgefasste 
Augsburgische Urkunde von 1272, die am Donnerstag nach 
dem 25. Juli von dem Probst des Gotteshauses zum heiligen 
Kreuz an einen Bürger ausgestellt ist, mit 'Ich N. N. tvn 
kvnt . . .' ^ beginnt, so bleibt es auch in den folgenden Partei- 
urkunden und öffentlichen deutschen Urkunden, und auch die 
lateinischen Urkunden aller Arten fügen sich. Ein wesent- 
liches Moment also für eine durchgreifende Um- 
änderung der Passung einer Urkunde war der Wechsel 
der Sprache. Bisher war die lateinische Sprache die alleinige 
Vermittlerin von Willenserklärungen gewesen. Als nun im 13. Jh. 
der Einzelne, der Privatmann, der höhere mehr als der niedere, 
an dem Eechtsleben stärkeren Anteil zu nehmen begann und 
als durch die gesetzlichen Bestimmungen das Urkundenwesen, 
das einen solchen Rechtsgeschäftsverkehr vermittelte, den 
Ansprüchen des einzelnen sich mehr und mehr zu fügen schien, 
da gab es noch einen Missstand zu beseitigen, der namentlich 
dem gemeinen Manne recht fühlbar war. Mit Misstrauen sah 
wohl schon lange der Laie auf die Kunst des Geistlichen, 
mittels wimdersamer Werkzeuge auf Tierhaut krause Zeichen 
hinzumalen, und hörte er das Geschriebene lesen, so war es 
die Sprache, die nicht sein war. War es aber ein vornehmer 

* Die durcli die mediatores beurkundete compoaitio inter episcopum 
et capitulum et cives liegt in objektiver Fassung vor (Mon. Boica XXXIIIa, 
S. 103: 1267; ebenso 1270: XXXVI, S. 108). Die Übergabe eines Grund- 
stückes von dem Grafen von Neuffen an das Spital zum hl. Geist (Urkb. 
I, S. 11) im Jahre 1251 ist ebenfalls objektiv. Die kurze Fassung, die 
Auslassung des Tagesdatums lassen auch in diesem Instrument eine Art 
notitia des Beschenkten sehen, zu der eine von Seiten der donatores an 
das Spital ausgestellte carta vorhanden gewesen sein muss. 

* Die Variationen, die diese Formel erleidet, gehören nur dem Ge- 
biet der Lautlehre an; eine Veränderung der Worte wird später fest- 
gestellt werden. 



276 Zweiter Abschnitt. 30 

Laie, so hatte er seinen ^Pfaffen', und dieser deutete ihm das 
Nötige. Es regte sich also das Verlangen im Volke, seine 
Rechtsfragen in einer ihm verständlichen Schrift und Sprache 
dargestellt zu sehen, in der deutschen Muttersprache. Viel- 
fach hatte man sich schon dadurch geholfen, dass man den 
Kunstausdrücken der fremden Rechtssprache die leichtver- 
ständlichen Wendungen der Volkssprache zur Erläuterung 
beifügte^. Doch mit der Schrift schien die fremde Sprache 
unauflöslich verbunden. Noch war es niemandem in den Sinn 
gekommen, deutsche Briefe zu schreiben, bis um die Mitte des 
13. Jh. die Städte energisch daran gingen, dem Ubelstande 
abzuhelfen. Von 1260 an schrieb man in Oberdeutschland 
deutsche Urkunden^. Zwar glaubt Konrad von Mure vor dem 
Gebrauche der deutschen Sprache im rechtb'chen Verkehr 
warnen zu sollen, weil die päpstliche Kurie solche Instrumente 
nicht annehme und auch sonst deutsche Briefe, selbst mit 
authentischen Siegeln, als Beweismittel nicht zugelassen seien ^ ; 
aber der Rat Augsburgs und seine Bürger mussten wohl eines 
anderen belehrt sein: 1272 schliesst man sich den oberdeutschen 
Städten an, und die Zahl der deutsch geschriebenen Urkunden 



^ Belege bieten für Augsburg in Menge die Editionen Augsburgischer 
Urkunden, ich führe einige an; 1236 *quod vulgariter „burchrecht" 
dicitur . . .' (Urkb. I, S. 11). 1254. (bisch.) 'thelonei, quod vulgariter 
„ungelt« dicitur' (ib. S. 13). 1257. (Rat) 'elose unde rehtlose' (ib. 8. 15). 
1260 . . . 'quod vulgariter dicitur „wage« (ib. S. 19). 1264. (König) 
*, . . calceator, qui vulgariter dicitur „wizemaler" (Mon. Boic. XXX, S. 
806). 1268. (Vogt) *. . . censualia, que vulgariter dicentur „cinslehen''. 
(Urkb. I, 37). 1273. (bisch.) 'quod vulgariter „Leipgeding'' dicitur.' 
(Mon. Boic. XXXIIIa, S. 115) '. . . . quod vulgo significatur „ein gantzir 
Havfenwamb" (ib. S. 117). 1277, (Ritter) 'que estimacio vulgariter „Herren- 
gülte" nuucupatur' . . . 'quod vulgariter dicitur „Morgengäbe" (ib. S. 128). 
1280. (Dom) 'quod vulgariter ,,Cin8lehen" dicitur' (ib. S. 132). 

^ Am 25. Juli 1240 ist die erste sichere deutsche Urkunde verfasst; 
1248 eine lothringische; 1250, 1251 weitere in Elsass und in der Schweiz: 
vgl. Bresslau S. 604/5. 

' Vgl.: Quellen und Erläuterungen z. bair. und deutsch. Gesch. 9, 
S. 487 ; vgl. auch ib. S. 473 ff. ; Joh. Müller, Quellenschriften zur Gesch. 
des deutschsprachlichen Unterrichts im Mittelalter (1882) S. 314. 



31 Normen und Bestandteile. 277 

wächst in Augsburg bald an und übersteigt bedeutend die 
Zahl der lateinischen Urkunden, die früher im gleichen Zeit- 
ranm ausgestellt wurden. Die lateinische Urkunde wird von 
der städtischen Kanzlei nach dem Auftreten der ersten deutschen 
geradezu verworfen ; auch die klerikalen Schreiborte schliessen 
sich bald dem neuen Brauche an, wenn sie auch nicht ganz 
die lateinisch geschriebene Urkunde ausser Kraft setzen. Am 
längsten halten die Bischöfe an ihr fest. 

Eine Zeit lang indes schien sich die alte Gewohnheit 
noch in bestimmten Formeln der Urkunde halten zu wollen, 
wenigstens leiten die meisten Urkunden mit einer lateinischen 
Begrüssung^ ein, und nicht selten erscheint das Datum in 
lateinischen Worten. Das Nähere soll sich durch eine kurze 
Betrachtung der Bestandteile einer Augsburgischen Urkunde 
ergeben. 

Die Wandlungen, in denen wir im Vorhergehenden die 
Bestimmungen über die Beurkundung, die Fassung und die 
Sprache der Dokumente begleitet haben, sind, wie wir oben 
Yorausschickten, auf die Zusammensetzung des Instruments 
nicht ohne Einfluss gewesen. Während nämlich im ganzen 
die Urkunden der älteren Augsburger Zeit bis zum Anfang 
— und die klerikalen bis zum Ende des 13. Jh. und darüber 
hinaus — eine sichtbare Überladenheit in Bezug auf Phrasen 
und religiösen Bombast aufweisen, macht sich im Laufe des 
13. Jh. eine realere Richtung geltend; man setzt sein Ver- 
trauen mehr auf gesetzlich sanktionierte und konkrete Be- 
glaubigungsmittel. Ziemlich treu veranschaulicht die An- 
forderungen, die man noch in der ersten Hälfte des 13. Jh. 
an ein Notariatsinstrument stellte, die Urkunde vom Februar 
1239 : *Vogt Heinrich Vraz und die Stadtgemeinde bestätigen 
eine Schenkung an das Nonnenkloster zum heiligen Geist in 
Augsburg'. Den Eingang bildet eine feierliche invocatio: 
^Honor sancte et individue trinitatis et in terra pax hominibus 
amen*. Das Protokoll beginnt mit einem speziellen Segens- 

^ Sie verdankt ihr langes Leben wohl nur dem Umstände, dass sie 
ein ekklesiastischer Bestandteil ist. 



278 Zweiter Abschnitt. 32 

wünsch: 'universis hanc litteram inspecturis . . .' Es folgt 
als arenga die Begründung der schriftlichen Beurkundung 
des Falles: ^Oblivio et malignitas hominum humana negocia 
sepius perturbare consueverunt, si literis et testibus non 
fuerint solidatae. Ad hunc itaque errorem evitandum sig- 
nüicamus singulis et universis, quod . . .', und nun folgt die 
narratio. 

In den Jahren 1235/9 vollzieht sich eine Wandlung in 
dem Beurkundungsverfahren der Stadt ^. Während noch am 
18. Febr. 1235^ ein Verkaufsakt 'in public© judicio' d. h. 
im öffentlichen Stadtgericht 'presidente episcopo Sibotone' 
vorgenommen wird, erledigt man eine ähnliche Handlung im 
Februar 1239 4n publice judicio', wo zugegen sind der Vogt 
'omnesque burgenses et populus Augustensis' ; 1246^ fällt auch 
das 'publicum Judicium' weg: der Beurkundungsort ist ein 
Haus in Augsburg, und es genügt die Besieglung mit dem 
Siegel des Auetors und dem Stadtsiegel, und besonder» 
wird hervorgehoben: 'protestamur litteras, et eas in argu- 
mentum memorie certioris sub testimonio subscriptorum, qui 
testes sunt concessionis nostre'. Die Wichtigkeit der Zeugen 
für den Wert der Urkunde erhellt aus ihrer ungewöhnlich 
grossen Zahl: 50 sind namentlich angeführt 'et allii quam 
plures'. Eine Urkunde von St. Peter, ausgestellt von dem 
Probst des Klosters, weist Siegel der Pfleger und des Kapitels 
von St. Peter und eine starke Zahl Zeugen auf; darunter ein 
Waltherus presbyter. 1254 besiegelt der Bischof die Be- 
stätigung seines Schiedsspruchs zwischen ihm und der Stadt 
mit seinem, des Kapitels, der Prälaten und der Stadt Siegeln. 
1257* finden sich 15 Siegel an einer Urkunde, die der Rat 
im Beisein des Vogtes dem Kämmerer von Wellenburg aus- 
stellt. Vorangeht das sigillum des Bischofs, es folgt das Siegel 
des Kapitels, 10 Bürgensiegel, die Siegel des Kämmerers von 
Wellenburg und des Vogtes und das Stadtsiegel. Nicht aus- 



* Chr. Meyers Begrenzung (^zwischen 1235 und 1253') ist zu weit 
gezogen. « Stadtb. S. 319. » Urkb. I, S. 6. 
* Urkb. I, S. 16. 



33 Normen und Bestandteile. 27^. 

drückHch jedoch wird unter den Bekräftigungsmitteln, die 
im Eingang der Urkunde als Unterstützung ihrer Rechts- 
kraft gegenüber der 'malicia hominum' angeführt werden, 
die Bedeutung des Siegels hervorgehoben. Die Bürgen, hier 
zugleich Zeugen, nehmen zweifellos den bei weitem wichtigsten 
Platz in der Beihe der Mittel zur Bekräftigung einer Urkunde 
ein. Diese Gewohnheit hält sich in den Urkunden, die vom 
Rat ausgehen, später in den Privaturkunden in deutscher 
Sprache noch lange und verliert auch im 14. Jh. ihre Kraft 
nicht, wenn auch vereinzelt in dem letzten Dezennium des 
13. Jh. und fast regelmässig im 14. Jh. an Stelle der grösseren, 
oft vnllkürlich gewählten Zeugenanzahl eine begrenzte Zahl 
tritt, die fast auf gesetzlicher Feststellung zu beruhen scheint. 
Städtische Urkunden führen nämlich nur noch die beiden 
Bürgermeister, drei bis vier Eatgeben, selten den Stadtschreiber 
und noch seltener bei dem Geschäft beteiligte Privatleute als 
Zeugen auf. 

Die Urkundenformeln haben in den letzten drei Dezennien 
des 13. Jh. gleichfalls eine Wandlung erfahren, die sich be- 
sonders in den deutsch abgefassten Schriftstücken als durch- 
greifend offenbairt. Während noch in den fünfziger und 
anfangs der sechziger Jahre jede Urkunde mit. der Formel: 
'In nomine patris et filii et Spiritus sancti amen', selten 
kürzer 'In nomine dei eterni amen' oder 'In nomine sancte 
trinitatis' beginnt ' und nur der Bischof sich gestattet, seine 
Willenserklärung ohne jede devotio nur mit seinem Namen, 
höchstens von dem Gruss an die Empfanger begleitet, eiur 
zuleiten, während noch 1267 der Kat eine Yergleichsurkunde 
mit der längeren Begrüssungsformel : 'Gracia, pax et Caritas 
aJtissimi dei sit cum Omnibus Christi fidelibus amen!' beginnt 
und eine Berufung auf eine Bibelstelle anreiht, ehe er mit 
der narratio einsetzt, bleibt zunächst in den Urkunden des 
Bischofs, ob er nun unbeteiligt als Schiedsrichter oder be- 
stätigend das Instrument ausstellt oder ob er selbst als 
Partei über einen Gegenstand urkundet, von 1260 an häufiger 

» XJrkb. I, S. 8 u. 11. 

19 



280 Zweiter Abschnitt. 34 

die umständliche salutatio weg. 1266 im März findet sein 
Vorgehen Nachahmung auch bei dem Rat, indem dieser die 
Urkunde sogleich mit : 'Consules et universitas civium civitatis 
Auguste universis paginam presentem inspecturis salutem' 
beginnt. Die motivatio hat auch er noch. Sie hält sich 
überhaupt am längsten von den älteren Formeln der Ur- 
kunde. Dagegen verschwindet von dem Jahre 1273 an voll- 
ständig in den Instrumenten der städtischen Kanzlei, sowohl 
öffentlicher als privater Natur, die alte Form der devotio, 
und es erscheint die schon im August 1268^ von dem Bat 
vereinzelt verwendete Eingangsformel 'In nomine domini 
amen'. Ihr folgt sofort die subjektive Namensnennung des 
Auetors. Da diese Urkunde zugleich die erste ist, die 'Con- 
radus notariug civitatis' unterzeichnet, glaube ich diese 
Neuerung ihm zuschreiben zu dürfen. Die neue Formel er- 
scheint von jetzt an in allen jenem Schreiber zuzuweisenden 
Urkunden und wird von seinem Nachfolger Rudolf 1280 
aufgenommen^. Auch die Grrussworte fallen nun weg. Zum 
letzten Male finde ich sie in der ersten von Konrad (S^) 
deutsch geschriebenen Urkunde von 1273, 13. Mai: 'Ich Mar- 
quart des Baiers fun gruze alle die die difen brief lefen, 
horent oder fehent in got vnde tvn kvnt an diefem brieve 
offenliche*. Gleich die nächste uns erhaltene Augsburgische 
Urkunde in deutscher Sprache zeigt nur noch die nun feste 
Form der Einleitung 'In nomine domini amen. Ich N. N. 
tvn chunt allen den die disen brief laesent, hoerent oder 
iaehent', die bald durch adverbielle Zusätze wie 'offenlichen' 
eine Erweiterung erfährt. Eine merkwürdige Einheitlichkeit 
zeigen alle klerikalen Urkunden gegenüber dieser Formel 
der städtischen Urkunden; diese haben nur: 'lesent, hoerent 
oder fehent' jene dagegen ausnahmlos: 'fehent, lesent vnd 
horent'*, und es ist bezeichnend, dass SgS als er eine Ur- 

1 Urkb. I, S. 37. « Urkb. I, S. 62. 

' Als Belege können noch dienen: 1289, 29. Harz: Spital an das 
Siechenhaus von St. Servatius : 'fehent, lefent vnd horent' (A) (Schreiber 
des Spitals). 1309, 11. Nov. : St. Margareta an das Spital : *fehent, lefent 
oder hoerent lesen' (A). * Ss =» Stadtsohreiber Rudolf (1280—1803). 



36 Normen und Bestandteile. 281 

kande des Klosters Oberschönfeld an das Spital im März 
1286 (A) schreibt, entgegen seiner Gewohnheit die klerikale 
Formel verwendet. Einen wie grossen Wert man auf die 
Peststellung solcher Formeln legte, zeigt sich darin, dass 
der Stadtschreiber von 1346 — 1368, Nicolaus Hagen (S^,), 
in einer von seinem Gehülfen vorgenommenen Abschrift^ 
des Zollvertrages von 1282 zwischen Bischof und Stadt das 
ansehent oder hoerent lesen', das dem Abschreiber als die 
Formel seiner Zeit geläufig war, verbessert in die dem Jahre 
1282 angehörende Formel des Originals 'lefent, hoerent oder 
sehent', obwohl er sich an andern orthographischen Versehen 
des Abschreibers nicht stösst noch sie einer Verbesserung 
für wert erachtet. In dem ersten Jahrzehnt des 14. Jh. 
nimmt die Formel ^efent, hoerent oder fehent' die Gestalt 
^anfehent oder hoerent lefen' an, wohl nach dem Muster der 
fürstlichen Urkunden, z. B. 1292, 8. Febr.: ^Wir Ludowich 
. . . von Bayern. . . . fehent oder hoerent lefen'; 1304, 
19. März : König Albrecht an die Stadt '. . . ansehent oder 
hoerent lesen'. 1301, 8. Nov. hat eine Urkunde des Spitals: 
^lefen oder hoerent lefen'. Zuweilen kehrt die ältere Formel 
noch wieder^; 1315, 3. Juli: Rat 'lefent, hoerent oder fehent'; 
1318, 22. Nov.: Bürger *lefent, hoerent oder fehent'. Nach 
1320 lebt sie nur noch in klösterlichen Schriftstücken: 1327, 
3, Mai: St. Stephan *lefent, hoerent oder fehent'. Von 1351 
-an fallt die Formel ganz weg. 

Einem ähnlichen Wechsel unterliegt die andere Formel 
des Einleitungspassus der Urkunden : *Ich N. N. . . . tun kunt'. 
Diese Form erhält sich bis ins 14. Jh. hinein durchaus im 
Gebrauch, wird aber häufig seit dem 4. Jahrzehnt mit der 
Form 'vergib vnd tun kunt' vertauscht. Diese Gestalt ge- 
hörte von jeher schon im 13. Jh. dem fürstlichen Kanzlei- 
gebrauch, namentlich in Bayern, an, sie erscheint in einer 
städtischen Urkunde von 1313, 3. Mai zum ersten Mal als 



1 Missivbuch der Stadt Augsburg: N. 209 (1364?). 

2 Das zeitweilige Wiedererscheinen wird wohl eine Folge des Vor- 
lagen- und Eormularwesens sein. 

19* 



£89 Zweiter Afaeohnitt. SS 

Hth kuüt vnd rergih' (Schreiber ist S,). Von 1328 an findet 
die neue Gestalt allgemein in den Augsburger Kanzleien 
liingsmg. 

Als Kriterium der Beweiskraft der Urkunde drängt sich 
nun seit dem Ausgang des 13. Jh. auch die Besieglungsformel 
im Kontext hervor. Die Anh&ngung des oder der Siegel 
wird nun ausdrücklich hervorgehoben, häufig mit dem Zusatz^ 
dass diese Bekräftigung besonders erbeten ist^. 

Noch verdient ein wichtiger Teil der Urkimde eine 
Betrachtung ; es ist die Schlussformel mit dem Datum. Darin 
treten zwei Formen auf, bald jede für sich, bald beide zu- 
sammen. Die eine Passung ist 'Hec acta sunt', die andere 
'Datum', verbunden 'Actum et datum'. Die erste ist die 
älteste und wird bis in die sechsziger Jahre ausschliesslich ge- 
braucht. Erst 1268^ erscheint einmal in einer Bischofsurkunde 
das 'Datum*. Schon von 1269* an jedoch war in Bischofs- 
urkunden die Fassung 'Actum et datum' üblich geworden» 
Vom 17. Aug. 1272 an nimmt sie auch die städtische Kanzlei 
auf, wohl auch als eine Neuerung jenes Konrad (S^), nach- 
dem dieser im Aug. 1268 nachweislich zum letzten Male 'Acta 
sunt hec' gebraucht hatte. Die Formel 'Actum et datum^ 
ist es auch, die dann, ins Deutsche übertragen, in der ersten 
Zeit der deutschen Urkunden sich behauptete mit dem Wort- 
laut : 'Do daz gefchah vnde dirre brief geben wart' oder : 'Do 
daz gefchah vnde euch dirre brief gefchriben wart'. 1280 
heisst es eiomal imter dem Stadtschreiber Budolf nur: 'Do 
daz gefchah' ^ und 1283 erscheint am 29. März dieselbe 
Fassung. Bald wird diese häufiger und läuft parallel mit 
den Formeln der lateinischen Urkunden des Bischofs 'Datum\ 



' Einmal fehlt auch in einem Instrument Konrads (Si) die j&v 
wähnung des Siegels. Das in der That aber vorhandene Stadtsiegel lässt 
an der Originalität der Urkunde auch im diplomatiachen Sinne nicht 
zweifeln. 

a 1268, 26. April (ürkb. I, a 86). 

» 1259, 1. Dez, (ib. S. 19). 

* ib. S. 76. 



37 Normen und Beitandteile. 283 

seltener ^Actum et datum'. Nachdem noch einmal eine Ur- 
kunde Langemantels vom 20, Jan. 1888 die Formel 'der brif 
wart geben' getragen hat, erscheint später nur noch ^Do daz 
geschach'. Erst der yielfache Vorgang der fürstlichen Kanz- 
leien und obrigkeitlichen Orte yerhalf dem 'Der brief ift geben' 
vom 3. Juli 1315 an eum endgültigen Siege über die andere 
Passung. 

Darf man nun in diesen so häufig und scheinbar geradezu 
willkürlich wechselnden Formen eine bestimmte Bedeutung 
für das Beurkundungsrerfahren sehen? Oder sind sie das, 
was sie nach dem Schicksal aller solcher Formeln sein 
können, nämlich die Überbleibsel längst überlebter Ausdrucks- 
formen von Handlungen, die einstmals wirkliche Handlungen 
waren, aber im 13. Jh. jedes Leben verloren hatten, ja kaum 
noch verstanden werden konnten? Ich schUesse mich der 
Ajisicht an, dass in jener Doppelform 'Actum et Datum' in 
der That zwei getrennte Handlungen liegen, von denen die 
erste eine Yoraufzeichnung des Willens des Auetors unter 
Zeugen ist» die zweite auf die wirkliche traditio der Urkunde 
weist, die oft zu anderer Zeit erfolgte. Dagegen glaube ich, 
dass nicht in jedem Falle eine solche Yoraufzeichnung zu 
einem vollständig ausgeführten Konzept erweitert wurde, 
vielmehr wird die Yoraufzeichnung, eine blosse Skizze, gar 
nicht immer bei der gleichen Gelegenheit wie die Abfassung 
des Instrumentes und auch nicht von dem ausfertigenden 
Schreiber vorgenommen, sondern in den meisten späteren 
Fällen von der die Beurkundung heischenden Partei mit- 
gebracht worden sein. Zu diesem Schluss veranlasst mich 
die Beobachtung, dass die in solchen Notizen wohl fast allein 
vertretenen Eigennamen oder auch die in das Bechtsgeschäft 
eingeschlossenen Objekte in der Urkunde selbst in einer 
Form und Orthographie erscheinen, die sich mit der sonstigen 
Schreibweise des Schriftstückes nicht zu vertragen scheint. 
Der Schreiber hat dann die Yomotizen diplomatisch treu 
benutzt. Wenn aber die um Beurkundung bittende Partei 
Aufzeichnungen im voraus gemacht hat^ so schUessen wir 



284 Zweiter Abschnitt. 38 

weiter, dass das Kechtsgeschäft schon abgeschlossen ist; also 
bezeichnet ^Actum' oder deutsch 'do daz geschach' einen 
thatsächlichen Vorgang, der seinen Abschluss durch die 
schriftliche Beurkundung findet^. Die Niederschriften der 
von mir eingesehenen handschriftlichen Augsburger Quellen 
weisen eine Trennung des Geschäftsabschlusses von der Da- 
tierung nicht auf, abgesehen von einem Falle, wo die Jahres- 
und Tageszahl später hinzugefügt wurde. Die Schriftstücke 
sind in einem Zuge angefertigt ; einmal nur hört ein Schreiber 
in einer Urkunde von 1338 in der siebenten Zeile auf und 
lässt den Best von einem andern schreiben. 

Die Datierung ist durch Stammesgesetze sowohl als 
durch wiederholte Dekrete der deutschen Kaiser für die 
deutsche Urkunde vorgeschrieben*. Die Augsburgischen Ur- 
kunden sind alle datiert, wenn auch vereinzelt die Angaben 
der Vollständigkeit ermangeln. Über die Stellung, die man 
der Datierung in den Urkunden anweisen sollte, fehlen Be- 
stimmungen. Sie ist jedoch bei den aus den Augsburger 
Schreiborten hervorgegangenen Instrumenten einheitlich am 
Schlüsse des Textes. Nur am 12. April 1262 bringt der 
Schreiber einer Urkunde des Bischofs Hartmann das Datum 
am Anfang des Aktes und verweist am Schlüsse darauf: 
*anno et die praenotatis'. Die notarii publici erst lieben es^ 
das Datum voranzustellend 

Die Datierungsformel besteht gewöhnlich aus Zeit- und 
Ortsangabe. Letztere fehlt regelmässig in den innerhalb der 
Stadt und für Angehörige des Augsburger Distrikts ange- 
fertigten Schriftstücken. Die Zeitangabe hat im Laufe der 
Jahrhunderte ihre Form gewechselt. Zuerst und am längsten 
bediente man sich der Monatsdatierung, der römischen aus- 
schlieslich die städtischen Schreiber in den lateinischen tJr- 



* Vgl. Bresslau S. 846. 
« Vgl. Bresslau S. 819 f. 

• Vgl. die Drucke in Hon. Boica XXXIII von 1290 an und im 
Ürkb. Bresslau (S. 821) erklärt dieses Verfahren für eine Nachahmung 
des Verfahrens der italienischen Notare. 



39 Normen und Bestandteile. 286 

künden« Von dieser Datierung scheint bis zur Mitte des 
13. Jh. 'in indictione' unzertrennlich gewesen zu sein. Nur 
selten fehlt dieser Zusatz. Stadtschreiber Konrad (S^) ver- 
wirft ihn, und nur bischöfliche Urkunden führen ihn noch 
hie und da. Mit Eücksicht darauf, dass die Yom Stadt- 
schreiber ausgefertigten Urkunden des Bischofs- dieser Art 
der Datierung ermangeln, kann die Anwesenheit der indictio 
somit als ein Charakteristikum für die der bischöflichen 
Kanzlei entstammenden Diplome gelten. Die kaiserlichen 
Urkundenschreiber bleiben noch lange in der alten Gewohnheit, 
wohl bis zum Ausgang des 13. Jh. Die Einführung der 
deutschen Sprache bringt auch hier eine Wandlung hervor; 
man pflegt nunmehr nach den Tagen, beweglichen und un* 
beweglichen Festtagen, zu datieren ; die Tage selbst erscheinen 
mit der heimischen Benennung. Von der sogenannten bolog- 
nesischen Datierung ist nur ein Beispiel vorhanden in einer 
Urkunde des Bischofs von 1249 ^ ; es bezeugt, dass diese Art 
der Datierung an verschiedenen Orten Deutschlands schon 
in der Mitte des 13. Jh. bekannt, wenn auch nicht oft ver- 
wendet war. 

Für die Jahresdatierung benutzen alle Augsburger Kanz- 
leien vor dem Beginn der deutsch geschriebenen Urkunden 
nur die einfache Jahresangabe 'anno . . ', seltener mit der 
genaueren Bestimmung 'anno iucamationis dominice', die für 
die ganze spätere Periode, d. h. von der zweiten Hälfte des 
13. Jh. ab, B.egel wird, aber schon vorher, auch wo sie 
nicht zum Ausdruck gebracht wurde, massgebend war. Dieses 
'annus iucamationis dominice', verdeutscht; 'jar . • . nach 
Christes geburte' zählt in Augsburg vom 25. Dez. ab. Ich 
kenne keine Abweichung. Für die Judengemeinde ist diese 
Bechnung gleichfalls Brauch geworden. 

^ 1249, 1. Juni: Bischof Hartmann bestätigt eine Schenkung an 
das Hospital zum hl. Geist (Stadtarchiv) ' . . . Acta sunt in Castro nostro 
Mergatowe anno domini millesimo COXLVHII, intrante mense iunio, 
indictione sexta. Testes sunt: . . . Haertwicus notarius noster* (sc. 
episcopi). 1251, 9. Mai: Bischof Hartmann . . . hat nicht bolognesische 
Datierung: 'Acta sunt anno domini MOGLI Vll idus maii.' 



286 Zweiter Abiclmitt 40 

Geschiieben sind die AogslNirger Urinmdeny die mir 
handschriftlich Torgelegen haben, samtlich auf Pergament. 
Pergament wurde auch als Stoff für die städtischen Bechts- 
bücher (Stadtbnch, Achtbaeh, Bnrgerbach) benutzt. Nnr das 
Missivbiich ist von Papier hergestellt Seine Anlage fallt 
nicht vor die Amtszeit Nikolaus Hagens (S^,), wahrscheinlich 
in den Anfsing der sechziger Jahre. Eine handschriftliche 
Beschreibung des Missirbnches durch den Stadtarchivar 
Dr. Buff ist in den Codex vom eingeheftet Doch hat 
wohl schon um 1320 ein Missiybuch bestand^i ; in den Bau- 
meisterrechnungen nämlich werden häufig Ausgaben für 
Papier erwähnt Für die Schreibutensilien hatte laut Stadt- 
schreiberordnung Ton 1351 (?) der Stadtschreiber selbst zu 
sorgen. 

Ich füge an dieser Stelle endlich^ noch einige Bemer- 
kungen über die Führung der städtischen Bechtsbücher Augs- 
burgs und über ihren Charakter beL Für das Stadtbuch sei 
auf die Einleitung der Ausgabe Chr. Meyers verwiesen. 
Das Achtbuch wurde 1346 durch das Gresetz Kaiser Ludwigs 
zum Beichsachtbuch. Seit 1349 werden die Achterklärungen 
häufig in die feierlichen Formen gekleidet: ^Anno ... an 
dem • . . habent die Batgeben der Stat ze Auspurg . . .' oder 
'Do man zalt . . . habend die Burger gemainclich Arm vnd 
Bich mit dem Clainen vnd grozzen Bat . . . verboten'. Die 
Yoranstellung des vollen Datums, Jahr und Tag, vor jeden 
Eintrag führt Nikolaus Hagen (S^,) 1347 ein (Achtbuch 
61a, I); zuweilen' sind einzelne Eintragungen nicht mit 
einem Male fertiggestellt worden. 

E:aiizleien xmd Schreiber in Augsburg. 

Die in der Überschrift getroffene Unterscheidung zwischen 
'Bjinzlei' und 'Schreiber' bedarf einer Bechtfertigung. 
Schreiber, Berufsschreiber im einfachsten Sinne des Wortes, hat 



> Vgl. 0. S. 9 f. 

«z. B.: 30 b, I, 1876. 



4:1 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 387 

es während unserer Zeit in Augsburg viele gegeben. Obenan 
stehen diejenigen, welche den yerschiedenen Schreibbedürihissen 
der städtischen Verwaltung nachzukommen hatten, und deren 
mehrere zu gleicher Zeit fungierten. In grösserem Massstabe 
hat der Bischof und unter seiner Oberleitung das Domkapitel 
Schreiber beschäftigt, im Anschluss besonders an das letztere 
werden wir auch Schreiber des Hofgerichts (judices curiae) 
kennen lernen. Urkunden sind ferner bestimmt und mit ge- 
wissem Typus behaftet aus den zahlreichen Klöstern Augsburgs 
hervorgegangen, folgüch hielten sich in ihren Mauern mit 
dem Schreiberamt betraute Personen auf. Endlich ist es ge- 
wiss, dass nicht wenige Augsburger Privatleute über ein 
Schreiberpersonal verfügt haben. — Nicht alle diese auf- 
gezählten Funktionäre oder, wenn wir wollen, nicht alle diese 
Schreiborte dürfen die Bezeichnung ^Kanzlei' beanspruchen. 
Es hängt die Berechtigung, eine Schreibstube als „Kanzlei^ 
zu bezeichnen, nicht davon ab, in welchem Umfange das 
Personal derselben vertreten ist, auch nicht davon, dass das- 
selbe öfter oder überhaupt jemals in einer Situation uns be- 
kannt wird, welche ihm eine gewisse Bedeutung, sei es nur 
für die betreffende Angelegenheit, sei es für zeitlich, örtlich 
und gegenständlich ausgedehnte Thätigkeitsgebiete, verleiht; 
ich nenne also nicht 'Kaozlei'' etwa die Schreibstube eines 
augsburger Patriziers, der durch seine ausgebreitete Handels- 
thätigkeit, auch wohl infolge einer gewissen handelspolitischen 
Stellimg in die Lage gekommen ist, sich eine oder mehrere 
Schreibkräfte für seine Geschäftsbedürfnisse dienstbar zu 
machen; es könnten derartige Funktionäre höchstens die Be- 
zeichnung ^Handelsschreiber' beanspruchen. Aus ähnlichen 
Gründen kann ich einer weiteren Kategorie von Schreibern, 
denen ich im Zusammenhang ihre Stelle anweisen werde, 
nicht mehr als die für sie überlieferte Benennung ^^Hofschreiber* 
zuerkennen. Alle diese letztgenannten Leute dienen mehr oder 
weniger nur Augenblicksbedürfnissen, wenn auch in vielen Fällen 
ein solcher Bediensteter durch Geschicklichkeit und Treue im 
Dienst seine Stellung zu einer dauernden machen konnte. 



288 Zweiter Abschnitt. 42 

So wie ich den Begriff *^Kanzlei' gefasst wissen will, 
müssen vornehmlich zwei Bedingungen zugleich erfüllt werden: 

1) Der Schreibort muss die Befugnis haben, selbständig 
Bechtsgeschäfte vorzunehmen, sei es für sein eigenes Terri- 
torium, sei es für Andere, welche seine Dienste heischen, 
d. h. seine Glieder müssen als öffentliche Beamte gelten dürfen. 

2) Die Beamten müssen in einer gewissen Zahl und mit einer 
gewissen Beständigkeit erscheinen. Ich sehe daher in erster 
Linie in der Schreibstube der Stadtverwaltung eine Kanzlei, 
die ich vorläufig mit ^^städtische Kanzlei^ bezeichnen will; 
neben ihr fungiert in gleicher Stellung die bischöfliche Kanzlei, 
welche nach der Gewohnheit der kirchlichen Verwaltungskörper 
des Mittelalters eins ist mit der des Domkapitels^. Alle 
andern Ausgangspunkte von Urkunden sind nur Schreibstuben ; 
häufig sind diese nicht einmal der Schauplatz des Beurkundungs- 
aktes, sondern der Funktionär schreibt an einem andern, zu- 
ständigen, d. h. öffentiichen Orte das Instrument. 

Ich wende mich nun der Einzeldarstellung des augsburger 
Schreibwesens zu. Wenn uns die Überlieferung mit Nach- 
richten über eine statutenmässige Organisation derselben in 
seinen verschiedenen Schreibherden im Stich lässt, so bildet 
das zugängliche Quellenmaterial, wie es mir handschriftlich 
und in Drucken vorgelegen hat, , eine ausgiebige Fundgrube 
zur Feststellung der Personen und gewisser äusserer Kenn- 
zeichen derselben. Wenn ich trotzdem zuweilen in die Zwangs- 
lage komme, zur Aufklärung dieser oder jener Erscheinung 
Schlüsse aus Situationen zu ziehen, in denen uns die einzelnen 
Personen und ihre Thätigkeitsplätze bekannt werden, oder nicht 
weniger oft Analogieschlüsse zu Hülfe zu nehmen, so sollte 
alles dies dazu beitragen, ein möglichst genaues Bild der 



^ vgl. Posse: Lehre von den Privaturkunden (Leipzig 1887). 
Bischof, Domkapitel und Curia sind eins, d. h. sie versorgen sich gegen- 
seitig oder besser, das Schreiberpersonal aller drei rekrutiert sich aus 
dem Domkapitel: So ist 1349 *Nos Judices curiae . . .' und 1349 'Wir 
Bischoff . . / von einer Hand geschrieben, und dieselbe ist die S^? 
ähnelnde Hand des Domschreibers y. 1347. Freitag nach 4. Januar (A). 



43 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 289 

Verhältnisse und der Zeit zu geben und doch der Auffassung 
des Lesers genug Spielraum zu lassen. Darnach stellte sich 
das Qesamtbild meiner Ermittlungen etwa folgendermassen: 

Wie lange schon vor dem Auftauchen einigermassen 
sicherer Nachrichten eine städtische Kanzlei bestanden hat, 
liegt ausserhalb jeder Berechnung. Die ersten Lebenszeichen 
einer solchen setzen mit dem zweiten Drittel des 13. Jh. ein, 
und zwar als Namen und Titel unter den Zeugenunterschriften. 
Als älteste Bezeichnung für das Amt muss darnach ^cancellarius^ 
gelten; ein mit solchem Titel belegter Schreiber ist sicher 
dann Stadtschreiber, wenn er in Verfügungsurkunden des 
Bates der Stadt nachzuweisen ist und zugleich als ^civis 
Augustensis* den Zeugenreihen sich einfügt. ^ Von dem Jahre 
1268 an (1268 8. Aug. *^Conradus notarius civitatis.' ür- 
kundenbuch I, 37) verschwindet die Bezeichnung ,,cancellarius^ 
vollständig und macht der nun in allen lateinisch geschriebenen 
Urkunden gültigen Titulatur *^notarius civitatis* Platz, welche 
in den deutsch abgefassten Schriftstücken als ^der ftet fchriber' 
verdeutscht wird. Eine Bangabstufung dieser Beamteu, kennt- 
lich durch die Bezeichnung ^protonotarius/ = *^oberster 
Schreiber* lässt sich für unsere Zeit nicht erweisen, und ist, wie 
spätere Ausführungen darthun werden, zweifellos nicht vorhanden 
gewesen. Der Platz, den der Schreiber unter den Zeugen sich 
geben darf, ist gesetzlich nicht festgesetzt ; die Etikette über- 
liess es ihm in den Jahren vor 1273 wohl, sich unter den 
Laienzeugen einen Platz anzuweisen; seinerseits ist das Be- 
mühen nicht zu verkennen, unmittelbar hinter den Bats- 
herren der Stadt zu figurieren. Erst mit dem Jahre 1277*, 
sicherlich nach 1281 wird der Brauch fest, dass der Stadt- 
schreiber die Beihe der Zeugen, soweit sie namentlich auf- 
geführt sind, schliesst^. 

» z. B. 1265 März. (A). (ürkb. I, 30). 

* d. h. 1277, 10. Mai kann ich den Stadtschreiber namentlich zum 
erstenmale als letzten der Zeugen konstatieren : vgl. jedoch 1281 23. Juni 
(ürkb. I, 66). 

' 1333 Mitwoch vor St. Afra, ist unter den Zeugen, zwischen den 
Bürgern Ulrich der Stetschriber genannt. Es ist jedoch zweifelhaft, ob 



390 Zweiter Abschmit. 44 

Es erhebt sich nun weiter die Frage ; unter welchen Be- 
dingungen konnten die Schreiber damals zu dem Posten ge- 
langen, und unter welchen Bedingungen bekleideten sie ihn? 

Für den ersten Punkt käme zunächst die Herkunft der 
Stadtschreiber in Betracht, unterstand dieselbe festen Vor- 
schriften? Vorhanden sind solche nicht, doch ist man 
, sicherlich zu keiner Zeit gern von der Grewohnheit abgewichen, 
sich diese Beamten innerhalb der Stadt auszusuchen. Anders 
wenigstens kann ich es nicht deuten, dass zwar alle Stadt- 
schreiber, wenn sie namentlich in den Urkunden vorkommen, 
nur als cives Augustenses oder ^bui^er von Auspurch' er- 
scheinen, dass jedoch das Bürgerbuch mit Ausnahme eines 
oder zweier Fälle ^ nie ihrer Aufnahme unter die Bürger Er- 
wähnung thut. Sie können sämtlich von der Zeit an, wo das 
Bürgerbuch regelmässig geführt wird, im 14. Jh. nur Augs- 
burger Kinder gewesen sein oder, bevor sie ihren Posten an- 
traten, schon die Berechtigung, Bürger zu heissen, besessen 
haben. Für das Amt jedenfalls konnte ersterer Umstand 
nur ein Vorzug sein. — Wie stand es weiter um die Fach- 
bildung der Kanzleibeamten und um ihre bürgerliche Stellung? 
Hier verlässt uns die Überlieferung vollständig. Wir erfahren 
weder von einem Examen, das der Schreiber vor seiner An- 
stellung ablegen musste, noch von irgend einem Nachweis 
ihrer Qualifikation, noch auch lässt uns eine Nachricht von 
der gesellschaftlichen Stellung, welche der Schreiber einnahm, 
oder von der Stellung seiner Familie einen Schluss auf seine 
geistige Bildung ziehen. Höchstens wäre zu bemerken, dass 
z. B. die Familie des Stadtschreibers Ulrich Biederer (13B9 

derselbe der zur Zeit amtierende Schreiber ist. Ist er identisch mit 
dem uns aus den 20ger Jahren (— 1331?) bekannten Stadtschreiber 
Ubrich, so ist sein amtlicher Charakter an dieser Steile sehr unsicher. 
Die Hand der Urkunde ist jedenfalls die das ganze Jahr 1382 hindurch 
erscheinende Hand, d. h. nicht Ulrichs Hand S». 

* 1303 Conrad Ungelter von Landsberg wird Bürger. (1321 *Küdolf 
notarius von Koebach (Roerbach?) subpalatinata' wird Bürger.) 1343 
*feria quartapost . . . Vlricus dictus Riedrer civis.* «* Ulrich der Riederer, 
Stadtschreiber? 1343 war Ulrich schon Notai\ 



46 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. S91 

bis 1345, 8^5) fast za gleicher Zeit einen Bürgermeister^ 
stellte, und dass um 1342 auch ein ^Chünrat der Riederer^ 
einer der beiden Baumeister war. Auch Nicolaus Hagen • 
gehört einer Tomehmen Sippe an: Achtbuch 1349 8^, 146 
I. 2. 1349 ist ein Nyclaus der Hagen als Vetter Ulrichs 
des jungen Hofmairs, Fritz des Apothekers, Johans desLintfrids, 
Peter, Fritz, Johans der Biederer bezeichnet ; Nicolaus Hagen 
hat die Eintragung selbst gemacht. In einem Falle finde 
ich den Stadtschreiber Heinrich 1317 (Sg) unter den Schieds- 
richtern vor in der Streitsache Herrmanns von Pfersee mit 
der Stadt. (Urkb, I, 1317.) Bezeichnend ist auch, dass, frei- 
lich in viel späterer Zeit, ein Stadtschreiber von Augsburg 
Heinrich Erlbach 1460 seiner einflussreichen Stellung einen 
Kreis vornehmer Protektoren verdankte, welche ihn nach seiner 
Entlassung nicht fallen liessen. — Materiell ist die Stellung 
der Stadtschreiber eine durchaus günstige zu nennen, wie sich 
noch später durch Daten erweisen lässt ; Ulrich ist einmal in 
der Lage, sich ein Haus kaufen zu können, die Stadt gewährt 
ihm dazu einen Zuschuss von 6 Pfund Pfennige. (Baumeister* 
rechnungen v. 1322 29. Aug. (Zs. d. bist. Ver. für Schwaben 
lind Neuburg V, S. 56). Von Stadtschreiber Rudolf wissen 



* 1342: Bertholt der Biedrer mit Bertolt dem Raem Stadtpfleger. 
1349 (A.) Chunrad der Minner und Berthold der Biederer sind Stadt- 
pfleger. Berchtold der Biederer ist 1344 unter den Familiengliedem der 
Sippe Laugemantel-Biederer-Dachs-Hoffmaier genannt in einer Eintragung 
des Achtbuches 1844 9a I. als Kläger gegen die Mörder Haintzen Liut- 
frits. Am gleichen Orte bekennt sich Ulrich der Biederer Statfchriber ze 
Auspurch als Neffe des Erschlagenen. Die genannten Zweige der Sippe 
sind die einflussreichsten Häuser der Beichsstadt. Der Name Biederer 
ist schon vor dieser Zeit nicht unbekannt. 

' Der Name Hagen ist im Achtbuch mehrmals vertreten; seine 
Träger sind: Achtbuch 75a I. Si?« 1356 ^fritz der Zimmermann genant 
der Hagen, Hainrich Hagen der fchiister sin Bräder.' (Achtbuch 77 a II.) 
1358 'Chdntz der Hagen des Speten knecht.' 1374 wird ein Canrat Hagen 
seiner Herkunft nach in die Stadt Ulm verwiesen: 'Ghunrat Hagen von 
Ulme.' £r steht an diesem Orte noch in Verbindung mit Ulm: *von 
Everr Leut Bet wegen vä ouoh von den von Ulm Bet wegen . . . fin 
Burgen.' 



292 Zweiter Abschnitt. 46 

wir, dass er von 1275 an ein Lehen von 2 Höfen und 4 Hof- 
stätten in Pintzwangen besass ; da er sie als Lehen in seiner 
Stellung als Notarius des Herzogs von Kämthen erhalten 
hatte, 80 ist uns sein Ansehen um so mehr verbürgt. 

Wenn uns die Nachrichten über die vorangegangenen 
Punkte sogut wie gar keinen festen Anhalt geben, so erhalten 
wir um so mehr Aufschluss über die Amtsthätigkeit des Stadt- 
schreibers und über die Bedingungen, unter denen er arbeitete. 
Wir besitzen nämlich etwa aus dem Jahre 1362^ eine Stadt- 
schreiberordnung, deren Verfügungen für die frühere Zeit im 
Einzelnen durch die Baumeisterrechnungen der Jahre 1320 
bis 1331 als bestätigt erscheinen. Damach ist der Stadt- 
schreiber^ ein vereidigter Beamter fUnd die vorgefchriben 
Sache alle fol er fwem ze den haiigen ainen gelerten aid ze 
halten vnd staete ze haben vnd dawider niht ze tun'); seine 
Thätigkeit teilt sich in eine streng amtliche im Dienste der 
Stadt und eine private. In der ersten Funktion schreibt er 
die Steuerrechnungen * der Stadt und macht die Eintragungen 
über die Geächteten und Stadtverwiesenen in das* Achtbuch 
und in das Stadtbuch und ^alle die fache die die stat ze 

* Stadtbuch fol. 156 b findet sich der Passus geschrieben, von der 
Hand Si? (Nicolaus Hagen) und darnach ein Zusatz von derselben Hand 
mit dem Datum : Actum anno domini 1363. Die Gestalt der Schriffczüge 
des Eintrags versetzt diesen, d. h. den ersten, undatierten, noch vor das 
Jahr 1354. Indem nämlich von Hagens (Si,) Handschrift 3 Erscheinungs- 
formen unterschieden werden können (Meyer bezeichnet dieselben als 
3 verschiedene Hände VIII, IX, X), hat der Eintrag der Stadtschreiber- 
ordnung die Schriftzüge der Form VIII, 1354 aber schreibt Hagen erst 
deutlich mit Form IX. 

' Der Text spricht eingangs im Zusammenhang des "Wortlautes 
von *ainem stetschriber* und späterhin von 'dem stetschriber'. Es ist 
zweifellos, dass die erste Ausdrucksweise keinesfalls auf die Existenz von 
mehr als einem Stadtschreiber schliessen lässt. 

' vgl. Baumeisterreohnungen a. o. V, S. 1. S. 103: item notario 
Ilß pro scribendo censu. Jedoch durfte auch der Gehülfe des Steuer- 
meisters eintragen, S. 68: item Scolari Bafenspurgerii pro inscriptione 
thelonii mercatorum V ß. In der Regel aber empfängt der Stadtschreiber 
die Voraufzeichnungen aus der Hand des Steuerschreibers (?) und trägt 
sie selbst in die Steuerbücher ein. 



j 



47 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 293 

fcbaffen hat, ez si mit briefen oder mit andern Sachen'. Zu 
den letzteren gehören auch die BatsprotokoUe ; dieselben 
werden Yom Stadtschreiber angefertigt worden sein, da seine 
Gegenwart in dem Gericht und in dem kleinen S.at erwähnt 
wird. Als Funktion dabei wird allerdings nur das Umfragen 
ausdrücklich angegeben; dagegen wird er yon den Wahl- 
yerhandlungen bei der Neuwahl desBates gänzlich ausgeschlossen, 
seine Thätigkeit hierbei beschränkt sich auf das Anschreiben 
der Gewählten an die Thür. ^ Neben dieser Thätigkeit im Inter- 
esse der Stadtverwaltung stellt der Stadtschreiber seine Feder 
in den Dienst der Bürger und schreibt für sie gegen besondere 
Bezahlung ^ Sendbriefe, Handyesten und Leibdingsbriefe. Alle 
diese Schriftstücke ist er gehalten nur auf Pergament, nicht 
auf Papier zu schreiben ; und dafür muss er allein aufkommen 
{*^er sol sin selbs pirmit vnd timpten haben"*). Desgleichen 
soll er sich einen Gehülfen (schüler) halten und zwar auch 
auf eigene Kosten. Derselbe hat einen fest fixierten Anteil 
an den Privateinnahmen seines Maisters. Ob er auch Amts- 
nachfolger desselben wurde, darüber verlautet nichts, und ich 
kann für meine Ermittlungen darüber aus anderen Quellen 
vorläufig nur auf spätere Ausführungen verweisen. — Zu 
seiner Ausstattung erhält der Stadtschreiber ausser der statuten- 
mässig fixierten Besoldung öfter Zulagen : ^^concessimus notario' 
in den Baumeisterrechnungen für Instrumente, Eintragungen 
u. a. Von Zeit zu Zeit giebt ihm die Stadt ein Kleid, des- 
gleichen seinem Gehülfen. Für die Angehörigen des städtischen 
Notars übernimmt die Stadt einmal die Sorge: Baumeister- 
rechnungen a. 0. V, S. 30: 1321. 16. März: ^Item dicte Geburrin 
III. lib. de pueris notarii occisi.' Ein andermal: S. 159: 
1329. 30 Juli: Item cives propinaverunt eorum notario quum 
filius suus induit habitum predicatorum II. lib.' 

Nach dem vorangegangenen dürfte es für unsere Aufgabe 



* Baumeisterreohnungen a. o. V, S. 28: 1. Febr.: Item Notario 
civitatis pro inscriptione novi consilii. II ß. 

* Yom Bat erhält er für seine, diesem und der Stadt geleisteten 
Dienste 26 Pfund Pfennig u. s. w. vgl. Stadtbuch S. 261. 



294 



Zweiter Abschnitt. 



48 



Ton grosser Wichtigkeit sein, auch über die Personen der 
Stadtsdireiber^ soweit sie den von mir gewählten Zeitabschnitt 
ausfüllen, etwas zu hören. Dass die Namen von Stadtschreibern 
erst mit dem zweiten Drittel des 13. Jhs. erscheinen, ist oben 
vorangestellt worden. Ich erwähne dieselben hier nur, da sie 
für unsere Zwecke eine grössere Wichtigkeit nicht besitzen. 

1239. Heinricus Schogoare cancellarius (Urk. der Consules 
vom Februar 1239.) Der Name folgt unmittelbar hinter be- 
kannten Augsburger Namen : Ulricus Fundanus und Conradus 
Barba. (Urkundenbuch I.), dazu: Mon. Boica XXXIII a 
1246. 8. September: . • . Volricus Fundanus, Ovonradus 
curialis cervus, Hainricus Schongovenfis . . . Oiues Auguftenfes. 

1246. 29. Aug.: Wernherus cancellarius. 

1253. Aug.: „ „ ... Cives 

Auguftenfes (Copie anno 1264 (Mon. Boica 

XXXIII, 80). 



Urk. des Bischoffs, 1259. 



j» 



}) 



>7 



1258, 



1260. 
Domkapitel an Bürger. 1263. 

Bitter an Bürger. 1264. 



Consules für Bürger. 
Vogt und Consules. 



1265. 
1265. 
1268. 



1. Dec. Wernherus cancellarius 
. . . cives nostri (sc. episcopi) 
Augustenses (Urkundenb. I). 
29. Dec. Wernhero Cancellario 
. . . Ciuibus Augustensibus. 
. . . dominus cancellarius. 
23. Oct. Wernherus cancellarius. 
(Urkundenbuch I). 
25. Oct. Wernherus cancellarius. 
. . . cives Augustenses. 
Wernherus cancellarius. 



97 JJ 

Aug.: Conradus notarius civi- 
tatis Augustensis. (A). 

Von nun an bietet der mir vorliegende Quellenapparat 
eine fortlaufende Reihe von Schreibern, deren Namen ich mit 
wenigen Lücken bekannt geben kann: 

Mit 1268 Aug. beginnt 1 Hand S^ (=1. Meyer Stadt- 

^ dazwischen andere ELand Ss. 



49 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 295 

buch) == Conradus notarius civitatisy er ist Bürger der Stadt 
(1272. 17. Aug. . . . Conradus notarius ciuitatis . . . Cives 
Auguftenfes (A.) Er erscheint zum letztenmal: 

1280. 20. Juli: Chvnrat der stet Schriber (A. H.) 
1280. 13. Dec. Rudolf der ftet Schriber = S3 (= 
III. Meyer ^). Er rerschwindet jedoch 1281 und. seine Hand- 
schrift taucht erst 1283 29. März wieder auf. In der Zwischen- 
zeit treffen wir auf einen zweiten Conrad: 1281. October: 
^. . . (her Sebastian) Conrat der ftet Schribär ^ genannt.' Seine 
Hand, die ich mit S^ bezeichne, da sie mit einiger Gewissheit 
schon 1277 und 1280 zu entdecken ist, ähnelt sehr Hand S^ ^ 

Von 1283. 29. März an ist Rudolf Sg wieder ununter- 
brochen Stadtschreiber. Wir werden uns mit ihm noch ein- 
gehender zu beschäftigen haben ; hier möchte ich nur Folgendes 
feststellen : 

1) Sg ist zweifellos identisch mit einem Notarius Rudolfiis 
des Herzogs Philipp von Kärnthen 1275. 1. Juli. Lucernae: 
Ich führe das Nötigste aus der Urkunde an, durch welche 
der Herzog seinen Notar mit Höfen in Pintzwanch belehnt. 

Mon. Boica: XXXIII a; 122: 'Philippus . . . dux Ka- 
rinthie dominus Carniole et Marchie . . . quod nos attendentes 
fidem puram et deu ocionem finceram quam Rudolfus 
Notarius noster ad perfonam noftram geffit et gerit 
fideliter . . . et praestare poterit. Curias noftras fitas 
in Pintzwanch videlicet Curiam, inqua residet . . . , cum 
Quattuor areis in villa ad istam Curiam Curiam*. • . . 
predicto Rudolfo Notario nostro, Iremgardi vxori sue, Rudolf 
privigno suo et heredibus utriusque sexus filiiset filiabus des- 



» 1280; 1283—1303: 83; andere Hände: S4, S5, Se. 
« Mon. Boica: XXXIII, 1281. 

• Wenn * Conrad' einen Familiennamen bedeutet, wie es nach der 
oben angezogenen Stelle für Sa: '. . . her Sebastian Conrat' scheinen 
möchte, so kann Sa der Sohn oder Verwandte des Si sein. Eine zweite 
Urkunde der Mon. Boica XXXIII 1282 legt es jedoch nahe, *her Sebastian* 
von * Conrat' zu trennen. 

* also: 2 Höfe und 4 Hofstätten. 

20 



296 Zweiter Abschnitt. 5(X 

cendentibus ab eisdem. contulimus tituli feodali Et ad maio-* 
rem ipsis graciam exhibendam Curias et Areas üxori ßadolfi 
Notarii ac heredibus fuis pro Centum Marcis argenti nomine 
dotis siue dotalici Augustensis ponderis recto obligationi& 
titulo obligamus/ — Wegen eines Lehensbesitzes (1289 in ^Bintz- 
wanch"*, 1293 in 'Bintzwangen') kommt Stadtschreiber Rudolf 
1289 29. Juni und 1293 20. Juli in Streit mit dem Mark- 
grafen Heinrich von Burgau. Die erste Angelegenheit wird 
zu Gunsten ^Rudolf des Schriber von Auspurch wegen sines- 
gutes ze Pintzwauch, daz er lange braht hete rumechliche 
. . .' schiedsrichterlich entschieden. Die zweite Urkunde ist 
ein Lehensbrief Heinrich von Burgaus für ^Rudolf den Stadt-^ 
Schreiber zu Augsburg' über zwei Höfe und vier Hofstätten 
zu ^Bintzwangen.' Dieser Brief ist in seiuen Hauptzügen 
die Übersetzung des ersten (lateinisch) von 1276. Zum Schlusa 
wird auch in dem Text von 1293, 'Jremgarten, Rudolfes Hovs- 
frowen, Elisbeten, Adelhaite vnd Annen sinen toehtern Hundert 
Marck Silbers ze rechter Haimstiwer* als Pfand gesetzt.. 
Die Gleichheit des Gegenstandes, der ausser Rudolf beteiligten 
Personen nehmen jeden Zweifel an der Identität Rudolfs des 
Stadtschreibers von Augsburg und dem Rudolfus Notarius. 
des Herzogs von Kärnthen. 

2) Rudolf ist augsburger Bürger, wie die Urkunde vott 
1293 besagt: ^gen Rudolfen irem bürgere, der do irre ftet 
Schriber was."* 

3) Er scheint 1281 und 1282 auswärts gewesen zu sein., 
Steht damit in Zusammenhang, dass er in der Schiedsurkunde 
von 1289 als zu des *^chuniges Rudolfes leuten"* zählend gegen* 
über den beuten* des Markgrafen von Burgau genannt wird? 

Sg scheint bis 30. Mai 1303 als Stadt Schreiber amtiert 
zu haben, das Münchener allgem. Reichsarchiv bewahrt zwei 
Urkunden auf, beide vom 30. Mai 1303, Oonfirmatio der Privi- 
legien der Stadt von Bi8cho£f Degenhardt, die eine mit : \ . • 
Cvnradus Notarius CSues Augustenses' (A. H. 13) die andere 
mit: ^ . . Rudolfus Notarius Ciues Augustenses* den Text 
schliessend. (A. R. f. 6. N. 3). 



51 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 297 

Der Nachfolger Rudolfs, der selbst noch bis 1304 Ur- 
kunden schreibt,^ ist also noch am gleichen Tage Oonrat. 
Er ist möglicherweise der 1303 zum Bürger aufgenommene: 
Conrad Ungelter von Landsberg, Notariusr^Sg 1303 — 1304? 
andere Hände: S^, S^. Geschrieben hat er städtische Ur- 
kunden schon in den 90er^ Jahren des 13. Jhs., wohl als 
Gehilfe Rudolfs, als Hand S^ (= IV. Meyer Stadtbuch). 
Seine Thätigkeit ist eine sehr kurze und hat den Quellen 
nach nicht das Jahr 1303 überschritten. Sein Nachfolger 
kann: 

Sg sein, dessen Handschrift zum erstenmal 1302 in 
mehreren Urkunden begegnet. Er schreibt Urkunden ver- 
schiedenen Gebietes bis Augang der 20ger Jahre, als Stadt- 
schreiber bis 1314. Während dieses Zeitraums sind ausser 
ihm verschiedene Hände thätig. Mit Bestimmtheit weise ich 
der städtischen Kanzlei zu: S,, S^. Einmal ist in einer Ur- 
kunde* des Kamerers von Wellenburch, gehörend zur 
bischöflichen Familie, vom 12. Juni 1325, welche die Hand 
S^ trägt, ein ^Chünrat von Gienggen der Schriber' genannt, 
da ein Zusammenhang mit Gingen nicht in Betracht kommt, 
so dürfte der Genannte als der Schreiber S^ der Urkunde 
anzusprechen sein. Von 1315—1317 folgt Sg, (1315—1317 
Sg, andere Hände: S^), in der Urkunde von 1317 als 'Heinrich 
der ftet fchriber, burger ze Aufpurch' genannt. 1318 und 
1319 (A) tritt wieder S^ auf, und zwar allein als Schreiber 
der in diese Jahre fallenden, als städtische Urkunden figu- 
rierenden Instrumente; (1320 — 1333? S^\ andere Hände: 

^19f ^11? ^12? ^6V 



' 1304. 2 Urkunden von Ss: davon eine: 1304. 24. Juli: Q-erichts* 
brief (Vogt- und Stadtsiegel (A). 

* Bürgerbach ad. a. 1808. 

' 1292. 9. Oktober. 1295. 16. Juli. (Bat . . .) 1296. 23. Nov. 
1296. 22. Juli. 1296. Vogts- (Gerichts-) brief. 1296. Leibgedingbrief. 
1296. Brief an Spital. 1297. 2. Febr. . . . 1296 ist S5 allein in den 
Quellen vertreten. 

* A. St. Stephan, f. 2. 

20» 



298 Zweiter Abschnitt, 52 

Von 1320—1331 (1 333 ?) ^ folgt S^, schon 1308 schreibend; 
er ist der Ulrich der stet Schriber, den uns die Abschrift* 
des Stadtbuchs (1324) und einige Urkunden* namentlich über- 
liefern. Während seiner Amtszeit schreiben: S^^ S^^ S^g 
und sehr häufig S^, jetzt aber überwiegend im Interesse des 
Hochstifts.* Von 1332 (1333?) an tritt S^^ ununterbrochen 
bis 1335 auf.» 

1336 bis 1339 ist S^g Stadtschreiber; ob ihm der Name 
Ulrich zukommt, den eine hinter seine Stadtschreiberthätigkeit 
fallende Urkunde seiner Hand von 1340 4. October als Ulrich 



^ 1333 mikten vor fant Affirentag. : \ . . Maister Vlricli der Stet- 
Bchriber/ jedoch ist diese Urkunde eher von Sia geschrieben, der sowohl 
1333 als schon das ganze Jahr 1332 hindurch ausschliesslich geschrieben 
hat. 1331 kann ich zum letzten Male die Hand Ulrichs feststellen: 1331 
5. Dec. 'Wir Ludewich von gotesgenaden ßoemscher Chayser' (Land- 
friedensurkunde) von Sq geschrieben (vorher 1331. mitwoch vor sant 
Katharinentak: 'Wir Ludwig . . . Kaiser zu Ulm gegeben/ S9). (Beide 
Urkunden im Augsburger Stadtarchiv.) 

* Copie das Stadtbuchs von Augsburg, vollendet 1324, über alle 
bischöflichen Rechte, im Münchner allgem. Keichsarchiv. Am Schluss: 
'. . . Ulricum nom. me hab. . . . mercedem posco.' Um diese Zeit lebte 
'. . . Magister Ulricus, Civitatis Notarius.' (Burgerbuch ad. a. 1330. Stetten: 
Gesch. d. St. A. S 97.) 

* 1321. Samztag vor 7. März: . . . *Maister Vlrich der Stetschriber* 
1329. 22. Februar. '. . . Maister vlrich der Statschriber.' 

* 1320 an sant Georien abent: wird in der Zeugenreihe der von Se 
geschriebenen Urkunde des Bischofs unmittelbar hinter den Chorherren 
* Maister Walther vnser Schriber* genannt. Ich gestehe, dass die Ver- 
hältnisse immer verwickelter werden. 

» Die Urkunden: 1332 25. Februar 'Wir die Ratgeben . . .' (A.) 
und 1333 mikten vor sant Affrentag (mit Ulrich der Stetschriber unter- 
zeichnet) sind nicht sicher S12 angehörig. S12 war von 1328 an schon 
Gehilfe Ulrichs und kann identisch sein mit dem Cunradus Scolaris no- 
tarius, dem einem Eintrag in den Baumeisterrechnungen S. 187 zufolge, 
1331. April die übliche tunica geschenkt wird, =« 1821 Conrad Michinger 
Scolaris? (Baumeisterrechuungen S. 29) «: 1825. C. Scolaris meus? 
(Baumeisterrechnungen S. 81). Dann wäre Conrat Michinger von 1321 
bis 1331 Schreibergehilfe in Augsburg gewesen. Ein zweiter Gehilfe 
Ulrichs ist 1327 Wernlin (Baumeisterrechnungen S. 107). Auch Ludovious 
Scolaris? (Baumeisterrechnungen S. 115. 1327.) 



63 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 299 

der alt Schriber^ bietet, ist nicht bestimmt zu sagen. Für 
die Abgrenzung seiner und seiner Nachfolger Amtsthätigkeit 
legen wir am besten die Einträge des Achtbuchs zu Grunde. 
Hier finde ich Fol. 48 a I. von der Hand 8^5 geschrieben 
die Bemerkung: ^Ego magr. vlricus factus fui notarius 
huius Ciuitatis et . . . Anno dom. MCCCXXXIX. III Idus 
Septembr.* Am 11. September 1339^ also wurde Ulricus, 
d. h. Ulrich Biederer ® nach der Handschrift, zum Stadtschreiber 
ernannt. (1339 — 1345 Sjj, andere Hände: S^^ und S^,.) 
Er schreibt im Achtbuch und in den Urkunden bis 1345. 
(Achtbuch: Mittwoch nach 4. Oct., Urkunden: 31. Oct. (A).) 

Noch während seiner Amtsthätigkeit erscheint die Hand 
S^, (1346—1368 Si,. (1369? 1370?) andere Hände: S^^ 
S^g, S13), in Urkunden von 1345 (1. Febr. 1345 A. hl. Ur. 5). 
Von 1346 an können wir ihn Stadtschreiber nennen : Achtbuch 
56a II und IIb I, 1 : 'Anno d. MXL fexto feria Quinta ante 
palmarum Ego Nycolaus dictus Hagen receptus fai in Notarium 
Ciuitatis Augustensis.^ Burgerbuch ad. a. 1346 : 'Item anno 
d. MCCCXL fexto feria Cuinta .ante diem palmarum Ego 
Magr. Nycolaus dictus Hagen affumptus fui in Notarium 
Ciuitatis Aug. et facti funt eines infrascripti/ von der Hand 
Sj,. Seine Hand reicht in verschiedenen Abstufungen ihrer 
Züge (nach Meyer: Stadtbuch: VIII, IX, X.) bis 1368 in 
den Urkunden, im Achtbuch aber findet sich ganz isoliert 
unter Einträgen der Hand S^^ ein Eintrag von S^, * für das 

* Im Gegensatz zu dem zur Zeit amtierenden Ulrich der Biederer Siä ? 
' Der letzte Eintrag von Sis geschieht am 22. Juni 1339. (6b. 

I. 1.) Der erste Eintrag von S10: Donnerstag nach fant Bartholomeus 
tag (24. August) (5. b. I. 2) in A. Maentag nach 8. September in B. 
(48 a. II). 

8 Urkunde von 1344 an sant Gylgen abent . . . Maister "^^Irich der 
Biedrer der Stetschriber ze Auspurch. (A). 

* Dieser Eintrag behandelt den Fall Sighart des Schreibers. Der 
erste Eintrag über diesen Process ist von Sie 1370 gemacht, aber durchge- 
strichen worden. Auf ein besonderes Blatt nun schreibt ihn Hagen 
(S17) nochmals in etwas veränderter Fassung ein (Achtbuch 29a. 1. 1370 
inde collatione Johann Baptizae) Si? hört vorher im Achtbuch auf: 



300 Zweiter Abschnitt. 54 

Jahr 1370. S^^ erscheint schon 1338 und 1344 als Schreiber 
von Urkunden. S^^ schreibt von 1367 an bis 1390. — Das 
Ergebnis ist in der Hauptsache folgendes: 19 Hände sind in 
der Zeit von 1268 — 1374, als städtischen Schreibern ange- 
hörig, unterschieden worden, von denen ich S^ S^ Sg S^ (S^?) 
®8 ^9 ®i2 Sjg Sj5 Sj, Sjg als Stadtschreiberhände, die 
übrigen als Gehilfenhände erkläre. Die Zahl der letzteren 
kann sich sehr wohl noch bedeutend höher belaufen haben, 
sie sind uns nur mit den verlorenen Schriftstücken zugleich 
unbekannt geblieben. Nur wenige von den Besitzern dieser 
letzteren Hände: S^ S, S^q S^ S^^ S^g S^^^ scheinen zum 
Notar aufgerückt zu sein; bestimmt glaube ich es von S^ 
(1292, 1295-1297 unter der Ägide von Sg), S« gleichfalls 
unter Sg, 8^ (1308), S^g (unter S^). Desgleichen scheint 
Ulrich Biederer S^ als Gehilfe seines Vorgängers thätig ge- 
wesen zu sein (Urkunde von 1338, von zwei Händen her- 
gestellt: angefangen von S^g, beendet von S^g), femer Nicolaus 
Hagen S^,, wenn auch nur kurze Zeit und endlich S^^y welcher 
möglicherweise dem Maister Hagen während der ganzen Zeit 
zur Seite gestanden hat, um nach dem Tode oder der Eme- 
ritierung des Meisters selbst zum Stadtschreiber aufzurücken. * 
Auf ein Nachfolgerverhältnis im Allgemeinen deutet wohl 
die Formel der Nomination : ^receptus sum in notarium civitatis. ' 



26. b. 1. 1. in A: 1367. n. Mitwoch nach fant Jacobstag. 95. b. 1. 2. 
in B.: an dem Sambztag nach fant Gallen tag. 1367. Sie setzt ein: 
26. b. I. 2, in A : an dem Donrstag vor fant Elspeten tag 1367. 94. b. 
11. 1. in B. an dem Donrstag nach fant Gallen tag 1367. 

^ In Sio glaube ich übrigens die Hand des Nachfolgers von Si« 1390 
bis ins 15. Jh. hinein, wieder zu erkennen. Sie ist bemerkbar durch 
ihren eigenartigen Typus, der viel eher dem 15. Jh. angehört. 

^ Es ist immerhin wesentlich, zu wissen, dass die Gehilfen nicht 
blos in vereinzelten Fällen eine lange Lehrzeit durchmachen, ehe sie zu 
dem Stadtschreiberposten gelangen. Bei vier der uns bekannten Stadt- 
Schreiber erfahren wir von einer Gehilfenzeit von mindestens zehn Jahren: 
S5: 1292—1303. S9: 1308-1319. Si«: 1321—1331. Si«: 1338, sicher 
von 1344 — 1369. Für die Beurteilung ihrer Schreibproducte ist uns 
jedenfalls die Kenntnis ihrer Dienstzeit bedeutsam. 



66 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. gOl 

Was schliesslich noch die Frage anlangt, ob der Gehtilfe 
selbst an der Herstellung der Urkunde teilhaben oder dieselbe 
selbständig ausfahren konnte, so halte ich dieselbe durch 
den Passus der Stadtschreiberordnung hinlänglich beantwortet, 
indem hier dem schüler ein Anteil an dem Verdienst des 
Meisters zugesichert wird für die Urkundenanfertigung. Da 
wir zudem nicht wenige Beispiele kennen, wo eine Urkunde 
nicht von der Hand des uns für die Zeit bekannten Stadt- 
Schreibers, sondern von einer Hand geschrieben ist, welche 
zuweilen dem späteren Nachfolger des jeweiligen Stadtschreibers 
angehört, so ist es erwiesen, dass sich die Arbeit des Ge- 
hilfen nicht auf die Zurichtung des Materials beschränkt hat. 
Die mir vorliegenden Archivalien bezeugen, dass der Gehülfe 
private und Ratsurkunden schreiben durfte. Bei letzteren ist 
seine Thätigkeit vermutlich nur Mundierungsarbeit gewesen; 
bei der ersteren Kategorie war eine solche durch den speziellen 
Wunsch des Auftraggebers (Auetor oder Destinatar) bedingt, 
da wohl eine Eeinschrift mit Mehrkosten verknüpft war. 
Mehrmals stammen von der Hand des Gehülfen Duplikate: 
1317. 1 Urkunde in dreifacher Abfassung: 

Sg 1317. Samstag nach 20. Juli unterzeichnet nur von 
einem Bürgermeister Hainrich Bitfehart 1317. am selben 
Tage . . . Bürgermeister Ritfchart. 

S^^^? 1317. am selben Tage, unterzeichnet von dem 
zweiten Bürgermeister Herbort. — Einträge in das Achtbuch 
durfte der Schreibergehülfe gleichfalls machen; bevor Hagen 
«eine Ernennung zum Notarius civitatis ankündigt, hat er 
schon Achturteile eingeschrieben: 56. a. II. Ego (S^,) . . . 
receptus 56. a. I. Eintrag v. S^,, ebenso 11. a. IL beginnt 
SjL, fortlaufend zu schreiben, 11. a. I.— IL trägt er schon 
-ein, als noch S^^ schreibt. Dasselbe Verhältnis besteht bei 
S^, und Sjß. 

Wenden wir uns nun der bischöflichen Kanzlei zu. Wenn 
hier meine Ermittelungen sowohl im Einzelnen als im All- 
gemeinen weniger vollständig und zuverlässig sind, als die 
über die städtische Kanzlei, so muss ich das um so mehr 



302 Zweiter Abschnitt. 56 

bedauern, als ich im Weiteren mehrfach zu dem Ergebnis 
komme, dass die uns in den klerikalen Urkunden, namentlich 
den aus der bischöflichen Kanzlei hervorgegangenen, entgegen- 
tretende Entwicklung der Sprache Momente zu verzeichnen 
hat, welche ein Voranschreiten vor der städtischen Kanzlei 
bedeuten. Kurz, es wäre, wenn wir über die Herkunft und 
die Schul- und Sprachbildung der bischöflichen Schreiber 
belehrt würden, damit einer der Pfade gefunden, auf denen 
die umbildenden sprachlichen Einflüsse in die Schriftsprache 
der augsburger Kanzlei, d. h. der städtischen, gedrungen sind. 
Wir sind jedoch gerade mit Namen und Personalnotizen durch 
die Quellen so schlecht versorgt, dass auch meine Ausführungen 
nur auf weniges beschränkt sind. 

Die Existenz einer bischöflichen Kanzlei ist allerdings 
gesichert. In den achtziger Jahren des 13. Jhs. geht z. B. 
neben der Hand S^ der städtischen Kanzlei eine Hand her^ 
welche nur in bischöflichen Urkunden erscheint. Gesichert 
als bischöflicher Schreiber ist der Träger dieser Hand durch 
das Mandatum Hartmanni episcopi vom 21. April 1289 (A. 
H. f. 8); er kann der 1288^ (öfter) erwähnte Chunradu& 
notarius noster (sc. des Bischofs) sein. 1289 erscheint eine 
andere Hand in einer Urkunde des Bischofs (A. H. 9). 

1297. 31. Juli: ^ . Ulricus notarius noster"* (Mon. Boica 
XXXIII a.). 

1320. Wir 'Bischof . , . Maifter Walther vnfer Schriber.' (A.) 

1306. 19. Januar : ^ . . H. notarius noster (sc. dea 
Bischofs) Scolasticus fancti Mauricii' (Mon. Boica XXXIII. a.) 

1354. Christan des Domprobftes Engelhart von Entzberg 
Schreiber Korherr von St. Moritz. (Mon. Boica XXXIII. b.) 
1359: Christan von Votingen genannt. 

1369. ''XIV. kal. obiit Fridericus dictus Vltzelman,. 
Notarius domini episcopi^ (Necrolog. Aug. Mon. Boica XXXV. 
I, S. 83,) 

* 1288. 24. April : Wir Kämerer von Wellenburch . . . Zeugen : . . . 
maister Ohunrat unsers herrn Schreiber des bifchofes . . . zugleich mit 
Rudolf dem stetscbriber, der die Urkunde geschrieben hat. 



67 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 303 

1379. \ . . Hermane mins Herren Bifchoflfs Schreiber' 
(Achtbuch 114. b. II.) 

1 336-- 1340? ist der Schreiber des Bischofs Heinrich zu- 
gleich in der kaiserlichen Kanzlei thätig, welche eben Heinrich 
als Kanzler leitet. 

3 Notare des Bischofs gehören zugleich der Familie des 
Stiftes St. Moritz an: 

1258. 29. Dec. \ . . per Albertum notarium nostrum 
Ecclesie fancti Mauritij nostre Ciuitatis canonicum inde con- 
ceptas et confcriptas literas' (Mon. Boica XXXIII. a. 86.) 
1306. 19. Jan. ^ . . H. Notarius noster Scolasticus fancti 
Mauricii\ 1354. Christan des Domprobstes Engelhart von 
Entzberg Schreiber Korherr von St. Moritz, (vergl. oben). 

So weit die sicheren Ermittelungen. Hypothesen meiner- 
seits sind es nur, wenn ich den 1313 in einer Urkunde des 
Domkapitels als ^magister Ulricus dictus Hofmaiger tabellio* 
für einen bischöflichen Kanzleibeamten erkläre; ein Ulricus 
dictus Hofinaier ist in dieser imd der folgenden Zeit bis in 
die 30ger Jahre eng zur bischöflichen Familie gehörig imd 
tritt in den meisten Urkunden des Bischofs und denen des 
Domkapitels als Zeuge immer in der unmittelbaren Nähe der 
als Kleriker charakterisierten Zeugen auf. Belege geben in 
reicher Menge das Urkundenbuch und Mon. Boica XXIII, 
XXXIII a. und XXXIH b. — Ein Ulricus dictus Hof- 
maier ist 1316 Judex der curia Augustensis (M. Boic. 
XXXIII), wohl derselbe wie der vorher genannte tabellio. 
Sonst führe ich noch an: 1310 IV. ^Nonas Octava S. Stephani 
obiit magister Ulricus Nidlinger quondam notarius de Tek.* 
(Necrolog. Aug. Mon. Boica XXXV. I S. 4) = Errafft von 
Nidlingen? 1297. *'E[rafto de Nidlingen maior scolasticus' 
(S. 164) dazu: XVIU kal. Dec. (1324—1333?) 'Conradus 
de Wimpina scriba quondam domini Kraftonis prepositi' (1324 
bis 1333 vgl. Urk. 1330 (M. B. XXXV, 134) ordinatio 10., 
ordinatio 27 (S. 139). 

1311. Nonas Maias: ^Chunradus mensurator scriba obiit. 
(Necrolog. Aug. Mon. Boic. XXXV S. 50). 



•j 3 



304 Zweiter Abschnitt. 58 

Ob die bischöflichen Notare sämtlich uud gesetzesgemäss 
Kleriker waren, kann ich nach dem vorliegenden Material 
nicht entscheiden; es scheint mir sogar eine Urkunde von 1303 
*C. notarins noster Heinricus Herbort Cines Aug/ dagegen zu 
sprechen ; vgl. dazu die Verordnung des Domkapitels von 1320. 

Für das, was sonst noch in Augsburg an Schreibstuben 
— ob dieselben Kanzleien nach meiner Definition sind, muss 
ich dahingestellt' sein lassen — nachweisbar ist, darf ich 
mich kurz fassen, da ich im wesentlichen auf meine Aus- 
führungen in dem Abschnitt über die Urkundengeschichte 
verweisen kann. Wir haben fiir das bischöfliche Korgericht 
und für die Klöster eigene Schreiber anzunehmen. Für St 
Ulrich^ finde ich 1360: Convent von St, Ulrich: . . . Ohun- 
radus unser Schriber. (Mon. Boic. XXII, 1350 S. 97). 1352. 
Vogt an des „Abbtes Schriber ze sant Ulrich" (Mon. Boica 
XXIII, 1352 S. 100). Alles Übrige, was den Titel „Schreiber** 
führt, müssen wir den Schreibstuben von Privatleuten zu- 
weisen. Ich habe folgendes ermittelt: Langemantel hat 
seinen Schreiber. In einer Urkunde wird ein Überfall einer 
Augsburgischen Karavane erwähnt, und unter den Überfallenen 
ein ^schriber Langemantel8\ In den Baumeisterrechnungen er- 
scheint 1330 häufig ein Budolfus notarius domini Ituedgeri 
(-Langemantel?) (Baumeisterrechn. a. a. 0. 171, 178.) 1370. 
Volken der Volkweinin Schreiber (Achtbuch 104. a. I.) 1356. 
der Schryber by Wernlin dem fmit ze Werttachprug. (Acht- 
buch 76. a. II.) 1361. t^lrich Hüster ettwenne . . . dez Heuls 
fchriber. (Achtb. 83. a.) 1361. Hans Rotbeck. item: fin 
Schriber. (Achtb. 82. a. I.) 1363. Rüflin ... dez von Tett- 
lingen fchriber. dazu: 1351. Burchart von Tettlingen ainem 
Chorherrn of dem Tum. (65. b. I). 1340. hurnus des hof- 
fchribers knecht in des kayfers* hof. Achtbuch 6. a. II). 

Die im Augsburger Urkundenterritorium auftretenden 
Notarii publici sind in dem Abschnitt über Urkunden- 
geschichte behandelt. 

* Das Stift St, Ulricli rekrutierte sich nach seiner Gründung von 
Tegernsee aus lange Zeit mit Brüdern von Tegernsee. (vgl. Oberbairisches 
Archiv. I, 15 ff.) ^ oder kayfers? 



59 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 305 

Einzelne Zeichen (Indizes) und Buchstaben. 

Es ist eine meines Erachtens nicht unwichtige, aber 
immer in Untersuchungen, wie die vorliegenden, zu wenig 
prinzipiell beachtete Frage, wie die Schreiber es mit dem 
graphischen Ausdruck von einzelnen Lauten hielten. 

Handelten sie alle nach bestimmten, allgemeinen und 
durch traditionellen Gebrauch geregelten Vorschriften? Oder 
waren verschiedene Schulen bestimmend für die Schreibung? 
Oder war endlich dem einzelnen Schreiber, wenn nicht in 
allem, so doch in der dififerenzierenden Bezeichnung des einen 
Lautes von dem sekundären etwa derselben Lautfarbe und 
in der Wahl der Mittel dafür, volle Freiheit gelassen? 
Meines Wissens ist Eückert ^ zuerst dieser Frage näher ge- 
treten, und die Resultate, welche er aus seinen Beobachtungen 
über die von ihm untersuchten handschriftlichen Quellen md. 
Schreiborte in seinem 'Versuch einer System. Darst. der 
schles. Mundart des Mittelalters"" zusammengestellt, veran- 
lassen mich an dieser Stelle auch meinerseits zur Kenntnis 
des mittelalterlichen Schreibgebrauches einen Beitrag zu liefern. 

Es ergiebt sich mir, wenn ich die von Rückert ermittelten 
Zeichen mit denen meiner Quellen vergleiche, welch' letztere 
— von vornherein sei es gesagt — innerhalb des von mir 
behandelten Zeitraumes ziemlich einheitlich angelegt sind, 
dass in der Gestaltung gewisser Zeichen md. und oberd. 
(augsburgische) Schreiber von ganz anderen Grundsätzen aus- 
gehen. Es liegt im Charakter des schwäbischen Lautstandes, 
dass er einen reichen Schatz von Doppelselbstlautern, darunter 
solche mit ausgesprochen zweigipfliger Betonung besitzt, und 
es ist darum weiter eine natürliche Forderung des Schwäbi- 
schen an seine Schreiber, diese Eigenart zum graphischen 
Ausdruck zu bringen; daher ist es fast verwirrend, wenn in 
ausgeprägt md. Handschriften unter den übergeschriebenen 
Zeichen Formen sich finden, welche in schwäbischen Quellen 



^ Rüokert: Versuch einer systematischen Darstellung der schlesi- 
schen Mundart. 



306 Zweiter Abschnitt. 6(> 

an den gleichen Stellen verwandt werden, hier jedoch mit der 
Bestimmung einer vokalischen Geltung, während sie an jenen 
Orten mit derselben Bestimmung ausgestattet, der Aussprache 
zuwiderhandeln würden. 

Gleich die am meisten auffallende Erscheinung, welche 
Rückert^ in schlesischen Handschriften vor dem 15. Jh. 
findet, ist die zeitweilige Bezeichnung des t in min, din, rif^ 
hüt, tif mit V, eine Erscheinung, die, wie er am gleichen 
Orte feststellt, nie der Aussprache zukommt und darum nur 
eine ungeeignete Form des regelmässigen min . . . darstellen 
kann. Er glaubt deshalb, dass in solchen Fällen kein anderer 
Grund massgebend gewesen ist, als die beabsichtigte deut- 
liche Unterscheidung, einmal des vokalischen i oder y von 
dem konsonantischen, dann des i von einem folgenden n. 
Die Art, i mit dem vermeintlichen ' + eingesetzten Punkt 
zu schreiben, pflegen auch die augsburgischen Schreiber 
unserer Periode, wenn auch zeitlich und örtlich beschränkt. 
Hier ist jedoch das Zeichen zweifellos nur der durch Be- 
schleunigung und Verschlechterung des Schreibens entstellte 
Buchstabe e, welcher in der Regel einen gesprochenen Laut 
versinnbildlichen sollte, und nur durch Analogiewirkung zuweijön^ 
und öfter mit Rücksicht auf die Etymologie des so ausgezeich- 
neten i odery, dem Zeichen für den gesprochenen i-Laut appliziert 
wurde, wie namentlich in den Bildungen auf — i aus lateini- 
schem ia, ohne dass mehr als ein einfaches z, bald ei, zu 
hören war. Später, bei der Besprechung des t, wird uns 
noch die Frage beschäftigen, ob und wann dieses über- 
geschriebene Zeichen seiner Geltung nach ein e vor dem % 
oder hinter ihm ersetzen soll. — Wenn der Schreiber augs- 
burgischer Urkunden aber mit dem übergesetzten e eine 
solche Beihilfe dem Leser gewähren wollte, wie sie Rückert 
in dem L vermutet, so hätte er seinen Zweck durchaus ver- 
fehlt, da einige Schreiber beständig den Index nicht über 
den Vokalstrich, sondern über das folgende n setzen, oder 
da noch andre ganz willkürlich den Platz des Zeichens wählen. 

^ Rückert a. a. 0. S. 54. 



^1 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 307 

In gleichem Masse wie für das e über t, ist für das 
augsburgische e über a, o, w, in gewissen Situationen der 
Zeichenwert wie auch in später noch zu erörternden Fällen, 
der Lautwert eines e ausser Frage gestellt. Zunächst ist es 
die Gestalt, welche wie in der Schreibung über i, so auch in 
derjenigen über a, o, u nach Yergleichung mit dem in sorg- 
fältig geschriebenen diplomatischen Denkmälern unserer Zeit 
unverkennbaren e-Zeichen auch ein zwar weniger treffendes 
Bild giebt; doch als e zu gelten beansprucht. Es müssen 
daher die späteren Schreibungen unserer Zeit, welche die Be- 
standteile des e als zwei nebeneinander liegende Striche dar- 
stellen, durch andere, ich möchte sagen, mundartfremde Ein- 
flüsse zustande gekommen sein. Am nächsten liegt es, als 
Ursache an die Schriftstücke der kaiserlichen Kanzlei zu 
denken, welche in jener Zeit besonders häufig und eindring- 
lich den augsburgischen Schreibern ihre Schreibformen zuge- 
führt hat. Doch muss ich auch hier die Beobachtung er- 
wähnen, dass in den bischöflichen Urkunden der vierziger 
Jahre und der Folgezeit namentlich die nachlässige Schreibung 
der Indizes in die Augen springt. 

Auch das andere Bezeichnungsmittel .1 nimmt am Aus- 
gang unserer Periode, deren Schriftzüge hin und wieder 
schon die Gestalt der späteren Zeiten ^ tragen, über a und 
selten über u teils die unvollkommene Bogenform 2, teils 
die zweier unregelmässig dachförmig aneinander gereihter 
Striche mit geringer Krümmung an. An den Circumflex der 
Anfangszeit ist dabei kaum zu denken, eher ist der oft dem 
r übergesetzte Bogen — und auch dieser Schreibschnörkel 
ist ein Charakteristikum der kaiserlichen Urkunden der Mitte 
des 14. Jhs,, — welcher genau seinem Aussehen nach dem 
i-Strich gleicht, dem Index zur Seite zu stellen. Die Unzu- 
länglichkeit des Materials und das Fehlen jeder Aufzeichnung 
über die Orthographie und Kalligraphie gerade unseres Zeit- 
raums, die aus rudimentären Anlagen sich allmählich zu einem 

^ So Si7 in den sechziger Jahren des 14. Jhs. Stadtbuch, Meyer: 
Hand X. 



308 Zweiter Abschnitt. 6^ 

•■ 
freieren und weniger schwerfalligen Ausseren aufrang, er- 
schweren es bedeutend, im Einzelnen die Bestimmung der 
verwandten einfachen Unterstützungsmittel zu entscheiden. 
Nur soviel glaube ich vertreten zu können, dass die betreffen- 
den augsburgischen Urkundenschreiber mit den mystischen 
Bogenstrichen über r und i eine geregelte Differenzierung^ 
weder bezweckten, noch es für erlaubt hielten, mit denselben 
vollgültige Vokalzeichen (_!. ^ über a und m, Z. über a) zu 
ersetzen. Es ist das % beispielsweise die schulmässig gelehrte 
Form des einfachen Lautes, aber es ist wohl das des j2 er- 
mangelnde i derselbe Buchstabe, unter gewissen Bedingungen 
auch % derselbe Laut, nicht aber ist das A, selbst in ver- 
kümmerter Gestalt, ebenso wenig wie das 1. ein blosses Hülfs- 
mittel, wie etwa der moderne u-Bogen und der i-Punkt,. 
während ich in der schon erwähnten zeitweiligen Gestalt des 
Index-e über a, o, besonders u ohne Bedenken die Urgestalt 
unseres Umlautzeichens ^ erblicke. ^ Im Übrigen fällt ja^ 
schwer die Macht der Tradition von einem Schreiber auf den 
andern, oder ebenso sehr die Gewohnheit, Vorlagen und 
Muster zu Grunde zu legen und sogar auszuschreiben, in 
die Wagschale. Es ist kaum nötig zu erinnern, wie sehr auf 
diesem Wege nicht allein die Verwendung gewisser Zeichen, 
sondern auch die Bilder derselben erhalten werden, nachdem 
sie andern Zeugnissen, namentlich Beimzeugnissen zufolge ihren 
früheren Wert längst eingebüsst haben. Andererseits ist 
gerade am Ende unserer Periode in den Sprachdenkmälern 
Augsburgs und anderer Dialekte gleicher Zeit der Gebrauch 
dieser vokalischen Unterscheidungszeichen, wenn auch sehr 
weit getrieben, doch mit einer Art von systematischer Kon^ 
Sequenz durchgeführt, welche weniger an die im Grunde regel- 
lose und naive Schreibweise des früheren Mittelalters, auch 
seiner besten und sorgfaltigsten Schreiber, als an die doktri- 
nären Versuche zur Begelung und Feststellung einer deutschen 
Orthographie erinnert, wie sie lange vor dem Auftreten d«r 

* Oft zeigen die beiden Striche eine deutlich konkave Rundung 
und lassen so die Absicht, ein o zu schreiben, erkennen. 



^3 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 309 

ersten gedruckten Grammatiken beginnen. Man pflegt Nyclas 
von Wyle als den ersten dieser Art von Schriftstellern an- 
zusehen; aber es zeigt sich schon aus einem sogleich anzu- 
führenden Beispiele, dass er nur insofern als der erste gelten 
darf, als sein Einfluss auf die sogenannte nhd. Grestaltung 
der deutschen Schriftgebung unläugbar ein sehr weitreichender 
gewesen ist, während die vereinzelten Versuche anderer keine 
Kachwirkungen gehabt haben, dass jedoch solche Versuche 
in dem Schosse dieser und jener Kanzlei im Stillen sich vor- 
bereiteten. Wenn also Nicolaus Hagen (S^,) z. B. in dem 
Wörtchen ane, welches seit langem vor ihm in der Gestalt 
von an als aun geschrieben wurde, ausdrücklich über das n 
ein e setzt, so kann ich darin nur die Absicht des Schreibers 
sehen; die Apokope des e gegen den mündlichen Gebrauch 
nicht anzuerkennen und der Gefahr des vollständigen Ver- 
gessenwerdens des Schluss-e durch einen graphischen Kunst- 
griff vorzubeugen. Dass Hagen zeitweise eine solche Absicht 
zu erkennen gab, erhellt aus anderen Fällen, in denen er das 
in der Aussprache kaum noch klingende e durch Schreibung 
-1 wahrte:^ 1351, 29. Sept. mann (d. sing.) (A.) 1351. 14. Juni 
mann (d. sing.) (A.) Andere Zeugnisse reihen sich an: 

Achbuch: 14. b. I. ir,frid(^) in difer ftet frid. 1349. 15. a. L 
an 15 a. H im — an, och 1350. 15 b. I. fravm 1351. 

Unläugbar liegt auch ein System in der Differenzierung 
des u und v im Lauf der vierziger Jahre und von da an. 
Während bis dahin beide Zeichen imterschiedslos bald voka- 
lischen bald konsonantischen Zwecken dienen, wird das v 
schon vor dem eben erwähnten Zeitpunkt sichtlich auf die 
Stellung im Anlaut beschränkt, und u setzt sich mehr und 

* Die Indizierung scheint in den meisten Fällen, vielleicht sogar 
immer nach Vollendung des Wortes erst vorgenommen worden zu sein; 
in sehr vielen Fällen nämlich steht der Index nicht über der zugehöri- 
gen Basis, sondern wie z. B. in der kaiserlichen Urkunde 1322 (Berliner 

Staatsarchiv 304) nutze, gehurt, nutzen, fein Regenfpurg, Burch, nach 
chu/ihen über dem folgenden Buchstaben. Ebenso: 311 (Berliner Staats- 

archiv): 1322. 2. Febr. tvn, heftatigen. 312. 1332: war, numniclich. 



310 Zweiter Abschnitt. 64 

mehr zur Bezeichnung des Vokals im In- und Auslaut fest. 
Hagen nun regelt den Gebrauch beider Zeichen von vorn- 
herein dahin, dass v anlautend, u inlautend und auslautend 
den Vokal vertritt, beide jedoch den Konsonanten. Hin und 
wieder erscheint noch v als Index über a und o, zuweilen 
auch u an dieser Stelle. — Rückert regte seiner Zeit ^ hin- 
sichtlich der verschiedenen und zahlreichen Bezeichnungs- 
formen des u die Erklärung an, dass dieselben sehr häufig 
nur die Funktion einer Sicherstellung der gewöhnlichen Aus- 
sprache des Buchstaben als eines Vokals haben. ^ Neben 
der an und für sich durch die Verwendung des v für u und 
V, d. h. /, hervorgebrachten Undeutlichkeit erforderte, so 
meinte er, vornehmlich die verwirrende Ähnlichkeit der Züge 
des V und u mit n eine Abhilfe. So gern ich diese Er- 
klärung des geübten Handschriftenkenners auch für die augs- 
burgische Orthographie acceptieren möchte, so sehr scheint 
mir doch meine Beobachtung, dass u ohne Bezeichnung, aber 
mit vokalischem Wert bei weitem am häufigsten vor n (tun, 
chunty aun, prunnen, sunne . . .) erscheint, dagegen zu sprechen. 
Und gerade an Stellen, wie prunnen, würde der Wert eines 
Index als beabsichtigtes Unterscheidungshilfsmittel sicher- 
gestellt sein, da, wie spätere Ausführungen * darthun werden, 
hier ein ü oder ii vor n, nn in der lebendigen Sprache ver- 
mieden wurde. 

Das Zeichen für i hat lange Zeit in der Geltung für 
modernes j in seiner ursprünglichen Gestalt gelebt. Als 
schliessender (d. h. wortschliessender) Vokal erhielt es schon 
früh öfters die Form j {drij, drj), j mit konsonantischer 

* Rückert: S. D. d. schl. M. d. Mittelalters. S. 67. 

* In gleicher Weise: Michels in der Rezension der Schrift Dreschers 
über Hans Sachs ("Studien zu Hans Sachs'. Marburg 1891) im An- 
zeiger für deutsches Altertum 1892: S. 355. 'Hans Sachs schreibt also 
meistens: Sün, thUnt, kunt, jüng^ hoccatiüs, kuemren . . . Der Grund ist 
klar, der Leser soll vor der Verwechslung von n und u bewahrt werden.' 

Brandstetter deutet ü oder ü immer als im: R. Brandstetter : 'Die 
Luzerner Kanzleisprache' in: Geschichtsfreund 47. 1892. 
® Abschnitt über ü und ü. 



66 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 311 

Funktion ist im 14. Jh. vertreten in verjehen 1330. Frietag 
vor fant Kathrinetag: „Wir Aptiffin und conuent des CloHers ze 
Altenmünfter — S g (A. St. St. 3). Nachher finde ich es 
für den Rest unserer Periode nicht mehr. 

Die Unterscheidung durch grosse und kleine Anfangs- 
buchstaben ist keine geregelte. Es machen sich sogar zu 
verschiedenen Zeiten geradezu befremdende Schreibweisen 
geltend: 1325. 21. Sept ge Erbet S^^ (A). 1342. 23. Juni. 
ge Bürde, kaiserl. (A). 1368. ge Riht Sj^ (Achtbuch 22 b). 
1370. Er, dErfelb (= derfelb). S^^ (Achtbuch 27 b). 1371. 
vn Engolten (= vnengolten). S^^ (Achtbuch 28 b). — Für die 
Silbenabteilung beim Wechseln der Zeile giebt es auch keine 
Gesetze. S^, teilt chneht in einer Eintragung des Acht- 
buchs (56. a I) ab: Zeile 33: ch— Zeile 34: neht. 1349. 
M — aulera (== Maulers). (69 a. Achtbuch.) In den internen 
Denkmälern wird zuweilen über den Band hinausgeschrieben» 
in den Urkunden nicht. 



21 



Dritter Abschnitt. 

Lantlehrei 
. ä: Belege. 

Ur k un d en : 
städtische : in der Eegel a: 1282. efwenne — wan. S^. 
(R. 4). _ 1282. ettewenne. S^. (A). — [1295. 
denne. Kl. (R. Xf 4.)] — 1319. iemen. S« (A). 

— 1319. fwaenne. 8^ (C. 6.) — 1319. iemand. 
S^ (0. 6). — 1320. alter (= Altar). S^ (C 7). 

— 1323. lernend. S^ (C. 7). — darzii. S^^ 
(A). -- 1331. gehaebt. S^g (A). — 1339. gebebt. 
0^8 (A). — 1341. altär. S^^ (A). ~ 1345. 
gehäven. S^g (A). — 1348. Aulbreht — 
darzü. Sj,. (C. 9). — 1362. wann. S^^ (ß. 12.) 
-- 1366. darvmb. ? (A). — 1367. darumb. 

Sxe (A). 
biscböf liehe: 1336. gebebt. (A). — 1344. Jemen<l. Domk. 

(a. 2). — 1351. fwani. Domk. (H. 22). 
Curia: 1331. iemant, gehebt. Curia (U. 2). — 1337. 
fwenn, wann. Curia (U. 5). 
Klöster: 1295. denne. (R. X|. 4). — 1323. niemant, 
Aiktvn. ü. (U. 2). — 1324. ieman. C. (C. 7). 
— • 1326. iemant. U. (U. 2). — 1326. vätters. 
hl. Cr. (hl. Cr.) — 1331. iemant, gehebt. Curia. 
(U. 2). — dar nauch. ? (U. 3). — 1337. fwenn, 

— wann. Curia. (U. 5). — 1366. darzü. U. (A). 
Spital: 1283. ettewenne. (A). — 1284. ettewenne (A). 

Stadtbuch: 

Orundtext in der Regel a: niemen, iemen — fwenne, wan 
(beim Komparativ), danne (nach Komparativ), 
danne (temporal), (darüber, davor). 



67 laMßhn. tl8 

S^: a. — iemenne, dane^ fwenne« — S^: Tiv^niMy 
damM. — S3: iemaiiv aieniaa — danne. — 
9^7 : gehabt, (— ufgeiiebt) (15© a). — ISm. 
wann. S^^., (166 b). — daron, daramby darzä 
(160 a). — doryon (I4^a) detvon . . * — 8^^: 
dommb (l&4b). donm. 

Achtbuch: 

Durchaus a. — Dehirung einmal in: 1368. 
uzfaigot. Sj^ (96 a). Ton 1369 an; wird d&r- 
fiegel: 1373. dor vmb . . . S^^ (29b). — 1346. 
Bavnwolf: S^, (54b). 

ä: Geltung, 

Der Lautwert des ä wird den Belegen zufolge, wenn es 
nicht zu ä gedehnt wurde, in den Grenzen unserer Periode 
nicht über einen kurzen a-Klang hinausgegangen sein, mit 
einer geringen Neigung zu o in gewissen Stellungen, welches 
der Schreiber zu markieren nicht anstand vor /: gerelfchofte, ^ 
Jenes Ton Staub ^ aufgestellte Gesetz, dass ä vor Nasal -j- 
Spirans zum Diphthong wird, scheint nicht auf das augs- 
burgische ä angewendet werden zu dürfen. Einmal nur treffen 
wir auf die Schreibung Aulbreht in einer Urkunde von 1348. 
Wenn wir in dieser Silbe Aul- nicht von vorn herein die 
Zusammenziehung aus Adal' erblicken und dem Schreiber die 
Kenntnis von diesem Vorgang zutrauen wollen, so läge aller- 
dings nur eine Möglichkeit vor, für dieses a die Berechtigung 
der Schreibung au zu erklären, nämlich in dem u einen durch 
die Verbindung des a mit dem folgenden l erzeugten Reduk- 
tioiisvokal zu sehen, der einmal infolge dev Prädisposition 



^ vgl. die Belege bei Uxnlaat von ä und geloffen für gelaufen: 
{mt "^0 vor f) im Achtbuch, SHxidtbuch und bei Fressant: geloffen — 
offen in dem Abschnitt über DiphUlong ou (auy. vergl. dagegen: Wein- 
hokL alem. Gr. ^ 337. 

* ffr. Staub: ein fcbwaizerisch-alamanmsches Lautgesetz in From- 
mann: Mundarten Bdl 7. 

21* 



314 Dritter Abscluiitt. 68 

der Liquida l und dann infolge der Gewohnheit der Zeit — 
in dem Jahre 1348 ist au für a beliebt, wie wir später sehen 
werden — das Zeichen u erhielt. Letztere Annahme scheint 
mir am meisten angezeigt, da weder frühere noch spätere 
Stellen unserer Periode, wenn sie den Namen Albert oder 
Albreht aufweisen, ihn anders als in der Schreibung mit a 
geben. Wenn wir berücksichtigen, dass bei der Schreibung 
eines Nomen proprium die Tradition schwer ins Gewicht fallt,, 
und wir oft eine archaistische Schreibung vor uns haben, in 
unserem Falle die Tradition aber gerade auf die Form Al- 
di, h. a hinweist, so gewinnen wir in der vorliegenden Form 
das erste Zeugnis dafür, dass der Schreiber S^,, wo es anging,, 
die Tradition zu durchbrechen sich nicht scheute. 

Anders allerdings scheint es sich von vorn herein mit der 
allzuhäufig wiederkehrenden Schreibung "^iemen^ zu verhalten; 
das Wort ieman, nieman gehört viel zu sehr dem alltäglichen 
Leben an, als dass seine in den Quellen gebotene Gestalt 
aus Vorlagen, d. h. der schriftlichen Tradition entnommen 
worden wäre, etwa wie man es von den vorhin besprochenen 
Begriffen mit = fchaft^ welche überdies durch ihre juristische 
Bedeutung vorzugsweise bei Benutzung einer Vorlage in die 
Augen fallen, behaupten könnte. Da zumal die seit 1319 
erscheinende Form des ^ieman^ mit der früher alleinherr- 
schenden ieman auch in ein und derselben Urkunde zu ringen 
scheint, so dürfen wir mit genügendem Grxmde eine Lau1> 
Wandlung, infolge einer Tonverringerung des zweiten Bestand- 
teils ^= maTi" schon für den Anfang des 14. Jhs. annehmen ^^ 



^ Im Gegensatz zu der Tonverringerung hat sich eine Dehnung des 
kurzen Lautes in Stammsüben eingefunden, ein Vorgang, welcher der 
Mehrzahl der Beispiele nach durch die logischen und rhythmischen 
Stellungen des Wortes, die übrigens der Natur der Sache nach häufig 
zusammenfallen, hervorgerufen zu sein scheint. Bedingungslos wenigstens 
dürften nicht z. B. Schreibungen wie 1326. (hl. Cr.) vätters entstanden 
sein. Am meisten kommt diese Dehnung in den umgelauteten Formen, 
zum Vorschein. Dem Taktgefühl des Schreibers war es natürlich über- 
lassen, ob er dem Leser im Einzelnen durch den schriftlichen Ausdruck 
eine solche Beihilfe zu teil werden lassen wollte oder nicht. 



69 Lautlehre. 315 

ä: Bezeichnung. 

Die koDseryative Haltung des Lautwerts des ä hat die 
schriftliclie Wiedergabe auf das Zeichen a hingewiesen, welches 
demnach nicht allein traditionell ist, sondern in erster Linie 
die geltende Aussprache trifft. Wenn auch die klerikalen 
Schreiborte zu keiner Zeit und an keiner Stelle einen Versuch 
machen, andere Schriftzeichen für ä zu finden, so dürfte dies 
allerdings der in den Klöstern vornehmlich gepflegten Schreib- 
tradition zuzurechnen sein, aber auch den Schluss gestatten, 
dass den klerikalen Schreibern keine andere Aussprache des 
ä geläufig gewesen sei. Das ä ist also als gemeiuschwäbisch 
anzusprechen. Die Schreibungen iemen, ieman sind schon 
klar gestellt. Einer Erklärung bedarf noch die Form Aiktvn 
1323; sie gehört einem Schreiber von St. Ulrich an und 
kommt nur hier vor. Der Charakter dieses ai für a ist ein 
unsicherer und lässt mehr als eine Deutung zu. Diphthong 
ei ist als Schreibung für ä in diesem Wort belegt, es scheint 
an folgendes palatales ff oder an cht gebunden. Die Belege 
dafür gehören dem 14. und 15. Jahrhundert an und fallen meist 
auf Ripuarien ^. Es geht parallel dem ei für Umlaut des a ®, 
häufiger im md. als im Oberdeutschen. Haben wir jedoch 
in aiktvn ein gedehntes a vor uns, — etwa infolge des 
stärkeren Gewichtes *, welches ihm beim Diktat mit Rücksicht 
auf seine determinierende Rolle im Rechtsgeschäft gegeben 
wurde — , so reiht sich aiktvn als ein Zeugnis für die alte 
Gleichwertigkeit von d und ei im Volksmunde dem Reime 
des Teichner an: Lieders. 53,23: entweich: sprach, den Wein- 
hold anzieht; allerdings weisen die aus alamannischen Liedern 
des 14. Jh. an gleicher Stelle angeführten Reime: ran: an, 
^chan: an*" nur auf die Neigung des ei als d zu erscheinen, 
hin. Ich bin darum eher geneigt, in diesem ai und d des 
Schwaben und Alamannen zwei sich in einem Mittellaut 



* Weinhold: mhd. Gramm. § 104. 
« Weinhold: mhd. Gramm. § 90. 

* Die durch die Endung — ^n erzeugte Fülle des ganzen Wortes 
spricht dafür. * Weinh. AL Gr. § 34. B Gr. § 39. 



316 Dritter A^bsclmitt. 70 

begegnende Lante zu härm^ «etwü ein a mit unbestimmtem 
nachklingendem € : a\ Im übrigen ist die Form so lange 
yon keiner Bedeutung für Augsbvrger Sprachgebrauch^ ala 
die Herkunft des Schreibers aus Augsburg nicht feststeht» 
Derselbe^ ein Schreiber von St. Ulrich, stand möglicherweise in 
Beziehung zu dem Erlöster Tegemsee^. Auch weicht die 
Schreibung der Urkunde in andern Stücken von der gleich* 
zeitigen augsburgisehen Schreibung ab: ein leiU hatte z. B» 
1323 keine städtische Urkunde. — Mit Rücksicht auf die heutige 
gemeinschwäbische Aussprache echty die zweifellos schon im 
15. Jh. Yorhanden gewesen ist (Mörin 2831 echt: gebrecht, 
3039; echt: brecht),'^ entscheide ich mich für ai »= Wider- 
gäbe des ae (ofiEenes e = g) ^« a in den Flexionssilben, Affixen 
und Präfixen wird in dem Abschnitt über diese behandelt» 

Umlaut Ton ä: Beleget 

Urkunden: 
städtische: e, dB, ib, k, 

1272. seUiv, bete (c.) S^ (U. II, 1). — 1277. 
Stet (g.), bete (c.) S^ (A). — 1280. ftet (d.) 
Sg (A). — 1282. ftet (g.), elliv S^ (A). — 
1282. aelliv S^ (H). — 1283. 17. Dec; 
alliv, hete (c.) ftat (d.), ftet (g.) dumeht- 
liehen Sg (A). — 1283. 4. Oct. Aecher S^ 
(A). — 1294. gffintzlich, ftat (d.) S^ (R. 
X\ 5.). — 1294. gaentzlich S^. — 1295. 
1. Jan: Elteste, — halbiv Sg (U 1). — 1295* 
21. Sept: ftat (d.), ftet (g.) «lliv Sg. — 1295. 
16. Oct: alliv Sg (A). — 1295. 26. Oct: het 
(c.) Stgt (g.) Sj. — 1295. 6. Dec: ftat (g.) 



^ siehe oben S. 57 Amn. 1. 

* vgl. "Weinh. al. gram. 8. 807. Grimm: Gram. I'i 279. 

* Über die orthographische Bezeichnung der beiden Lautfarbeo 
(geschlossenes und offenes e) des e im mhd. vgL Weiahold: al. gram. 

§§ 12 ff. 

* Die Anmerkungen in Klammer bedeuten : g. «i» Genitiv, d. «= Dativ^ 
c. ■■ Oonjunctiv. 



f 



71 IiMaeln«. Si7 

Sj. — 1296. Tffitteriich S^ <R. X|, 4, 6). 
= 1296. TOteriich 8^ (Ä. X^, 6, 6) — 1296. 
bfirgelcbefite (d.) S^ (A). — 1297. altiv S^. 

— 1298. elÜT Sg. — 1298. het (c.) S^ (G. 1). 

— 1299. elliv S, (A). — 1299. Stet (g.) 
Sj (St. 1.) — 1300. dorfmengin, gevellet, 
8 8 (C. 5). — 1301. Stet (g.) — Stat (g.) — 
X Sg (E. 10). — 1301. aekker, Ekkeren St. 
U.? (ü. 2). — 1303. gefelfchofte S, (0. 5). — 

1304. gifelfchoffte, clliV änrveUick, S, (A). — 

1305. galtnvzze S, (A). — 1305. sendriT S, 
(G. 5). — 1305. 16. OcL: Schoffel S,. — 1306. 

4. Febr. : hser S, (St). — 1306. 5. Juni: gsentz- 
lichen Stet (g.) S, (U. 2). — 1306. 5. Aug. 
gentzlichen, ffilliv S, (A). — 1308. zinTuellick 

5, (A). — 1309. Stat (g. und d.) gewerfchfiffte 
S, (A). — 1311. alUv S, (ß. X^, 6, 5). — 
1311. selHu S, (A). — 1313. gaentzlich, Lange- 
maentel S, (H. 14). — 1316. msengen S« (A). 

— 1317. maen^eh, zinf veUich 8 g (A). — 1317. 
Stet (g.) Sg. — 1317. ftetfchriber Sg. — 1317. 
gyfelMeft Sg (0. 6). — 1318. Stat (g.) »Uiv 
S, (ü. 2). — 1320. ainfvellich S, (A). — 
1322. 4. Juli : wifimeden S, (A). — 1322. 13. 
Juli: gierten, sekeren S,. — 1323. Stetfiehriber, 
gaentzlich S, (C- 7). — 1324. 24. Febr. 
dJiv S,^ (A), — 1324. 24. Febr. gaentzlich, 
ftet (g.) S,^ (A). — 1324. aeffir S, (C. 7). — 
1325. Weißere, Wa6li«rin 8^^ (A). — 1326. 
«iliV S,» (C. 7). — 1328. Stat (d.) S^, (A). 

— 1329. h»t (c.) 8, (H. 18). — 1329. Febr. 
Statfchriber, alliv S,. — 1329. Mai: alliv, zinT- 
uellig 8, (A). — 133«. gsentaivS, (St. 3). — 
1330. beten (c), «orweltun, aelliu S,, (ü. II). 

— 1330. beten (c), aelliu, «rweltun S^. — 
1330. Aecheren, ftet (g.) 8^ (C. 7). — 1330. 



318 Dritter Abschnitt. 72 

Sch6ffel Sg. — 1331. Schwanftetten S^ (A). 

— 1331. ftset (g.), gehsebt, S^a. — 1331. Stet 
(g.) ^^. — 1332. Stet (g.) Ekker S^^. — 1383. 
alliv Sja. — 1333. halbiv S^a- — 1333. n&hften 
Si2. — 1333. wifmodem, S^^ (C. 9). — 1333. 
Schoflfel Si2 (0. 9). — 1333. »lliv, wihen- 
nähten S^^ (U. II.) — 1335. Hohfteten, aller- 
mdehtigoften^ Elteften, Geburfcheft (d.), S j ^ (ü. 5). 
het, zinfuellig, Stet (g.) S^g. — 1336.: e: — 
Aekker, Kaßterinen Sj, (A). — 1337. gsentz- 
Kchen, fchofifel S^g. — 1337: e: S^g. — 1338. 
gaentzKchen, Stet (g.) S^^ (U. 5). — 1338. 
Aekkem S^^ (A). — 1339. aelKü, Gens, gehebt, 

schoeflfel Sj^- — 1339. befchäche, Akker S^^. 

— 1342. Stat (g.) — Stet (g.), gentzlichen 
Si5 (E. XI 42f ) - 1345. gehäven S^^ (A). 

— 1345. AUiv Sie (H. 20). — 1345. alliy S^, 
(R. X| 10,3). — 1345. alliv S^,. — 1345. 
h&tt, Urftende S^, (A). — 1346. gantziv S^, 
(H. 20.) — 1347—1353: e: allermeclitigsten. 

— 1354. Schoflfel, pfenden Sj^ (A). — 1355. 
weihennehten S^,. — 1357. fchoflfel, Aecker, 
gens, elliu, wihennfehten, Bomgßrtlin Sj, (0. 6). 

— 1358—1374: e. 

bischöfliche: 1282. helblinch, Stet (g.), hete, w&genn (pl.) 

— maniger (R. 'X\, 4, 3) — 1296. alli?, — 
se (R. X^, 5, 7). — 1305. taeglich, ganzlichen 
(R. X|., 6, 4). — 1313. genzelich (H. 14). — 
1333. erweiter (A). — 1336. gehebt (A). — 
1338. Kaiser: Enger, Bestetter (bisch. S.) — 
1342. hangut (H. 20). — 1345. gens. — 1350. 
gentzlich (H. 22). 

Curia: 1320. selKv, (Curia) (G. 2). — 1327. »Uiu, zinf- 
ueUich (Curia) (A). — 1331. gehebt (U. II). 
1331. alliv, vellich, gehebt. — 1337. selliu, 
hsetan (U. 5). — 



73 Lautlehre. 319 

Klöster: 1301. sekker, Bkkeren, St. U. (U. 2). — 1306. 
geifeircheflft (d.), selliv St. U. — 1323. zinfuellich 
St. U. — 1303. aigenfchefft (d.), elliv. St. 0. 
(C. 5). — 1325. selUv. St. 0. (C. 7). — 1306. 
e: — St. St. (A). — 1312. Abbtiffm, Stat (g.) 
St St. (H. 13). — 1311: eütfchten, hStte (a) 
hl. Cr. (hl. Cr. 4). 
Stadtbuch: Überwiegend e: Grundtext (S^): galtnuzze — 

almaehtigen, brache (c.) — brseche (c.) — Sg: 
e — : galtnysse. — Sjg: e — : flaishmanger. 

— Sj, : nur e: S^^: erkent 2 X (Particip- 
prset.) 1374. (154b). 

Achtbuch :A. 1339. AemmsBnnin S^g (5 a. II). — 1340. 

Schrsemmyn S^^^ (6 a. I). — 1340. Stet (d.), 
Stat (d.) Sjg (6 b. II). — 1342. Aychfteter 
^15 (8 ^- !!)• — 1343. Aemmenin ( — Amman) 
Si5 (9 b). — gantziv 8^5 (10 a). — 1346. 
vflFert Si, (11 a). — Stat (d.) S^,. — 1360. 
Stet (d.) Si, (16 a). — 1362. gelembt S^^ 
(16 a.) . . . — 1367. Fleschh&ckel (n. pr.) — 
1363. Henflin S^, (23 b). — 1366. Langen- 
mentlin Sj, (24 b). — e. — 1360. falfchlich 
S,, (22 b.) 
B. 1342. gantziv 8^5 (60 a). — 134 2.gantziY 8^5 
(60 b). — . . . 1346. gantziv S^, (66 a). — 
heite (c.) S^, (66 a). — 1349. verr&ter S„ 
(64 a) — 1362. fchanckt S^, (70 a). 

— 1366. flefchheckel (n. pr.) (72 b). — 
1371. Gentziü 8^^ (102 a.) — 1364. gentziv S„ 
(71 b). 

e: Umlaut von ä: Geltung. 

Es ist zu scheiden zwischen einem Umlaut älterer Ent- 
wicklung und einem jüngeren Umlaut. Die feste Abgrenzung 
beider Erscheinungen in den augsburger Urkunden, wie in 
den meisten anderen gleichzeitigen Denkmälern, wird durch 



380 Dritiesr Absehnitt. 74 

XTaigenaui^keit der schriftlichen Bezeichnung sehr erschwert» 
Dieselbe ist tloppelter Art. Eiinmal wird sehr häufig ein 
Umlaut gar nidit gesdiiriefoen; der, wie mit grösster Wahr- 
scheinlichkeit vermutet werden kann, gesprochen wurde ; dann 
finden sich die gewöhnlichen Zeichen für diesen Lautwandel 
gelegentlich auch da ein, wo man nach der Geschichte und 
dem Ursprung des Lautes, nach seinem sonst bekannten Werte 
in der Sprache der Zeit und nach seiner späteren Geltung 
gegründete Ursache hat, einen reinen Vokal zu erwarten. 
Will man sich blos an den gesdiriebenen Buchstaben halten, 
so würde in solchem Falle überall ein unumgelauteter Vokal 
anzunehmen sein, und so wäre diese Frage wenigstens von 
einer Seite leicht genug gelöst. Da sich aber ein allmähliches 
Vordringen des Umlautes innerhalb einer verhältnismässig 
nicht sehr wdt ausgedehnten Periode des nach unsem Zeit- 
raum fallenden Teils des Mittelalters und bei dem Beginn der 
Neuzeit durchschnittlich imchweisen lässt, so darf man schliessen, 
dass der Umlaut auch in jener älteren Periode nicht auf 
einmal aufgetreten sein wird, in dem Umfange etwa, als er 
am Schlüsse des Mittelalters schon erscheint. Dass aber um- 
gekehrt auch in unseren Sprachquellen Umlaute häufig gar 
nicht bezeichnet sind, ist, wie schon bemerkt, nach dhm 
Schreibgebrauch der ganzen Zeit als nur zu begreiflich an- 
zusehen. Es lässt sich daher uus diesem Material kein 
zwingender Beweis für den einzelnen Fall annehmen. Wenn 
wir in ein und demselben Denkmal allerdings: alliu, cdliu 
nnd eüiu^ nebeneinander finden, so setzen wir voraus, dass 
überall derselbe Laut gemeint ist, und dass nur die Ortho- 
graphie schwankt. Dies im allgemeinen über die Ausdehnung 
des Umlauts von ä in den augsburgischen Denkmälern und 
der Mundart der gleichen Zeit. Wie stellen sich hier die 
einzelnen Fälle dazu? 

Der ältere Umlaut ist durch ein i der folgenden Silbe 
erzeugt, und die Schreibung verstösst nie dagegen. Der 



* Stadtbucli V. Aug«b.: Grundtert (Sj). 



76 lAotiehre« 3S1 

jüngere Umlaut, der seinen Anfang im Mbd. genommen^ ist 
1272 in Augsburg seho» zweifellos vollzogen. S^ bietet nur um- 
gelautetes a; darunter (bIHu, welches Grimm ^ als Umlaut nicht 
aiiuerkennt. Dieses wlMa ist überwiegend in der ganzen Periode 
unter den Schreibungen für fem. und neutr. pfair., daneben 
elliu sehr häufige weniger allvu, letzteres Torziigsweise in Ur- 
lounden, welche gar keinen Umlaut, oder nur spärlichen auf- 
weisen. Mit Hücksicht darauf und f^mer veranlasst durch 
die weiteren Zeugnisse für Umlaut durch iu, iadem sich gaentziu 
(1330) omdrio (1305) zur Seite stellt, möchte ich entschieden 
für einen beabsichtigten Umlaut eintreten. Die Schreibung 
unterstützt mich weiter auch, wenn sie z. B« in einer Urkunde 
von 1333 neben nahsten auch alliu mit -1 ausstattet, mithin 
eine Gleichbehandlung des alliu mit anderen Umlautgelegen- 
heiten dadurch kennzeichnet, da^e sie ihm alle zur Verfügung 
stehenden Zeichen zu teil werden lässt. Wir haben in allen 
diesen Fällen mit der von Weinhold ^unechter Umlaut^ ge- 
nannten Trübung des ä zu thun, welche im alamannischen 
Dialekt vorzugsweise häufig gefunden wird. Unsere Quellen 
geben jenen Laut mit allen verfügbaren Zeichen, vorherrschend 
aber mit e, ohne dass sich erkennen lässt, wie er sich in der 
Aussprache von den verschiedenen anderen e getrennt hat. 
Es versteht sich daher von selbst, dass zur Feststellung der 
Geltung der Vergleich mit den späteren Spracherscheinungea 
von grosser Wichtigkeit ist, zumal gleichzeitige Beime nicht 
aufzuweisen sind. Zunächst liegt das 15. Jh. Für dasselbe 
führe ich die Resultate Bohnenbergers an^ der bei seinen 
Untersuehuingen für Augsburg keine Abweichung vom gemein- 
schwäbischen Stand axisetzen zu dürfen glaubt. Die Geltung 
ist darnach wesentlich die gleiche, wie noch heute. 

Es erhebt sich nun die Frage : unter welchen Bedingungen 
durfte im Augsburgischen dieser unechte Umlaut des ä ein- 
treten? Indem ich mich an die in Germania Bd. XXXIV, 
197. von Bohnenberger veröflfentlichten Untersuchungen über 



1 Ghrimin. Gr. I* 745. 



322 Dritter Abschnitt. 76 

^schwäbisch e als Vertreter von mhd. ä^ halte, stelle ich 
folgende Fälle auf, in denen Umlaut eingetreten ist : ^ 

1. Plural von Substantiven : die Nomina haben durchweg 
Umlaut da, wo ihn heute die Schriftsprache fordert, und 
einmal in wöegenn (1282 bisch.), wo ihn sowohl die Schrift- 
sprache, als auch die Mundart nicht hat. ^ 

2. Adjektiva auf -ig, -lieh, -ern, -er. Die Adjektiva auf 
-ifff -eg zeigen durchweg Umlaut: maniger 1282 (bisch), steht 
vereinzelt. — Die Adjektiva auf -lieh schwanken in der 
Schreibung: 1290. gantzlich 1294. gasntzlieh Sg, vergl. die 
Belege. Die Reihe ergiebt, dass vorzugsweise diejenigen 
Adjektiva auf -ig umgelautet wurden, welchen umgelautete 
Substantive zur Seite standen. Und umgekehrt. ^ Von den 
adjektivischen Bildungen auf — er kommen die von Orts- 
namen abgeleiteten in Betracht, deren zweiter Bestandteil 
-stetter ist ; hier besteht durchaus Umlaut, doch gehen weder 
die Adjektivformen z. B. Hokftätter noch die Namen Hoch- 
lieiten auf ursprüngliches -stat als 2ten Bestandteil zurück, 
sondern auf -steti, -stetim, so dass der Umlaut nicht erst bei : 
-stetter durch Suffix -er bewirkt ist, analog den Nomina 
agentis auf -er. 

3. haben Umlaut herbeigeführt die Femininendungen 
-in und die Silbe -ling, linch und -lin. Wenn den Zusammen- 
setzungen mit -in, welche Umlaut aufweisen, einige nicht 
umgelautete Formen in der Schreibung entgegen stehen, so 
schwankt helblinch nie, es tritt nur mit e auf, und ist darum 
wohl nur mit i gesprochen worden. 

Wie in den oberdeutschen Dialekten und Mundarten des 
13. Jh. überhaupt, sind auch im Augsburgischen gewisse um- 
lauthindernde Konsonanten und Konsonantenverbindungen vor- 



1 vgl. dazu: P. u. Br. B. XI. XIV. XVni. Z, f. d. Ph. XXV. 

° m<BZ = jyiaasse (Stadtb.) ist hier nicht anzuführen^ da es Fem. 
plur. von sing, mesze seia kann, welcher belegt ist durch den Genitiv 
mefzez. 

^ Diesen Adjektiven auf -ig scheinen sich die anderen Bildungen 
mit -ig anzuschliessen : befchadigen ist überwiegend mit a geschrieben. 



77 Lautlehre. 323 

banden^; indem die Liqxddae^ Liquida + Muta, auch Guttu- 
rales ^^ namentlich die Verbindung hty gegen die Trübung 
schützen, allerdings nicht in gesetzmässiger Weise. Ich finde 
regelmässig: zinfvellick 1296. Sg und dorfmengin allerdings 
nur bei Sg,^ doch ist celliu überwiegend, und auch dem 
häufigeren gcentzlich steht nur ein gantzlich gegenüber, altih, 
halbiv sprechen zu G-unsten jenes Einflusses, doch erscheint 
nur JielblincJu galtnvzze ist fest. (1305. S^^) Konsequent 
ist das Gesetz durchbrochen in dem Namen Welfer, Wcelfer 
(1325). Im 14. Jh. ist von jener umlauthindernden Gewalt 
kaum noch etwas zu spüren. Die Dehnung des a zu a hat 
auch der Umlaut mitgemacht, wahrscheinlich mit der Ent- 
wicklung ä'^d zugleich : * rid 1302 (12). — Die Aussprache 
dieses e erreicht im modernen Augsburgischen vor 8 und st 
geradezu den Klang t, d. h. ein in i ausklingendes gedehntes 
e: yesf hört man als fischt, mhd. veste von vaat;^ in 
unseren Quellen aber ist davon nichts zu spüren, es erscheint 
nur gevestent, geveJiunt (1326. bisch.) und geualtut (1326. 
hl. Cr.) 

Umlaut Ton ä: Bezeichnung. 

Es ist nur Weniges hinzuzufügen. Dass der Umlaut des 
ä von Anfang unseres Zeitraums an durchaus sprach- und 
schriftgemäss war, hat sich aus dem Gesagten und den Be- 
legen ergeben, dass bei so übermässiger Ausdehnung einer 
solchen Erscheinung der Versuch nach etymologischen Eück- 
sichten die schriftliche Wiedergabe derselben zu regulieren, 
scheitern musste, zumal die Fülle von Zeichen, welche zur 

1 vgl. Weinh. mhd. Gr. § 27. 

' Si9 schreibt in einer Novelle zum Stadtb. 43. ufsin ehse, chlegere: 
Stadtb. 78. Ss. clager: Stadtb. 82. Sj (Gr.) chlager Si (Novelle 99) nur 
Mager: Statdb. 84. Sa. 

^ Ssa bat nur flaishmanger im Stadtbuch. (25 b). 

* vgl. Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterbuch S. 180. 

^ ^;be6te„ -B bischte, — Sogar das dem einfachen Manne unbekannte 
Wort „hantvefte*' wird, wenn man es aussprechen lasst, durch einen un- 
verkennbaren Systemzwang zu hantv&schte. 



324 Dritter Absebnitt. 78 

YerfUgung^ standv noeh mdw verwirrend wirkte^ ist laani ndtig 
liiiissiiztLsetzeii. in der Thai ist böchstens in» dem Yerfahven 
¥on 8^^ eine gewisse Konsequenz zn erblicken, insofern als 
er treu seiner zeitweise gepflegten Neigitng^ die Yokale nnt 
Apices zn verseben^ aizch da& Umlaut -# derselben unter* 
warf und dadurch eine gewisse Nivellierung der Sehreibnng 
aller der mhd. €t=»Basi6 angehörenden sekundären liatfte 
durchsetzte. Eine ähnliche Konsequenz bemerken wir an 
Sj^rj, indem derselbe die Schreibung e entschieden bevorzugt, 
wenn er nicht überhaupt auf den Ausdruck des Umlauts von 
ä ganz verzichtet, und das auffallend genug gerade in den 
Stellungen, wo im 13. Jh. unter jenen oben angeführten Be- 
dingungen ä nicht umgelautet wurde : gamtziu \M%^ (Aehtbttch) 
doch: 1346. vfferb (Achtbach 11. k I). ^ 1348, Brkflraffer 
(Aehtb. 14. a. I> 1352. Mancki (Achtb. 70. a. J). 13^0. 
fairchlichi vgL die Belege. — Dagegen nötigt uns, die Existenz 
des Umlauts als unzweifelhaft zu erachten, die Thatsaehe, 
dass fast regelmässig die Femininform von Eigennamen und? 
von Nomina agentium den Umlaut zeigt, gegenüber dem nicht 
umgelauteten Masculinum, desgl. die Denünutiva: 1365: 
Langementlin — Langemantels (Achtbuch 24. b. I). 1363. 
Hanren — Henflm (23. b. I). 

Die klerikalen Urkunden liefern nichts Bemerkenswerteff 
in der Scfareibcmg. 1290: Stdt (=» Dativ von stai) neben 
gantzlich, und Qdnf neben phlecpar 1304 entziehen sich jedem? 
Erklärungsversuch^ sie sind eine Unregelmässigkeit; wenn 
auch die Unterlassung des Umlaicts zu rechtfertigen ist,^ so 
ist der Circumflex nicht an seiner Stelle, es misten denn 

* Mit vffert scheint es eine eigene Bewandtnis zu haben, indem 
das e eher eine Yerflächtigaii^ des a als ein bewusster Umlaut genannt 
werdea muss; es steht in gleicher Beihe mit den im heutigen Augs- 
burgischen immer gehörten: derdtirchf Werderhruggertor («aWeartaeb- 
bruggertor) auch sunnti («= Sonntag) u. s. w. vgl. Birlinger: augsb. 
Wörterb. 4, 6. 

^ Qdnf untersteht der oben erwähnten uxakuthinderBxien Gewalt 
der Verbindung Liquida + 9, und das daneben stehende pblegar läast 
das Fehlen der Umlautsbezeicfaziung als beabsichtigt ersekeia^i. 



79 Lflotlefare. 335 

auch Betonungsrücksichten massgebend gewesen sein» — Die 
Gleickberecbtigung aller Zeichen für den Umlaut des ä ver- 
anschaulicht trefflich die Schreibung des Ortsnamens "Eichstädt^ 
in einer Eintragimg des Achtbuehes vom Jahre 1369; 22. 
a. L Ton S^, : Eiekfietj At/ehsUt, Eistatt, EiehAät, Aütet (22. a). 
ScUiesidich sei noch bemerkt, dass die ümlautsbezeichnung 
überhaupt ganz dem Takte des Schreibers überlassen blieb; 
es bestehen Fälle, wo Umlaut gar nicht gekennzeichnet ist, 
und mithin auch nicht der Ton ä. Wie weit Vorlagen im 
Einzelnen mitgespielt, ist nicht immer zu entscheiden, doch 
sind die Eintragungen des Achtbuches in den Jahren 1345 
und 1346 ein lebendiges Zeugnis für das Verfahren einzelner 
Schreiber, gewisse immer wiederkehrende Ausdrücke oder 
Stichworte einfach dem unmittelbar Voranstehenden zu ent- 
nehmen, sogar in der Wdse, dass die Reihenfolge gewahrt 
bleibt: 1345 wechselt beständig oA^ mit folgendem ceht; 1346. 
€ehl; mit aht, so zwar, dass aht dort, oeJd hier immer an erster 
Stelle erscheint. Von vereinzelten Schreibungen führe ich 
an: Stit (G-enitiv v. etat) bei S^, daneben gilt cb als Zeichen 
des Umlauts von ä in bwrgaer, phlegcer. Die Formen gehebt, 
gehaven sind nicht der Mundart angemessen, und nur der 
Macht der Analogie zuzuschreiben, oder durch bairischen 
Einfluss zu erklären^. Schofel ist mit Bezug auf die Ver- 
dumpfung des ä vor / in der lebenden Sprache z. B. in — 
fchoffte mit dem Zeichen für gerundeten Vokal geschrieben 
und wohl auch gesprochen worden. Doch ist die Schreibung 
mit $ sowohl in dem Wort selbst, aU in den Namen Schefer 
und Scheffler ^ bezeugt, und im Stadtbuch in sheffeL 

ä: Belege. 

Urkunden. 

Bis 1300: a. ä, — ou 1300—1330: a, ä, au 
— o. 1^30—1374: au — o. 



» vgl. Weinh: mfed. Gr. § 877. 

* Achtbuch: lt0& 8keffdy Skcßßer, 2. a. Stadtbuch: aheffel Sib 
(80. a.) scbsfel: erundUeart (16. b.) (Si). 



326 Dritter Abschnitt. 80 

städtische: 1272—1300: a 

1272 äwe — do S^ (U. II, 1.) — 1273. han 
S, (A). - 

(1279: ane, widerfpräche, hant.) — 1282. iär — 
da Si (H.) — 1295: ane, ftat Sg (U. 1.) — 
1295: an — da S^ (A.) — 1298. gän, wom 

Sg. — 

1300—1328: an, ä — an, a. — do. 
1301. navch S^. — 1302. ann, rät Sg. — 1302. 
nach S^. — 1303. an — do Sg. — 1305. J&r — 
do Sg. — 1306. Eät, Rat, iär. Sg (0. 5.) — 
1309. franzze (n. pr.) — da. Sg (U. 2.) — 1313. 
ftet, het (= hat) Sg (C. 6.) — 1313. ann, an 
S, (ü. 2.) — 1315. an, anbend Sg (A.) — 
1317. anbend, warn Sg (A.) — 1318. fchwap 
(n. pr.) Sg (A.) — 1319. abent, han — do 
Sg (0. 6.) — 1319. anbent, rat — do Sg (C. 6.) 
1322. ane Sg (0. 7.) — 1323. darzü — do 
Sig (A.) — 1323. an S^g (A.) — 1324. rät, 
an, band S^g (A.) — 1326. ftaut, havnt, an- 
fpranch, nach S^^ (C. 8.) — 1326. an, 2 X. 
— do. S^j. — 
1328—1374: an — o, au, o. 

1328. ftand, gand S^^ (A.) — 1328. havn, laut, 
haut, nanchkomen, avn, anfpravch — ann . . . 
Sg (A.) — 1329. avn — do Sg (hl. Cr.) — 
davon Copie: v. 1346: an — ftat S^, — 1329. an, 
ftet Sg (A.) — 1329. avn, nanch, nach, band 
Sg (A.) — 1329. hin, avn — do Sg (G-. 2.) 
1330. Straevinger Sg (A.) — 1330. jär, Avn- 
forg (n. pr.) Sg — 1330. jax — da Sg — 
1330. havn, avn, want Sg (C. 9.) — 1331. 

T 

Swavlmul, Afrnn, anfpr&ch, Avnforg, hant, S^g 
(A.) — 1333. fprächen, (2 x) anfprauch, havn, 
navh, avn, darnach S^g (U. 11.) — 1337. havnd, 
hant Sig (A.) — 1338. nach, Anfpraech, An- 



81 Lautlehre. 327 

forg Si8 (C. 9.) — 1338. Febr. waunden — do 
Sjg (A.) — 1338. Mai. band, wanden S^g (A.) 

— 1338. baun, gaun S^^ (XJ. 6.) — 1338. JuK. 
Rautgeben, Raut — do, kom, Sj^ (A.) — 1339. 
8 Wäger, band — do Sjg (A.) — 1342. aiin, 
verdaucbtem, baun . . . Sjg (A.) — 1342. Febr. 
aun, baun, ftaund, Rat, wönten — do S^^ 
(U. 6.) — 1342. an die Stadt Rotbenburg 
Oct. Ratgeben, band, darnach. 8^5 (R. R. XI, 
42^.) — 1343. Aunforg, an, nacb, wänten — 
da Si5 (A.) — 1344. do. S^^ (A.) — 1345. 
baut, ban S^, (R. X|, 10, 3.) — 1346. ftand, 
ban Si, (H. 20.) — 1346. aun S^, (A.) — 
1348. (Aulbrecbt), aun, Abent S^, (C. 9.) — 
au. — 1349. anlägen — do, warn, S^, (A.) — 

1350. aun Sj, (A.) — 1350. März, aun, Avn- 
forg S^, — 1351. baund, aun S^, (C. 10.) — 

1351. lauzzent, baun S^, (A.) — 1351. aun 
Sj, (A.) — 1352. fauzzen, baut, abent S^, (A.) 

1352. bräbt, braubt — da (L), do (t.) S^, (A.) 

— 1353. baun,- aun, fträfz S^, (A.) — 1355 
bis 1358: au. S^,. — 1359. aun 2 x. S^, (C. 6.) 

— 1365. aun, nacb, Ratgeben S^^ (A. R. 12.) — 
1367. getaun, aun, baund S^^ (A. R. 13.) — 
1367. aun — darumb S^^ (A.) — 1367. au 
S^,. _ 1373. au Si,? (A. R. 14, 6.) — 

Biscbof und Dom: im 13. Jb.: a, ä — do; im 14. Jb. au 

— do. — 

1282. bemab — do (R. X | 4, 3.) — 1293. 
ftät (A.) — 1313. naucb, 2 X-, ban, rat (H. 
14.) — 1332. ban (H. 17.) — 1332. da. (A.) 

— 1336. braubt, bavt, aubent, offen bauren, 
Ofteraubent, (gebebt) — do. (A.) — 1341. 
ftaund, Pvrggrafin (C. 9.) — 1343. getaun, 
abent. Scbreiber I. (A.) — 1343. getaun, 
aun, baun — darzü Scbreiber II. (H. 20.) — 

22 



3S8 Dritter Abschnitt. 8S 

1344. aun, nach, — au . . . — do. (0. 9.) — 
1367. afin bisch. (A.) 
Curia: Im 13. Jh.: a. Im 14. Jh.: au. 

1327. nauoh, rät (A.) — 1331. vormavls, havt, 
avn (U. IL) — 1337. aun (U. 5.) — 1341: 
nur: a (A.) — 1349. haun, aun. (H. 21.) — 
1369. aun, han (A.) — 
Klöster: Im 13. Jh.: a, ä. Im 14. Jh.: k, au, a — do. 
St Ulrich: 1306. i&r — do (U. 2.) — 1315. 
Rät (ü. 2.) — 1326. Rät, avn (U. 2.) — 1331. 
nauch, darnauch, ftat, Grauffchaft (U. II.) — 
1336: au — hat (U. 5.) — 1366: au (A.) — 
St. Oath. 1279. ane, haut, widerfpräche (0. 2.) 
1296. rate, rat (R. X^ 4.) — 1326. (2 Ur- 
künden) rät, an, hand, mänod. (C.) — 1348. 
raut, getavn (0. 9.) 

hl. Cr eutz: 1311. morgengaub, avn, anfprauch, 
rat, Mt, han (hl. Cr. 4.) -^ 1317. Rät — au 
(hl. Cr. 4.) — 1326. begän, ftat, nächkomen, 
Swäbegge, verdachtem hl. Cr. (hl. Cr. 4.) — 
1334. havn, abent (hl. Cr. 6.) — 1338. au 
hl. Cr. (G. 2.) — 1339. au hl. Cr. (hl. Cr. 5.) 
-^ 1360. aun hl. Cr. (A.) — 
Spital: a — do (A.) 1283 und 1284. — 
St. Stephan: 1306. Jär — do (A.) — 1312. 
da — do (H. 13.) — 1327. avn (A.) — 1358. 
aun. (A.) — 

St. Moritz: 1342. a (A.) — 
St. Georg: 1346. aun, habend, lazzend (G. 2.) 

— 1352. aun, wauren, abent (A.) — 
Stadtbuch: Grundtext: a. — S, : a: — an (23 b). — S^ : a: 

— darüber, dervon (67 b). rätgeben (34 a). — Sg : 
a: — dervon (116 a) dervor (37 a) äne, getan, 
hat (114b). — S^: a. — S^: a — do. — S^: 
a: — aune (58 a.) — S^^: a: — wamit (88b), 
haunt, havnd, ane, (37 a). — S^, : a und au: 



83 Laatlehre. 3S9 

aun gnad (79 b)« — immer aun« — haut (77 a). 
aun, gnad, achtpucb, darnach (58). deruön, (149 a^) 
(1359). spitaul (149a) (1352). — 8,^: a und 
au: maus (7Sb). 1371. aun. — 1374: dorzu 
(37 b), haut, haunt. — 1372. on genad, on, hat 
(154b). — 1376. haut, aun, — dorzu (154 b). 
Achtbuch: 1338. a: kram S^^ (4b.) — 1339. avn 8,5 (6b.) 
-^ 1340: ane S15 (6a). — 8^^: a. — 1346. 
getan, band, aun, an, hat 8^7 (IIa.) — 1346. 
getan, an 8^, (IIa). — 1348. aun, getan 8^^ 
(13a.) — 1348. anfi 2 X. — 1349. an S^. 
1350. an (15 a) — getan — getan, baund — 
habend. — 1351. Rüffion 2 X 81, (67 a) — 
sonst immer: B&ffian. — 1356. ailn, aun 8^^ 
(20b) — sonst au. — 1362. getan 8^, (23 b.) 

1364. Äht, getaun, aun. 8^^ (24b.) — 1366. 
Cränfüzz, Cranfüs S^, (25b). — 1370. hafit 
Sjg (26b.) 1371. getaiin, hat, aun, aun 81^ 
(29 a.) — 1373. on, aun, haut — dorvmb 8^^ 
(29 b) immer on. 1374. a, au, — dorrmb 

Sj6 — • 

ä: Geltung. 

^Oas oberdeutsche ä der mhd. Zeit entspricht durchaus 
dem der ahd. Periode und ist wie dieses in den meisten 
Fällen eine unter gewissen Bedingungen eingetretene Deh- 
nung von ä;^^ 'die yulgäre Aussprache dieses d war nicht rein, 
sondern mit 8enkung, so dass ein mehr oder minder dunkeler 
Zwischenlaut zwischen ä und 6 entstand, ein langes ä ; daher 
begegnen seit der zweiten Hälfte des 13. Jbs.^ zumal bei den 
Baiern und Österreichern, Beime zwischen ä und 6, die Ala- 
mannen gestatten sie sich nur selten^ ;^ so definiert Weinhold 
den Klang des oberdeutschen a. In der augsburgischen Mund- 
art des 13. und 14. Jhs. zum Teil hat der Doppellaut des d 

* Weinh. mhd. Gr. § 56. 

> Weinh. mhd. Ghr. § 56. Bair. Gr. § 88. A. Gr. § 84. 87. 120^ 

22* 



330 Dritter Abschnitt. 84 

einen noch tieferen Ausklang gehabt und mit grösserer Wür- 
digung des zweiten Bestandteils; von vornherein jedoch be- 
merke ich: nicht in allen Stellungen. 

Wir beobachten nämlich zwei Entwickelungen, die sich 
von Anfang unserer Periode an bis zum Ausgang derselben 
neben einander gehalten haben, wenn auch die schriftliche 
Darstellung bald der einen, bald der andern eine Form zu 
entziehen scheint. Schon vor unserer Zeit, d. h. schon in der 
ahd. Periode mag das ä der einen Entwickelung in Augsburg 
nichts anders als ein zwar dumpfer, aber nicht ausgesprochen 
diphthongischer Laut gewesen sein. Nicht eine Stelle lässt 
sich dafür aufbringen, dass man Anlass gehabt hätte, von der 
traditionellen Schreibung a abzugehen oder dieselbe zu modi- 
fiziereo, auch die Eigennamen zeigen immer nur die Schrei- 
bung a.^ » Der schriftlichen Darstellung zufolge nun müsste 
dieser Wert (= ä) annähernd bis um die Wende des 13. und 
14. Jhs. lebenskräftig gewesen sein; aber wir müssen stark 
dem Umstände Rechnung tragen, dass der Beginn der Dar- 
stellung in der Muttersprache in grösserem Umfange nicht zu 
weit abliegt von diesem Zeitpunkt, dass mithin noch eine ge- 
wisse rudimentäre Auffassung und Empfindung des einen und 
des anderen Lautes eine phonetisch genaue Darstellung beein- 
trächtigt, wenn nicht ganz unterdrückt hat. Das Bedürfnis 
darnach wird in diesen Anfangsjahren der Abfassung in deut- 
scher Sprache stark in Konflikt mit der erlernten und ge- 
wohnten Behandlung des lateinischen a geraten sein, welches 
man als au^ sprach, aber a schrieb und sprechen sollte. Auf 
der anderen Seite kann dieser ausgesprochene Konflikt in 
Zeiten der beginnenden Klärung auf heimische Verhältnisse 
übertragen gerade dem mundartlichen Laute bei den Augs- 
burgern auch in der Schriftsprache zum Siege und zur An- 
erkennung verhelfen haben. — 

* Vgl. Vita St. Ulrici des Albertus, herausg. v. J. A. Schmeller. — Augs- 
burger Grlossen: Qerm. 21. — Prudentius-Glosfifen (A.), Servatius — und das 
Wenige, was die Urkunden bieten : 1260. *quod vulgariter dicitur „loa^e." (A.) 

^ casus und causa werden nicht unterschieden. 



85 Lautlehre. 331 

Es tritt nun die Frage nach dem zeitlichen und örtlichen 
Ausgangspunkt der Entwickelung von ä zu dem seinem Klange 
tiefer liegenden Laute, dessen diphthongische G-estalt Kauff- 
mann^ als unter dem Einfluss zweigipfliger Betonung ent- 
standen erklärt, an uns heran. — Die ersten Schreiber der 
städtischen Kanzlei und die klerikalen Schreiber des 13. tThs. 
sind mit Ausnahme von Sg im Allgemeinen in der Tradition 
befangen. S^, der dem ganzen Tenor seiner Schreibweise 
nach kein Augsburger gewesen ist, oder mindestens stark 
bairischen Einflüssen sich ergeben hat, trägt die bairische Art^ 
auch in die Darstellung des Lautes d hinein und giebt ihm 
die Form und Geltung von o: hon, wom, do und einmal in 
feinem Gefühl der Sonderstellung des a (erster Entwicklung) 
in gan schreibt er es a : gän. Damit war der Doppelklang 
des Lautes den Augsburgem zum Bewusstsein gebracht. Wir 
befinden uns nun schon in der zweiten Periode des d erster 
Entwickelung. Wenn im Anfange derselben die diphthongische 
Geltung des a * etwa bis in die dreissiger Jahre des 14. Jhs. 
noch stark zurücktritt, so kann das nur einer gewissen Vor- 
sicht der einzelnen Schreiber anzTirechnen sein, welche den 
mehr und mehr von aussen an sie herandringenden Laut- 
gebungen teils ratlos gegenüberstanden, teils die Zahl der- 
selben nicht vermehren wollten, und darum der Tradition treu 
blieben. Kauffmann meint, dass solche älteren Formen von 

^ Kauffm.: schwäb. Hundart. § 137, 1. 

" Yergl. Weinh. rahd. Gr. §. 66, oben. 

^ Kauffmann's (§ 61 Anm. 5) Belege für Augsburg, denen zufolge 
das Zeichen au zum erstenmal im Jahre 1283 nachweisbar ist, sind voll- 
ständig hinfällig: seine Quelle ist eine Urkunde der Herwartschen XJr- 
kundensammlung (Augsburger Urkundenbuch [ed. Chr. Meyer] I, 1283), 
welche die in ihren Kreis gezogenen Denkmäler in entstellter Form über- 
liefert. Ich halte es für überflüssig, meine Behauptung durch eine ge- 
naue Untersuchung dieser Schriftstücke auf ihre sprachliche Zuverlässigkeit 
hin zu erhärten, ich verweise nur z. B. auf jene von Kauffmann ange- 
zogene Urkunde, welche die Neuerungen im Sprach- und Schriftgebrauch, 
welche die Augsburger HuUdart und die Urkundensprache sich erst in 
dem Zeitraum von zwei Jahrhunderten errungen, alle zusammen schon 
1282 giebt. 



332 Dritter Absobnitt. 9S 

der Schrift konserviert werdeo, wenn sie der Sprache der 
höheren Stände angehören, sei es, dass diese Älteres bewahrt 
haben — und das ist nach Kauffmann ^ bei den gebildeten 
Schwaben der Fall (a gegen dialektliches au), — sei es^ 
dass sie zufolge und zum Behufe des Verkehrs mit Frem- 
den die Extreme ihrer Mundart yermeiden» Dass der Schreiber 
sodann in Kenntnis dieser Gepflogenheit der höheren Stände 
seiner Stadt^ in deren Interesse er natur« und den Quellen 
gemäss am häufigsten in Aktion trat, sich bestrebte, aus mehr 
als einem Grunde seinen Auftraggebern entgegenzukommen, 
d. h. nach dem Munde zu reden und zu schreiben, ist nur 
zu erklärlich und bei aller sonst gerühmten Einflussstellung 
der städtischen Kanzleibeamten nicht abzuleugnen. Freier 
aber verfahren — und konnten verfahren — die klerikalen 
Schreiber. Ihnen ist es daher zuerst zu danken, wenn die 
einmal gewonnene Form nicht in Vergessenheit geriet, sondern 
mit dem Beginn der vierziger Jahre auf der ganzen Linie 
sogar siegte, und so Schreibung und Mundart Hand in Hand 
gingen. — Es liegt zwar ausserhalb der zeitlichen Grenzen 
unserer Untersuchungen, das weitere Schicksal des ä erster 
Entwickelung im Augsburgisch-Schwäbischen des folgenden 
Jahrhunderts zu verfolgen; ich kann es mir jedoch nicht ver- 
sagen, darauf hinzuweisen, dass die am Ende unserer Periode 
häufig, im Achtbuch schliesslich regelmässig, im Stadtbuch 
dominierend auftretende Schreibung on für aun <C a« (ane) 
auffallend an die Entwickelung des schwäbischen a"^ ao'^ o 
vor Nasal mahnt, sowie sie Fischer * und Bohnenberger für 
das 15. Jh. annehmen. In jener unmittelbar auf den von uns 
begrenzten Zeitraum folgenden Periode jedoch sind diese 
Formen noch nicht in den mündlichen Verkehr übergegangen, 
sondern, wie sie dem Vorgange der kaiserlichen Kanzlei der 
zweiten Hälfte des 14. Jhs. entstammen, so leben sie lediglich 
in der Schriftsprache. Eine Begründung dieser meiner Ansicht 



^ a. a. 0. S. 281. 
« Genn. 36, 413. 



87 Lautlehre. S88 

werde ich im Bahmen der G-esamtresultate geben , welche 
die Torliegenden üntersuchangen schliessen sollexu 

US hat da43 d erster Entwickelung in dem grösseren Teil 
des 14. Jhs. durchaus den Klang ao gehabt^ mit dem Haupt- 
gewicht auf a; ich glaube nichts dass die Schreibungen aün 
eine noch genauere Wiedergabe des gesprochenen Lautes be^ 
zwecken y sondern sie deuten wohl mehr die Unsicherheit 
des dem d nachklingenden Lautes an, um (so mehr als an 
anderer Stelle aun erscheint. Dem o sowohl, wie dem e eine 
Yokalische Geltung zu vindizieren^ ist deshalb nicht angängig, 
weil dadurch ein Triphthong geschaffen wäre, wo doch sogar 
ein vollgültiger diphthongischer Werth abzulehnen ist wegen 
der Verteilung des Haupttones auf den ersten Bestandteil^ 
ein Umstand, der nach den üblichen Begriffen dem Wesen 
des Diphthongen zuwiderläuft. — Das zweigipflige ao^ der 
reichsstädtischen Zeit ist heute d geworden«^ jedoch ror den 
Thoren Augsburgs beginnt sofort der Diphthong ao, besonders 
im Wertachthal hörte ich selbst db sprechen. Die Wandlung 
zu ä will Birlinger^ den sächsischen und sächsisch gebildeten 
Predigern zur Beformationszeit zuschreiben. Beines d erklärt 
Birlinger als aus der Fremde eingeführt, aus dem Fränkischen 
und Bairischen.^ 



^ In der Aussprache des ä als ao ist dem Anscliein nach das Augs- 
burgische mit den benachbarten bairischen Landstrichen (östlich vom 
Lech) vereint, indem beide Mundarten dieselbe Zusammenstellung der 
Laute a und o hören lassen; aber in dieser Beobachtung liegt die Ge* 
fahr, vor der Kauffmann S. 3d für die Abgrenzung von Dialekten warnen 
zu müssen glaubt, indem er die charakteristischen Merkmale einer Mund- 
art viel weniger in der Gestalt der einzelnen Laute und in ihrer Zu- 
sammenstellung als solcher, als in den konstitutiven Faktoren: Accent, 
Betonung, Quantität etc. gesucht wissen will. Ein solcher konstitutiver 
Faktor, die Betonung, unterscheidet hier allein den Augsburger von dem 
angrenzenden Baiern: jener spricht do, dieser aö. 

« Vergl. Weinh. alam. Gr. § 91. Schmidt: Frommann 11, 478. 
Birlinger S. 4. 

• BirL: augsb.-schwab. "Wöi-terb. S. 5, L 

* Ganz haltlos ist die Vermutung Birlingers betreffs des sächsischen 
Einflusses nicht, sie findet eine merkwürdige Unterstützung durch die 



334 Dritter Abschnitt. 88 

Neben dem d erster Entwicklung geht eine zweite parallel, 
ebenfalls auf lautlicher Geltung basierend, die zu o. Dieser 
Laut 6 scheint sich nur des mhd. a in dem Auslaut: da imd vor 
r oder n (hon) bemächtigt zu haben, aber dies auch durch den 
ganzen Zeitraum hindurch. Später allerdings, als das au sich in 
dem ganzen Gebiete des a zu verbreiten strebte, ist ihm auch 
das in manchen Stellungen anheimgefallen, wie aus den voran- 
stehenden Belegen zu ersehen ist. Ob dieser Tausch nur in 
der Schreibung oder auch in der Aussprache vor sich ging, 
diese Frage muss ich offen lassen. Die Beime lassen uns 
hier im Stich. — Auslautend aber erhält sich das o unbeirrt 
für a in do neben da. Ich unternehme es nicht, der Frage 
nach dem Verhältnis von au zu o näher zu treten, doch möchte 
ich die Hypothese Kauffmann's anführen, welcher die Laut- 
teilung in au und o dadurch erklärt, dass er altes a, wie auch 
die alten betonten Kürzen je nach ihrer Stellung im Wort- 
und Satzgefüge sich verschieden entwickeln lässt. In Pausa- 
Stellung soll d durch Überlänge hindurch sich zu ax> ent- 
wickelt haben, während es in anderer Stellimg zu 6 geworden 
sei. Bohnenberger^ erklärt diesen Weg für unstatthaft. Da ich 
selbst in den mir für Augsburg reichlich zur Verfügung stehen- 
den Belegstellen eine Bestätigung einer differenzierenden Kraft 
der Pausastellung höchstens für 6 zugestehen kann, au da- 
gegen in jeder Stellung sowohl im Wort- als im Satzgefüge 
finde, so stelle ich mich auf die Seite Bohnenberger's, wenn 
ich auch dem Rhythmus in der Urkunde eine nicht geringe 
Rolle bei der Aufklärung anderer Vorgänge vindizieren möchte; 
davon an anderer Stelle. — Zeitlich liegt die Entwicklung 
von d zu vor derjenigen zu ao, d. h. jene war schon voll- 
zogen, als d den Zerdehnungsweg antrat. 



Beohachtung, dass sich in der Behandlung mancher Laute, so des e, 
merklich der protestantische Norden vom katholischen Süden der schwä- 
bischen Mundart — oft sogar gilt diese Teüung für einzelne Städte — 
scheidet, (vergl. dazu: Fischer: Germ. 36, 416; KaufiFmann: schw. M. § 71). 

^ Bohnenberger: G. d. schw. M.: S. 27 Anm. 2. 



89 Lautlehre. 335 



ä: Bezeicliiinng. 

a, d, auy av, a, a, aw, aii, a; a, o. — In der schriftlichen 
Wiedergabe des eben beschriebenen Lautes haben wir einen 
schlagenden Beleg dafür, wie die Schranken der Tradition 
durchbrochen werden, d. h. Schreibung des a als d, a. Ein 
Vierteljahrhundert herrscht die Tradition unbeeinträchtigt; 
ein weiteres Vierteljahrhundert überwiegt sie weitaus, als der 
Lautwert des a der ersten Entwicklung in der Mundart schon 
ein ausgeprägt diphthongischer geworden war und eine dem- 
entsprechende veränderte Darstellung in dieser und jener Lage 
sich erzwungen hatte. Als der zuverlässigste Faktor für die 
Begrenzung des Wechsels in der graphischen Behandlung des 
d erweist sich der örtliche Ausgangspunkt. Während in der 
frühesten Periode sowohl die städtischen Funktionäre als auch 
die klerikalen Schreiber neben dem einfachen Buchstaben a 
die differenzierende Schreibung mit ^ gebrauchen, geht 
letztere Gestalt des a als d mit Eintritt in das 14. Jh., d. h. 
von dem Zeitpunkt etwa an, wo die Urkundenschreiber einer 
dem lokalen Sprachgebrauch mehr entsprechenden Schreibung 
zugänglich geworden sind, ausschliesslich auf die geisÜicKen 
Kreise über und wird von da an, indem es von den Klöstern 
besonders mit dem den klerikalen Schreiborten eigenen Pest- 
halten am Alten gepflegt wird, ein Unterscheidungsmittel der 
klerikalen Schriftstücke von den weltlichen beim ersten An- 
blick.^ Die städtischen Schreiber verschmähen jedoch nicht 



^ Insofern als sich die Ausstattung des a mit dem Circumflex den von 
den Augsburger Klerikern einhellig eingeführten Längebezeichnungen an- 
reiht. — Ob die gerade im Laufe dieses Zeitraums (Anfang des 14. Jhs. bis 
in die dreissiger Jahre hinein) sich bemerkbar machende Spannung 
zwischen Stadt und einem Teil des Klerus, d. h. gerade dem leitenden, 
aus politischen Ursachen auch ihre Schatten auf die Handhabung des 
schriftlichen Verkehrs nach sprachlicher Seite hin geworfen hat, wäre 
interessant zu erfahren. In formeller Hinsicht lässt sich ebenfalls ein 
gewisses Auseinandergehen der Parteien feststellen. 



336 Dritter Abschnitt. 90 

allein dieses Darstellungsmittel für d, sondern auch für jeden 
anderen langen Vokal.* Im letzten Drittel unserer Zeit end- 
lich erscheint allgemein die Schreibung des a am meisten 
manieriert. Schreibungen wie axm haben nicht allein klerikale 
Urkunden, sondern auch Schreiber S^^ (1350 und 1351) und 
Si^? (Gehilfe? oder = S^,?) (1359), und einige Male die 
Farmen aun und emn. In den klerikalen Urkunden (1358* 
Äbtissin t. St Stephan (A.)), 1359. geistl. Richter (A.), 1367 
Bischoff (A.) ist deutlich aun geschrieben, dagegen hat der 
Index bei den städtischen Urkunden (1350 Montag vor Barth. 
Sj7 (A), 1350 25. März S„ (A.), 1351 14. Juni S^, (A.)) 
die Gestalt eines nach links geöffneten Bogens (Halbmondes)^ 
und nur in der vereinzelten Urkunde t* 1359, 2. Febr. Sj^ 
ist ein zweifellos dem u übergesetzt. Indem ich dafür auf 
Früheres verweise, mache ich nur noch darauf aufmerksam,, 
dass die unbestimmbare Form jenes Zeichens L gegenüber 
dem sonst mustei^gültigen Tenor der Schrift absticht, so dass 
an ein o kaum zu denken ist, und im Übrigen genau dasselbe 
24eichen über dem e in gewir (1343) sich findet^ in welchem 
Zusammenhange eher eine Längebezeichnung, Circumflex, mit 
dem Zeichen beabsichtigt sein kann. Über die Formen hm 
und wonten ist schon gehandelt; wenn neben hon die Schrei* 
bung han besteht, so darf man darin jedenfalls nicht eine 
lautlich verschiedene Form gegenüber jenem erblicken.* — 
Eine gewisse Bedächtigkeit des Verfassers aber sehe iich in 
der Schreibung wante^y zumal da der Schreiber nicht allein 
in dieser Urkunde^ sondern auch sonst sich als ein Freund 
des Umlauts zeigt. Die Formen het und geheht (3. sing. Praes. 



* Es müssten denn die später, etwa um die Mitte des 14. Jhs. er* 
scheinenden formlosen Apices, welche sowohl als Circumflex gelten, als 
auch e, o und u gelesen werden können, eine Wiederaufnahme der alten 
Gewohnheit sein; doch möchte ich mich in den thatsächlich wenigen 
Fällen immer für e, höchstens für o entscheiden ; wo die Schreibung doch 
zweifelhaft ist, bemerke ich es ausdrücklich. 

* Vergl. die Zeichen der schlesischen Urkunden bei Rückert a. a. 0. 
^ Vergl. im übrigen: Weinh. mhd. Gr. 377 und alam. Gr. § 373. 



91 Lautlehre. 337 

und Part. i>erf. v. haben) gehören nicht in diese Erörterung; 
denn 68 ist das e nie der Ausdruck eines o-Lautes, sondern 
Umlaut, den Weinhold teils durch den Übertritt des Verbums 
zur I» schwachen Klasse, teils durch die verwirrende Ein- 
wirkung des starken Verbums heben^ entstanden sein lässt; 
ich verweise für das Nähere und die Beläge auch aus früherer 
Zeit auf: Weinhold: mhd. Gr. § 377, alem. Gr. §§ 373, 374. 
Unverkennbar Zeichen für Beduktionsvokal vor l ist die Schrei- 
bung a, ae in Wörtern wie Spital, vormals^ auch Spitaul, 
vormauh durch Analogiewirkung. ^ 



ee: Umlaut von ä: Belege: 

Urkunden: 

städtische : in der Kegel : se, -er. 

Si und S^: SB. — 1280. felgerete S3 (A). — 
1282. MinnÄr, ft^te, DÄften S^ (A). — 1282. 
ftete (adj.), Bvrger S^ (H). — 1282. ftaete, 
-er Sa (R. 4, 2). — 1282. TÄten (c.) S^ (A). 

— 1283. purgser Sg (A). — 1293. wser (c.) 
entsBt (c.) Sg (C. 4). — 1294. erbern, ftaet 
S5 (R. X^, 6). — 1295. Selgereit Sg (U. 1). 

— 1296. Jser, ftate (adj.) S« (U. 1). — 1295. 



^ Stadtbach 150 a steht gehebt <» gehabt gegenüber uf gehebt sa 
aufgehoben, nur durch zwei Zeilen von ihm getrennt, Si? (1363). 

^ Achtb. 53 a I. 1343 diupftail Si». In gleicherweise hat Sis im 
Achtbuch 1342—1344 ungeraitenheit 2 x (51b u. 52 b) neben unge- 
ratenheit 2 X (51b I u. 51b II). Dabei ist zu beachten, dass die beiden 
ungeraitenheit für das Auge nicht zusammenstehen, die Form hat dem 
•Schreiber also wohl im Munde und in der Hand gelegen. In den Ur- 
kunden vermeidet S15 durchaus derartige umgangssprachliche Formen. 
Nach dem enthalten seine Eintragungen nur vngeratenhait S^? kennt 
nur die letztere Form, sie war bei der Eintragung seinen Augen die 
nächste. 1361. Achtb. 67 a. Ainnhüfer (n. pr.) erscheint früher als Ann- 
hufer 1344. 10a. (oder -iwnÄw/cr?) und entzieht sich jeder Deutung: 
1353. 70a: Awnhüferin, 



338 Dritter Abschnitt. 92 

burgser, phlegser S5 (A). — 1296. bürgern, 
sehten S^ (R. X|, 4, 6). — 1296. ftate, ftet 
Sg (R. 6, 5). — 1296, phlegere S^^ (A). — 
1296. fölgersete S^^ (A). — 1297. felgerete Sg 
(U. 1). — 1298. phlegsern, Q-emvndaerf Sg (A). 
1298. ftate (adj.) S» (A). — 1299. ftsöten Sg 
(St. 1). — 1302. Mt Sg (hl. Cr. 4). — 1302. 
Burgser S^ (C. 5). — 1306. burgser, Aufpurgaer, 
Aevlentaler, zolnaer S« (0. 5). —1306—1324: 
ae. — 1325. Welfsers — 8B S^^ (A). — 1326. 
Jserclichen S^^ (C. 7). — 1329. Jserclichen 
Sj^ (hl. Cr). — 1329. -ser, burger S^^ (G. 2). 
1330. erberen, wsßr 8^^ (U. II). — 1331. 
neihft S^, (A). — 1333. nähften S^^ (A). — 
1333. rt&t S12. — 1335. gnsedigen, Erberften, 
tsetin S12 (U. 5). — 1338. werin (c.) — immer 
"^^ ^16 (^)- ~ 1341. Kaiserurkunde: be- 
fchadigen 8^5 (A). — 1342. nachften 8^5 (hl. 
Cr. 5). — 1342. — gnedigen 8^^^ (A). — 
ftät, wären, Pfärde 8^5 (XJ. 6). — 1343. vnuogt- 
pärf, j&rclich 8^5 (A). — (1348. wanten 8^5 
(A).) — 1345. gehäven 8^5 (A). — 1345. ftat 
(adj.). Genadigen, ftet (adj.) 8j, (R. X-J-, 10, 
3). — 1346. anfpr^ch 8^, (A). — 1345. iserUch 
8ie (hl. Cr. 5). — 1346. Tseten 8^, (C. 9). 

— 1348. neihften, vnuogtbsers, Anfpräch 81, . 

— 1348. erberr 8j,. — 1348. gnseidigen 8j, 
(A). — 1349. neihften 8^,. — 1352. Trafftat 
81, (A). — 1356. Jerlichen S^, (C. 10). — 
1357. ierHch . . . 8^,. — 1358. ftet, fteten 
81,. — 

bischöfliche: 1282. waere, (limv^te), n^me, burger (R. X-^, 

4, 3). — 1293. burgser (A). — 1302. Minnar 
-a (H. 13). — 1305. ae (R. X^, 6, 4). — 
1313. nehften, -er (H. 14). — 1316. Erber, 
nehften (H. 14). — 1333. beftaeter (A). — 



93 Lautlehre. 339 

1341. Pvrggrafin (0. 9). — 1344. Jsericlichen 
(G. 2). — 1348. ftet (adj.) (hl. Cr. 6). — 1350. 
nehften, genedigen (H. 22). — 1351. gnaedigen. 

— 1352. gnadigen (A). — 

Klöster: St. Cath.: 1279. erbaere St. C. (0. 2). — 
1295. ftsete (R. X^, 4). — 1310. felegerseite 
(A). — 1355. fteit (adj.) ierlichen (0. 10). — 
St. Ulrich: 1301. ftset, Erberen, -er (U. 2). 

— 1326. iserclichen (U. 2). — 1331. nehften 
(U. 3). — 

hl. Gr.: 1326. iärclich, -er (hl. Cr. 7). 

St. Steph.: 1306. ft^t, (A). 1312. naehft 

(H. 13). 

Spital: theten (A). 

St. Georg: 1337. ftet (adj.) (A). 

Stadtbach : se, e. Grundtext : sb : — befchadegut, gefchadeget 

(14. a). S 1 : 88. S , : SB : — richtser (34. a.), 
wser, brseche. S^: ae: — erberre (40. a). 
phlegere (37. a). gevserde (155. b). archwänich. 
S5: 8b: — steten (34. b). nsest. S^: ae. S^: 
ae und e : aeht, ehte, aehtet, aehter, (52. a), were, 
Taet(63. a). S^^: ae. 1350: ae. 1350—1368: 
e und e. S^, : e, e, ae: — stet (adj.) (37. b). 
wer (c), tet (c.) (34, a). naeher (26. b). wSr^ 
gevaerlich, staete, (155. b). stetigs, ungevarlich, 
gelerde, stet, (155. a). 1359. nehst (149. a). 
geverde. 1349. enwaere, gevaerde (145). 

Achtbuch: A. 1339. naehften — ae (5. b). S^^. — 1340, 
nehften (6. a). S^^. — naehften (6. a). Sj^. — 
. . . 1346. aeht, aht, naehften, faelig (11. a). S^,. 
1346. nähften (11. a). S^, — 1348. fchadlich, 
naehften (13. a). S^,. — 1351. aeht, geaehtet 
(15. b). Sj,. — 1353. gerat (gerate conj.) 
(17. b). Sj,. — Von 1356 an: nehften und 
nehften, immer Aeht Sj,. — 1364. teten (c.) 
(24. a). Sj,. — geehtet (24. a). S^,. — Aeht 



840 Dritter Absohnitt. 94 

(24. b). Sj,. . . — 1365. in die Aeht getaun 

(26. a. II). Sj,. — in die Aht getaun (25. 

a.II). Sj, — 1367. gesehtet, Aht (25. b.). S^,. — 
1368. nehften, seiligen (22. b). S^,. — 1370. 
nechften, Aecht: — (Recht): (28. b). S^^. — 
geuarlichen, were (29. a). Sj^. — 
B. 1346. nseher (56. a). Sj,. — 1346. neher 
(56. b). Sj,. — 1346. naher, fchedlich (57. a). 
Sj,. — 1346. feiligen, fcheidlichen — (vzfteichen) 
(60. a). Sj,. — 1346. Sweiblin (n. pr.) (61. a). 
Si,. — 1346. neihften (61. b). S^,. — 1349. 
fchedlichen (63. b). S^,. — 1349. nehften — : 
(gsentziu) sonst e (63. b). Sj,. — 1350. nsehften 
(65. b). Si,. — 1354. pferit (71. b). S^,. — 
1365. were (94. b). S^,. — 1371. befchadigot, 
befchadigoti (c.) (102. a). Sj^. — 

83 : Umlaut von ä.: Geltung. 

Der Umlaut ist im Allgemeinen ToUzogen; Liquida (r), 
und Lingualis scheinen demselben aber entgegengewirkt zu 
haben, wenigstens ist iärdich, ungeuarlich ^, beltoaret (1296. 
Sg) befchadigen, fchadlichen häufig, 1296. Hate und Hat (Sg). 
*Vor r und h wird ä zuweilen vor Umlaut geschützt."* * Die 
augsburgischen Quellen kennen jedoch diese Berücksichtigung 
des Ä nicht: cehten . . . nur naJier (1286. Sg) gegenüber 
häufigem ncehsten. — Wie das cb in den Stammsilben gelautet 
hat, ist im Einzelnen zu bestimmen unmöglich. Dafür, dass 
auf Grund der Entwicklung von d > aw, ao etwa äe für a 
gesprochen worden ist, giebt es kein Zeugnis; nahe gelegt 
iirird es dadurch, dass heute einige Gegenden Schwabens, 
welche ao haben, äe als Umlaut kennen, doch ist das gerade 

^ Bei iärclich und auch imgeuarlich tri£Pt die von Bohnenberger 
in Germ. 34, 197 aufgestellte Kegel zu, dass Umlaut dann mit Vorliebe 
in Bildungen mit "ig, -lieh eintidtt, wenn das Substantivum auch um- 
gelautet erscheint, und umgekehrt nicht. 

« Weinhold: mhd. Gr. § 61. 



96 Lootlehie. 341 

im Osten weniger konseqnenL ^ In den Stellungen vor Liquida 
Ol) und Lingualen (t) ist jedoch mit grösster Wahrscheinlich* 
keit Diphth<Hig anzusetzen: ae=^dem Laut des alten Dipht- 
hong «»==ssat; denn gerade in den eben erwähnten Stellungen 
erscheint die Schreibang ei % aei überaus häufig : ygl. im AcUi- 
buch die Belege unter S^^.^ Bezeichnend ist namentlich das 
heite für hete <C hebete, welches im Alamanmschen sehr be- 
liebt ist.^ 

Das de in Endungen und Suffixen ist nur durch die 
Endung er < ari > are > aere > aer > er und -baere 
Tertreten: Die substantivische Endung -aere der Nomina 
agentis pflegte im Mittelalter tieftonig und im Beime durch- 
gängig klingend zu sein, in den Nibelungen aber hebt schon 
die Verkürzung in ein tonloses -er daneben an. Die un- 
organische Natur dieses -er folgt teils aus dem schon im 
Singnlaris stattfindenden alten Umlaut (z. B. iegere), teils aus 
dem Unumlaut des Pluralis (z. B. mäler) \ Hinsichtlich der 
Aussprache der Silbe zwingt die Bücksicht auf die moderne 
Geltung, die unumgelautete f^orm als die lautgemässe auch 
für die mhd. Zeit voraus zu setzen, sie ist in den Urkunden 
nur selten vertreten: 1302 bisch.: Minnar, phlegar. 1304. 
11, Juli Sg (A). burgar (1308 (A), um so stärker dagegen 
in dem Stadtbuch, was keineswegs gegen ihre Popularität 
spricht. 

Der Umlaut des d ist unter den gleichen Bedingungen 
wie der von ä ins Leben getreten; auch hier lassen aber 



* vgl Fischer in Germ. XXXVI, 418. 

' ci für e (»* Umlaut von a) wird schon im ahd. geschrieben: Braune, 
ahd. Gramm. § 15, b, 2. 

» 1346. Ax)htbuch 56. a. I. 1346. heite (conj. praet.) später: (80. 
a. 11). 1346. feiligen, fcheidlichen (60. b. I). fcheidlichen. (61. a. I) 
Icheidlichen, Sweiblin, (61. b. II). neihften. (60. b. I). vzfteichen, (62. 
a. I). fcheidUch neben fneide (Mädchen). (62. b). fcheidlich. (62. b. II). 
reitt (redet). — 1849. Ssq. (68. b). fchedlichen . . . ci giebt an allen den 
Orten zugleich alten Diphthong ei^^ai wieder, wenigstens überwiegend. 

* Weinhold: mhd. Gr. § 877. 

^ vgl. Grimm : I (1820). 869 und 698. 



342 Dritter AbBchnitt. 96 

mehrmals nachweisbare Formen^ wie iärcUchen eine gewisse 
Zurückhaltung gewahren. Desgleichen scheint die Feminin* 
endung -in nicht den Umlaut begünstigt zu haben: ich finde 
Phrggrafin (bisch. 1341). Der gewöhnlichen Schreibweise nach 
muss auch ceht zu den umgelauteten Wörtern rechnen; da 
indes akt und 1 X aht, ersteres häufig, daneben auftritt, so 
kann ich e eher den sonst dem Schwäbischen eigenen sym- 
bolischen Ersatz eines Vokals heissen, als dass er die eigen- 
tümliche Vermischung von a und e im Klang bezeichnet; es 
würde demnach für das Substantivum die Aussprache dehb, 
d. h. dtcht ^ angesetzt und damit die Schreibung aht in Ein- 
klang gebracht werden können, (vgl. oben : Spital = Spitaul, 
vormaUj = vormauU). 

88: Umlant von ä: Bezelehnung. 

Die offenbare Unsicherheit in der Aussprache lässt 
eine entsprechende Mannigfaltigkeit des graphischen Aus- 
druckes erwarten. Es ist in der That cb nicht die alleinige, 
nicht einmal im Allgemeinen die überwiegende Schreibung 
des Umlautes von d, sondern es wechselt mit e, a, d und e, 
sogar eu Genau ist es als ^ geschrieben. Auch nicht die 
Prävenienz der einen Entwickelung des Umlauts vor der anderen 
jüngeren wird durch die Schreibung markiert. Historische 
Schreibungen, die dem au = d entsprächen, habe ich nicht 
vorgefunden. — Unverkennbar ist cb die archaistische Laut- 
gebung. Sg führt sich mit e ein, und das ist ein neues 
Kennzeichen seiner fränkischen Erziehung; denn in der Ver- 
meidung des CB sowohl für Umlaut des d als für e (Umlaut 
des a durch t) und für e prägt sich die gewöhnliche md. 
Schreibweise aus, für welche der gänzliche Mangel eines cb 
im mhd. Sinne eine der bekanntesten Eigentümlichkeiten 
ist. ^ Erst später verwendet S g cb und e unterschieds- 

^ Im Allgemeinen glaubeich nicht, dass irgendwo im ganzen deutschen 
Gebiete für ceht die Aussprache ä gegolten habe, sondern auch im md,. 
äe (Bückert S. 81), im nd. ä, and daher ceht oder ehi, ähte nur als eine 
Gewohnheitsschreibung anzusehen sein, der das Wort als juristischer 
Ausdruck leicht hat unterliegen können. 

2 Rückert S. 80. 



97 Lautlehre. 343 

los, abgesehen davon, dass er auch den Umlaut gar* 
nicht kennzeichnet: vor r und li\ (naher 1286) r: gefwaret 
— Die Schreibungen mit ei und cei, den Quellen nach vor 
l, t und h sind schon erwähnt ; es wurde in ihnen die graphische 
Wiedergabe des etymologischen ei = ai auf Grund gleichen 
Lautwertes in Anspruch genommen. ^ feelig (1313, 13. Mai 
S,) neben ausschliesslichem (b (goeber — geeber — aufgeben) 
ist nur eine Variation des cei, ei, übrigens dem lebenden 
Laute mehr entsprechend. Ausser bei Sg tritt die Schreibung 
ei nur bei klerikalen Schreibern häufig auf. Nur S^g hat: 
neihst 1331. Hagen (S^^,) bringt mit Vorliebe ei und cd 
auch in Urkunden (1348. M. v. Bart. (A) . . .). 

Die Quantitätsbezeichnung mit ^ ist im 13. Jh. üblich, 
im 14. Jh. wird sie sehr spärlich und mit wenigen Ausnahmen 
nur von klerikalen Schreibern angewandt. Mit Hagen gewinnt 
sie neuen Boden auch in der städtischen Kanzlei; derselbe 
bedient sich ihrer schon als Gehilfe häufig (1345. S. d. 
Ahtunden (A), und namentlich in den letzten Jahren 
unserer Periode blüht die Schreibung mit ^. 1333 beginnt 
Sj2 a zu schreiben, zugleich als Bezeichnung des Umlauts 

e 

von a: alUv, hcUbiv, befchdcJie (c,) — Akker (1339.). Sjg (Ulrich 
niederer) forciert, wie schon erwähnt, diese Schreibweise. 
1348 finde ich von dem Schreiber des Klosters z. hl. Kreutz: 
ftet; ob damit ftet oder ftet gemeint ist, kann ich nicht ent- 
scheiden, einmal ist ftet sicher belegt. — Von den Endungen 
-cere und -beere tritt -cere vorherrschende mit ce auf im 13. Jh., 
von Sj sogar im Namen Minncer mit Oircumflex ausgestattet. 
Vom Jahre 1307 etwa an (S^ . . .) verdrängt e das schwerere 
ce, welches Platz wegnahm ; nur einzelne Schreiber bevorzugen 
noch lange nachher ce (1325 (S^q) 1328 (S^). Das Wort 
SchHber, gleich ob Eigenname oder Standesbezeichnung, macht 

die ganze Periode hindurch eine Ausnahme. beere ist die 

Regel, doch wird es im 14. Jh. vielfach durch -bere; -ber 
infolge der Gewohnheit der Zeit, ersetzt. — Die Praxis des 



^ vgl. Grimm: I», 185,7. 

23 



344 Dritter Abschnitt. gg 

<vr lehrt im Allgemeinen die Bedeutungslosigkeit des ce für 
die Darstellung von ihrer Geschichte und ihrem Ursprung 
nach verschiedenen Lauten. 

e: Belege. 

Urkunden: 

ae^ ©j ä6^ ßj a^ e» v^J» """ 

städtische: 1272—1330: in der Regel ae, anfangs: a§ be- 
vorzugt. — 1330 — 1374: e in der Regel. — 
1272. lefen (fehent) ^ S^ (U. II, 1). — 1277. 
laefent (faehent) gaeben, faelben. S, (A). — 
1280. laefent S^ (A). — 1282. laefent, (faehent)^ 
geben Sg (A), — geben, (fehent), lefent, 
brSchen^ braechent S^ (R. 4,4). — lefent 
laebt, waSrden — (faehent), Lichtma&ffe S, 
(A). ~ 1283. lefent, (fehent), — e S^ 
(A). — 1283. ledic, Ratgeben, Miffe, liehtmiffe 
Sj (A). — 1296. Bischof und Rat: lesent, 
(fehent) S^ (R. x | 4,6). — 1298. faelb, ledick 
Sg (A). — 1304. gaeben, sechzick S^ (A), 
— 1305. haer (:== her), faelb, raechts rechts 
Se (C. 5). — 1306. ae S^ (U 2). — 131L 
Rat: gebenne S^ (R. x \ 6,5). — 1312. Sehzick^ 
ledigiv Sg (C. 6). — 1313. faehtaik zaech- 
maifter, zechmaifber S, (A). — rehtun 
Sg (A). — gaeber, aufgeben, geeber 
(feelig) S, ? (fl. 14). — bis 1317: e — 1317. 
faehtzich Sg (0. 6). — 1318. gaeber, geben, 
(fehent). Se (U. 2). — 1318. gaeber, ledick 
Se (U 2). — 1319. vaelde S^ (0. 6). — 1323. 
waertlichen S^ (C. 7). — tagwaerch^ 

reht, veld. S». — 1328. e Sj^, Sj,. — 1329. 

* Ich stelle sehent hier mit ( — ) neben die Belege, weil es in den 
mittelalterlichen Denkmälern Augsburgs nur als Länge behandelt ist^ 
um 80 die Behandlung des e ersehen zu lassen, soweit das mit Ab- 
rechnung des formelhaften G-ebrauches von sehent möglich ist. 



99 Lautlehre. 346^ 

vaeld S, (hl. Gr.). — 1329. faelben S, (H. 
16). — 1330. velde S^ (St. 3). — 

1330—1374: in derEegel e. — 1341. wältlichen 
Si5 (A). — 1345. Liechtmiffe S^« (U. Cr. 5) 
1346. Liechtmeffe S^, (H. 20). -- 1351 : Lyecht- 
miffe 8,7 (0. 10). — 1355. vaeld S^g. — 1357. 
sehtzig, Greltent S^,. — 1358. naemen Sj,. — 
1359. Liechtmezze Sj, (A). — 1365. v^lde 
Sie (ß- 12). — 1367. veld S^e (ß- 13). — 
1367. Sehtzigoftem S^^ (R. 13). — 1366. 
SdhtzigoJDbem 8,^ (A). — 

Bischöfliche und Domkapitel: 1296. lefent (R. x { 5,6). 

— 1305. lefent, (fehent) (R. 6,4). — 1313. e 
(H. 14). — 1338. Wechhalter — (ftent, Enger 
befteter) (A). — 1345. rehtiv, e (H. 20). — 
1345. Lyechtmiffe (H. 20). — 1349. laidigen 
(H. 21). — 1351. Lichtmeffe (H. 22). — 

Domk.: 1348. reht, wechfel: (ftet (adj.)) (hl. Cr. 5). — 
1349. Lyechtmiffe (H. 21). — 

Curia: 1320. velde (G. 2). — 1327. laedich (A). — 
1331. ledig, liehtmiffe (U. II). — 1337. gaeben, 
(fehent), lefent, veld (U. 5). — 

Klöster: St. Cath. : 1295. (faehent), laefent, gaebin 
(it. X I 4). — 1303. (fehent) (C. 5). 

St. Ulrich: 1301. (fehent), lefen (U. 2). — 
1306. glegen, raehts, raechter (U. 2). — 1331. 
e (A). - 

St. Stephan: 1306 e (A). — 1312. lefent 
(St. 13). — 1327. e. — 

hl. Kreutz: Schreiber von 1311 = 1317 = 

1326: leifent, gefeitzed, leigent rechttes: — 

(eiltfchten) (hl. Cr.). — 1326: leifent, leidick 

(hl. Cr.). - 

St. Georg: 1337 fwöfter (A). — 

23» 



846 Dritter Abschnitt. 100 

Stadtbach: 

Grundtext: In der Begel: e an£Euigs: ae — S^: ae und 

weniger e: — reht in der Begel mit e — doch: 
raehte, raehticheit (Grundtext la) — S^: ae, 
seltener e. — Sg, — 85, — S^, — S^, — 
S15, — 8j7, Oj^: e. 

Achtbuch: 

A: Durchaus e. — 1342. Liehtmeffe S^g (9a. II). 
— 1346. Liehtmezz, faelben S^, (IIa). — 
spätere Hand (1350. Liehtmiffe (13a I).) — 
1367. Liehtmeffe S„ (26b). — 

B: 1346. ftaechen S^, (56a). — faelben, rächten 
Si, (56a). " 1346. felben S„ (56a). — 1346. 
vzfteichen: — (feiligen, fcheidlichen) S^, (60a). 

e: Geltung: 

Wie schon bemerkt, kann sich in Augsburg der EHang 
des german. e nicht oder nur wenig von dem des Umlaut = e 
unterschieden haben; von der den oberdeutschen Mundarten 
eigenen Klarheit^ in der Unterscheidung des Umlautes und 
der Brechung in e ist also in Augsburg nicht viel zu spüren 
für die mhd. Zeit. Eine gedehnte Aussprache wird der 
Schreibung nach, wie sie anfangs herrscht, bei S^ (: zwar 
1272 leten^ doch später nur laefent,) in lefen stattgefonden 
haben.® — Der Laut ist heute zweigestaltig ^ 1. ea, die ur- 
alte Aussprache, (doch erst im 15. Jh. häufiger durch die 
Schreibung ausgedrückt) 2. S echt augsburgisch, als ob es 
gleich umgelautetem a wäre. Diese Zweiteilung spiegelt sich 



* Birlinger: Schwab. Wörterbuch S. 248. 

* Sa schreibt 1282: Chaelner ; Taegan; brechen, hroichent — l(iibt; 
wairderiy Lichtmaeffe, Auch vor r würde nach den Zeugnissen gedehnte 
Aussprache eingetreten sein : gewer wird sehr häufig als gewer geschrieben 
z. B. 1336, S18. 

* Vgl. Grimm: Gr. I^ 228 ff. und: Birlinger :Aug8b.-schw. TVörtb. 
131, I. 



101 . Lautlehre. 347 

in der Schreibung des 13. und 14. Jh. derart ab, dass auch 
diese keine einheitliche ist. Dass ae das ea vertreten soll, 
ist im Einzelnen wohl anzunehmen; die Gleichstellung der 
Schreibungen ae, e, a aber wird im Allgemeinen eher auf 
jene heute geltende Aussprache S, entsprechend dem durch 
die gleichen Zeichen und in gleicher Regellosigkeit dar- 
gestellten Klange des umgelauteten ä hinweisen. Übrigens ist 
auch ae anfangs vorherrschend parallel dem ae für Umlaut von 
ä und ä. — Noch zu gedenken ist einer Erscheinung, welche 
im Yolksmunde und in volkstümlichen Schriften nicht allein 
Augsburgs, sondern wohl ganz Schwabens sich erhalten hat; 
es ist nämlich das i in manchen Stellungen der Brechung zu 
e ausgewichen und wird als l gesprochen in liehtndffes welches 
häufiger auch in unseren Denkmälern neben liehtmefre erscheint. 
Bemerkenswert erscheint mir dabei, dass dieselbe Gepflogenheit 
im Mittelniederländischen (mndd. ?) in der Stellung vor n und 
sonst nur in lichimiJTe und dem einfachen miffe besteht. Durch 
seine Verbindung mit Köln^ konnte vielleicht Augsburg zu 
dieser Gestalt des Wortes gekommen sein. 



2 



e: Bezeichnung: 

Wiedergegeben wird e mit e, ae, ae, S, e. 

ae ist im 13. Jh. vorherrschend, besonders bei den kleri- 
kalen Schreibern. 1282 hat eine bischöfliche Urkunde dreimal 
vaMlen neben: lefent, Waertah, fashzehen: — (naeme, waere). 



* Die Handels verbindung und der "Wanderverkehr Augsburgs mit Köln 
war alt. Schon 1104 nimmt das Augsburger Stadtrecht v. 1104: in, 5 
(Gaupp : Stadtrechte des Mittelalt. 11, 203) in seinen Text den Passus auf: 
'praeter institores civitatis qui Coloniam vadunt' — desgleichen: Stadtb. 
V. A. ed. Chr. Meyer: S. 16. *hinze herlingen . . .' In der Anlage 
seines Stadtrechts übrigens äussert sich unverkennbar eine Hinneigung 
Augsburgs zu dem Preiburger Recht und dadurch auch zu dessen Mutter- 
recht, dem Recht von Cöln. (Vgl. Chr. Meyer: Stadtb. v. Augsb. 
S. XXVn.) Gaupp: Stadtrechte des Mittelalters II, S. 28. 

* Vgl. Lübben-Schiller: mndd. Wörterbuch: 11, 686. und Birlinger: 
augsb.- schw. W. 243. 



348 Dritter Abschnitt. 102 

Sg führt e ein,* erst 1291 schreibt er Truchfaetze, gebraefte — 
Tetzze, ein Beweis für seine, wenn auch geringe, Beeinflussung 
Yon Seiten des städtischen Schreibgebrauches. Im 14. Jh. 
treten die klerikalen Schreiber in der Verwendung des ae für 
S weder in den Vordergrund, noch auch ist ae überhaupt so 
häufig. Eine merkliche Bevorzugung des ae vor bestimmten 
Konsonanten und Konsonantenverbindungen, welche eine 
Dehnung des vorausgehenden Vokals veranlassen, und also 
eine Wiedergabe der eingetretenen Dehnung des e nach e 
hin durch nunmehr legitimes ae^ lässt sich nicht feststellen, 
wenn auch die Quellen fast auf eine solche ae erhaltende 
Kraft vor Liquida -f- Nasal, Liquida -j- Lingualis, vor Guttu- 
ralen und vor « (Sibilanten) hinzudeuten scheinen, es stellen 
sich immerhin Beispiele wie laebt (1282 2. Febr. Sj) entgegen. 
Die Dehnung in IAehtmae£[e kann sich gründen auf eine durch 
den Bhjthmus im logischen Zusammenhange hervorgerufene 
besondere Betonung und kann demgemäss in der Schreibung 
ihren Ausdruck gefunden haben. Wir hätten damit ein 
Wort, welches in dieser einen Gestalt allein 
dem Sprachgut der Kanzleisprache angehört 
und nur zuweilen durch das volkstümliche liehtmitre^ ver- 
drängt wird. Im übrigen aber sind die Fälle, die dem 
oben angegebenen Gesetz unterstehen können, so spärlich, 
dass die Unzulänglichkeit des Materials zur Vorsicht mahnt. 
— Von einzelnen Wörtern ist gehen am häufigsten mit 
ae geschrieben; die einmal nachweisbare Form geeher 
neben gaeber (1313 S,^) kann als Zeugnis für eine statthafte 
Dehnung des S gelten, mithin physiologisch gerechtfertigt 
sein. Die Doppelschreibung des e vertritt in derselben Ur- 
kunde noch einmal Umlaut-o«, und beachtenswert ist, dass 
in einer Urkunde von Aichach aus dem folgenden Jahre e 

^ Vgl. das bei a>e über die md. Eigentümlichkeit Gesagte. 

' Es ist kaum ein Zufall zu nennen, dass liehtmiffe die dominierende 
Schreibung im Stadtbuch ist ; liehtmisse ist Besitztum der Volkssprache, 
und damit für das Sprachgut der internen städtischen Rechtsdenkmäler, 
als Vertreter einer auf die Mundart einer früheren Zeit gegründeten 
Tradition, erworben. 



103 Latttlehre. 849 

mehrfach belegt ist : ^ geben und stet (=» stät). In den intem^a 
schriftlichen Eechtsdenkmälem : Achtbuch, Stadtbuch, ist «, 
ee fiir ^ unbekannt, in der Urkunde resultiert dieselbe also 
wohl aus einem augenblicklichen Einfluss von Urkunde zu 
Urkunde, und verschwindet, wenn die Vorlage nicht mehr 
benutzt wird. Die Schreibung mit ae geht so weit, dass in 
einem Instrument von 1306 vom Schreiber S^, welcher das 
ae in Stammsilben bevorzugt, auch das Praefix her- mit ae 
geschrieben wird. Den Brauch, ae als ei zu schreiben, hat e 
auf dem Wege über ae mitgemacht in dem Stamme led-: 
ledig^ laedig und kidig^ bei weitem am häufigsten in klerikalen 
Urkunden: 1326. leidick (hl. Cr.); 1349. laidigen (Domk.) 
Wie weit hier eine Verwechselung mit leidigen == 'ein Leid 
anthun^ vorliegt, ist eine Frage für sich. — Die Variation 
des 06 zu a finde ich nur in walüiclien (1341 S^g). — Einige 
Schwierigkeit stellt der Erklärung die Schreibweise e entgegen, 
welche zuerst üi Masse eine bischöfliche Urkunde von 1338 
bringt: wechhalter, wechfel^ reht: — (üet,) die Erscheinung ist 
immerhin nicht bedeutungslos, weil der bischöfliche Schreiber 
dieser Zeit zugleich kaiserliche Urkunden geschrieben, und 
zwar als Begleiter und Schreiber des zum Kanzler bestallten 
augsburgischen Bischofs Heinrich von Schöneck. Zum zweiten 
Male erscheint e in der sicherlich aus einem klerikalen Schreibort 

< 

stammenden Urkunde von 1348 (bisch, od. hl. Cr.), e kann 
e darstellen, jedoch ist die Bestimmung der beiden punkt- 
artigen Strichelchen über e aus ihrer Form und Stellung 
zu einander nicht festzustellen, sie können ebenso gut Länge- 
bezeichnung (= ^) sein, wie der anonyme Kritiker der Schrift 
Weinholds : ^Beilaut^ ^ bei jedem unbestimmbaren Apex annehmen 
möchte, e würde dann der gleichen Tendenz entsprungen 
sein, wie ae für e, es soll die Dehnung veranschaulichen ; noch 
Sj, hat es als e zur Bezeichnung des e, aber auch des ae = 



^ Ich meine, dass Urkunden desselben Ortes schon in gleicher 
JPassung vorhergegangen sein können, nur sind sie uns nicht erhalten. 

« Germ. V. 



350 Dritter Abschnitt. 104 

TJmlaut von d (1357 : sektzig — ierlich, Ms — beMtihe, wiketi" 
nehten.^ 

Das e findet merkwürdiger "Weise gerade in den sechziger 
Jahren des 14. Jhs. häufige Verwendung, ohne dass eine Ver- 
anlassung, etwa Einfluss von aussen her, erfindlich ist : velde, 
wh-eris 1365 (Sj^), SeMzigoItem 1366 und 1367. (Sj^). 

Schiesslich fallt die Schreibung fwdrter =^ fwolter (?) in 
einer Urkunde von St. Georg 1337 in die Augen. Sie ge- 
hört nicht dem Sprachgut der Mundart an. 

e: Belege: 

Urkunden: 

städtische: bis 1300: ae, §, e, ei. — 

1272. (fehent) S^ (U. IL I). — 1277. (faehent), 
(zaehenden) * S^ (A). — 1280. (zaehenden) 
S^ (H). — 1282. (faehent), feie S, (A). — 
(fehent), Ta§gan S^ (R. 4. 4). — (faehent) S, 
(A). — 1283. (fehen) Sg. — (fehent) S3. — 
Meintage S5. — (fehent) S3 (C. 3). — 1294. 
(fehent) S^ (R. X| 5). — 1295. Selgereit S^ 
(U. 1). — 1296. Bisch, und Rat (fehent) S^ 
(R. X:^, 4, 6). — 1296. f§le S^ (A). — 
felgeraete S5. — felgeraete S5. — 1297. 
felgeraete S5. — - 1297. (fehent), felgerete S3 
(U. 1). — 1299. ee. S« (A). 
1300—1374: e. — (1301. aerften, (fehent), 
Erberen?) — 1304. felegeraite Sg (A). — 1306. 
haer S^ (C. 5). — 1306. gierten, haer S^ 
(U. 2). — 1330. Maentag, wenik S^? (A). — 

1332. mentag S^^ i^)- — l^^^- Vogt. Mäntag 
S12 (hl. Cr. 5). — 1334. Maentach S^^ (A). 

* Letztere beiden Wörter haben gedehntes Ä, und über dieses 
hinweg ae als Umlaut. 

^ Ich zähle hier zaehenden immer mit auf, da dasselbe der heutigen 
Aussprache nach zu den Wörtern mit Dehnung des e zu e gehört; des- 
gleichen wird sehent auch hier mit aufgeführt. 



106 Lautlehre. 351 

— 1337. euwicKch S^g. — 1337. Maentag, 
ewiclich-Gewer Sj^. — 1338. Afftermaentag 
S Jg. — 1338. afftermentag S^^. — 1340. Mentag 
S.g. — 1342. Maentag S^^ (U. 6). — 1345, 
Mentag S^^ (A). — 1346. Mentag S^, (H. 20.) 
1348. Mentag . . . S^, (A). — 1367. eHchiu, 
Ö, Ehaftin S^, (0. 6). — 1367. Mentag :-(Seht- 
zigoftem) Sj« (ß. 12). — (1366.: -Sehtzigoftem) 

Sie (A). 
bischöfliche und Domkapitel: 1282: (iaehent) (2 X), 

Na&rtah, zwen (R. X^, 4, 3). — 1296. lefent 

fR, X|, 5, 6). — 1306. (fehent) (R. X|, 6, 4). 

— 1347. laeran (R. X|, 10). — 1348. ewich- 
lichen -(reht, ftet) (hl. Cr. 5). — 

Curia: 1337. (fehent), (U. 6). — 1337. maer. — 
Klöster: St. Oathar.: 1279. erbaere (C. 2). — 1296. 

(faehent) (R. X|, 4). — 1303. fei, (Gen), eu- 

wig, (fehent). (C. 6). 

St. Georg: 1282. f&l (G. 1). — 1362. ege- 

nante (A). — 

St. Ulrich: 1301. aerften, (fehent), Erberen 

(U. 2). — 1331. Ewich (A). 

St. Stephan: egenant (A). 
Stadtbuch: Grundtext: e — doch: ee, e (= ehe). 

Novellen: e: — ee (= ehe), ee (= ehe). 
Achtbuch: e: 1340. Mentag Sj^. — 1350. (bed) S,, 

(16. a.) — 1362 eegenannten S^, (16. b.) — 

1367. Ehaftin S^, (20. b.) — 1369. er, Ehaftin 

Si, (22. a.) — 

g: Geltung: 

Im ahd. schwankt ei (goth. äi) ausser den 3 Fällen ^ nur 
selten in i über; die ahd. Beispiele lassen sich im mhd. nur 
wenig vermehren und die meisten Wörter, welche hinzukommen, 
sind fremde und solche Wörter, in denen ursprüngliches e 

1 Grimm: Gr. I, S. 90 und S. 343. 



352 Dritter Abschnitt. 106 

durch Dehnung zu e geworden ist. Die Summe der Belege 
schrumpft in den Urkunden noch bedeutend zusammen : Jede 
Urkunde enthält: fehen^ aber meist in der Eingangsformel, 
wodurch eine gewisse Erstarrung der Form bedingt ist; es 
ist abgesehen von den allerersten Urkunden^ wo fehenb mit 
faehent wechselt, nachher nur noch fehent nachweislich; das 
Einzelne bringt der Abschnitt über die Schreibung, und es 
ist im Übrigen auf die Belege zu verweisen. — Eine gleiche 
Erfahrung werden wir an dem Worte Mgeraete machen. In 
den anderen Fällen geben die Belege etwa von 1300 ab 
überwiegend e, in dem einsilbigen Wort für 'ehe': e. Einen 
Anhalt für die mögliche Aussprache des e in der mhd. Zeit 
gewährt die Schreibung fei 1303 (St. Cath.), und das als ee 
(bei städtischen Schreibern 1299, (Stadtb. 61) Sg : ee und 
egenannte 1352 (St. Georg)) auftretende i («« ehe). Es ist in 
diesen Fällen unzweifelhaft ein Doppellaut empfunden worden, 
die nähere Sichtung kann Gen^ welches in derselben Urkunde 
von 1303' neben fei steht, anzeigen, indem dasselbe mit der 
nebenhergehenden Schreibung gein^ sich den Wörtern wie 
feit = faet (= saget) nähert. 

e: Bezeichnnng : 

Zeichen sind ae, e, e, e. 

Die Ausstattung des Buchstaben e mit Circumflex ^ ist 
auch hier eine Eigenheit der klerikalen Urkunden, wie die 
Belege ergeben, ae gehört im Allgemeinen dem 13. Jh. an, 
nach 1300 haben es spärlich klerikale Schriftstücke; über- 
wiegend verwenden auch diese e. e ist selten, scheint mir 
aber auf eine gewisse Bedächtigkeit des betreffenden Schreibers 
schliessen zu lassen; auch diese Art der Darstellung des S 
ist charakteristisch für die klerikalen Schreiber, indem die- 
jenigen städtischen Funktionäre, welche die Indicierung mit 
1 bei a und auch bei anderen Vokalen besonders forcieren, 
bei e dieses Hülfsmittel verschmähen. Alles in Allem aber 



* Achtbuch: 1370. gein Sie (29 a). 



107 Lautlehre. 853 

kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die 
Schreiber in der individuellen Absicht zu unterscheiden oder, 
weil es ihnen so gelehrt worden ist, mit dem einheitlichen 
e etwas anderes haben ausdrücken wollen, als wenn sie für 
Umlaut von ä^ Umlaut von d und für e: e mit ae und dessen 
Variationen wechseln lassen. 

Anmerkung: Schliesslich ist noch an dieser Stelle 
auf die Entwicklung der Zusammensetzungen mit ie <^ 
io, eo: ieman, ietweder . . . aufmerksam zu machen, indem 
die Urkunde von 1319. 14. August in der Schreibung iemen, 
ietweder, ieglichen, die später im md. dem ieman gleichwertige 
Form iman . . . durchblicken lässt; es hat sich ieman über 
t^man zu eman entwickelt. Bezüglich der Bedeutung dieses 
ieman für die Geschichte des ieman, nieman der Augsburger 
Mundart darf nicht übergangen werden, dass heute ne9m>9 die 
geltende Aussprache ist, ieman kann also als durchaus mund- 
artlich für das 14. Jh. angesprochen werden. 

i: Belege:^ 

Urkunden: 
In der Regel: i — ie; y, und Dehnung zu ei. 
städtische: in der Regel i: 1272. Sibenzek, ynfigel S^ 

(U. II). — 1273. gefcriben, Sibenzech S^ (A). 

— 1277. Spietal, frier, fchriber, nihtef niht, 
fvben, fvbenzegeftem Sg (A). — 1282. Insigel, 
drj, niht, iht S, (R. X^, 4, 4). — Lieht- 
maeffe S^ (A). — 1284. nimmer Sg (A). — 
(vierden) S3 (A). — 1294. Insigehi S^ (R. X^, 
5, 4). _ 1298. lieht, vil. Sg (A). — 1300. niht 
Sg (0. 5). — 1303. nit S«. — 1306. Vorzeichen 
Sft. — verzeichen, verzigen, Insigel S^ (U. 2). 

— 1315. nit Sg (A). — 1317. nit Sg (A). — 
1318. niht Sg (U. 2). — 1323. Liudfrid S^ (0. 

7). — 1329. Dyener S^ (A). — 

* Die gedehnten Wörter: fchrihen, fchriber, wtw, fri, fient, dri, 
werden bei t angefahrt. 



3B4 Dritter Abschnitt. 108 

1330. verjehen, immer j. S^ (St. 3). — 1332. 
Chustry S^ ? (A). — 1333. ymmerme: — (ftyur) 
8^2 (A). — 1335. Rynchmaur Sj^ (A). — 
1335. Rat: weffenten S^g (U. 5). — 1338. 
Crufti 8^3 (A). — 1338. Ueht. chuftrie S^^ (U. 6). 

— 1339. Yogtej, vogtay S^^ (A). — 1343. 
(ytzu), Liechtmiffe 8^^ (hl. Cr. 5). — 1350. 
Brotyfcb, protyfch 8^, (A). — 1361. Byftüm 
8i, (C. 10). — Lyehtmiffe 8^, (C. 10). — 
1352. Byfchof 8^, (A). — 1354. Hymel 8,, 
(A). — 1357. verzeihe 8^, (C. 6). — 1359. 
Pryorin 8^, (C. 10). — Liechtmezze 8^^. — 
1362. nihtes 8^^ (R. 12). — 1372. 8ibent. 
zigoftem 8^^ (R. 14). — 

Bischöfliche und Domkapitel: 1282. nider, (lit), dri, ge- 

fchriben, gefchrieben (R. X|, 4, 3). — 1293. 
ynfigel (A). — 1305. hilfe (R. X|, 6, 4). — 
1343. kyrher (= kirchherr?) (H. 20). — 1344. 
Pyfchof — (fryetag) (0. 9). — 1345. Byfchof 
-^ (frietag) (H. 20). — Pyfchoff, Lyecht- 
miffe (H. 20). — Pyfchoff, Lyechtmiffe. 

— 1349. Byfchof, Lyechtmiffe (H. 21). — 

1350. Hymel (A). — 1351. Liehtmeffe (H. 22). 

1351. Marigen, Domk.? Curia? (A). 

Curia: 1331. liehtmiffe (U. III). — 1337. verzeihen 
(U. 5). — 

Klöster: 8t. Cath.: 1279. 8ibenzich, nit (C. 2). — 

1295. niht (R. X^, 4). — 

8t. Ulrich: 1288. nith (U. 1). — 

hl. Creutz: 1326. vmmer (hl. Cr. 5). — 1334. 
Hvntz (hl. Cr. 5). — 1350. gescriben, (ihefu) 
(A). - 

St, Moritz: 1342. i, Pyschoff (A). — 
St. Stephan: 1362. Dylinger (St). 



109 Lautlehre. 355 

Stadtbnch: 
Grandtext: i, liehtmesse (25 b) — lieht 
(21 a) — immer: niht: — geschrieben (25 a). — • 
sonst: geschriben (z. B. 25 b). 
Novellen: durchweg i, auch: niht, nit 1350 S^,. 

Achtbuch: 

A: In der Regel i: immer: Liehtmeffe, niht 
1338. (Marigen) S^« (4 b). — 1340. (Otüigen), 
niht Sijj (6 a). — 1342 Liehtmeffe S^g (9 a). 
— wefte, nihtes S^g (8 b). — 1341. (Maigifter, 
maifter) 8^5 (7 a). — 1343. wifte, (dry) S^^ 
(10 a). — 1349. frid, Liutfrld S^, (14 b). — 
1350. frid S^, (15 a). — 1353. Otylgen. — 1360. 
Siben S^, (22 b). — 1369. Elyzabeth S^^ 
(27 b). — 

B: 1343. liebten (adj.) S^^ (53 a). — 1367. veint- 
fchaft Si, (94 b). — 1369. vintfchaflft. 

1: Geltung: 

Das mhd, l basiert auf zwei früheren Entwickelungen : 
1. i sa indogerm i und 2. i aus urgermanischem altem e der 
Stammsilben vor i (u) der Flexionssilbe. Ahd. i ist im Augs- 
burgischen nicht in allen Stellungen i geblieben. Es hat 
zunächst von den Verben der i-Klasse das Verbum "^wissen 
während unserer ganzen Zeit als Praeteritum nicht wüte, 
sondern weste ^. Sodann kennt die Augsburger Mundart nicht 
mehr die alte Aussprache lidiCi sondern schon in unserer 
Zeit Udicj so schliesse ich aus der Schreibung, die in der 
Stammsilbe nur e oder ei — vgl. das bei e Gesagte — auf- 
weist. ® Endlich unterlag altes i der Dehnung. * — Die 

1 1835. S. n. 15. Juni: weffenten (conj.) (St. U. 5). —Doch 1343. 
wifte S15 (Achtb. 10 a. I). — Servatius: 2381 : 2382 listen : wisten, 
ahd. westa ist fränkisch: vgL Tatian, Otfried. wista ist oberdeutsch. 

' Es gehört somit ledic zu den von Weinhold mhd. Grr. § 54 als 
fest geworden bezeichneten Wörtern mit e für i. 

' Servatius: 2931 : 2932 sich : gelich, Fressant: 459 : 460 dich: 
rieh — 136 : 137 mich : ich. (169 : 170 dich : sicherlich). 



366 Dritter Absolmitt. HO 

Formen vijant > vient, vrj > vri, dj > «i, drij > dr% (nach 
Weinhold), kann ich für das 13. nnd 14. Jh. belegen. Bei 
vient ist die Länge zweifellos^ weil es zwar in der dem neuen 
Diphthong ei noch bedächtig gegenüberstehenden Zeit in der 
Schreibung meist als vient erscheint, jedoch dem alten % in 
der Annahme des ei in der späteren Periode gefolgt ist. 
Dasselbe gilt von frij > frt und ei > si in noch höherem 
Maasse. ^ Ebenso wird dr% schon früh zu drei in dreizzek 
(1299 11. Juli S3 (A)), vgl. die Belege bei t. Bestimmt hat 
die Dehnung auch das Suffix — ine (aus enja > inna), im 
13. und 14. Jh. als in erscheinend. Die Rechtsquellen bringen 
zwar nicht die Schreibung — in dafür, doch reimt : Eressant 
473 : 474 sin: karzin (= Ketzerin),* dazu gehört auch: 
21 : 22 kurtesin: stn. — Eür die % der aus dem Lateinischen 
entlehnten Wörter gilt als Regel, dass fast jedes i als lang 
genommen wird. Eür uns kommen die Wörter : vrin und müe 
in Betracht, welche der Diphthongierung zu ei im 14. Jh. 
unterlagen, ^ schriben desgleichen, nachdem es vorher vorzugs- 
weise als schriben erschienen ist. Das gleiche Geschick teilten 
die Wortbildungen mit i, ie, wie vogtie, chystry, sehr bald 
mit V geschrieben und schliesslich als vogtetf, vogtay. Das 
Zeichen y scheint mir ein sicherer Beweis für den Längewert, 
wenn man Gottsched^ trauen darf, welcher sagt, dass die 
Ender gewöhnt würden: X ^1j zett* zu sagen. 

Der Übergang zu w, durch vorausgehendes w veranlasst, 
ist für das augsburgische alte i durch unsere Quellen nicht 
bezeugt ; es finden sich z. B. nie Schreibungen, wie : zvmfchen 
und zumfchen, welche Weinhold * für andere Gegenden Schwa- 

* z=z Wuoherin? mlat. : cavercina; entstanden also aus: ka(u) erzin. 

« 1280. vrUage (R. X^, 5, 4). 1282. fri (St. Georg). 

' Für win und wein vgl. Stadtbuch und Baumeisterrechnungen, 
letztere haben nur win. Im Stadtbuch hat der Grundtext einmal wein, 
d. h. also schon 1276. mile erscheint im Serratius: 1589. dfie mtle 
1390. wUe als lang, und im Achtbuch gewöhnlich als meilen. 

^ Gottsched: deutsche Sprachkunst 1767. S. 87. — Meichssner: 
Hmdbiichlein beschränkt y auf die Länge. 

^ alam. Gr. § 29 und § 32, und bair. Gr. § 30 und § 38. 



111 Lautlehre, 357 

bens belegt. ^ Folgendes m und h dagegen yeranlasst eine 
Rundung der Lippen bei der Aussprache des i, so dass die 
Schreibung vmmer z. B. 1326 (hl. Or.) sehr wohl den momen- 
tanen Lautwert des i wiedergiebt. ^ Eine Spur und zugleich 
eine Bestätigung des wirklichen u in diesen Worten findet 
Weinhold ' in dem heutigen schwäbischen u für i in : wurd^ 
de vmrseht, er wurt Da die oben angeführten Wörter ausser 
fiimf in der Schreibung mit v, i nur in klerikalen Urkunden 
nachweisbar sind, so möchte ich auf sie für die Beurteilung 
der Sprache der G-ebildeten im 13. und 14« Jh.^ der Kanzlei- 
sprache in Augsburg, die sehr wohl für die Sprache der 
Litelligenz gelten darf, ^ keinen so grossen Wert legen. ^ Sie 
bleiben übrigens vereinzelt genug. 

Die zweite Kategorie von i die das mhd. besitzt, sind 
die aus (altarischem a, d. h.) europaeischem e (= e) hervor- 
gegangenen L Ihre Aussprache als i in der Augsburger Mund- 
art ist för unsere Zeit über jeden Zweifel erhaben. Es 
kommen in Betracht die Fälle, in denen e vor jedem End- 
silbenvokal ausser a in i übergeht: gibe, lige, bite, Rtze — 
geben — ligen^ biteUj sitzen > ® 

Endlich nehmen die Wörter, in denen auf i ein A -f- * 
folgt, eine gesonderte Entwicklung. Hier hat i einen Nach- 
klang von e, der zwar in den ersten Jahrzehnten nur spärlich 



* Im 15. Jh.: Stadtb. 156 b: datzwufchen (1463). 

' Vor m : vmmer auch : fumf^ fiumf — immer : fünf: n steht für 
sonst häufiges w (vor f) vgl. Weinh. mhd. Qr, § 49. Die Form Huntz 
«= hintz scheint eher eine Verwechselung mit dem temporalen vnce zu 
sein und gehört wohl nur der Schreibung an. Durch h veranlasst : fvhen 
neben /i6ew, zuletzt nur noch riben und vorher fybentzehenden (1317. 
13. Juli (St. C.) Sg). Der Sieg des i in fiben entgegen der mundart- 
lichen Aussprache ist am besten aus dem Vorbild der kaiserlichen 
Kanzleisprache zu erklären. 

» alam. Gr. § 85. 

* Vgl. den Abschnitt über Methode. 

* Stadtbuch: Grundtext 37 a: vmmerme» 

* Formen wie verfetzzet beruhen auf einem Differenzierungsstreben 
in Hinblick auf die Bedeutung. 



358 Dritter Abschnitt. 112 

in lieht markiert ist, aber im 14. Jh. in der ständigen Form 
Hieht^ zweifellos sich ausprägt, nikt wird allerdings nie nieJd 
geschrieben, und es strebt schon zu unserer Zeit nach der 
der Mundart eigenen Gestalt nit (Achtbuch). So wird es 
«owohl in dem diplomatischen Verkehr als in den Eintragungen 
der Verwaltungsbücher der Stadt geschrieben, und die kleri- 
kalen Schreiborte kennen es auch. — Über die Stellung des 
i vor r erhalten wir durch die Zeugnisse keine Aufklärung ^. 
fchirm bietet mir das Material zunächst^ nicht, wohl aber 
Schreibungen, welche jeden Gedanken an Übergang des e zu 
i zu nichte machen : fchoermen . . . ; im Stadtbuch ist am 
häufigsten fchoermen geschrieben. — Für Mlfe hat eine Ur- 
kunde von Sgl helfe (1295. St. U. 1). 

i: Bezeichnung: 

Die gewöhnliche Bezeichnung ist entsprechend der laut- 
lichen Geltung i\ wo Schreibungen mit v auftreten, sind sie 
ebenfalls der Aussprache gemäss. Einige Worte verdient das 
Verhältniss von ie zu i. Im allgemeinen zeigen die klerikalen 
Schreiber mehr Neigung zu ie für i sowohl, wie für *, als die 
städtischen. Zwar hat auch S g z.B. nur Liehtmaefle und S g 
1298 lieht, und für das 14. Jh. bleibt es bei allen städtischen 
Schreibern Regel, auch bietet S^, 1349. (Achtbuch 65a. II.) 
Im und 1353. (Achtbuch IIb. I.) gepirg, doch ist hier nicht 
ausgeschlossen, dass wir es mit einem der schwäbischen Doppel- 
laute zu thun haben also gepirg, e nachschlagend, und diese 
wenigen Fälle werden an Zahl von den klerikalen Belegstellen 
übertrofifen. — 

Der stark ausgebreiteten Dehnung des i hat man einen 
Ausdruck verliehen durch das y, wie ich schon erwähnte. 
Wenn schon die Einführung des y zur Wiedergabe des deutschen 

* geplrg ist nur einmal überhaupt nachweisbar; die Schreibweise 
mit l möchte ich daher nicht ohne Bedenken für die Behandlung des 
i vor r als Norm hinstellen. 

• Im Stadtbuch schreibt erst spater Si? der Gestalt der Schriftzüge 
nach in den fünfziger «Tahren des 14. Jhs. : /cÄinwew, in einer Zeit also, 
wo der Einfluss der kaiserlichen Kanzleisprache sporadisch sich kundgiebt. 



113 Lautlehre. 369 

% in augsburgisclien Urkunden nicht zweifellos ein Werk 
klerikaler Ürkundenschreiber ist, denn schon S^ kennt y, so 
macht die ausserordentlich ausgedehnte Anwendung desselben 
in klerikalen Schriftstücken doch das y zu einem hervorragenden 
Eigentum der geistlichen Schreibgewohnheit. Es ist herüber- 
genommen aus dem Zeichenschatz der lateinischen Urkunden, 
in denen es ein viel gebrauchter Buchstabe war, erscheint 
darum auch anfangs nur in Lehnwörtern, so : 1272 ynfigel 
S^ (St. ü. 1.); in diesem beschränkten Sinne ist die städtische 
Kanzlei allerdings als der örtliche und zeitliche Ausgangs- 
punkt anzusprechen; auch das Stadtbuch hat überwiegend y 
in yfm, 1282 aber tritt es in einer bischöflichen Urkunde 
auf in yfen, und es scheint für das 13. Jh. ausser in dem nicht 
vereinzelteu ynRgel nur f zu vertreten. Noch im ersten Drittel 
des 14. Jh. tritt die schon erwähnte Verbreitung ein, und 
wir haben in klerikalen Urkunden y in hyfchof vorzugsweise 
neben y im Diphthong ay und in der Endungssilbe y in : caftry^ 
vofftay . . . Dann zeigt sich im zweiten Drittel bei dem Schreiber 
Si2 das y stärker vertreten: 1335. JRynchmaur 1333. ymmerme 
— Sj, : 1350 : Brottyfch. Beachtenswert ist, dass hier y den 
gleichen Platz einnimmt wie zu anderer Zeit häufig v, das 
Zeichen für den gerundeten tieferen Laut vor m (n?). Ob 
es auch dieselben Dienste leisten soll? 

Dass das y jene, wenn auch nicht streng geregelte, aber 
doch durchfühlbare Bestimmung gehabt hat, glaube ich aus 
seiner Verwendung auch in den Eintragungen des Achtbuchs 
der vierziger Jahre und später, d. h. bei S^,, entnehmen zu 
können. Auf der einen Seite schreibt S,, y in Fremdwörtern: 
Bry/vriy auf der anderen Seite y för Buchstaben % in dryn, 
dessen Länge ich für erwiesen halte; schliesslich hat es sich 
festgesetzt in Eigennamen in den Silben : -hayn. Es ist indess 
in Rechnung zu ziehen, dass hier stark das Vorbild des Vor- 
anstehenden mitgespielt hat, indem oft Schreibweisen genau 
in derselben Situation wiederkehren, während an anderer Stelle 
die andere Schreibweise sich wiederholt. 

Hinsichtlich der Gestalt des Zeichens i lieben es einzelne 

24 



360 Dritter Abschnitt. 1 14 

Schreiber schon früh, demselben, wenn es schliesst, die Gestalt 
des j zu geben: dri = drj, dri. 

i: Belege: 

Urkunden: 
Bis 1300 :i, y, 1300—1351 (?):i, ei, 1. 1361 
—1374 : ei, i, y. 
städtische: in der Regel i, t — 1300: 

1282. beüeben, wit, drij, beUb S^ (R.XH*)- 

— 1283. Rat: ziten^ fein (inf.), yreitage, 
volchwin, (Sibot) Sg (A). — 1283. volchwein, 
(zwi = zwei (n.)) Sg (A). — belibe, offenlichen 
Sg (C.3). — 1285. drizzik S^. — 1292. 
Schriber, fei (c), feinen, feine, beleiben, pei, 
fin (inf.) Sg (Fürst, sei. XV, V 80, 3). — 1294. 
finer . . . S5 (R. X^5, 4). — -rieh, -lieh S^. 

— 1296. vrihait, fin (1. pl.) S^. — Leib, die 
weil, meinen, libe, lipgedingef, lihen, finer, fin 
(1. pl.) Sg. — i. . . Sg. — 1297. Jarzeit, 
minem, belibe, bi, -lieh S^. — 1298. weilent, 
fei, ziten Sg. — Weizzinger, bi dem leib, 2 x 
beKb Sj (G. 1). — fein, fin, Riebe Sg (A). 

— leib, beleihe, leipgedingef Sg. — 1299. 
die weil, drien lihen, frilich Sg. — wizer, 
gevdfet, ziten, iarciten, Wizzinger, fei Sg. — 
1300. weiter, fin, belibeü Sg (C. 5). — dreiz- 
zick, bi, lithous Sg. — 1301. Schriber, bi Sg 
(R. 10). - 1302. blib Sg (hl. Cr. 4). — 1302. 
miner, frier, liheu, lithvz, fien (c.) S ^ (0. 5). 

— 1303. lithus, gefelfchofte Sg (0. 5). — 
wltSg (RXi6,2). — wit, git (giebt) Sg(A). 

— 1303. Rat: fin (1. pl. i.) Sg. — sonat: i — 
1304. dreim, Triben Sg. — 1305. fein, beleihe 
Zeiten, fein (in£), (Seibot) Sg. — finem, libe, 
belibe, bi S^ (0. 6). — Ebenwiheabent, lithous 
Sg. — 1306. April: zaeit, draein, Maeinen 



IIB Lautlehre. 361 

maeniy, laeithavs, geifel8chefft,draeizzick,riiie]i.? 
(U. 2). = Vorlage zu: 1306. Juni: Maei- 
nen, maein, blaeib, faeinen, Waeizzing, — 
(vnuerfchaidenlichen) — (yerzeiclieii, verzigen) 
8e (U.2). — 1308. bUb S^ (A). — 1311. 
blib, Drei S«. — 1313. iarzeit (2x)?S^. — 
nur i S,. — fein, mein, weyfen, fein (1. pl. i.), 
leithous, fei (c.) S, (H. 14). — nur i 8^ 
(0.6). — 1315. Reichen, bHb, lipding S^ 
(A). — sonst: i — 1317. Reichen, vltes, fin 
Sg. — bleib Sg. — ftetfchriber, fien (c), 
leib Sg. — 1317. Lythaus, gyfelfcheft, fie 
(c.) Sybentzehenden) wis, driezg. «= 1317. 
(Duplikat): lithouf Sg (0.6). — 1318. nur 
i S^ (U. 2). — fien (c.) S^. — 1319. i, drizzeck 
Sq (A). — 1320. meiner, mein, belibe, ziten 
S^. — 1321. meiner, glich, wizzenfvntag S^, 

— 1322. mein, finer, belib S^ (0. 7). — meiner, 
meinen S^. — 1323. meiner, meinen, belibe, 
Wizzinger, Stetfchriber S^. — meiner, meinen, 
finer S^. — meiner, Wizzinger S^. — Üben, 
lib. Sio (A). — fien, Jarzit, belib, drizig S^^^. 

— 1324. mins, fiiner, S^. — nur i S^ (0). — 

1325. Riebe, drizig, vreytag, belib S^ (A). — 

1326. fein, finer, bi, (wis (Wiese)) S^^ (0). — 
1328. Yites, zit, miner, fien. Min, min. Rieh 

— (git (giebt)) ? Sg (A). — Oopie dazu v. 
1346. fyen — (Diener) S^, (A). — 1329. fein 
(c.) — (Dyener) S^> (A). — 1330. frietag S, 
(St. 3). — frytag S^> (A). — die weü, blib, 
fien (c), lipdinge S^^ (U. 2). — 1330. Kaiser: 
Zeiten, Riches, fien (c), finem, Neyffen, Drizi- 
goften Sg (A). — 1331. Kaiser: ziten, Riches, 
vint, Ludewich S^. — 1332. Ohuftry Sj^. — 
1333. nur i Sj,. — (1333. ymmerme (styur) S^^) 

— ziten, libting, wlhennahten, Dryfgoften S^i 

24* 



362 Dritter Abschnitt. 116 

(Ü.2). — 1335. frytag — (Kynchmaur) Sj^ 
(A). — 1335. Rat: Vytes, driHigoften, finen, 
wife, libting, by (2 x) 8^« (U. 5). — 1336. 
bie Si3 (U. 5). — sonst: i — 1338. Custri 8^3 
(A). — zelten, miner, darein, Driezgosten, 
chustrie, kyrchen 8^5 (U. 6). — 1338. Land- 
vogt : fritag S^g (A). — 1339. Wihennaehten 
S13. — lipdinges, die wil, drizzigosten, git, 
vogtey, vogtay Sj^. — 1340. drizzig S^g. — 
mein, Schriber, zit Sj^. — 1342. drizzig, fritag, 
übding, belib S^^. — fein (inf.), belib ? 8^5 
(hl. Cr. 5). — 1342. Rat an Rothenburg: wifen, 

nur i. 8^5 (R. XI, M. 42^). — sonst: i . . . — 

1345. miniy 8^^ (H. 20). — belibe, min, fien 
(c.) (lit) 81, (R.X^10,3). ~ 1345. Kaiser: 
Ludowig, ziten, Riches, Reichs, Dreizzigftem, 
-liehen S^, (A). — 1346. frytag ? 8^^, — 
1346—1368: Sj, : 1346. nur i(A). — belibe, min (G. 2).— 1348. 

Geifelfcheft. (0. 9).' — Gifelfcheft. — frytag, 
bei (A). — byanand. — Vites, i. — sonst: i 
... — 1351. fien (1. pl.) (R.X|11,2). — 
Reychs, frier (0. 10). — 1352. dreyzg (A). — 
wyten. — 1353. 8chleicher8 (n. pr.). — 1366. 
weifen, weihennehten. — 1356. fy (C. 10). — 
1357. fin Rychs, fryer, (verzeihe), wihennehten, 
Bomgertlin. — 1359. fryes, Volkwin — (Lieht- 
mezze). — 1362. weifen (R. 12). — 1365. 
fien (c), fin (pr.), by, finen, weifen, Reiche, ftreit, 
-lieh. — 1366. Vöglin (A). — 1367. Wif- 
finger, fryes. — 1367. Vogt an Rat: fin, frytag, 
weifen, veltftreit 81,. — 1367. fy, by, ziten, min, 
lipting. — 1368. Rat: welhewis, dheinweis 8^,. — 
1368.Zunftbrief:Rich,freiheit,nyd8i, (R. 12). 
— 1372. weifen, weiffen (R.Xi8). — 1373. 
Weizen (R. 14, 6). — (1374. Burggraf: 8chlych, 
fteych, Weinfchenke S^, (R. 12)). — 



117 Lautlehre. 363 

bischöfliche und Domk.: 1282. i (gefchrieben, gefchriben), 

yfen, wis, win, bli (R X^ 4, 3). — 1290. vritage, 

. Blßnz (R.X|5, 5). — 1290. (lit). — 1296. 

Zeiten, fin, Vites, driezeck (R, X-J^ 5, 7). — 

1300. Drihundertoften (H. 13). — 1305. fien 
(1. pl. c), fien (3. pl. c.) (E.X^6,4). — 1313. 

nur i (H. 14). — 1316. nur i. — 1323. nur i. (C. 7). 

— 1326. belibe, i (H. 16). — 1336. Eeychz, 
freytagz, Valenteins, Drizigoften (A). — 
1338. fein, beleih, vleizchlichen, Dreizzigiftem. 

— 1342. fntag, blib (brief) (H. 20). — 1348. 
wizzenfvnnentag (A). — 1343. Vites (H. 20). 

— 1344. fryetag (Pyfchof) (C. 9). — 1345. 
frietag, (Byfchof) (H. 20). -r- vleizze, drein, 
-liehen (PyfchoflF) (hl. Cr. 5). — wizzenfunntag, 
zun (PyfchoflF). — 1347. fritag (A). — 1348. be- 
leih, (verzeich) Dreizzigiftem. Domk. ? hl. Oreutz? 
(hLOr.ö). — 1348. Domk: Geyfelfcheft (A). 

— 1349. fien (c.) (H. 21). — 1351. (vogtyen), 
frjezj blibn (H. 22). — von Reychen (A). — 
feyten, min, (Marigen) (A). — 1359. Volk- 
weinin (— Hymel, Bifchoflf) (A). — 1374. Burg- 
graf: Schlych, fleych, Weinfchenke (ß. 12). — 

Curia: 1320. fin, Schreiber, mein, miner, fein (inf.) 
(G. 2). — 1326. gyfelfcheft (U. 2). — 1327. 
blib (A). — 1331. drizgoftem (U. 3). — 
1337. leipding, beleih (verzeihen) (U. 5). — 
1337. fein, enfien (1. pl. c.) dreiffgeften. — 
1345. nur i. — 
Klöster: St. Georg: 1282. M (G. 1). — 1352 nur i(A).— 

St. Ulrich: 1288. liehen, lihen (U. 1). — 

1301. wiz, bi (XJ. 2). — 1306. zaeit, draein, 
Maeinen, maeniv, laeithavs, geifelfcheflFfc, finen, 
draeizzick (U. 2). — 1311. mein, belibe (U. 2). 

— 1329. min, fin, belib (U. 2). — 1336. 
GryflFenberch, driezgoften (U. 5). — frier, zit. 



364 Dritter Absohnitt. 118 

belibe, driezgoften. — 1342. lei% finer, -liehen 

— (vierzigften) (A). — 1346. drizzig. (A). — 
1366. t^lrich, Fridrich, -lieh, leib, feiner, beleih 
(A). _ 

St. Oath. : 1295. belibe — (enphiengen) lip- 
getinge (R.X|4). — 1324. minen (0.7). — 
1326. die wei^ belib. — 1338. belibe (A). — 
1348. fein (conj.) die weyl, Dreyzehen (0. 9). 

— 1356. belib, i (0. 10). — 
Spital: 1284. bi (A). — 

St. Stephan: 1306. lipgedinges, die wile, blib, 
. Bavmgartelin — (vir) (A). — 1312. ziten (H. 13). 
— 1347. i (St. 3). — 
hl. Oreutz: nur i 1311 und 1317 (hl. Cr. 4). 

— 1339. bei, offenHch (hl. Cr. 5). — 1350. i (A). 

— St Moritz: 1342. i (Pyfchoff) (A). — 

Stadtbuch: 

Grrundtext: i — wein. 

Novellen: S^ii. — S^:i — sein (pron.) 
(92 b). — S 8 : hochzaeit, raeieh, sein, raichen, 
(72 b). — hochziten, hochzit (73 a). — si 
(112 b) — leihet, bi, si, sin (118 a). — leihet, sin, 
sei, Geit, sin (115 a). — geit, veirtak (113 b). 

— reichisten, bi, und sonst i ; geit. — sei (85 b). 

— geit, i (76 b). — sei (50 a). — sei (33 a). — 
sei, lihen (32 b). — S^ : i. — S^ : i. — S^ : 
i : — leib (42 b). — libes, veiertage (40 b). 
Si5:i, sien (c.). — S^, :i (79 b) — weib, 
darein, - sin, beliben (77 a). — 1364. zeit, 
eweiber (83 b). — S^^ : 1372. leihet, lipting^ 
sin (115 b). — 1377. sie (e.), bei, weiz, geit 
(118 a). 

Achtbuch: 

A: 1338—1347: i:8^^, S^^, S„. 

1348—1367 : S^, : 1348. wip, fins (12b). 



119 Lautlehre. 365 

1348. Weizzenfüntag (15 a). — 1349. Halber- 
laip (n. pr.) (3 a). — 1353. Oabin (früher 
Gawein) (17 b). — 1365. Reichs (19 b). — 
1359. painHch (22 b). — 1363. veits — Efel- 
triber (24 a). — feitt (24 a). — 1365. weizzen- 
funtag (25 a). — 1367. Weizzen (n. pr.) (26 a). 

— weinfchenken, Kychs (26 a). — 1368. hoh- 
zeit Sjg (27 a). — yfenbrehtin (n. pr.) B^^ 
(27 b). — 1370. lips, Up S^^ (27 b). — 1370. 
Schreiber (n. pr.), Meyl, bey, tagzeit, fey, zeiten, 
fin, wip, Eichen, beliben, lip. 8^^ (28 b). — 
1370. fy, Schriber, Biche, bi, tagetzit, mil, lib, 
fein, weib S^, (29 a). — 1373. (fei = sie) finem 
Sie (29b). — 1374. do bei S^« (29b). 

B: 1346— 1366: Sj,: 1346. hie bei (56 b). — 
by, myle (56 b). — 1346. bey, bei (60 a). — 

1349. (reutter (n. pr.)) (62 b). — 1349. rieh, 
myle, by (63 b). — giler, wip, rieh (64 a). — 
weit, begrift, milen, im (65 a). — 1351. dry, 
myl, by, Drin, myln (67 a). — 1352. Dry, myl, 
(69 b). — 1355. fin, weip (73 b). — 
1367—1371: S^« : 1367. Reicher (n. pr.), 
weis, lib. (94 b). — veintfchaft, lip. — Reich, 
dri meyl, dryn myln, wip. — hohzeit (95 b). 

— 1368. Reych (96 a). — Meyl, vnderweizt 
(96 a). — 1369. Meyl, by (96 b). — 1369. 
Reich (101 a). — 1370. yfen (101 b). — 1371. 
fyn, meylen, Eyfen (102 a). — dry meil, weit 
(102 a). — 

i: Oeltung: 

Das ahd. t, gleichviel welcher Herkunft, erfuhr im 12. Jh. 
auf bairischem Gebiete eine Steigerung zu ei. Im 13. Jh. 
breitete sich diese im Südosten aus, herrschte am Ende 
des Jahrhunderts durchaus im östlichen Oberdeutschen, griff 
aber nicht in das Alamannische hinüber. Letzterer Dialekt 



366 Dritter Abschnitt. 120 

hielt fest an t, ^ Die Beime der früheren Zeit ergeben Gleich- 
laut des i, welches nie ei wurde^ mit t, welches diphthongiert 
wurde: Servatius: 394:395 pilgerin: scMn; 1031:1032 schin: 
Severin ^ ; 2403 : 2404 nider (= nieder) : sider (= feither) ; 
3201 : 3202 nider (= nieder) : lider, ^Einzelne Ausnahmen 
kommen nicht in Betracht, weil mundartfremden Ursprungs.' 
Die Yon mir benutzten Quellen geben im Allgemeinen die 
Bestätigung, sprechen jedenfalls nicht dagegen. Denn wenn 
sich 1283 4. Oct. ei zum erstenmal, bald darauf 1283 17. Dec. 
in einer Urkunde des Bats zunächst vereinzelt, 1292 fast 
ausschliesslich findet, so ist damit noch nicht erwiesen, dass 
ei als diphthongischer Laut dem Augsburger bewusst gewesen 
ist; denn wie schon an anderer Stelle hervorgehoben, ist 
entweder der Schreiber dieser 3 Urkunden, Sg (Rudolf), be- 
treffs seiner augsburgisch-schriftsprachlichen Treue, wenn er 
als Augsburger Bürger gilt, höchst verdächtig, oder er ist 
überhaupt als ein Fremder zu betrachten. In demselben 
Sinne können die allerdings auffallend häufig erscheinenden 
Diphthonge bei S^ Sg nichts mehr als Nachbildungen der 
Schreibweise des Meisters Rudolf sein. S^ und Sg sind von 
mir als Gehilfen Rudolfs erklärt worden. 

Weniger bestimmt wage ich eine Annäherung des i an 
den diphthongischen Laut abzulehnen für die ersten Decennien 
des 14. Jhs. Es liegt ausserhalb unseres Vermögens, den 
zeitlichen Ausgangspunkt auch nur annähernd zu bestimmen, 
denn die Schreibung ei ist seit ihrem ersten eben berührten 
Erscheinen in den Urkunden dieser Zeit nie ganz ver- 
schwunden, ^ sie ist sogar durch S^, dessen klerikale Neigungen 

' VgL Weinhold: mhd. Gr. § 105 und § 129. 

' Valentin wurde in den Urkunden später häufig Valentein ge- 
schrieben. Der Beim 781 : 782 ai enmohten niht geweichen : diu tägdichen 
Zeichen ist nicht als Beleg für t und ei im Beim zu verwerten; denn 
geweichen ist ^s fügsam machen (vgl. Lexer: mhd. Wörterbuch) also: 
'sie (Acc.) konnten die täglichen Zeichen nicht fügsam machen . 

' Vgl. dazu: Baumann in F. z. d. Gesch. XVI, S. 270. und Fischer: 
Germ. XXXYI, S. 425 über dessen Besultate. 



121 Lautlehre. 367 

ich schon erwähnte, und durch die klerikalen Schreiborte 
(bischöfl.) ganz bedeutend im Gange erhalten. Aber sie giebt 
keinen Anhalt dafür, dass sie auch den Lautwert von i als 
ei zu vertreten beginnt. Dagegen deutet auf einen jetzt be- 
ginnenden phonetischen Bevolutionsprozess inmitten der Mundart 
die mehr und mehr variierende Darstellungsweise, indem man 
den eigenartigen Laut^, dessen Entwicklung die scbliessliche 
Gestalt e* (n) am besten verdeutlicht, bald mit ei bald mit 
i zu versinnbildlichen strebt. — Schliesslich will ich noch ein 
Argument dafür anfuhren, dass der neue Diphthong nicht nur 
in der Schrift, sondern auch in der Sprache der Mitte des 
14. Jhs. gelebt hat: nur die Einigkeit beider Elemente konnte 
CQ zustande bringen, dass in Kopien der vierziger Jahre, (z. B. 
1346 Kopie einer Urkunde von 1319) an die Stelle des in der 
Vorlage allein herrschenden Buchstaben i der Diphthong 
gesetzt wird, und das nicht vereinzelt. Vom Gegenteil kann 
mich ein Urteil Braunes ^ zu gunsten der Alleinwirkung der 
Schrift auch nicht überzeugen, wenn er sagt, dass Gemeinsam- 
keiten sich viel eher in der Schrift festsetzen können als in 
der Sprache. Wenn dies für die augsburgische Urkunden- 
sprache der Mitte des 14. Jhs. gelten soll, so müsste, meine 
ich, ein Sich- Verlegen der neuen Schreibung auf ganz be- 
stimmte, ja auf immer dieselben Wörter und Silben nachzu- 
weisen sein. Das ist nicht der Fall. Der beständige Wechsel 
gerade in der Anwendung von ei und i lässt eher den Schluss 
begründet erscheinen, dass allerdings die lautliche Existenz 
des ei empfunden wurde, aber nicht mächtig genug war, eine 
Schreibung zu verdrängen, an der Anstoss zu nehmen man 
bisher noch keine Ursache hatte, ausser mit Bücksicht da- 



^ Hapfeld bezeichnet dieses ei mit ^i, indem er für die Wiedergabe 
des doppelten Lautes der Mittelvokale e und o von dem Beispiel der 
französischen Orthographie, welche i, 6 gegenüber ^, d hat, ausgeht. 
(Jahrbücher für Phil, und Paedagogik Bd. 9, ( 1829) S. 862 Weinhold 
wählt BK Kaufimann: ai. 

2 P. Br. B. I, S. 30. 



368 Dritter Abschnitt. 122 

rauf, dass sie^ im Falle sie gehört wurde, nicht als t, sondern 
diphthongisch vorgetragen wurde. ^ 

Wenn ich die Entwickelung des % zu 9% mit derjenigen 
des 9ü aus tu ^ 9i zusammenhalte, so kann ich mich der 
Empfindung nicht erwehren, dass beide neuen Laute zur Zeit 
ihres ersten Auftretens nur in höheren Kreisen auch gesprochen 
wurden, und zwar in der gezierten Fassung, in welcher Laute, 
welche eine als mustergültig erscheinende Sprache (Dichter- 
und Diplomatensprache) nachahmen wollen, zu Tage gefordert 
werden. Die Vulgärsprache hat von diesen Neuheiten keine 
Notiz genommen, sie sind lediglich ein Zierprodukt, und darum 
ist diejenige schriftliche Darstellung, welche eine gewisse Zierlich- 
keit und Akkuratesse bevorzugt, ihre eigentliche und früheste 
Domäne. 

Ob auch die Stellung vor Nasal schon im 14 Jh. ein ae 
(a») hervorrief, ist nicht gewiss; Schreibung maein für mein 
bekundet, so isoliert sie auch ist, immerhin das Gefühl einer 
Entfernung des % von di weg nach der Geltung des alten 
Diphthongs vor Dentalen hin, d. h. = aa (daher an gleicher 
Stelle: maein neben: gaeistlichen, haeiligen). Die eben ange* 
führten Zeugnisse sind Schriftstücken von der Hand S^ ent- 
nommen, die ihrerseits nur die Wiederholung und das Abbild 
einer am 24. April 1306 von St. Ulrich ausgefertigten Ur- 
kunde sind. Jene beiden Instrumente datieren vom 5. Juni 
und 5. August 1306. — Die Steigerung des i zu di hat nicht 
jedes etymologische t erfahren. Die Endung -lieh tritt nie 
in der Schreibung -leich auf; es ist diese Ausnahmestellimg 
Reimzeugnissen Fressants zufolge begründet in einer ausge- 
prägten Verkürzung des i zu z, ein durchaus alamannisches 



^ Eressant reimt: 817:318 seif (» sagte): tU; U7:14S ztten: 
rtten, 283 : 284 rtten : Mten ist ein falscher Beim, doch steht ie auf et 
nicht vereinzelt, hier kann bUen aber auch nur dem geschriebenen Reim 
zu liebe eingefugt sein. Von einer Yertauschung des ie mit ei in der 
Schreibung haben wir aus dem Ende unserer Periode ein Zeugnis : 
Achtbuch 29. b. 1873 : fei => sie (fem. sing.) Sie. md. ist ei für ie durch- 
aus verbreitet. 



123 Lautlehre. 369 

Erkennungszeichen im Gegensatz zu der bairischen Q-ewohnheit 
'lieh zu 'leich zu steigern ^; vgl. über diese alamannische Neigung, 
die Endbestandtheile von Kompositionen, besonders die Su£Gxe 
zu schwächen, K. Brandstetter : Die Luzemer Kanzleisprache ^ 
von 1250 — 1600*; als Beispiel führe ich an: Geschwomen 
Brief 1250: gewonhet. Nur in Tonstellung (Rhythmus) kann 
% hier lang sein : offenlichen, vgl. dazu Fressant 253 : 254 ewik- 
ItcJien : entwichen. Dieser Beim ist wohl nur Schriftreim und 
darum nur Zeugnis der Länge des i» nicht Beleg für die 
Steigerung zu n. Kürze oder Länge je nach dem Satzton 
hat nach Brandstetter : ^ min, din, sin. 

i: Bezeichnung. 

Zur Schreibung des % ist Vieles bereits gesagt. Das Er- 
gebnis ist in Kurzem folgendes: Es standen den Augsburger 
Schreibern zur schriftlichen Wiedergabe des mhd. i die Zeichen: 
», ei^ I, y zur Verfügung. % war die traditionelle Schreibung, 
sie ist nie ganz yerschwunden, tritt aber in den letzten De- 
zennien unserer Periode hinter ei zurück. Dieses ei ist durch 
fremden Einfluss zunächst dem Augsburger Schreibgebrauch 
vertraut geworden; ob derselbe bairischer oder fränkischer 
zu nennen ist, yermag ich nicht zu unterscheiden, ich erwähnte 
jedoch schon, dass jener Stadtschreiber, seit 1272 der dritte, 
Sg, namens Budolf, zuerst und zwar fast nur ei in den acht- 
ziger Jahren iür i schrieb; die einzige Urkunde von seiner 
Hand aus dem Jahre 1280 hat kein ei^ jedoch die übrigen 
Charakteristika seiner Schreibweise: ou für au, ou für u, u 
für b in aber ... Er verliess Augsburg anscheinend^ für 



^ Beim : -lieh : ich 267 : 268 sicher : inneklicher. Durch Analogie- 
büdung ist sogar der Reim : Vita St. Ulrici : 804 : 305 sich : Itch (>» Leib 
entstanden. 

« Geschiohtsfreund 47, S. 241. 

' a. a. O. S. 284. 

^ Möglicherweise steht seine Abwesenheit in Verbindung mit der 
schon erwähnten Besitzbestätigung des Gutes Bintzwangen durch den 
Markgrafen von Bargau, bei welcher Gelegenheit jener Rudolf noch 
dazu ausdrücklich als zu *dez Edlen vnd des Obrosten Chvenik Rudolfes 



370 Dritter Abschnitt. 124 

kurze Zieit 1281 — 1282. Bei seinem Wiedererscheinen schreibt 
er ei für t in weitem Umfange ; jedoch enthalten sich mehrere 
Urkunden der neunziger Jahre von seiner Hand des Diph- 
thongs, und nur das Beispiel der klerikalen Schreiber scheint 
die städtische Kanzlei wieder zu der Verwendung des ei an- 
geregt zu haben. Die Schüler Rudolfs huldigen dem ei. 
Wiederum ist es nach dem Abtreten Budolfs ein fremder 
Schreiber, welcher den Diphthong an die Stelle des i setzt: 
Conrad von Giengen S^, dessen Zugehörigkeit zur Stadtkanzlei 
nicht für die ganze Zeit, wo er als Urkundenschreiber funk- 
tioniert, feststeht. Seine stark klerikalen Neigungen stimmen, 
wie schon erwähnt, auffallend mit der Thatsache zusammen, 
dass er lange nur Urkunden, welche bischöfliche Bechte und 
bischöfliches Territorium betreflfen, anfertigt. Seine Thätigkeit 
im städtischen Dienst kann, wenn überhaupt, nur eine vor- 
übergehende gewesen sein ; zur selben Zeit, wo noch zahlreiche 
Urkunden seine Handschrift tragen, werden schon zwei Stadt- 
schreiber namhaft gemacht: Heinrich und Ulrich. Jenem 
Schreiber S^ allein gehört die Schreibung aei für ei < 
«an, in Stellungen vor Nasal und Dentalis : maein, faeinen, laeit- 
havs, zaeit, draein, vraeitag, aber auch: hhmb., Saeibot, Doch 
hält sie nicht Stand, in seinen weiteren Schriftstücken wird 
sogar auch ei immer spärlicher, bis eine Zeit kommt, wo zwar 
die städtischen Urkunden (S^, S^^) noch die ei dulden, aber S^ 
sich derselben ganz enthält. — Es ist für den Ausgangs- 
punkt des ei durch das Vorhergehende erwiesen, dass es, gleich 
ob direkt oder indirekt, entweder durch einen dem Augsburger 
Stadtgebiete nicht angehörigen Schreiber als die ihm geläufige 
Schreibung mitgebracht oder von demselben fremden Mustern 
abgesehen ist. 



des Boemifchen Ohveniges leuten' gehörig bezeichnet wird im Gegensatz 
zu den Leuten des vorerwähnten Markgrafen. Die Zugehörigkeit zu der 
Reichsstadt würde dem Schreiber Budolf wohl nicht die Bezeichnung 
* Ohveniges man' eingebracht haben, zumal in diesem Sinne die Leute 
des Markgrafen von Burgau, als eines königlichen Beamten dieser Zeit, 
gerade so gut diesen Titel verdienen. 



125 Lautlehre. 371 

Weiter gilt es, den Wechsel des ei mit dem älteren i 
zu erklären. Zunächst weist uns der Ausgangsort oder die 
Endbestimmung des Instruments auf einen Weg. Ich meine, 
es ist für den Tenor der Urkunde von Belang, welcher ge- 
sellschaftlichen Stellung der Destinatar oder überhaupt die 
Person, in deren Interesse die Urkunde verfasst ist, angehört. 
Es gilt für diesen Gesichtspunkt jene Behauptung Kauffmanns ^, 
welche ich oben für den Lautwert des d verwertete, in noch 
höherem Grade hinsichtlich der Schreibung des t; ich glaube 
in der That, dass bei i der spezielle Geschmack und nament- 
lich das höhere Alter der am Rechtsgeschäft Interessierten 
ein wesentlicher Faktor für die Vermeidung des ei gewesen 
ist. Wenn schon für die Darstellung des ä der Schreiber 
solchen Bücksichten sich unterordnete, wo die gewählte Form 
nur eine durchaus innerhalb der Mundart entstandene Laut- 
steigerung versinnbildlichte, so ist es für die Zeit, wo t noch 
nicht überall ausgesprochenen Doppelklang hatte, der ein 
Zeichen «i rechtfertigte, wahrscheinlich genug, dass der Schreiber 
mit Berücksichtigung der Neigung seiner oder seines Klienten 
die Wahl zwischen den ihm zur Verfugung stehenden Zeichen 
traf. So auch ist es nur erklärlich, wenn in nicht gerade 
wenigen Urkunden das ei gänzlich fehlt. Es liegt eben die 
Differenz im Ausdruk nicht immer blos in der Sache selbst, 
sondern in der Stellung des Sprechenden dem genannten 
Objekte oder der genannten Person gegenüber und richtet 
sich unter Umständen wieder nach dem beabsichtigten Eindruck, 
den die Worte auf die Angeredeten machen sollen. 

Es muss jedoch noch ein zweites Moment jene zeitweise 
Schwankung in der Schreibung hervorgerufen oder sie wenigstens 
mit verschuldet haben. Ich berühre hiermit die Frage nach 
Vorlagen und Mustern. Die Zeit der grössten Schwankung 
ist, ich will es wiederholen, die Zeit vom zweiten Dezennium 
des 14. Jhs. bis zum Ausgang des dritten. Es ist das die 
Zeit, in welcher Augsburg in besonders reger Verbindung 
mit Kaiser Ludwig stand. Ich bin im voraus überzeugt, dass 

^ Kauffmann: schwäb. Mundart: S. 281. 



372 Dritter Abschnitt. 126 

ich mit einer derartigen Abgrenzung, welche auf die Wichtig- 
keit der Kanzleisprache Ludwigs für die Umgestaltung der 
Sprache der Reichs- und namentlich der städtischen Kanz- 
leien hinzuzielen scheint, einem starken Vorurteil begegne, 
mit dem jede dieses Problem streifende Behauptung unter- 
drückt zu werden fürchten muss; aber es ist nun einmal ein 
Eindruck, dem ich mich um so weniger entziehen kann, als mit der 
Einschränkung nicht allein des persönlichen, sondern auch des 
diplomatischen Verkehrs mit Ludwigs Beamten und mit seinem 
Hofe' die Schwankung schwindet und mit einer neuen Schreiber- 
Aera S^^ die Tradition wieder zu Ehren kommt. Dass die 
Kaiserurkunden Ludwigs aber in der That ei für %, wenn nicht 
ausschliesslich, so doch eindringlich genug bieten, brauche 
ich hier nicht zu beweisen; einem späteren Abschnitt soll es 
vorbehalten sein, das Nötige herbeizutragen und hierbei, an- 
knüpfend an eine Bemerkung Bresslaus ^, der Zusammensetzung 
der kaiserlichen Kanzlei und der Verteilung ihrer Glieder 
auch auf Augsburg als Herkunftsort zu gedenken. 

Wie verteilen sich nun die Schreibungen i, ei, i auf Zeit 
und Ort, und wie stehen sie selbst zu einander? Bezüglich 
der ersten Frage verweise ich auf die absichtlich reich gegebenen 
Belege. Fest steht, dass i traditionelle Schreibung ist, ein 
ahd. Bestandteil, und durch mannigfache Gründe immer 
wieder hervorgerufen, ei war durch die bairischen Muster* 
gegeben; doch auch diese wendeten es nicht regelmässig an, 
wie man sehen musste; also schrieb man ei und i. Die 
klerikalen ürkimden nun wiesen dem umsichtigen Stadt- 
schreiber auch t. Es hatte zwei gute Seiten: es gab 



^ Das Zusammenhalten Augsburgs mit Ludwig dem Bayer in seinen 
Kämpfen, die gemeinsamen Feldlager, der häufige Aufenthalt des Kaisers 
in und um Augsburg sind beachtenswert (vgl. dazu Herberger : Kaiser 
Ludw. d. Bayer und die treue Stadt Augsburg: S. 10 Anm. B8 und 
das von mir später über das Verhältnis Augsburgs zu Bayern und 
seinen Fürsten Beigebrachte). 

^ Bresslau: Urkundenlehre I, S. 259. 

« Aychach : 1814 nur ei (U. 2), Landsberg : 1323 ei und t (hl. Cr.), 
Landsberg : 1825 ci, i (hl. Cr.). 



127 Lautlehre. 373 

einmal durch seine Gestalt den als schwebenden Laut em- 
pfundenen Diphthong in dieser seiner Unbestimmtheit wieder^ 
und im üebrigen bot es die Möglichkeit, dem Bedür&is, ei 
zuschreiben, nach- oder wenigstens nahe zu kommen, indem man, 
wenn schon i stand, das e darüber setzte und so eine Kom- 
position von i und e erzielte. 

Anmerkung: t hat darnach die Bestimmung, ei zu 
sein, ähnlich wie in briatigum (= bnutiffom) durch die spätere 
Fassung: bnutigourn die Darstellung eines Diphthongs ou für 
o durch u kenntlich gemacht werden soll. Weinhold erklärt 
dieses briutigum für eine Folge der Unsicherheit betre£Fs des 
Lautes o, es ist auch ein Hinweis für die spätere diphthongische 
Fassung als ou^. Als weiteren Beleg für den diphthongischen 
Wert der Schreibung mit ou führe ich aus dem Augsburger 
Stadtbuch an : f. 72 b. braeutgaeu 73 a. braeutgaewe. 

Es steht somit ausser Zweifel, dassmanin den 
bald nach diesem bald nachjenem Ort bestimmten 
Schriftstücken nicht allein i schreiben wollte, 
sondern denDiphthong durchaus in den Schrift- 
zeichenvorrat aufgenommen hatte. Wie stand es 
nun innerhalb des eben behandelten Zeitraums ( — 1330) 
um die ausschliesslich für das interne Bechtsleben der Stadt 
bestimmten Akten. Da zeigt sich nun im Stadtbuch 
das gerade entgegengesetzte Bestreben: ei zu 
vermeiden. SelbstSg schreibt nur hin und wieder 
ein ei für P. S^ und S^ vermeiden ei hier ganz, 

^ Vgl. "Weihold: mhd. Gr. § 64. Belege aus Reimen. 

' Abseits steht eine Eintragung seiner Hand über eine Hochzeits- 
ordnung (72 b. 73 a), in welcher der eine Abschnitt nur aei und ei für 
i hat; ich glaube nämlich, dass diese Eintragung aus fremden Statuten 
abgeschrieben ist; denn 1) schreibt Sg wohl ei, aber nie sonst oei, — 
2) ist pf für ph damals den Augsburger Schreibern noch nicht geläufig, 
— 3) ist eine Form wie undr weder dem Schreibbrauch von Ss noch 
dem der augsburgischen Kanzlei des 13. Jhs. überhaupt angemessen. Ich 
bemerke dazu, dass ein Flüchtigkeitsfehler eher ausgeschlossen erscheint, 
weil die Schrift auf hohe Sorgfalt hinweist; — 4) Bevorzugt Ss in 
seinen Schriftstücken vielmehr das ou sowohl für ü als für Diphthong 



374 Dritter Abschnitt. 128 

obgleich sie es in den Urkunden neben i auf- 
kommen lassen; Sg aber, dessen Tbätigkeit 
hauptsächlich jener oben als die Zeit eines sich 
vorbereitenden Umschwungs bezeichneten Periode 
bis zum Anfang der dreissiger Jahre angehört, lässt 
ei mit i nach seiner sonstigen Gewohnheit auch 
im Stadtbuch wechseln; desgleichen macht sich 
in der 1324 von ihm verfertigten Abschrift des 
Stadtbuchs unleugbar das Bestreben geltend, ei 
an die Stelle von i zu setzen; z. B. die ersten Seiten 
beider Werke mit einander verglichen bieten: 

Original (Grundtext, fol. la): 1%, belibe, ziten. 

Oopie: fei, beleihe, zeiien. 

Die wenigen ei der Hand S 3 lässt er, ebenso bezeichnend^ 
unangetastet. 

Der Platz des ei ist darnach als ein schon ziemlich ge- 
sicherter anzusprechen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr. 
Vollständig aber erst hat S^^ anscheinend den bisher zwischen 
öffentlicher und interner Kechtsverkehrssprache waltenden 
Unterschied — ich möchte genauer sagen *^Ab8tufung\ insofern 
als die Sprache der internen Kechtsdenkmäler hinter der 
Urkundensprache zurückgeblieben ist — aufgehoben; in gleicher 
Weise selbständig verfahrt er mit Kopieen *. 1346 — 1348 



aUf während der Text hier nur au hat. — In der Ansicht, dass dieser 
Passus einer uns unbekannten Quelle als Vorlage entstammt, werde ich 
um so mehr bestärkt, als der von St nicht zu Ende geführte Passus 
— er bricht mit 'nViitf ab (vgl. Stadtbuch v. Augsburg ed. Meyer: 
S. 244. § 8 Zeile 9) -- von S17 mit gan beendigt wird, als ob dieser die 
gleiche Quelle gehabt und daraus ergänzt hat. Wenn Si? selbst seinen 
Zusatz in einer seiner eigenen Schreibweise angemessenen, von dem Vor- 
anstehenden aber abweichenden Fassung anfügt, so ist die Aenderung — 
bei Annahme gleicher Quelle — durchaus verträglich mit dem uns sonst 
bekannten Verfahren Hagens (S17), in der Schreibweise seiner Urkunden 
sowohl als in seiner Behandlung der Kopieen: V629, Sonntag nach St. 
Margar. S» fein (3. pl. conj.), Dyener — S17 : 1346 : /ycn, Diener. 

^ Abschriften des Missiv-Buchs : 

Original: 81. Juli 1348: ürk. des Pfalzgrafen: hi Bin; weifen; 
ir leih; sin (1. plur.); H; leih; leiden. 



129 Lautlehre. 375 

ist Hagen mit ei zurückhaltend. Yon 1348 sind aber Urkunden 
erhalten, welche ei in gleicher Weise wie und neben i auf- 
weisen. Mit Bücksicht darauf, dass die mir zur Verfügung 
stehenden Urkunden Hagens aus der Zeit von 1346 und 
1347 kein ei besitzen, ist es umso beachtenswerter, dass in 
einer von seiner Hand (Sj,) geschriebenen Ur- 
kunde des Kaisers an die Stadt, alsoYorurkunde, 
ei ganz in den Vordergrund tritt (1345. Montag nach 
den 11. Nov. (A)). 

Die bischöflichen Schreiber hatten von 1336 an ei ganz 
besonders bevorzugt, der Schreiber der Curia gleichfalls, und 
auch die Erlöster liessen hie und da ei und i neben i er- 
scheinen, l hatte ich ein Charakteristikum der klerikalen 
Urkunden genannt; es wird von den städtischen Schreibern 
der vierziger Jahre, Ulrich Biederer und Hagen, in allen 
ihren schriftlichen Erzeugnissen auch für i verwendet. Es 
gewinnt in den fünfziger Jahren häufig die Gestalt y, wie 
überhaupt y wieder sehr kultiviert wird. ^ Von einer geregelten 
Orthographie des mhd. i kann bis zum Ausgang unserer 
Periode nicht die Bede sein; die graphische Gleichwertigkeit 

Copie: n. 48. (1361?); by Byn; weifen; ir lib; fyen; hy; lib; 
leiden. 

Original: 1365 18. Juli: Chunrate von Burgaw: Weizzinger; 
weifen; reich; veltftreit; ftreit; hy; fy (conj.); geftryten. 

Copie: (1865): Weizzinger; weifen; Reiche; veltftrit; ftreit; by; 
fye; gestriten. 

Original: 1861 25. Januar: KAiBer: zelten; reiche; Beichs; meinen; 
bei; fein (inf.)/ bei, reiche; beleiben; weife; weife. 

Copie: n. 84: Wahrscheinlich 1366 hinter den Urkunden von 1366, 
jedenfalls nicht vor 1364 auf Grund der Gestalt der Schriftzüge Hagens : 
ziten; Rychs; Beichs; Meinen; by; fein; by; rychs; beliben; wife; weife. 

' Was diese zeitweilige Vorliebe für den einen oder den anderen 
Buchstaben im Allgemeinen und für y im Besonderen anlangt, so ist es 
wohl mehr als ein Zufall, dass der Stadtschreiber Hagen ißii) in der 
Kopie einer Kaiserurkunde, die wir oben in die Abschriften des Jahres 
1366 einreihten, häufiger für et des Originals {ei für t): y {reiche — 
Byeh9, bei — &y . . .) and für ei («at): ey in keyfvrlichen setzt, als i 
und ei. 

25 



376 Dritter Abschnitt. 130 

der gegebenen Zeichen tritt in der Weise in Erscheinung, dass 
einzelne Urkunden durchaus nur i aufweisen, wieder andere — 
und diese sind in den sechziger Jahren nicht allzu selten — , 
von Sj^ und S^, verfasst, benutzen y und t/, eine dritte 
Kategorie endlich, und diese ist die grösste, macht keinen 
Unterschied in der Verwertung aller Zeichen. Als durchaus 
einheitlich auf dem ganzen Augsburger Territorium gestaltet 
hebt sich aus dieser üngleichmässigkeit die Zeit von 1349 
bis 1350 heraus, in der nur i geschrieben wird, wohlgemerkt^ 
nachdem das Jahr 1348 in den städtischen Urkunden an ei 
reich gewesen war. Auffallend ist namentlich, dass jetzt 
zahlreiche Urkunden des Domkapitels, geschrieben von Einer 
Hand, jedenfalls des Schreibers des Domprobstes Engelhardt 
von Entzberg, neben den städtischen in gleicher Fassung 
einhergehen. Es kann jedoch weder ein Versuch gemacht 
werden, in der thatsächlichen Gleichheit der Behandlung des 
ij und, wie sich herausstellen wird, auch anderer Bestandtheile 
des Sprachgutes beiderlei Urkunden, einen Einfluss der einen 
Partei auf die andere oder eine Wechselbeziehung heraus- 
zufinden, noch auch wird ein derartiges Unternehmen bezüglich 
des Verhältnisses der augsburgischen Urkunden zu den kaiser- 
lichen glücken. Es bleibt uns zur Erklärung der so auffallenden 
Mannigfaltigkeit in allen Schriftstücken der Zeit nur übrig 
anzunehmen, dass die Unregelmässigkeit in der Schreibung im 
Weiteren eine Wirkung der kaiserlichen Urkunden ist, indem 
diese denselben Zustand zeigten und dadurch dem augsburger 
Schreiber, welcher ihnen nachzuschreiben strebte, die Schwankung 
in der Setzung von i und ei für ein und denselben Laut als 
angängig erscheinen Hessen. 

ö: Belege: 

In der Kegel o. 

Urkunden: 

städtische: O: immer: fol, folte, hof, (d. und n.) immer: 

offenlichen, offenlich. 

1282. vngeworht S ^ (A. E. X| 4, 3). — korn- 
markt, (volkwin), fol. hurloher S^. — 1283. 



131 Lautlehre. 377 

(Volchwin), folde Sg (A). — (volchwein) Sg. 
1290. SolhiV Sg. — 1292. folhe S^. — 1298. 
folhe — (horent, Romifchen, Chünig) Sg. — 
1302. (Knoringen) Sg (hl. Cr. 4). — 1303. zorn- 
lich — (hört, grozziv, wolten (c.)) Sg. — Dupli- 
kat: 1303. (hört, grozziv) zorenlich — (wolten) 
Sg. — 1304. folhen Sg (E. 10). — 1306. zol- 
naer (n. pr.) S^ (C. 6). — 1309. Völkwin S^^ 
(U. 2). — 1309. Vogt: hofti (c.) ? (A). — 1318. 
ftozzet Se (U. 2). — 1320. vor — (horent) 
Sj^ (A). — 1328. klocher S^^ (A). — 1335. 
Eat: ftoffet Sj^ (U. 5). — 1339. Ötmar — 
(horent, gehöret) S^^ (A). — 1340. ftozfet Sj^. 

— 1343. Dünerftages S^^. — 1349. Donerftag 
S„. — 1352. Byfchof Si,. — 1359. Volkwin 
Sj, (C. 10). — 1366. (VogUn (n. pr.)) S^, 
(A). - 

Bischof und Domk.: o. 

1329. fond (== follen) (H. 16). — 1352. Don- 
reftags (A). — 1359. Volkweinin (A). — 
Curia: 1331. Olofters (U. 2). — 
Klöster: St. Cath.: 1303. (Klofterf) (0. 5). — 1338. 
kument (A). — 

St. Stephan: 1306. vorbetrahtunge Clofter, 
vorgenanten, vor, Hörburch (n. pr.) (A). — 
St. Ulrich: 1306. hureloherin (U. 2). — 1314. 
Aychach an St. Ulrich?: vor, vorgenantiv 
(U. 2). - 
Stadtbuch: Grundtext: o. — Novellen: in der Kegel: o 

— Sg : sul, sol. 
Achtbuch : o. — 

A. 1344. BrifvnSj^ (10 b). — 1361. (G6tfrid) 
Si, (15 b). — 1367. (Lerchenpoglin) (26 a). 

— 1368. VogeUn S^, (22 b). — 

B. 1339. prifavn S^j (47 b). — 1340 prifvn 
St5 (Wa). 

25* 



378 Dritter Abiehnitt. 132 

ö: Geltang: 

Mhd. ö ist während der gauzen Periode ein durchaus 
kurzes, geschlossenes o ; nur vor r acheint ein e dem o nach- 
geklungen zu haben; wenigstens findet sich zu verschiedenen 
Zeiten des 14. Jhs. die Schreibung: vor, Tdr, (Rörbach?), 
Es wird dieses o nicht mehr ein reines kurzes o gewesen 
sein; die Schreibung ö 1306 (St. Steph.) in vorbetrahtung und 
vor — lässt auf eine Dehnung des o schliessen; dann würde 
also die Schreibung vor, Tdr, (Rörhach ?) einen langen 09-Laut 
darstellen. Dem entspricht die heutige Aussprache des 
vor r: ae^ in vaer, ganz gleich dem Laut für altes a^ — Im 
übrigen ist das Gebiet des kurzen sehr eingeschränkt; denn 
der Schreibung nach ist schon im 13. Jh. zu 6 umgelautet 
in den verschiedensten Stellungen : — forcht, notdorft ist alte 
Bfechung und mit gesprochen worden. * Die Fremdwörter 
neigen entweder zu einer Dehnung des 0, oder sie erscheinen 
mit einer Verdumpfung des ursprünglichen zu u, welches 
sich dann der Entwicklung des ü anschliesst, und so als au 
in pri/avn neben hrifvn erscheint ; ob diese Formen, und welche 
von beiden, auch der Aussprache gemäss waren, müssen wir 
dahingestellt sein lassen. Wir können nur in Erwägung ziehen, 
dass für das Ohr des Gebildeten des 14. Jhs. au eher die 
fremde Aussprache zu erreichen schien als reines u. 

Ein. anderes 0, als das aus u durch Brechung von altem 
u durch a des Affixes, hat sich unter dem EinfLuss von Liquida 
aus a heraus gebildet. ^ In Betracht kommt für uns sol, 
welches anscheinend in Anlehnung an die Gestalt der Plural- 
formen: aulen, (sulen) auch sul gelautet hat, nach einem Zeugnis 
aus dem Stadtbuch zu schliessen; femer von, dort. — Durch 
Verschmelzung von a mit vorhergehendem w entstand : chotember 
aus quatember, chom, kom aus quam. Durch vorangehendes 



^ Vgl. Birlin ger: augaburg. Mundart. S. 10. 

* Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterbuch S. &57. 
» Vgl. Weinhold ; alam. Gr. § Oa 

* Vgl. Weinh. mhd. Gr. § 23 und § 69. 



133 Lautlehre. 379 

w wurde e in weche zu o: tvoche.^ Diese letzteren Vorgänge 
sind gemeinmittelhochdeutsch. 

ö: Bezeichnung: 

Die Bezeichnung des etymologischen o, sowie der anderen 
beim Lautwert behandelten Erscheinungen des o-Lautes, 
bedarf keiner besonderen Erklärung. Der dafür verwendete 
Buchstabe o erhält nur in den Fällen von Dehnung eine 
genauere diesbezügliche Ausstattung mit darüber gesetztem 
— oder i. Auf letzterem Wege wird der Buchstabe dem zum 
Ausdruck des Umlauts von o und ö gewählten Zeichen voll- 
ständig gleich, und es wird daher bei der Behandlung des 
Umlauts unsere Aufgabe sein, diesen umstand in bestimmten 
Fällen in Erwägung zu ziehen, um diese oder jene Erscheinung 
aus "dem graphischen Gebiet des Umlauts auszuscheiden; 
zweifellos also triflft dies vor und Tön jenes als vor von einem 
städtischen Schreiber 1320 geschrieben, durch die Schreibweise 
mit — in einer klerikalen Urkunde als gedehnt gekennzeichnet ; 
desgleichen Tor als Tor in einer städtischen Urkunde von 
1304. (Sg). Die Geltung des ö in Rörbach halte ich für un- 
entscheidbar. — Unbekannten Ursprungs ist die vereinzelte 
Form dünner Hags bei Sj^ 1343. Sie darf vielleicht als eine 
Erinnerung an die alte u-Form gelten und mag dem Volks- 
munde noch angehört haben. 

Umlaut von ö: Belege. 

In der Kegel: 6; wenn o durch Brechung aus 
altem u entstanden ist, u: in der Regel kumpt, 
und ü : (fvne (pl.) . . .)'"(fülen), kvnic und kynic. 

Urkunden: 

1282. volkwin (Hoelenftain, Helenftain), gvnnen 
S^ (A.R.Xi4,4). — 1283. V&lchwin Sg 
(A). — volchwein Sg. — 1290. Solhiv Sg. — 
1292. f51he S^. — 1296. folh S^ (A. R. X^ 6, 5). 



^ Heute ""wuche* im Augsburgischen. 



380 Dritter Abschnitt. 134 

— YoUeclichen S5 (A). — mohten (c), 
Ohvnige (d.) S^. — 1299. chvmt S«. — 1298. 
Chünig, folhe Sg. — 1300. d6rffern, ro6hte 
S3 (C. 6). — 1301. Chvniges, (vogte) S3 
(E. 10). — 1302. Kn6ringen S3 (hl. Cr. 4). 
1303. zornlich, w61ten Sg (A). — Dupli- 
kat: 1303. zorenlich, wolten Sgf — 1304. folhen, 
flozzen Sg (K. 10). — 1306. zolnaer (n. pr.) 
zolner (n. pr.) m6hten (c.) S^ (0. 5). — 
Sumert6ckel, fvln (1. plur.) — foln (1. sing.) 
Se (U. 2). — 1309. Volkwin S« (U. 2). — 
1309. Vogt: kvniges, hofti (c.) ? (A). — 1312. h6f, 
höuen, moht (c.) S^. — houe S^ (0. 6). — 
1318. ftozzet (3 s. pr. ind.) S^ (U. 2). — 1324. 
m'chten S^ (C. 6). — 1326. w61t (c.) S^^,. — 
1328. klocher (n. pr.) S^ (A). — 1329. Holt- 
zingen. — (Sch6flfel) S^ (hl. Cr.). — Tohteren 
S^ (G. 2). — 1330. oflfenlichen S^ (St. 3). — 
getorft, folten (c.) S^g (U. 2). — 1333. wolt 
(c.) f61t (c.) S12 (hl. Cr. 6). - hef (pL), h6fen 
Sia (C. 7). — 1336. folt (c), woltin 8^^ 
(U. 6). — 1335. Rat: folchiv, woltin (c), f61ti, 
mohtin, ftoffet S^^. — 1339. (schoeflfel), hoef, 

— (entloefen, hoerent, 61s) S^g (A). — 1339. 

Vogt: (Otmar) — horent, gehöret ?. — 1340. 
ftozfet Sj^. — 1345. kümpt, (f&rderung) (holtzen) 
S^7 (A. R. X| 10, 3). — 1348. wolt S^, 
(A). — chünig S^,. — 1349. kumpt Sj,. — 
1351. (Sch6flFel) Sj, (C. 10). — chumpt S^, 
(A). — 1359. V61kwin S^, (C. 10). — 1366. 
VogUn S,, (A). - 
Bisch, und Domk: 6 — immer: kumt. — 

1296. gotlich (A. R. X| 5, 7). — 1305. chVnige 
(A. R. X|6, 4). — 1323. hof (pl.) (horent) (0. 7). 

— 1332. chumt (H. 17). — 1338. bedorften 
(bedörften) (A). — 1342. kompt, moht (c.) 



136 Lautlehre. 381 

(H. 20). — 1348. möht (c.) Domk. ? (hl. Or. 6). 

— 1359. Volkweinin (A). 

Curia: 1320. kümpt — (horent, gehört) (G. 2). — 
1326. volklichen — (horent) (U. 2). — 1327. 
tohter — (horent) (A). — 1337, t6hter, hof 
(U.5). — 
Klöster: 6 — kumt. — 

St. Georg. 1282. kvmt, hoven (pl.) (G. 1). 
St. Oath. 1295. mohten (c.) (A.E.X|4,6). 

— 1303. (K16fterf) (0.5). — 1335. fch6fel 

— (horent) (0. 10). — 

Stadtbuch: Grundtext: bischoefen, vogten, kunigen, kvnch, 

zollen kunch, choerherren (1.) — enwolte (c.) 
(14 b). — offenlichen (49 b). . . . 
Novellen: S^: mortlich (46b). — S3:voellech- 
lich (55 b) ( — grozlicher) — wolt (c.) (60 a). 

— Chumt (52 a) ... — Si5:8oelhe (f. s.) 
(72 a). 

Umlaut von ö: Geltung. 

Der Umlaut des ö ist bei Beginn unserer Periode voll- 
zogen vor i des folgenden Suffixes und zwar unter folgenden 
Bedingungen : 1. Im Plural der Maskulina der i-Klasse ^ und 
der Neutra mit der Endung -er. — 2. Bei Antritt der Endungen : 
'ic, 'lieh, 'lin, ausser in offenlichen. Auch die Endung -ing, 
'ingen scheint den gleichen Einfluss gehabt zu haben, es 
besteht : Knöringm, Nördlingen, Dagegen : Hoüzingen. — 3. In 
den Kompositionen mit — loiri und — frid : Völkwin, Oötfrid, 

Ortwin. — 4. In den Konjunctiven praeteriti (der Praeterito- 
praesentia) : rdlte, wölte, möhte, ddrfte und in getdrft. — Umlaut 
tritt nicht ein: in den nominibus agentis auf -aerj -er: z. B. 
zolnaer, klocher in den Urkunden wie im Stadt- und Achtbucb. 
— Im Uebrigen wird o, wo es durch a des Affixes bedingt 
war, vor einem Suffix mit i zu u gewandelt: kumtj ermurt; 

* Die Quellen bieten mir kein Zeugnis für üebergang von Masculinis 
im Plural von der a-Klasse zur i-Klasse, also immer : zollen (Stadtbuch). 



382 Dritter Abschnitt. 186 

kamt hat dann durch Systemzwang die Zerspaltung des u in 
U'\-o und u-^- e mitgemacht, vgL das darüber bei u Gesagte. 

Da unsere Periode in die Zeit fällt, in welcher auch in 
den ümlautserscheinungen anderer Lautgebiete Analogie- 
wirkung den Bestand teils zu vergrössem, teils zu verringern 
sucht, so werden wir auch das umgelautete o bald 
über die angedeuteten Grenzen hinaus greifen, bald zum 
Nichtumlautstand zurückkehren sehen. Diese Schwankung 
wird der gesprochenen Sprache in gleicher Weise angehört 
haben, als sie von der Schrift bezeugt ist. Rdrbach z. B. 
kann sehr wohl in der alltäglichen Sprache umgelautet ge- 
klungen haben. 

Gesprochen wird heute der Umlaut der Kürze der o- 
Laute: i\ die gleichen Verhältnisse liegen im 14. Jh. vor, 
wenn wir einmal in der nachgewiesenen Form machten die 
Gleichwertigkeit von ö und e erkennen wollen und wenn 
anderseits der Wechsel von ö und e in Schdffel, -fchöffte 
und fcheffte eine Mittelstellung beider Laute kennzeichnet ; es 
wird besonders mit Bücksicht auf die letzteren Erscheinungen 
eine völlige Endrundung für das 14, Jh. anzunehmen nicht 
statthaft sein. 

Umlant von ö: Bezeiehnang. 

Die Schreibung folgt durchaus dem gesprochenen Laut 
bis auf wenige Einzelheiten, die, so wie sie sich kund geben, 
immerhin noch kein Zeugnis für nicht umgelautete Form 
sind. Keine der in den schriftlichen Denkmälern vereinzelt 
auftauchenden Formen ohne Umlautbezeichnung steht der- 
artig isoliert, dass nicht das gleiche Wort mit Umlautbe- 
zeichnung an andern Stellen, häufig auch in ein und demselben 
Denkmal erscheint. Zum Teil kommt in solchen Fällen der 
Wechsel der Mimdart in der Kundgebung des Umlauts, zum 
Teil Nachlässigkeit der Schreiber in Betracht, die zur That- 
sache durch mehr als ein Zeugnis wird : z. B. wird in m'dUen 
die Auslassung des Vokals durch darübergesetztes l ersetzt, 
u. a. m. Ob zu diesen Schreibfehlem auch enwolte des Grund- 



137 Lautlehre. 383 

textes Sj im Stadtbuch zu zählen ist oder ob S^ die um- 
gelautete Konjunktivform der oben angeführten Praeterito- 
praesentia noch nicht gekannt und verwendet hat, ist darum 
zweifelhaft, weil die unter' seine (des S^) Thätigkeit fallenden 
Urkunden keine der einschlägigen Formen bieten. In den 
neunziger Jahren jedenfalls schreibt schon S^ regelmässig 
mdkten .... Eine eigene Bewandtnis scheint es mit der 
Darstellung des Nomen proprium Volkwein zu haben; der 
Käme erscheint regelmässig als Völkwirif aber ebenso regel- 
mässig als volkwein, d. h. -toin hatte umlautende Kraft, aber 
nicht -wein. Diese Differenzierung respektieren alle Schreiber 
und zu allen Zeiten unserer Periode. Die angeführten Belege 
liessen sich noch bedeutend vermehren. In der Gestalt des 
Suffixes 'ic als -ec erscheint volleclichen als nicht umgelautet, 
dagegen z. B. 1326: vdlklichen (Curia). — In der Form 
m'chten giebt sich zweierlei kund: einmal die wahrscheinliche 
wirkliche Aussprache des d als ^ und dann ein ursprüngliches 
Versehen des Schreibers. 

1338. (1338. bedörften) nimmt die Darstellung des Umlauts 
von zuerst die Form o an; auch hier beginnt damit ein 
bischöflicher Schreiber. Bei sorgfältiger Prüfung der Quellen 
habe ich die neue Gestalt des Apex in den gleichzeitigen 
und folgenden städtischen Urkunden nicht mit voller Gewissheit 
entdecken können. 

ö: Belege. 

Urkunden. 
In der Regel o. 

städtische: in der Regel o. — 1277. groz S^ (A). — 

1282. Moricien (3 x), (hoher, hohin) S^ 
(A. R. X| 4, 4). — 1285. Schongawer S, (C. 3). 

— 1295. Ttm S5 (A). — 1296. Movricen S^. 

— (1302. H6hftetten ?). — 1303. Mavrizin 
S3. — 1303. gefw6ren -(h6rt, grozziv) 83. — 
Duplikat: 1303. gefworen S,. — 1303. 
manod, manod (entlofen) S^ (0.5). — Dup- 



384 Dritter Abschnitt. 138 

likat V. 1303: 1304. Tor Sg (A). — 1313. 
manady manod, manat S^? (U. 2). — 1318. 

Laurentzien S« (U. 2). — 1323. Öhaim S^^ 

(C. 7). — Öfterwochen S^. — Oheims S^^,? 

(A). — (Tvm) Sj.,. - 1324. Rorbach S« 

(0.7). — 1325. Mauricien S^^,? (A). — 1326. 

Eothenhovfer — (horent, gehört) S^ (0. 7). — 

1330. groz Si2 (U. 2). — 1355. zwü S,« 

(0. 10). 
Bisch, und Domk:o. — 1351. Rotenberg. Domk. (H. 12). 
Ouria: 1326. not (ü. 2). — 1331. Ohlofters. — 1345. 

Rotenbacherin (hl. Cr. 5). — 
Klöster: St. Oath: 1303. Klöfterf, Rorbach — (horent) 

(0. 5). 

St. Stephan: 1306. vorbetrahtunge, Olöfter, 

vor, Horburch. ( — horent) (A). 

St. Ulrich: 1323. (Grogorgen) (U. 2). 
Stadtbuch ^ : o; z. B. : Sg gewandlot (98 b). — nidrost 

nidroren (72 a). 

ö: Geltung. 

Der Lautwert des jetzigen schwäbischen 6 ist ein ver- 
schiedener, und zwar hört man im NW. : ao, im S. (alamann.) : 
6, im 0,:od^. Im 15. Jh. nun findet Bohnenberger '** schon 
denselben Lautstand und setzt mit Kauffmann ^ den Gang der 
Entwicklung jenes nordwestlichen ao an als : o ]> ou mit ou 
"^ au '^ ao. Darnach ist ou ^ Vorstufe zu ao. Weniger 
sicher ist die Entwicklung des 6 "^ 09 zu verfolgen, obwohl 
sie einen viel einfacheren Gang gegangen ist. Bohnenberger 
nimmt eine Zwischenstufe ö an. Wann hat diese gegolten? 



^ Bürgerbuch: (ad. 1366). 1366. Mifmit de LantzhU, 

* Vgl. Birlinger: augsb.-schwäb. Wort erb. 3ö0. Kauffmann: schwäb. 
Mundart § 80. Anm. 2. 

' Bohnenberger a. a. 0. S. 76. 

* Kauffmann: a. a. 0. § 80. A. 1. und § 137. 

* Sie lebt noch im Servatius im B«im: bogen : tougen. 



139 Lautlehre. 385 

Im 15. Jh. findet er schon 09. Die Schreibung nötigt uns, 
09 auch schon im 14. Jh. anzusetzen. 

Das mhd. 6 ist zweifacher Herkunft: 1. Das ahd. 6 ist 
alamann. nur noch erhalten in zwo, in der 2. schw. Konj. und in 
Besten der Komparationen durch -or und -oat ^. Die übrigen 
ahd. 6 sind zu uo gesteigert. — 2. Fast alle übrigen mhd. 
6 haben sich aus ou entwickelt. — In den augsburgischen 
Denkmälern ist der Stand folgender: das erste noch in zwo 
und -or, '69t erhaltene 6 zeigt in der nachgewiesenen Form 
zwu schon Neigung zur Steigerung auf dem ganzen Grebiete^ 
zumal '6r und -ost sich zu verflüchtigen beginnen ; ou hat das 
mhd. 6 noch im 11. Jh. gegolten, nach dem Zeugnis eines 
Keimes im Servatius, den ich schon anführte, bogen : tougen. ^ 
Dass im 13. und 14. Jh. aber 09 vollkommen entwickelt ist 
und dass zu keiner Zeit ou > ao auch nur heranzudringen ver- 
mochte, dafür spricht die Thatsache, dass nicht ein einziger 
Fall aufzuweisen ist, wo ein ou auch nur durch Verwechslung 
mit dem für alten Diphthong au hin und wieder verwendeten 
Buchstaben für ein mhd. 6 geschrieben ist. So können 
die Namen Mavrüius und Laurentius in ihrer bald als Mov- 
ficen (1296. S^), bald als Mauritzen (1349. S^,,), bald als 
Moricien (1326. S^?) und als Laurentzien (1318. S^) auf- 
tretenden Schreibung nur als Zeugen des für ou geschriebenen 
dienen, aber nicht umgekehrt, wenn nicht die Schreibimg 
in jedem Falle einer Vorlage entstammt. Andere Belege der 
Schreibung für ou giebt der Abschnitt über ou. — Das 6 
in der Superlativendung hat sich in der Mundart bis heute 
erhalten. * — Das vor a eines Affixes schon früh zu ge- 



* Weinh. mhd. Gr. § 109. 

* In den älteren Quellen finde ich: Augsburger Glossen: 19"" (^r- 
ringa); SO': goculari SV snbra -■ snuora, snora ((h»f: IV, 849) 177': 
hüobot uuerdint («» videamini) möma (-* matertera) ss mhd. mume, 
— Werners Marien leben (augsb. Bruchstücke): 143:144 irchos : verWs ; 
806 : 806 got : n$t; 531 : 532 lop (» Laub) : uf scop, 

* Zur Superlativendung -dat und -St, -dn der 2. schw. Konj. 
vgl. Schleicher: 'Sprache S. 160. Weinh. : mhd. Gr. § 284 u. § 357. 
Birl. augsb. Wörterb. 358—360. 



386 Dritter Abschnitt. 140 

brochene echte u der Stammsilbe ^ ist im Augsburgischen 
erhalten, und es lässt sich nicht einmal die Neigung, die sich 
sonst in oberdeutschen Dialekten findet, belegen, dieses durch 
Brechung entstandene o zu u zu senken. ^ 

ö: Bezeichnung: 

Es wird Oy 6 und 6 für 6 geschrieben, doch kann man 
weder die zeitliche noch die örtliche Herrschaft der einen 
oder der andern Schreibweise feststellen. Nur soviel ergeben 
die Quellen, dass die Schreibung 6 nicht über das vierte 
Jahrzehnt des 14. Jhs. hinausreicht: zum letztenmale 1330 
8^2 ; auch hier wird die Längebezeichnung mit ± von den 
klerikalen Schreibern bevorzugt (Curia 1326. und St. Stephan 
1306). d, als der Aussprache gemäss, eigentlich o' ^, ist die 
herrschende Schreibweise, nur zuweilen mit der traditionellen 
(?) wechselnd. Nur einige Schreiber vermeiden sie ganz: 
z. B. Se (1302—1330); denn die Wörter hdrmt, gehört, die 
S allmählich angenommen hat, sind als neuerdings umgelautet 
zu betrachten ; sie gehen neben den nicht umgelauteten Formen 
nebenher. — In Fällen, wie töde, im Stadtbuch nur tode, 
haben wir nicht umgelautetes o vor uns, sondern das eben 
behandelte lange o; denn Umlaut wäre nur erwachsen aus 

einem Übergang des Substantivs tot in die i-Klasse, ein solcher 

•« 

Übergang findet im Singularis im mhd. jedoch nicht statt, im 
Pluralis eher der umgekehrte aus der i- in die a-Klasse. Wir 
besitzen an dieser Erfahrung einen wesentlichen Anhalt, um 



* Ich behandle diese Fälle hier, weil der Vorgang vormittelhoch- 
deutsch ist. 

« Vgl. Weinh. mhd. Gr. § 72. 

' e ist Nachschlag. — Birlinger hebt im Wörterbuch S. 357 hervor, 
dass das aogsburgiBohe Schwaben die ursprünglich kurzen Stammsilben 
mit derart dehnt, dass man oo oder ooo zu hören vermeint, aber einzig 
vor Doppelkonsonanz. Sollte dann £ ein Dehnungszeichen bedeuten, 
welches den Zweck hat den Sprechenden zum Aushalten zu veranlassen, 
einen Zweck, der vielleicht auch durch Verdoppelung eines einfachen 
Konsonanten erzielt werden soll? 1866. findet sich im Bürgerbuoh (A. A.) 
ad. a. 1366 ein Name geschrieben: Botfmit aus Landshut. 



141 Lautlehre. 387 

das G-ebiet der in der Schreibung als umgelautet sich kund- 
gebenden 6 zu begrenzen. 

ob: Vmlant von ö: Belege: 

Urkunden: 
städtische: Umlaut und Nichtumlaut. 

1272. Sj: horent. (U. II). — 1273. horent, 
note, noete S^ (A). — 1277. hoerent, (groz) 
Sj. — 1280. horent Sg. — Dec: hoerent ? 
Si (H). — Juli: horent S^. — 1282. homt 
Sg. — hoerent, Honige, Trogen S^ (R.X|4,3). 

— hoerent, Hoelenftain, (hoher), (hohin), 
helenftain, Schonekke Sg. — 1283—1285: 
in der Regel 6. — 1285. hoerent, (Schongawer) 
Sg (C. 3). — 1286. horent, gehorent S,. — 
1292. horent, benotet Sg (A). — 1294. horent 
Sg (A. R. X| 5, 4). — 1295. horent ? S^ (U. 1). 

— Oct.: horent, gehört Sg (A). — Nov.: horent 
Sg. — horent, (troft (d. sing.)) Sg (U. 1). — 
1297. gehöret S«. — 1298. horent Sg (C. 4). 

— gehöret, horent Sg. — horent ( — Svn (pl.)) 
Sg (G. 1). — horent, (— moht (c.)) Sg (A). — 
horent, Bomischen (folhe) S,. — horent Sg. 

— 1302. gehört, horent, enthelofen S^ (C. 5). 

— horent, gehört, enthelofen Sg (hl. Cr. 4). — 
1303. horent, höher, hoch (Höhe) S« (A). — 

1303. 22. Juni: hört, (grozziv, gefworen) Sg. 

— Duplikat: 1303. 22. Juni: hört (grozziv, 
gefworen) Sg. — 1304. 5. Juni: horent S^. — 
14. Juni: horent, gehört S^. — 11. Juli: gehört, 
horent Sg. — Duplikat v. 1303, 22. Juni: 

1304. horent, gehorten Sg, — S^: horent 
und horent. — 1306. horent, gebort ( — mohten) 
Sg (C. 5). horent überwiegt bei S«. — 1308. 
horent S^. (A). — 1309. horent, entlofen S^ 
(U. 2). — 1311. Ra t : horent S^, (A. E. X^ 6, 5). 



388 Dritter Abschnitt. 142 

— 1312. Se: horent. — 1315. hörnt 
(kvnig) Cloftern Sg (A). — 1317. hörnt Sg. 

— homt (fünen) Sg. — 1318. horent, (ftozzet 
(3. sing.)) S^ (U. 2). — 1320. horent (vor) 
Sg (A). — 1321. horent, entlofen S^. — 8^:0. 

— 1323. horent, gehört ( — Oheims, fvn) S^^,. 

— 1324. horent, gehört, (machten) S^ (C). 

— 1326. horent (Rothenhovfer, Svn, gehört.) 
Sg. — 1328. horent, gehört S^^ (A). — horent. 
entlofen S^g. — 1331. Kaiser: Romfcher, 
horent, chome (c). S^ (A). — horent, gehört, 
Schonegg, kome (c). — 1332. hoerent, kome 
(c.) S^a (H. 17). — 1333. horent, gehört S^^ 
(A). — horent (— folt (c.) wolt (c.) S^^ (hl. Cr. 5). 

— Sjgl 6 = Umlaut von 6 = Umlaut von ö). — 
1336. ß a t : gehört, gehorti (3. s. conj. pr.) 
ftoffet (3. 8. praes.) ( — folchiv, woltin (c), folti 
(c.) mohtin) S^g (U. 5). — 1338. bis Zeile 7: 
horent S^g (U. 5). — 1338. Zeile 8 bis Ende: 
entlofen, gehört S^^. — 1338. 23. Febr. 
Bischof: horent (bedörften) (A). — 1339. 
hoerent, gehoert, entloefen 61s ( — hoef, schoeffel) 
Si8 (A). — 1340. 4. Okt.: horent, horent S^^ 
(= Si6?) (A). — 1340. 4. Okt.: ftozfet, horent 
Si4 (= S,6?) (A). — 1341: 6. — 1342. horent 
Si5 (A). — 1343. Febr.: horent S^g. — 
Sept.: horent, gehört ( — Düner ftages) S^g. — 
Aug.: horent, entlozen S^g. — 1344. o. — 
1345. horent, gehört 8^^. — 1346. horent S^, 
(hl. Cr. 5). — horent, gehört S^, . . . — 1348. 
horent, entloft (3.8.pr.) (sün) S^, (A), — 1349. 
grozzern . . . S^,. — 

Bisch. undDomk: 1282. hoerent (H). — 1289. horent 

— 1293. horent, gehört (A). ... — 1305. 
horent, Eomifchen, (chvnige) (A. R. X^ 6, 4). 
1313. horent ... (H. 14). — 1338. horent 



143 Lautlehre. 389 

(bedörften) (A). — 1341. hoerent (fün) (0. 9). 
— 1342 horent (moht) (H.20). — gehört 
... — 1347. horent (A). — 1348. horent 
(moht) (hl. Cr. 5). — 1348. hörende (A), 
Curia: 1326. horent (volklichen) (U. 2). — 1326. 
horent (n6t). — 1327. horent (tohter) (A). — 
1331. horent . . . (U. 2). — 1337. horent, 
gehört (tohter, fun) (U- 5). — 1337. horent 
(hof). — 1345. noten ... (hl. Cr. 5). — 

Stadtbach: Gleichwie die Urkunden hat auch das Stadtbuch 

den Umlaut von 6 durchgeführt: d ge- 
schrieben. 

Achtbuch: Umlaut ist Begel: ö geschrieben. 

Umlaut des ö: Geltang. 

An der Verbreitung des Umlauts schon in unserer Periode 
ist nach den Belegen nicht zu zweifeln. Es wird durch die 
Schreibung nicht nur die alte durch i (und u) der Flexions- 
silbe entstandene Wandlung des Wurzelvokals festgehalten, 
sondern auch die neue durch wachsende Analogiebildung 
geschaffene Tonerhöhung durch dasselbe Zeichen dargestellt. 
Die gedehnte Aussprache des Lautes verbürgt die nicht seltene, 
besonders anfangs beliebte Schreibung oe. Dass der Klang 
schon damals ein dem e zuneigender gewesen ist, scheint das 
Schwanken in der Schreibung des Namens Hoelenltain^ als 
Hoelenftain und Helenltain zu bezeugen. Für das 15. Jh. hält 
es Bohnenberger * durch den häufigen Wechsel von e und oe 
sowohl zum Ausdruck des etymologischen e als des oe er- 
wiesen. Uns bietet sich als eine Bichtschnur für die Geltung 
des d als Umlaut -ö, nicht als unumgelauteter Diphthong an- 
stelle der mhd. alten Länge, die mehr oder weniger durch- 
geführte Schreibung des Umlauts auch der andern Vokale. 
Ich bin jedoch weit entfernt davon, zu behaupten, dass jedes 



' Vgl. über die Etymologie dieses Namens den Artikel 'Hoelenstein' 
im: Oberbairischen Archiv. I^ S. 287. 
' Bohnenberger : a. a. 0. S. 85. 



390 



Dritter Abschnitt. 



144 



ö Umlaut ist^ ich halte die Gheltnng des heutigen Diphthongs 
anstelle der alten Länge 6 für durchaus bestehend, wie oben 
gezeigt wurde. Eine Untersuchung etwa von Urkunde zu Ur- 
kunde könnte man yersuchen ; indess dürfte sie mehr die Klarheit 
über die Schreibgewohnheit im Einzelnen fordern und erst 
in zweiter Linie Schlüsse auf den Lautwert gestatten. Ich 
wende mich daher dem Wege zu, der noch am sichersten 
einen Lautwert klarstellen kann, indem ich das einzige poetische 
Denkmal Augsburgs, welches in unsere Periode fällt, heran- 
ziehe: Fressant reimt: 31:32 noete (d,):genoete (adj.); 391: 
392 parte (Port) : erhörte. Durch das erste Beispiel ist der Um- 
laut oe erwiesen. Das zweite Beispiel aber lehrt uns, dass 
neben den offenkundig umgelauteten Formen gleichberechtigt 
unumgelautete bestanden und gebraucht wurden. 



uo und ü: Belege. 

Urkunden: städtische 
uo 

1272 Si (UIL): brvder, tvn. 

1273 Sj (A): gefvge (adv.), tvn, mvter, 
gvt, tvnne (fvn); (Grvze). 

1277 8^: Chvnrat, tvn, mvte, gvten, 
gvt, (fvn). 

1280 Sg: tun, gutem, genüge (adv.). — 
Sg (H.): bruder, thvn. — 
S.^ (H.): darzv, thvn, Chvnrat. 

1282 S2 (H.): tvn, brvder. 

Sa (R. X| 4, 4): u-üml.: = u. 



u 



vnfers, Avfpurch, kvnt. 
kvnt, burcgrave, bvr- 
gaermaifter. 
gvnft, vrchvnde. 



u. 



kunt, u. 
u; (Uml. u.) 



Sg (A.) : (Avfpurch) , thvn , mvter, u ; durh . . . Avfpurch ; 



genvge (adv.). 
1283 Sg: (Avfpurch), tvn; (ü = ü). — 

Sg in der Kegel U. 



1285 Sj (A.): thvn (thvn?), genüge, 
bruder, Darzv. 



(üml. u.) 
u; (kvmpt, kvnt . . .), 
vrtail , purchgraven, 

Avfpurch. — Sg in der 
Regel u. 

chvnt, Aufpurch . . . 



146 



Lautlehre. 



391 



uo 



ü 



1286 Sg (C. 3): bis 1296: u. 

1295 Sg (ü. 1): tvn, mute, gutem^ 

tvn (inf.), Scholmaifter (A nach- 
träglich). 

S3 (A.); tun, ZV, Muter, genüge. — 
Sgl Tvm, tvn, gnvge; (^, gebiirte). 

1297 Sg (U. 1): tvn, gvter, brvder, 
ZY, ZV, gvt, genvge ; (vf ), üml. : ü. 

— 1298 Sg (0.4): Virich, höbe. 

1298 Sg (A.): tvn, genüge. — Sg: u; 

ZV. 

Sg: tun. gvt, genvge, Bvch, ruwich- 
lich, genvck, genvge, getün (inf.). 

1299 Sg (St. 1): u; gvte. — 1300 Sg 
(C. 6) : ZV, mvt, verfücht. 

1300 Sg (0.6): vngefvchte gefvchte, 
tvn. 

1301 Sg (R. 10): Rudolf, ruwechlich, 
tvn, mute, gutem. 

S^: u. — 1302 Se (0. 6) : Virich, tvn, 
gefvchet vnde vngefvchet; (ü : = u). 

1302 Sg (hl. Cr. 4): tvn, gvtem, gvt, 
vnbefvhtz. — 1303 Sg (A.): u. — 

1303 22. Juni S«: u; gvt, tvt; (Uml. ü). 

— = Sg: tvt, buch. 

1303 Sg: ü; tvn. — Sg (0.6): tvn, 
gutem, brvder, zv, gefvchtez. 

1304 Sg: tvn, müt, guter, genüge. 
Sg?:tvn, gvter, ZV, hvne(ü:-u). 
Sg : ZV, gvt . . = 1303. 22. Juni. — 

1305 S^: Tvn, gvter. . . 
1306 Sg (0. 6): tvn, (fvn), brüder. 
1306 Sg : tvn, gvtem, hvb, befvchts 
vnbefvchts, zv. 



u;(üml. ü)bi8 1296: u; 

(Uml. in der Regel ü). 
u; (ümL ü). 



u. 



u; (Uml. u und ü). 



u; (Uml. ü). 
u; (Uml. ü). 



U. 



chvnt; u. 

kvnt, durch; (Uml. ü). 

u. — u; (Uml. u). 



u. 



u ; (Uml. ü). 

u; (Uml. ü). 
u; (Uml. u). 
u. 

Aufpurch, kvnt ; (UrnLü). 



u. 



26 



392 Dritter Absohnitt. 146 

uo ü 

1308 S^ (A.) : Tvn, mvt, gvter . . . (vf ). u. 
S,: Tvn, gnvge, (vf). — 1309 S^ burk; u; (Uml. ü). 

(U. 2) : Cunrat, Tvn, bruder, hüb ; 

(vz, vf), 
bis 1317 ü, seltner ü, U. U. 

1317 Sg (0.6): Tun, mute, guter, u; (Uml. ü). 

gutem, zu, befuhts vnd vnbefühtz, 

zv; (vf, vz Lytliaus). 
Sg : ü. — S^j (C. 6): tven, müter ... u; (ümL ü), (vnferm . .). 

(gebrüderen). — S^ : tven ... — (S^ : vns, vnfer). — 

(Sgl vns, vnfer). 
1319 D. n. Pfingsten S^^ (H.) : tvn, genüg, u; (vns). 

darzü; (ft: = u). — = 1319 D. n. 

Pfingsten S^^ : tvn, ab tvn (inf.), müt. 
S^: tun, müt, darzü, vnbefüchtez. — u; (vnfer) . . . 

Se (C. 6): tvn; ü. — 1320 S« (A.): 

tven, ftünt. — S^^ (-^0- ^^? g^i^vg. 

— 1322 S^: Tvin, zv, tvn. — 
S9 (C 7): tvin, gutem, befvhtes, 
tvn (inf.), (fvn). 

Sj^: ü und ü: tun, mvt, guten, zv. u; (TJoal. ü). 

1323 Sio(A.): Tun, gutem, (fvns), u; (Uml. ü). 
darzü. — Sj^,: Tvn . . . 

1324 Sio: Tun, müt . . . — S^: ü: 
tun und tuen. 

o 

1326 Sil (^O- Virichs, tven, vnbe- durch, chvnt, bürger, 

fvchtez, zv; (zvnen, zvnen). (für, fvln). 

1328 S^gi tven, Tvm, gutem, darzv. u. 

— Si2 (A.): Tvn, mvt, zv, abtvn; 
(vf, havs). — ü; tvn und tvn. — 
1329 S12: Tven, müt, tvn (inf.) . . 
(hus, vf . .). — Sjai Tun, sonst ü. 

1330 Kaiser. S^^ (A.): Tven, brüder, Kaiser. S^ u; (Uml. ü). 
zv, gut, tvn (inf.). — S^: ü. — 
1331 Sj^: Tvn. 



147 Lautlehre. 393 

uo ü 



S^: Tven, — S^^: Tvn, Tven. u. 

1331 S12: Tven, genüg, (sun). — u; (üml ü). — (vnfer). 
S^:güt, ZV. — 1332 8,1 : ü. — 1332 ^^^: vnfer, 

vrch^de. 

1332 S12 (H. 17): Tun, vitztum. kumpt,Augfpurg;(Uml.u) 
S12 (A..): tun, müt, zu, guter, genüg u; (Uml. ü). 

(adv.). — Sjgi tünuudtüen, sonstü. u; (1333 : üml. ■= ü und ü), 
1334Si2(A.): Tven, zv, guter. — u. 
1335 Rat 8,8 (U. 6): Tuen, gut, 
ZV, brüder, (fchüffin (c.)). — 8,3: Tun, 
gutem, fürten. 

1335 8,3: tuen, Tümbrobft, sonst; ü. u; (Uml. ü). 
-— 8,3 (A.): Tun, müt, guter, gnüg, 

(8vn) gerüwiclich. 

8,3: ü und ü, Ü bevorzugt U. 

1336 8,3 (U. 5): tuen, zv, brüder, u; (Uml. ü). 
tuen; (vf). 

1337 8,3 (A.): tüien, brüder, mute, u; (^nfer). 
tun (inf.). — 815: tuen, tun; ü. — 

1338 8,3 (A.): tuen, gutem. 
1339 813: Tun, gnüg, zu (vf . . ., u; (UmL ü). 
Eytenhüfen). — 8,3! Tvn, müt ... 
— 1340 8,5 (A.): Tuen, zv, (vf.), 
(8ünnewenden). — 8,^: tun, sonst: ü, 

seltener ü. 

1342 8,5 (U. 6): mute, guter, z^, fün, fun. 
Halbhübe, müz, gerüwiclichen. 

8,3 ?: tüien (2 x), sonst ü. — 8^5 (A.): u. 
tvn, müt, gutem, guter. — 1343 8^^^: 
tvn, müt, guter, abtun, gnüg, ge- 
rüiclich. 

1343 813 (A.): tvn, müt, gutem, ge- u; (vnfer, vns). 
rviclich (vz-). 

8,^ : tun, müt, guter, (vf, hüs, 8tain- Aufpürger, durch (hin- 
hüs). — 835: ü. nanfür). 



26 



• 



394 



Dritter Abschnitt. 



148 



uo 



ü 



1345 Si, 2 Urk. 24. Aug. (R. X j 10, 3): 
tun, gefuren, (Wür), fuget (üml.?) ; (vf ). 

Si, (A.): tun ... (mür, vfbraht, 
vff erhalb — sonst ü: = u). 

Sj^j (hl. Cr. 6): tun, mut, gut, gerue- 
wiclich. 

Sj, : ü; (ü in der Hegel u). 

1348 Si, (A.): tun, zu. — S^, (C.9): 
tüien, darzü, mute, guter, bruder. 

— S^,: tun, mut, genug, volfurt. 

— Sj,: ü; geruwicUch. 

1349 Si, (A.): tun (l.pl.), tun (inf.). 
Sj, (A.): mut, guter (hüs, vz). 

1351 Si, (R. Xj): tun . . . (gebruder 
üml.). — Sj, (A.) : (Hüs) tun, ver- 
fchüf. 

1352 S,,: Tun, zu, (hüs). — S^, (A.): 
tun. Tum, darzü. 

1365: Tun, müften; (üf . . .). — 
1357 Sj, (C. 10): tun, müt; immer ü. 

1362 Sie (It- 12): Tun, zu (üf . . .) 
(gebruder). 

1365 Sj^: tun, tun (inf.) tu (3.c.); (üs). 

— Sje- tun; ü. 

1367 Sie- tun, gut . . . (hüs . . .). 

1368 Sie (-^O- einmuticlichen, volfu- 
ren; (uf . . .). — S^^?: Aufpürch. 
1372 Sie (R. 14): tun. 



kümpt, Aufpürch, sonst 
u;(Uml.ü),Kemptvn. 

fvn, Samnung, kunt 
(Ahtünden). 

kunt . . . (üml. ü). 

u; (üml. ü). 
kunt, Aufpurg. 

(sün (pl.)). ' 

kümpt; (üml. ü). 

günft. 

u; (üml. ü). 



Sün, kunt. 

u; (vnfer, gebürd). 

u. 

fün, Aufpurg. 

kunt; (üml. ü). 
u; (üml. u: zunfften, 
uberein, mugen). 



Bischof und Domkapitel. 

iu> ü 

1282 (R. X:|^4, 3): thün, darzv, gute, Aufpürch, chünt, phün- 

furet, (hvnr (üml.)). dez, chunt ; (üml. : u und 

1289 (H.): tun, müt, guter, zv, (fvn); ü: fvr, lutzel, gebvte, 

(vf . . .). küffin). 



149 



Lautlehre. 



395 



uo 



1293 (A.): tÜD, vnbefühtez, zu, bruder 
1 296 (R. X^ 5, 6) : Tvmbroft, tvn, mvte. 
1300 (H. 13): tvn. 
1305: tvn, guten, zv. 

1313 (H. 14): t^n, gutem, guter, dar- 
zv, Tvmbrobft. — 1316: ü. 

1323 (C. 7): tüin, gut; (vf. . . )• — 
1326 (H. 16): tun; (vf). 

1329 (H. 16): müt, guter . . . 

1332 (A.): Tuen. 

1333: Tuen, gut. 



1336: tvn. 

1338 kaiserl. =:= bischöfl.: Tun, zv, 

1341 : tun, zv, mute, darzü. 

1342 (H. 19): tun, (gotzhüfz). 

1344(0.9): tun. 

1344 (G. 2): Tum . . ., geruwiclicben; 

(vz . . .). 
] 345 (H. 20) : mute ; (hünre). — zv. 

— tüien, mute, guter . . . (hünre). 
1349 (H. 21): tun, bruder, Tvmprobft. 

— 1350: Tümprobft, für. Tum, 
müt, gerüwiclich. — 1351: tun, 
guter, müt, ainmütclichen, (hüs, vz-). 

1352—1359: ü. — 1359: tun. 
1367 (A.): tun, künt; (hus, üf). 
1374 (E. 2): Ludwig, tun, gnüg; (vf, 
hüf). 

Klöster. 
uo 

St. Cath.: 1279 (0. 2): Tun, gut, 

bruder; (vz). 



u 
u. 

u; (ITml. u). 
chvnt (vnfer). 
u ; (vnfer, fülen,.chvfiiige, 
(hilfe (subst.), ^ns, vber). 
u ; (üml. ü: betrachtnüzfe, 
fvr, vrkvnde, kvnftig). 
vnferm. 

(vnfer, für, vber, vns). 
(vns, vnferem) vrohvnd. 

Von 1333 ab in jeder Ur- 
kunde: vns, vnferem, 
v-nfers. 

vrkünde. 

(vnferm fürlait). 

(fün), Purggraf 

kunt, kompt. 

chumbt, vrchunde. 

Cüfter,(f ür), vnuerchüm- 
mert, 

(fchüzzel, fünftzg), Au- 
fpürch. — (Uml.: ü). 

vrkund (v^ber, füUen). 



u; (für), vrchund. 
vns, (für). 
Pürggrauf, Aufpürg 

(Uml. ü). 



u 



u. 



896 Dritter Abflohnitt. 150 

uo ü 

1303: tvn, gütef; (gut (pl.))* u; (Uml. u)vnf,vrkunde. 

1310: tuen, gutem, Darzü, tvn (mf.); u; (Uml. ü). 

(phronde). 

1321 (0.7): tun. Nütze, Nutzes (iuber, 

gebiurte). 
1338: tun, müt, zv, gutem, hüb, bru- u; Aufpurg, kunt, mai- 
der, phrund. nung. 
1355 (0. 10): dun (künt), gutef. kunt; (üml. u). 
St. Georg: 1282 (G. 1): halphübe, u; avfpvrc, kvmt. 

brvder. — meist ü. 

1352: tuen, müt, gerüwicKch (hüs) vorbetrahtüng, künt. 

hl. Kreuz: 1339 (hl. Cr. 5): ü. — vnferer. 

gerubeclich, 

St. Ulrich: 1301 (U. 2): tvn, fchvl- u; (üml.u: vberal). 

maifter (hus). 

1331 (A.) : Tvn, genvg. ^f, (Vberal). 

1333: ü. — 1342: tun, (Gotzhüff). vrkünd, vnfer, (furbaz). 

1346: getun (inf.), gutem, tuen (1. pl.). kümpt, vns, (für, mügen, 

mvlin). 

St. Stephan : 1306 : tvn, m^t, gvter, u. 

gerüweclichen, genvge. 

1312 (H. 13): tven, müt, guter ... u; (Uml. ü: ^ber, fvlen) 

^fer. 

1327: tun, (funden), zu. fun, fünden, vnfer. 

1358: tüien, zu. kunt. 

1366 (A.) : tüien (Mür . . .) künt (^friü). 

Spital: 1284 (A,): tvn, Tvme. — u; (üml. u: fvln). 

1284: tvn, t^. u; Dürftigen. 

Stadtbuch: 

uo ü 

Grundtext: Rudolf, guter, buche. u; (gehugnusse, mvnze, 

kvnch, kunigen), 

hüter (Hutmacher), (hvnraer). — haim- (munzmaifter). — müg, 

suche, tun. fvle, furkauf. 



151 Laatlehre. 397 

wo ü 

enphure (c.) — Pueret. gulte, suln (8. pl.). 

fuedem (pl.); — fuder (s.). svle (l. pL). — (fünf) 

(mülstaine). 
Sg : (füret). — tüch (hüs-), tun, muzzen (3. pl.) — (fiir- 

füren (inf.). baz); kein Umlaut. 

Sgl (mvnzze), für; immer 

Uml. u; (galtnvsse). 
S^: Uml. u; (galtnusse). 

SqI tut (galtnusse). 

8g : tun, hauptgutz. unz (= unze). 

Sj^: vnslites (svlen, mvgen, 

drvber). 
Sj,: (erslügen (c), erslug (c.)), buch, (würd (c.)), sullen. — 

— (fart), gut, (uberfum). (fönf), unser. 

ü: Geltung und Bezeichnnng. 

Das alte indogermanische u nebst ahd. u hat im Ober- 
deutschen schon früh in einigen Stellungen einen Schwebelaut 
zwischen u und o angenommen: u^. Die heutige schwäbische 
Mundart besitzt nach Bohnenberger * den unveränderten Laut- 
wert des mhd. : ü ^ oder gedehnt ü. Vor Nasal + Spirans und 
Nasal + anderen Konsonanten äo ^, sonst o vor Nasal. Vor s, 
st, sk wird u gedehnt*. Die Diphthongisierung, die Bohnen- 
berger im 15. Jh. vorfindet, ist seines Erachtens nach über 
die entsprechende Länge und über diese weitergegangen. 
Diese Übergangsepoche muss sehr weit zurückliegen ; denn in 
Augsburg ist ausgangs des 13. Jhs. schon u mit nachschlagen- 
dem Vokal gesprochen worden ^, Die stereotype Schreibung 



^ Bohnenberger a. a. 0. 8. 89. 

^ Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb, 416, 2. 

' Vgl. Weinhold, AI. Gr. § 96 : änser — unser. 

* Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb. 416 und Birlinger, Augsb. 
Mundart S. 9. 

* u vor r, w, n, l wird uo, ue (Birlinger, Augsb.-sohwäb. Wörterb. 
418, I). 



398 Dritter Abschnitt. 152 

hynt in den städtischen Urkunden des ersten Abschnitts 
unseres Zeitraums, in der Stellung neben tun in der Formel: 
üin kvnt^ könnte allerdings davor warnen, eine Ausdehnung 
des Schwebelauts auf das ganze Grebiet des ü anzusetzen. Es 
yerändern sich nämlich wohl andere Bestandteile dieses kvnt : 
k zu chy aber nie u zu. v (u). Nur die klerikalen Schreiber 
haben öfter u, wie die Belege bezeugen. Erst S^ bringt 
in einer Urkunde von 1326 chunt. Die Urkunde zeichnet 
sich überhaupt durch einen Uberreichtum an Apices, 
namentlich o aus, so dass an Analogieschreibung zu denken 
sehr nahe liegt. Später hat S^^: kunty von ihm gilt das- 
selbe, nur muss bemerkt werden, dass er später als Stadt- 
schreiber von 1369 an der gleichen Schreibweise huldigt. — 
Wiederum die Zeit der vierziger Jahre des 14. Jhs. und in 
dieser der Beginn der ^Aera Hagen^ ist es, der eine bezeich- 
nende Wendung auch in der Schreibung des kunt mitbringt und 
es in der Schreibung wenigstens den Wörtern derselben Lautety- 
mologie gleichzustellen scheint. In diesen Jahren kann von einem 
EinfJuss der kaiserlichen Kanzleisprache nicht die Bede sein; 
denn nicht die Urkunden Ludwigs, sondern erst die Urkunden 
Karls empfehlen die Schreibung u ohne Unterschied für 
etymologisches u und uo. Ebensowenig leuchtet mir ein, dass 
± hier ein von sorgsamen Schreibern dem Leser gebotenes 
Hilfsmittel ^ sei, um u von dem folgenden n zu unterscheiden. 
Ich glaube, an keinem Platze ist ein diesbezügliches 
Hülfsmittel weniger zweckentsprechend als gerade in 
dem kvnty welches in Verbindung mit tun und im Zu- 
sammenhang der ganzen Formel den Lesern der Ur- 
kunde so geläufig sein musste, dass ein Hülfsmittel 
dieser Art geradezu hätte übersehen werden können. 
Es darf daher die Schreibung u, welche Hagen (S^,) stark aus- 



^ Geboten allerdings konnte ein solches Lesezeichen jetzt um so 
mehr scheinen, als, wie später nachgewiesen wird, um dieselbe Zeit die 
Unterscheidung des u und t; geregelt wurde, derart, dass t; aus Stellungen 
im Inlaut, wie kvnt, ganz verbannt wurde und u mit folgendem n leicht 
die Bedeutung beider Zeichen verwirren konnte. 



163 Lautlehre. 399 

dehnt : so auf die Endsilbe -ungj auf kimpt, als eine lautphysio- 
logische Neuerung des auch sonst so strebsamen Schreibers 
gelten, die eine schon bestehende Aussprache markiert. — Das 
soeben erwähnte kvmt hatte bis etwa in die vierziger Jahre 
ein ähnliches Schicksal durchgemacht wie hmt] möglicherweise 
hat die nachweisbare Gleichstellung der beiden Wörter durch 
Vertauschung des m mit n in kvmt auch eine gleiche Behand- 
lung des Vokals hervorgerufen. — Gerade dieses kvmpt, in- 
dem es einmal als kompt erscheint, ist im Weiteren der erste 
Zeuge der Neigung des Bairisch-Schwäbischen zu o, welche 
im 15. Jh. möglicherweise ^, heute aber sicher vor Nasal fast das 
ganze Gebiet betriflFt, welches die moderne Schriftsprache für 
gewonnen hat. Dass gerade die Verbindung mit w, m + 
Dentalis die Aufhellung des Lautes veranlasst, während sonst 
m vermöge seiner u-Farbe zur Verdumpfung des vorangehen- 
den Vokals beiträgt, ist ein bezeichnender Zug jener sprach- 
lichen Gegenbewegung, welche Weinhold oft betont. — Ob 
wir Schreibungen, wie «fin, als Versuch zu fassen haben, den 
Lautwert o auszudrücken und doch mit dem traditionell ge- 
gebenen u in Berührung zu bleiben, wie Bohnenberger anzu- 
nehmen geneigt ist, möchte ich dahingestellt sein lassen^. 
Beachtenswert ist immerhin, dass z. B. funderlicheny welches 
in der Mundart noch heute mit u-Laut klingt, nie o über u 
erhält. 

Ob Doppelliquida, namentlich wn, überhaupt fähig war, 
die Aussprache des u von dem Schwebelaut sowohl als vom 
o-Klange abzulenken, wäre eine Frage für sich. Doppel-n 
allerdings scheint vor einer Wandlung des u wenigstens in 
der Schreibung zu schützen : es findet sich nur : prunnen, sunne- 
wenden S^^^ (1336) und 1340 Sunnewenden. Letzteres ist un- 



^ N^oli Bohnenberger a. a. 0. S. 90. 

' Die Unsicherheit der Schreiber, ob sie u oder schriftmässiges o 
setzen sollen, prägt sich besonders stark in md. Urkunden aus: Höfer, 
Ges. Urk. d. Staatsarchivs: II, 9: solen, «tUen, homen, mögen, üp, ge- 
nomen.; in Reimen: Krolw. 1799:1780 volkümen : vumomen. 



400 Dritter Abschnitt. 154 

zweifelhaft umgelautet, wie es die nachgewiesene Form : sünnir 
wende lehrt. Für den Einfluss von nd in diesem Sinne zeugt 
vnder, funderlichen, phrund und buntnüzz wären kein Gegen- 
beweis: jenes hat etymologischen Diphthong ito, durch Zu- 
sammenziehung von Silben entstanden, dieses kann als um- 
gelautet gelten; desgleichen: vrkunde. funden scheint dagegen 
zu sprechen. 

Es bleibt nach Allem die Verbindung des u mit r übrig; 
sie hat die Wandlung zum Schwebelaut gefordert: purg , . . 
ist eine häufige Schreibung. Nur klären die Quellen nicht 
sicher darüber auf, ob dieser Nachschlagvokal ein o oder ein 
e gewesen ist. Es betrifft dies in gleicher Weise den etymo- 
logischen Diphthong uo. Einige Worte im Allgemeinen dazu. 
Die ersten deutschen Urkunden von S^ kennen nur v oder v 
ohne Apex, was für ü sprechen würde. S^ aber verwendet 
1277 reichlich v. Das Kloster St. Catharina schreibt v 1279. 
S^ behält auch in den achtziger Jahren durchweg sein v. Er 
scheint darnach an einer Schreibgewohnheit festgehalten zu 
haben, während S2 in den nächstfolgenden späteren Urkunden 
und sonstigen Schriftstücken den Lautwert des u als v wieder- 
gab oder jedenfalls v schrieb. Für das Erstere spricht um- 
somehr die Einhelligkeit des ersten Schreibers und des 
Elosterschreibers, eines Klerikers, in der Schreibung; beide 
haben alte Schreibung zum Muster genommen; bei dem 
Kleriker ist das Festhalten am Alten in manchen Erscheinungen 
bekannt, und das Verfahren des ersten Schreibers ist begreif- 
lich. Mit den Jahren war die Zahl der deutsch geschriebenen 
Urkunden aber gewachsen, darum konnte der zweite städtische 
Schreiber schon Vergleiche anstellen zwischen der Schreib- 
weise seiner Stadt und der anderer Ausgangsorte; er fand 
das Zeichen I. geeigneter zur Darstellung des unbestimmten 
Nachschlagelautes. Damit aber geriet er in Konflikt mit der 
Schreibung des Undauts, der mehr und mehr sein Recht be- 
gehrte, er musste also entweder für den einen Laut oder für 
beide die Ausstattung mit e aufgeben und damit zur tradi- 
tionellen Schreibung zurückkehren, oder eine andere gleich* 



155 Lautlehre. 401 

wertige benutzen. Indem er nur u schreibt^ überlässt er dem 
Sprachgefühl des Lesers, aus der Schreibung u Umlaut oder 
Diphthong herauszulesen. Er wählt dann den zweiten Weg 
und nimmt ein andermal das Zeichen ^ zur Differenzierung 
Yon dem Umlaut an, den er gar nicht kenntlich macht; ein 
drittes Mal endlich vertritt v nur das umgelautete u ; u bleibt 
unbeschadet seines diphthongischen Klanges als Schreibung. 
In der folgenden Zeit ist es nun schwer, in gewissen Fällen 
der Schreibung nach sich für die Geltung als Diphthong oder als 
Umlaut zu entscheiden, indem u in einem Denkmal mit u an 
Stellen wechselt, wo wir nur Diphthongierung anzunehmen ge- 
wohnt sind, und wo zugleich u die weit ausgedehnte Umlautung 
kennzeichnet. Dadurch, dass das lange etymologische u nun- 
mehr auch für seine Diphthongisierung eine graphische Dar- 
stellung beansprucht, gestaltet sich das Bild vollends noch 
verwirrter. Wir erhalten oft genug Schriftstücke, wo u und 
u sowohl für ü und uo als für ü wechseln, u und u für m, 
uo und Umlaut von ü und ü. Oft auch teilt sich die Be- 
stimmung des ü derart, dass u nur in tun den Diphthong ü 
und zugleich das ü vertritt, alle übrigen etymologischen uo 
aber mit u gegeben werden, ohne dass nun für den Umlaut 
ein anderes Zeichen als wieder u gewählt wird. Dass der 
Apex häufig ganz fehlt, ist eine ebenso häufige Thatsache. 
Von der Mitte des 14. Jhs. etwa an tritt nun fast eine um- 
gekehrte Behandlung ein, indem so gut wie regelmässig das tun 
in der Eingangsformel der städtischen Urkunden als tun er- 
scheint, im weiteren Verlaufe des Textes ü kurzes u und uo 
und auch ü vertritt. Es erscheint demnach z. B. innerhalb 
eines Schriftstücks: eingangs tun (1. pl.), weiterhin tun (inL) 
mit einiger Eegelmässigkeit. Festen Fuss kann man jedoch 
auch jetzt noch nicht fassen, es besteht nur der Eindruck 
sicher, dass unter dem Vorbilde der kaiserlichen Urkunden 
der Regierung Karls IV. die Schreibweise u sich einer merk- 
lichen Bevorzugung erfreut. 

Die Unregelmässigkeit und Inkonsequenz der städtischen 
Urkunden wird von den klerikalen womöglich noch übertroffen. 



402 Dritter Abschnitt. 156 

das Bild ist ein derartig buntes, dass es jedes Konstruktions- 
versuches spottet. 

Wenn das Achtbuch den Vorwurf der Unordnung in der 
Behandlungsweise der u-Laute weniger zu verdienen scheint, 
so darf man das mit Recht nur dem Umstände zuschreiben, 
dass dem Schreiber einmal nur ein geringer Spielraum für 
die Verteilung der Zeichen wegen des beschränkten Wort- 
Schatzes gelassen und dass im Übrigen das Auge des 
Schreibers zu sehr immer an das Vorhergehende gefesselt 
war. Es ist aber unläugbar, dass u für u, uo und ü nur 
selten von einem ü durchbrochen wird, dass u vielmehr auf 
den Umlaut beschränkt bleibt^. 

Die letzte Stütze für die Aussprache uo für ü und für 
uo gewährt das dichterische Zeugnis Fressants; er reimt: 
53 : 54 stunt (Stunde) : kunt. — 393 : 394 tuont (3. pl.) : kunt. 
— 467 : 468 guot: tuet (3. sing.). — Sonst: 5 : 6 antumrt: vurt 
(Furt). — 93 : 94 hurt: vurt. — 163 : 164 geluvte: kuste, 

Umlaut von ü: Geltung. 

Der Umlaut geht einerseits in der schriftlichen Darstellung 
über den Stand der modernen Schriftsprache hinaus, andrer- 
seits tritt er nie ein an Stellen, wo diese ihn hat: so wird 
brugge nie brugge geschrieben und noch heute nicht ^Brügge* 
gesprochen^. Der heutige Klang des umgelauteten u in Augs- 
burg ist i, d. h. Entrundung, vor Nasal, erzwungen durch die 
Entwicklung des i in gleicher Stellung, e oder vor Nasal + 
Spirans ai*. Von keinem dieser Vorgänge ist in den Urkun- 

^ Das Stadtbuch, unter anderen Bedingungen zusammengesetzt als 
das Achtbuch, steht auf gleicher Stufe wie die Urkunden. 

* Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb. S. 416. 

' Das einzige mir aus der dem Mittelalter zunächstliegenden Zeit 
bekannte Beispiel ist phr^nde in Senders Chronik 1535 (ä20b). Immer- 
hin mag der Schreiber hier in einer Verwirrung befangen gewesen sein, 
indem ihm ein Begriff von pro- als erster Bestandteil des lateinischen 
Originals vorschwebte. Es wäre also nur Entrundung des ö zu c er- 
wiesen. Servatius reimt : 2803 : 2804 phriiende : bestiiende (conj.). — 
8013 : 8014 phriiende: «tuende (conj.). — Urkunde von St. Oatharina 1810 
(A.) hB.t : phrunde. 



157 Lautlehre. 403 

den bis zum EndQ unserer Periode etwas zu spüren. Während für 
das 16. Jh. schon häufig Schreibungen mit i neben ü bestehen, 
kann eine solche oder eine andere den i-Klang andeutende Schrei- 
bung für die frühere Zeit nicht erwiesen werden. Gewisse That- 
sachen scheinen sogar für die noch bestehende Rundung zu 
reden: die mhd. msse = nis lautende Kompositionssilbe er- 
scheint in den Quellen nur als — nufze, sogar — nufz. Warum 
schreibt ferner der Augsburger immer neben andern u zur 
Umlautsbezeichnung des etymologischen w, wenn er nicht das 
ii als der Geltung entsprechend hier in Gegensatz zu dem 
etymologischen i setzen wollte? Endlich ist die Beob- 
achtung, dass die Schreiber bei der 3. sing, praet. conj. hülfe 
nie einer Verwechslung mit dem Substantivum hüfe sich 
schuldig machen, welches bei entrundetem u in hülfe diesem 
gleich hätte klingen müssen, eine Kontraindikation, i-Klang 
aus dem u des 14. Jhs. zu hören. Gerade hier, meine ich, 
konnte die Nivellierung beider Laute am ehesten zu Tage 
treten. Den Einwand, dass hier gar kein Umlaut vorliegt, 
kann ich nicht entkräften, doch glaube ich annehmen zu 
dürfen, dass der Umlaut hier besonders deswegen eingedrungen 
ist, weil für die Endung noch -i gang und gäbe war und 
Umlaut im Konjunktiv des Präteritums genugsam bezeugt ist ; 
durch Reime: Pressant: 417 :418 gewänne: vünde, — Für die 
vorliegenden Quellen vgl. die Belege*. 

Anders aber scheint sich das Verhältnis von i:ü zu 
stellen, wenn wir die Reime zu Rate ziehen. Damach ist i 
schon um 1200 für ü gesprochen worden, wenigstens bietet 
das augsburgische Fragment von Werners Marienlied den 
Reim : 143 : 144 irgrunden : chinde. Dabei möchte ich aber 
darauf aufmerksam machen, dass der Schreibung zufolge in 
dem ganzen Gedicht der Umlaut noch nicht durchgedrungen 
ist^, dass wir mithin einen unrichtigen Reim vor uns haben, 



^ Anführen will ich auch, dass einmal St. Catharina für itber und ge- 
hurte: iuber und gebiurte bietet, Schreibungen, welche die Annahme 
eines i-Lautes von der Hand weisen. 

a Vgl. Greif in Germ. Vn, 313. 



404 Dritter Abschnitt. 158 

der nur durch das Yermögen des i vor Liquida (m, n) als 
u zu erscheinen, gerechtfertigt werden kann. Der Beim 
ergrunden : chinde ist daher nur als Assonanz zu erklären. Dem 
angeführten Keim stellen sich zur Seite : 365 : 366 rinder : under; 
femer: 389 : 390 vinden : kindin\ 549 : 550 daz dv ... wrde : bürde; 
629 : 630 murmeln : zvrnen ; 783 : 784 nuzze (adject.) : vf Hn 
anüuzze, Serratius hat: 155:156 künden: Sünden \ 215:216 
künden : ergründen. Vgl. dazu das über phrende aus phruende 
Gesagte. 

Der IJmfaug des Umlauts ist nicht abzugrenzen. Zu- 
nächst ist das u dem allgemeinen Umlautsgesetz unterworfen ; 
dann aber wird die durch dieses gezogene Grenze über- 
schritten. Als sicher umgelautet erkläre ich in diesem Sinne : 
lulen, mugen\ Urkunde^. Desgleichen hna, vnfer, welche sich 
seit den vierziger Jahren des 14. Jh. einbürgern, und die 
durch die moderne Aussprache is^ als umgelautet bezeugt 
sind. Sie sind in der umgelauteten Fassung gemeinsames 
Gut des alamannischen Dialektes^. 

Umlaut Yon ü: Bezelchniing« 

Die Umlautbezeichnung ist den Quellen zufolge ein Werk 
von S3 (1280). Nachdem sie einmal in grösserem Massstabe 
vorhanden war, hat Analogie die Schreibung und, parallel 
mit dieser, das Lautgebiet des Umlauts erweitert. Zeichen 
ist zunächst r, seltener fehlt A. Die Gestalt ü oder m, wie 
sie Landsberger Urkunden von 1325 und Aychacher von 1331 
schon haben, nimmt nachweislich erst 1332 S^^ an, vorange- 
gangen ist ihm ein bischöflicher Schreiber desselben Jahres 
bei demselben Wort : mfer, vrchvnd. S^g verwendet n, ü schon 
häufiger neben m (1333). ü führt S^g 1337 ein und ver- 
wendet es z. B. in einer Urkunde des Rates von 1337 



^ Eeime: Servatius: 233 : 2BS fünde {conj.) : Urkunde ; 3635:3536 
Sünde (gen.) : Urkunde (acc.). 

^ vnsih > vns > is, 

• Vgl. Geschwornenbrief von 1250 aus Luzern (Brandstetter : Ge- 
schichtsfreund 47, 229) : vns, vnser mehrmals ; der Umlaut ist mundartlich. 



159 Lautlehre. 406 

Donerstag n. d. 29. Sept. durchweg für u (Umlaut). 
1338 erscheint ü durch einen bischöflichen Schreiber in 
Urkunden Kaiser Ludwigs. St. Catharina hat 1338 : füleriy 
nutz und deutlich ins. In der Folgezeit wird ± immer noch sorg- 
fältig geschrieben, hin und wieder durch - ersetzt (1343 S,„ 
1345 S17), 1342: ins, vbrig, vrchünd, vnfer, gebürt — (tun) S^j 
Rat an Bothenburg. — Eine absonderliche Schreibung ver- 
wendet ein bischöflicher Schreiber 1367 : vnsy für — (tun, hunt, 
Gotzhusy üfbraht). S^« fertigt 1368 und 1372, 1373 je eine 
Urkunde (vom Rat und an den Rat ausgestellt) aus, in denen 
er sich jeder Umlautsbezeichnung enthält. 1368 sogar ver- 
meidet er in der Urkunde des Rates überhaupt jede Indizie- 
rung: volfuren, zunfften, vhereinj mugen — (w/, einmuticliehen), 
1379 nimmt er die übliche Umlautsbezeichnung wieder auf. 
Was die Bezeichnungsweise ü im Allgemeinen anbelangt, 
so ist sie keineswegs ein sicheres Anzeichen von Umlaut. 
Beweis dafür, dass die zwei Punkte nicht immer den Umlaut 
bezeichnen sollen, ist eine allerdings selten vorkommende Be- 
sonderheit einzelner schlesischer Handschriften (Anfang des 
15. Jhs.), wo ü auch gelegentlich für das konsonantische w 
gebraucht wird, während dieses dazu dient, den Vokal u oder 
ü darzustellen. So findet man in Men. pros. : beüaren d. h. 
bewaren\ mangeren d. h. swangeren\ meren d. h. sweren ge- 
schrieben, während sweren denselben Schreibern süeren d. h. 
mhd. euren bedeutet. Rückert ^ will die Verwendung der 
Doppelstriche oder Punkte über dem u dahin deuten, dass 
dieselben nur gleichsam die Aufmerksamkeit des Lesers auf 
den so hervorgehobenen Buchstaben richten sollen. 

ü: Belege. 

Urkunden : 

Bis 1345 in der Regel u. — Von 1345 in der Regel ü. 
städtische: Bis 1280: u (S^ und S^). — 1280. ovz, ovf, 

houf, Tousent, Sg (A.). — 1282. tvfent S, (H.). 
— vf, gebwen, bw, mvre, Mulhufen, Tvfent 

^ Rückert, Syst. Darst. d. schles. M. S. 79. 



406 Dritter Abschnitt. 160 

5, (R.Xi4,4). — S,: u. — 1283. prothvs; 
(tvn, trtail), vf, prothvs S^ (A.). — 4. Oct.: Tau- 
fent Sg. — 6. Dec: ovf, drovz, hovffrowe, hovfe, 
Tovfent, gebovren Sg (C. 3). — 17. Dec: ouz, 
hovfe, ovz, hvfe, vf, Tovfent, hvf Sg (A.). — 
1284. 21. März: auf, aufgeben, Taufent Sg. — 

— 24. Juli: vf, Tovfent Sg. — 1285. 3. Jan.: vf, 
Tovfent Sg. — 1286. Hovfe, ovf, Tovfent Sg. 

— Sg: ov. — 1291. ovf, drovff Sg (H.). — 
1292. Bischof, Pfalzgraf und Stadt: ovf, 
ovz, Tovfent Sg (Fürst, sei. XV, 80, 3). — 

1295. 9. Jan.: hvffrawe, Gotefhvf, Gotefhvz (?) 
Sft (U. 1). — Sg: ov. — 26. Oct.: vf; (Tvm, 
tvn, kvnt, gnvge — gebürte) S5 (A.). — 
23. Nov.: hovfef S^. — 6. Dec: avf S^. — 

1296. ovf, Hovf; (Movricen) S5. — S^: ov. — 
13. Juli: 6f S5. — 22. Juli: ovf, ovz, hovfe S5. 

1297. vf, gotefhvf, luterlich ; (zv, zv, tvn, 
gvter, gvt, genvge) Sg (U. 1). — 1298. Iten- 
hvfen Sg (C. 4).. — vf S^. — (höbe) (= huobe) 
Sg. — ovf Sg (G. 1). — auz Sg (A.). — Aug.: auf, 
Mauf (n. pr.) Sg. — Dec: ovf; (gvt, Bvch...) 
Sg. — Sg: ov. — 1300. Annehufen (n. pr.), 
ovz Sg (0.5). — 1302. März: vf, lithvz; 
(tvn, ZV . . .) Se (0. 6). — 3. Febr.: hauf- 
frawen, vf Sg (hl. Or. 4). — 24. Febr. : h^f- 
frawen, Gotzhufe Sg ?. — 1303. Gotzehauf 
Sg (A.). — Sg: au. — Sept.: auz; (haufern) 
Sg. — Nov. : lithus Sg (0. 5). — 1304. au 
Sg (R. 10). — ovf, hovf Sg (A.). — hvffrawe, 
vf Sg. -- 1305. 16. Oct.: ovz Sg (0.5). — 

6. Sept.: avf, havffrawe, havfen Sg (A.). — 
1306. av Sg. — 1308. vf ; (Tvn, mvt . . .) 8^. 

— 1309. ovf, ovzzerhalben Sg. — vz, vf S^ 
(U. 2). — Vogt: auf, hovfti, faumpt ? (A.). — 
Hauptmann v. Ober Bayern: Taufent, auf. 



161 Lautlehre. 407 

(bair. Sehr.) (R.X^6). — 1311. Rat: Gotz- 
hufes Sj. — 1312. aufgeben, auz, lithouf; 
(laeuten) S, (A.). — 1313. ftainhovf ; (Oraeutz) 
S,. — aufgeriht, leithous, aufgeben, buwet 
S, (U. 2). -^ 1314. ovz Se (G. 2). — 1317. 
3. Jan. : vz,. vf, hous; (Tun . .) Sg (A.). — louter; 
(zaeunen) Sg, — S. n. 13. Juli: vf, vz, Lythaus; 
(Tün)Sg (0.6). — S.n. 13. Juli: vf, vz, lithouf? 

— Sept.: houf, Walifhoufers Sg (A.). — 1318. 
ovzzerhalben, Movr, ovfgeben Sg (U. 2). — S^: ov. 

— 1319, ov; (hovfern) S^ (A.). — Pfingsten: vf, 
Gotezhus Sj (H.). — 20. Sept.: ovf S^. — ov. 
Se (0.6). — 1320, vf, vf, hvf S^, (A.). - 
S^: u; (uo = ü; ü). — S^: ov; (uo = ü). — 
1323. Landsberg: auf, häuf, auf (hl. Or.). 

— Gotfhus; (hvfer, hvfer) S^^ (A.). — hvfes, 
verfvmten, vf 8^q, — S^^^: u. — 8^: ov. — 

1328. Stainhavs, vf S^g. — vf, havs Sj^« — 

1329. 23. Febr.: Hvs, uf,. vfferhalb S^^. — 
24. Febr.: vzzerhalp, Gotzhovs, ovf Sg ? — 
u; Sjg. — 1330. vz (hevfern) S^. — Gotzhauz, 
Gotzhuz Sj, (U. 2). — Kaiser: vf, Gotzhus 
Sg (A.). — Sg, Sj^: u. — 1333. Sept.: hus, 
Hufes, vf, Rynchmavr S^g. — Nov.: Mavr, 
Hufes Si2« — 1334. haus, badhaus, vf. S^^. — 
1335. vs, vf, Eynchmaur Sj^« — Rat: Gotzhus, 
vf, nahgeburen; (heufer) S^ (U. 6). — S^g: u. 

— 1336. vf, vf ; (zv, tuen . . .) S^g (ü. 6). — 
Vogt: vf Sjg (A.). — vz, vz, vf; (tun, müt) 
Si8 (U. 5). — vz, hus Sjg. — 1337. vfferhalben, 
Gotzhaufes, Gotzhus, Gotzhufes 8^^. — Rat: vf, 
rvmen, Maur, dinchaus S^g« — Rat: vf, vs 
Sj3 (C). — 1338. vz, haus S,« (A.). — ouz, 
ouf, Gotzhus Sj5 (U. 6). — ^f, vf, hüz, yten- 
hufer; (tun künt) S^^ (A.). — 1340. Priwhaus, 
aüz, Peckkenhaüs Sj^. — 1342. vz, vf, gotz- 

27 



408 Dritter Abschnitt. 162 

huzz S15. — 8^5 : u. — 1346, April: vfferhalb, 
vfbraht, mür, darus; (tun . . .) S^, (A.). — 
Aug.: uf Si, (R.X| 11,3). — u; S,,. — 1348. 
vfrihten, oufrihten S^,. — u; Sj,. — 1349. hous, 
vz- Sj,. — hüs, vz Sj,. — 1361. houffrawe, 
Gotzhous, vf ; (müt . . .) Sj, (C. 10). — houf- 
frawen, Hüs; (verfchüf, tun) Sj, (A.). — hüf- 
frawe, vs, darus; (uo = ü) S^,. — S^, : ü. 

— 1352. oufl, 0U8 Sj,. — hüs, vf S^,. — 
1366. Bat: üf, fchlachhüs, Mür S^,. — S^,: ü 

— hous Sj, (0. 10). — Sj, von 1356 ab. nur ü. 

— 1367. häufen S^^ (A.), — hüs, üfgeben, 
üfrihten S^^. — 1368. ufferhalben S^e CR" 2)- 

— 1372. Taufent 8^^ (R. 14). 

Bisch, und Domk.: 1282. vf, Tufent, enfaumf, faume, Schau- 
ben (R. X|4, 3). — 1284. vf, vf, vz; (tvn, 
Mvtir . . .) (A.). — 1289. lauterlik, vf, bawet, 
tufent (H.). — 1293. uf, vf, gotfhufes, tufent 
(A.). — 1296. Gotefhovfe (R. X^^ 4, 4). — ovf, 
ovz, dinckhovs. — 1300. u. (H. 13). — 1305. 
Goteshovfes, hovs (R. 6, 4). — 1313. Gotefhfts 
(H. 14). -^ 1316. Gotefhus. — 1323. vf, gotz- 
hus (C. 7). — 1326. vf (H. 16). — 1329. vfert- 
halben, mure, hovf; (bovch). — 1332. moure, 
vzzerhalp, vz. — Gotzhus (A.). — 1336. vf, 
Gotzhüs; (tvn). — 1338. vzerhalb, auzzer 
(*= das Äussere) bisch. = kaiserl. — 1341. vf- 
geben; (tun, zv) (0. 9). — 1342. gotzhülz; (tun) 
(H. 19). — 1343. April: vzerhalben (A.). — 
Juni: vff, vMhten. — 1344. Domk.: vz, Gotz- 
hous, vfgeriht (G. 2). — 1345. daruz, vs, 
Ouz, ouz; (mute) (H. 20). — Gotzhous (Gotz- 
hüser). — vf, Gotzhous, hous, vzzerhalben, vz. 

— 1350. Domk.: hous (A.). — vf; immer u 
(H. 22). — 1351. hüs, vzgeriht; (tun, guter, 
müt . . .). — Domk.: hous (A.). — Domk. : houf- 



163 Lautlehre. 409 

frawe. — 1352. Domk.: vf. — 1359. vs; (tun). 

— 1367. Gotzhu8, tifbraht; (tun...). — 1374. 
vf, hüf ; (tun, künt . • .) (R. 2). 

Curia: 1320. vf; (Tun . . .) (G. 2). — 1326. Gotef- 
hu8, büet; (Tven, guter . . .) (U. 2). — bvet. 

— 1327. Gotefhus, hüs, vf, hiis (A.). — 1331. 
Gotefbus (U. 2). — 1337. ovf, Gotshovs (U. 5). 

— Gotshovs. — 1345. vzbezaichent, vfgeben 
(hl. Cr. 6). — 1359. vf, Gotzhous (A.). 

Klöster: St. Cath.: 1279. vz, Tvfent; (Tun . . .) (C. 2). 

— 1296. Tufent; (tun...). — 1324. vf (C. 7). 
1325. uf, uz, daruf. — 1348. auf (C. 9). 

St. Georg: 1282. hvfe, vz, tf; (tun . . .) (G. 1). 

— 1337. Gotzhus, höffrawen, hüs (A.). — 
1352. gotshus, gotzhus, vzrichten, Kinchmvr. 

hl. Creutz: 1311. vf, Gotzhufe, Tufent (hl. Cr. 4). 

— 1339. vf , aufferhalb ; (guter) (hl. Cr. 5). — 
1350. vf, vfferhalp (A.). 

St. Ulrich: 1288. vz, vf, Tvfent (U. 2). — 
1301. u. — 1311. hvz (tvn). — 1323. Gotef- 
hovs. — 1329. Gotefhvs. -- 1331. Gotefhus, 
vf (A.). — 1333. Gotefhus (ü. 2). — 1342. 
Gotzhuff (tun) (A.). — 1346. Gotshüs, Gots- 
hus. — 1366. haus. — 1367. haus, vzbezaichent; 
(zaeunen). 

St. Moritz: 1342. Gotzhous, Gotzhus, vfgeben 

(A.). 

St. Stephan: 1306. hvffrawen, gotzhufes, vzfer- 
halben (A.). — 1312. ovf (H. 13). — 1327. vf, 
hüf, Gotfhvs (A.). — 1347. vfferhalb, vf, Mavr 
(St. 3). — 1366. vzzerhalb, Mür (A.). 

Spital: 1283. hüf, huffrowen, thufent (A.). — 

1284. vf, hvf, Tvfent. — % Tufent (Dürftigen), 

hvfe. 

Juden: 1308. vf; (hovfer) (A.). 

27* 



410 Dritter Abschnitt. 164 

Stadtbuch: 

Grundtext: u. — (faumf), vf, huse (19 a). — 
82.' nacfigebüren (19 b). — (säum) (20 a). — 
sonst u. — Sg^ ü und' ou. — üz; ouzzerhalb der 
zoeune (24 b). — S5, S^, S^, Sj^: u. — S^,: u. 

Achtbuch: 

]339. haufs S^^ (5 a II). — (Cruces) 8^5 (5 b). 

— 1340. rümet, vf 8^5 (6 b). — houffrawen 
S16 (9 b). — 1345. hüs S^^ (11 a). — 8^, : 1351. 
Triit (n. pr.); (durch) (69 b). — 1352. vf 
(15 b). -^ Hüs, Lüterbach (17 a). — üf ; (dar- 
zü. . .) (19b). — 1357. oberhüfen (20 b). — 
1363. üf ; (ftinffün) (25 a). - 1367. Hüs (95 b). 

— hous, hüs (95 b). 

ü: Geltung. 

Es. ist schwer, ein sicheres Urteil über die Gestalt und 
Geltung eines Vokals zu fällen, welcher in der schriftlichen 
Darstellung eine solche Wandlung bald vor- bald rückwärts 
und nicht immer auf seinem ganzen ursprünglichen Gebiet 
durchgemacht hat wie ü. Heute ist seine diphthongische 
Aussprache, ausser vor n, fest^. Wann ist dieser Zustand 
fertig geworden? Bohnenberger nimmt das 15. Jh. an, als 
sicher dessen zweite Hälfte. Weinhold sieht erst in dem 
Verfahren der geschriebenen schwäbischen Denkmäler des 
16. Jhs. im Gegensatz zu den Drucken des 15. Jhs. ein 
Zeugnis für das Leben des Lautes auch in der Mundart-. 
Wann hat nun der Vokal den Anlauf zu seiner neuen Ge- 
staltung genommen? Die wenigen verstreuten Wort- und 
Namenüberlieferungen in den lateinischen Urkunden vor 1272 
kennen nur die 8chreibung u. Auch 8^ und 83. Indes 8t. 

^ Bohnenberger a. a. 0. S. 94. — Birlinger, Augsb.-schwab. Wörter- 
buch) S. 418, 11, 7: Langes ü scheint schon ausgangs des 14. Jhs. in au 
übergegangen za sein. Östlich vom Lech: aOj auf den Allgäu zu: ou, 

« Weinhold, Alam. Gr. § 96. — Weinhold, Alam. Gr. § 96 : Dialog 
von 1521. 



166 Lautlehre. 411 

Catbarina schreibt 1279 vz — Tvfent, desgleichen 1284. Spital: 
vT, Tufent dabei: Dürftigen. Die Verwenduog des :l auch bei 
Dürftigen verrät eine andere Bestimmung dieses iSülfszeichens 
als einzig und allein die Länge zu markieren. Nehme ich 
dazu, dass meiner Beobachtung nach vorzugsweise diejenigen 
Laute mit — in der irüheren Zeit bezeichnet sind, welche 
später, oft bald nach dem Verschwinden des Zeichens an be- 
stimmten Stellen mit anderer Geltung sich entpuppen, wie 6 
später mit dem Lautwert o«, ä als au (a<*) . . . ^, so werden 
wir in der Schreibung vf einen Versuch der Augsburger 
Schreiber erblicken dürfen, einen Laut zu versinnbildlichen, 
der, wenn auch noch nicht geklärt, so doch nie als ein blosses 
(einfaches) «2 empfunden wurde. Als sogenannte Länge ist 
ein augsburgischer Vokal nie ein einfacher Vokal : 6 wird als 
00 gehört, so zunächst ü als uu. 

Wiederum ist es der Stadtschreiber Rudolf Sg, welcher 
zuerst im vorletzten Jahrzehnt des 13. Jhs. den Diphthong 
für ü zur Geltung kommen lässt. Auch mit dieser seiner 
Behandlung der augsburgischen Vokale ist nicht auf eine 
in Augsburg schon fertige, dem ou genau entsprechende 
diphthongische Aussprache zu schliessen ; denn, wie wir schon 
bei t zu erkennen Gelegenheit hatten und für andere Laut- 
erscheinungen vorausschickten, tritt seine Schreibung in dem 
Bilde auf, welches die wesentlichsten Erscheinungen und 
Neuerungen schon in sich vereint, zu denen die augsburgische 
Mundart noch fast ein volles Jahrhundert weiter brauchte. Es 
ist eben auch hier der durch eine mutmassliche Thätigkeit 
im bairisch-fränkischen Gebiet geschulte Schreiber, welcher 
sich bei dem Wiederantritt seines Amtes von den über- 
kommenen Formen des Augsburger Kanzleigebrauchs eman- 



^ Ahnlich hat auch eine Urkunde der Curia von 1326. (ü. 2) : zwar 
hietf aber^auch Si^ntag, wobei Niemand an eine Dehnung des v denken 
wird; es kann also ^ nur ein Indexzeichen vertreten. In 
späteren Urkunden der Curia von 1827 erscheint es als ein nach links 
offener Halbmond auf hÜ8, — Ebensowenig kann das -^ über t; in vrtail 
1283 S]) die Länge bezeichnen. 



412 Dritter Abschnitt. 166 

zipiert und seine Erfahrungen dem neuen Schauplatz seiner 
Thätigkeit zukommen lässt; so hat er schon dem bairischen 
Diphthong ei Eingang verschafft, ohne auf den Einklang mit 
dem mundartlichen Klange zu achten ; und so ist es hier das 
alte üf welches wiederum durch ihn die Wandlung erfährt, 
die es späterhin zu einem hervorragenden Kriterium des 
Werkes der mhd. Schriftsprache macht. — Zu gleicher Zeit, 
als der Diphthong in der städtischen £lanzlei auftaucht, schreibt 
ein bischöflicher Schreiber von 1282: aw für «2; enfaumfj 
faume . . neben vf^ Tufent — Die Unsicherheit, welche anfangs 
bei Sg sich zeigt, beherrscht auch die weiteren Denkmäler 
aas seiner Hand: ov wechselt mit au und t«, 1283 auch mit v. 
Eine diphthongische Aussprache des ü in grösserem Um- 
fange und mit mehr Bestimmtheit verbürgt uns aber erst die 
Schreibung vom 3. Jahrzehnt des 14. Jhs. an, d. h. von dem 
Zeitpunkt an, wo zum Ausdruck des ü die verschiedensten 
Schreibungen gewählt werden, so jedoch, dass das ou und 
allenfalls das au vorwiegt. Indess steht das Uj welches schon 
1332 in einer bischöflichen Urkunde vom 13. Juli neben 
moure in vzzerhalp, vz sich behauptet, nicht auf gleicher Stufe 
mit dem u etwa in zu, tun . . ,, sondern es ist nur ein 
Zeugnis für das Bestreben, den wirklichen Klang des 
ü zu treffen, das für die volle diphthongische Schreib- 
ung noch nicht reif erschien, welche die bairischen 
Schreiber als dem Klange ihres ü entsprechend erachteten. 
Die häufige Berührung aber mit bairischen Landes« und 
Stammesangehörigen in einem nicht gerade kurzen Zeitraum 
wird schliesslich die Umwandlung des ü nach der diphthon- 
gischen Seite hin gezeitigt haben. — Wenn dann während 
des Bestes unserer Periode noch u allein neben au und ou, 
oft sogar ziemlich häufig, auch vereinzelt ausschliesslich sich 
zeigt, so hat vielleicht das Bedenken, dasselbe Zeichen für 
verschiedene Laute zu verwenden, mitgewirkt ; d. h. man wollte 
einerseits den Konflikt mit & fiir ö und wo, andrerseits aber 
die durch die Schreibung mi herbeigeführte Gleichstellung mit 
dem in den Erzeugnissen der kaiserlichen Elanzlei nahegelegten 



167 Lfttttlehre. 413 

ou für altes au yermeiden, welches sich gerade für Augsburg 
besonders empfahl^ weil es au als Zeichen für ä freimachte. 
— Ob eine Beeinflussung der Schreibung des u durch die 
Kanzlei Ludwigs auch für die letzten Jahre seiner Regierung 
besteht, lässt sich nicht für alle Schreiborte Augsburgs ent- 
scheiden. Geltend machen möchte ich aber, dass Ulrich 
Biederer (S^^: 1338 — 1346) in der ersten Zeit zwar schwankt, 
aber von 1340 an nur u schreibt, parallel der kaiser- 
lichen Kanzlei, wohlgemerkt nur in den Urkunden; 
ferner schreibt nach dem Abtreten (Jlrichs Nicolaus HAgen 
(S^,) noch zur Zeit Ludwigs Uj mit u und ou abwechselnd« 
Das Ergebnis dürfte ich am besten etwa folgendermassen 
formulieren. Das germsuiische ü hat im Laufe des 14. Jhs. 
eine Spaltung erfahren, welche sich als o- -|- u-Laut darstellt. 
Sie verhält sich zu der schon früher^ eingetretenen Spaltung 
des kurzen u derart, dass, während dieses dem u einen Nach- 
schlag von unbestimmter Farbe zusetzt, jenes (u) der Basis u 
einen Vorschlagvokal o voranstellt, so dass ein fast voll- 
gültiger Diphthong ou, mit dem Hauptton auf dem 
zweiten Bestandteil, gehört wird. Es kann sich nur um 
eine Komposition: o ^ u handeln, da die Schreibung im 
Wesentlichen nur eine Komposition der Zeichen o \mä u giebt; 
au hat nur in der geschriebenen Darstellung, auf dem Papier, 
gelebt. Die Form, in welcher o -{- u erscheint, ist eine 
doppelte: ou und u, beide Zeichen stellen einen Laut dar, 
einmal durch o (if 1296) versinnbildlicht. Dass u nicht blos 
als eine Darstellung der Beihenfolge u-o gelten darf, sondern 
auch O'U zum Ausdruck bringen kann, findet eine Bestätigung 
durch die schon behandelte gleiche Situation des Verhältnisses 
i : ei (desgleichen briuUgoum : briutigum). Beim ersten Mal seines 
Auftretens, im ersten Drittel des 14. Jhs., kann u auf laut- 
physiologischer Tendenz beruhen, das zweite Erscheinen ist 
durch das Vorbild der kaiserlichen Kanzleisprache hervorgerufen. 

^ Die Entwicklung des ü musste schon deshalb vor der Umwand- 
lang des ü vollzogen sein, weil im andern Falle ü aaf dem Wege der 
Dehnung zu ü den weiteren Weg desselben hätte teilen müssen. 



414 Dritter Abtcbnitt. 168 

ü: Bezeichnniig. 

Die Schreibung für ü ist eine mannigfache und wechselnde. 
Die Quellen haben: «, m, om, au, u, u (ü), — Die traditionelle 
Gestalt ist u; daher zeigen die ältesten städtischen und die 
klerikalen Urkunden u, diese auch u und u. Seit 1280 
wechselt ou und au mit u bis zum Anfang des 14. Jhs. und zwar 
derart, dass 8^ und S^ u bewahren, Sg o«, seltener au, ein- 
mal, aber durch das ganze Denkmal hindurch, u hat, ein 
andermal (1283) u, ou und ü neben einander; 1296 bf. Be- 
merken will ich, dass die Wiedergabe des alten Diphthongs 
au mit ou die Schreibung des ü bei Sg nicht beeinflusst hat; 
zuweilen scheint au die Oberhand gewinnen zu wollen, so in 
zwei zeitlich nicht weit von einander liegenden Urkunden vom 
5. Juni und vom 23. Aug. 1298: auz. — auf, Mauf. . . Indes 
steht 1298 5. Dec. schon wieder ou. In den Eintragungen im 
Stadtbuch geht Sg von seiner Schreibung ou ebenfalls nicht 
ab. — Sehr bezeichnend ist, dass Sg einen Ortsnamen Iten- 
hvfen mit u schreibt, weil er ihn vermutlich in den ihm vor- 
liegenden kurzen Voraufzeichnungen, die dem zu beurkunden- 
den Rechtsgeschäft zu Grunde lagen, in dieser Fassung vor- 
gefunden hatte. — Die klerikalen Schreiber halten an der 
Tradition fest; doch kennt der bischöfliche Schreiber von 1282, 
wie schon erwähnt, au neben u. Aus den anderen klerikalen 
Urkunden ist hervorzuheben die vereinzelte Schreibung huf 
neben huf in einer Urkunde des Spitals von 1283. Ich halte 
die viel später wiederum sich hervordrängenden Schreibungen 
u für sekundäre, aber gleichwertige Formen des ü. — Der 
Nachfolger Rudolfs Conrad (Ungelter aus Landsberg?) schreibt 
vorzugsweise au. Eine Urkunde von Landsberg aus dem 
Jahre 1323 kennt nur au. Im Grossen und Ganzen ist für 
die Augsburger Urkunden der ersten Hälfte des 14. Jhs. 
die diphthongische Schreibung ou und au als gleichberechtigt 
mit u anzusetzen, von einzelnen Schreibern z. B. S^, S^^, S^g 
bevorzugt. Ganz im Gegensatz zu diesen steht S, (Ulrich), 
dessen in die Augen springende Vorliebe für den neuen 
Diphthong ei wir hervorheben mussten; ov schreibt er nur 



[ 



169 Lautlehre. 415 

einmal, u ist bei ihm durchgeführt. — In dieser ganzen Zeit 
lässt sich eine gewisse Beyorzugung von einzelnen 
Wörtern in der Schreibung mit Diphthong feststellen: 
überwiegend erscheint hus als hous, haus, auch mure als moure, 
maur, während uf und uz blosses u haben; letzteres wird wohl 
infolge seines Anklangs an huz noch öfter mit au, ou ge- 
schrieben, als uf. — Die Schreibung ü, welche sich in der 
zweiten Hälfte des 14. Jhs. fast ganz des ü bemächtigt, ist 
auffallend häufig den bischöflichen Urkunden schon der ersten 
Hälfte eigen. Ob in einem Falle z. B., wo die bischöfliche 
Urkunde vom 19. Febr. 1336 Gotshiis und eine kurz vorher 
vom Stadtschreiber Sjg an das Gotteshaus St. Moritz ge- 
schriebene Urkunde vom 13. Jan. 1336 vz hat, bei der schon 
früher betonten Verbindung der bischöflichen Familie mit 
St. Moritz ein Zusammenhang besteht, wäre in Erwägung zu 
ziehen. — ü wird von St. Georg 1337 neben ü geschrieben. 

Die Übereinstimmung bischöflicher Urkunden der dreissiger 
Jahre und der vierziger Jahre bis 1346 mit den Urkunden 
des Kaisers in der Schreibung von ü darf uns nicht über- 
raschen, da die beiden Augsburger Bischöfe Ulrich und Hein- 
rich ihre Schreiber auch im Dienst des Kaisers verwandt 
haben mögen. Der bischöfliche Schreiber von 1338 ist, wie 
schon gesagt, der Hand und dem Lautstande nach der Schreiber 
z. B. eines kaiserlichen Diploms an Augsburg vom 2. Febr. 
1338 (A.). Desgleichen von seiner Hand 1341 S. n. 3. Nov. 
2 Urkunden = 1339 S. v. Bartholomaeus (kaiserlich). Im Dienste 
des Bischofs hat auch Ulrich der Hofmaier gestanden. — In 
Übereinstimmung mit den kaiserlichen Urkunden zeigen die 
bischöflichen in den vierziger Jahren bis 1346 nur u, u schreiben 
von 1340 ab auch S^ und Sig, wie ich schon erwähnte. 

Eine einigermassen konsequente Schreibweise, 
die zugleich den Anforderungen der fortgeschrittenen Mund- 
art gerecht zu werden strebt, bringt Hagen (S^,) auch für 
ü in die Augsburger Kanzlei hinein, v schreibt er in späteren 
Jahren seiner Thätigkeit sowohl in den Urkunden als im 
Acht- und im Stadtbuch. Nachdem er bis 1352 etwa u, zu- 



416 Dritter Abschnitt. 170 

weflen ou und ü zur Bezeichnung des ü gebraucht hat, wird 
Yon 1363 an u der alleinige Vertreter von u; wenn noch zu- 
weilen u erscheint, so kann ein Auslassen des Apex vorliegen. 
Letzteres möchte ich umsomehr glauben, als u neben u öfter 
im Achtbuch und im Stadtbuch angetroffen wird, also in 
Quellen, welche nie so sorgfältig werden bebandelt sein wie 
öffentliche Instrumente. 

iu: Umlaut TOn ü: Geltung« 

Die Belege für iu, Umlaut von ü, werden bei dem 
alten Diphthong iu angeführt. 

Die Schreibung, wie sie auch immer in den Quellen er- 
scheint, gestattet keinen Schluss auf einen damit dargestellten 
Lautwert, etwa wie die Behandlung der anderen neuen Diph- 
thonge in der Gestalt ihrer Zeichen jene selbst durchblicken 
liess. Es bieten sich zwei Möglichkeiten, nach denen der 
Umlaut des ü in der augsburgischen Mundart des Mittelalters 
sich herausbilden konnte. Zunächst . trat er als ü (u ge- 
schrieben) in unsere Periode herein. Damals wurde ü noch 
u gesprochen. Später entwickelte dieses ü aus sich heraus 
einen Yorschlagvokal, dessen Klang o gewesen ist. In welcher 
Weise konnte sich der Umlaut nun dieser Grunierung unter- 
werfen ? Am nächsten lag es, dass der Vokal der Gunierung 
vor das umgelautete u trat, es würde sich also in der 
Schreibung: ou (= aü) ergeben, gesprochen ou; dieses konnte 
sich weiter zu oi mit Entrundung des ü und zu <d entwickeln. 
Letzteres sicherlich, nachdem ü über die Stufe ou zu au ge- 
worden war. Innerhalb der Grenzen unserer Periode aber 
ist Umlaut von ü nicht über die Stufe oü hinausgegangen, 
obwohl die Schreibung aeu neben eu und u häufiger als oeu 
bietet. — Die zweite Möglichkeit der Geltung des Umlauts 
von ü im 14. Jh. ist die, dass von dem Bestände ou des 
Grundvokals aus und mit Anlehnung an die Entwicklung von 
iu zu eu zuerst öu (öä), darauf eü erfolgte. Diese Entwick- 
lung kann nur der Schriftsprache und der Anlehnung an das 
geschriebene älteste Zeichen entspringen. Sie kommt schon 



171 Lautlehre. 417 

deshalb und mit Eücksicht auf den modernen Stand der 
Mundart von vornherein ausser Frage. Umlaut von mhd. u 
ist in Augsburg heute ai^. Ich setze daher folgende Beihe 
an : iw = w > om (> äü) > aö > ai ®, zeitlich sich derart ab- 
grenzend; dass ü noch im 13. Jh. und teilweise im 14. Jh. 
geherrscht hat^ oü im Laufe des 14. Jhs. mit dem Festwerden 
des Diphthongs oii für ü und frühestens im letzten Drittel 
des 14. Jh. aü zugleich mit au für ü gegolten hat. Die Ent- 
rundung des ü zu i scheint mir bei der Beweglichkeit der 
schwäbischen Mundart an keine Zeit gebunden, der graphische 
Ausdruck hat sich nur mit der Vermehrung der Gelegenheiten 
Eigenes vom Fremden zu unterscheiden eingefunden. 

iu: Umlant yon ü: Bezeichnung. 

Die Schreibung ist nur für die erste oben bezeichnete 
Periode ein Ausdruck des gesprochenen Lautes, für die Folge- 
zeit sind diejenigen Schriftzeichen, welche in den letzten 
Dezennien des 13. Jhs. von fremder Seite her (durch Sg) 
eindrangen, in ihrer bei weitem vorherrschenden Gestalt nicht 
dem Lautwert entsprechend, sondern lediglich der schriftlichen 
Übertragung entsprossen. Die geringe Zahl der Zeugnisse 
lässt nur soviel erkennen, dass die städtische Kanzlei vorzugs- 
weise der Träger der diphthongischen Schreibung bairischen 
Musters ist, nach ihr haben sich die klösterlichen Schreiber 
derselben angenommen. Eine Urkunde der Judengemeinde 

^) BirL, Augsb.-schwäb. Wörterb. S. 418. 

^) Ein Zusammenstoss mit ei ist bei dieser Entwicklung nicht er- 
folgt ; wäre es geschehen, dann hätte allerdings iu und t von den Stufen 
eü und ei aus sich zu ai entwickeln müssen; ei ist aber in der Stadt 
heute nicht ai^ ausser nach der Angabe Birlingers in der Jakobervorstadt. 
Ich habe indes durchaus nicht immer von den in der Jakobervorstadt 
ansässigen Leuten ai für ei (f) gehört, diejenigen aber, welche ai sprechen , 
haben es nach meiner Beobachtung mit der Landbevölkerung auf dem 
"Wege über Stätzlingen nach Friedberg zu gemein. Vielleicht hat von 
jeher eine engere Verbindung zwischen dieser und der ihr zunächst 
liegenden Jakobervorstadt bestanden. In der Stadt wird sonst heute: 
hib für lipt aber: Kaiser für hiiLsert laite für Hute gesprochen. 



418 Dritter Abschnitt. 172 

von 1308 zeigt einen immerhin beachtenswerten Bestand t 
triw {tu = iw = iu), kaevfen (Umlaut von au = aev), hov/er 
(Umlaut von ü (= ou) = ov). 

ai: Belege. 

Urkunden: 

In der Regel ai; zu Anfang und Ende der Periode 
ei und ai. 

städtische: 1272. hailigen, haeiligen^ aigen^ aine^ einem, 

aeiner, befchaidenhait ; gaein Sj (U. 1). — 
1273. ai; aein, einen Sj (A.). — 1277. Baeier, 
Heinrich; Eigen, ein, einen, aleine, beid, chlein, 
Maien, zeim S^ (A.). — 1280. ein, beider, hei- 
ligen, Gaifte, drittail Sg (A.). — 1282. ei; S^ (H.). 

— befchaidenheit , baider, aigen, Hailigen 
Gaiftes S^ (A.). — baidenthalp, Haelenftain, 
Hainrich, chaine . . . ai; Sg (R, X^4, 14). — 
1283. Bat: heiligen gaifte, ertailet, beidivSg (A.). 

— zwi Sg. — gehaizzen, cheiner, ein, vaelem, 
vrtail Sg. — ai überwiegt, daneben ei. — 1284. 
aigen . . I ; taidinge Sg. — 1286. ein, eigene, 
eigenfchafft, befchaiden, baidiv S^ (0. 3). — 
1290. ei; Sg (0.4). — 1291. ai, ei; Sg (H.). — 

1292. ai, ei; taidinch Sg (F. sei. XV, 80, 3). — 

1293. ai; Sg. — 1295. aigenfchaft, ait; gefaeit 
S4 (A.). — 1296. -hait, baidenthalben, eigen, 
einen; fait S5 (R. X^ 6, 5). — ai ; aydef; 
taidingen, einen; zem S^ (A.). — zeinem S^. 

— 1297. (vogtai), ain, tailten; geleit Sg (U. 1). 

— 1298. Gehaizzen, gaeiftlichen; feit S^ (0. 4). — 
ain, heiligen Geiftes, aigen Sg (A.). — 1299. ai; 
Sg . — ai ; Maifter, Gaeft es (2 x) Sg . — bis 1 30 1 . ai. 

— 1302. Aeigen, ainen, laiften, zewanzech 
Se (hl. Cr. 4). — Aeigen ... Sg. — 1303. ai; 
Sg und Sg. — 1304. aeigenf, Gaeiftlichen, beide 



173 Lautlehre. 419 

Sg (C. 5). — 1304 — 1330, ai weitaus vorherrschend. 

— 1308. ai; gaen S^ (A.). — 1312. haeligen 
Geiftes, geiftlichen, ainem, gelaiften S, (A.). — 
1313. zecbmaifter, tailen, geift, heiligen, ftain- 
hovf S, (A.). — ai; gleit S, (A.). — ai; layften; 
leten S, (U. 2). — 1315. gemain, gaeftlichen, 
geiftlichen; laet Sg (A.). — 1316. gemain, hai- 
ligen; gelaeit Sg. — ai; traet S^ (hl. Cr. 4). — 

1317. ain . . ., gaeftlichen; gaen Sg (A.). — 

1318. ain . . ., beder ?. — 1320. aigen; gelaet 
8^. — 1322. ai; bedenthalbentailen S^ (C-7). 
1323. hailigen, befchaidenheit, Geiftes, flaefch, 
meifter Sj^^ (A.). — 1324. aygen, laiften, zwaier; 
gelaet S^^, — 1326. ai; einen, ainen, vrteil, 
ertailet, ayt S^^^ (C. 7). — 1328. Hainrich, 
Cbaefer S^ (A.). — 1330. aygen S^. — hayli- 
gen Gaeftes; gelaet S^. — aygen, aydes, layften, 
aier S^ ? (hl. Cr. 5). — 1331. baeider, chaein, 
baeider, gaeiftlichen, ain S^g (-^O* — 1332, ai; 
aygen, kayfer, heiligen geiftes; geleit S^,. — 
1334. ai; gelaet Sja-— 1335. ai; zway, (Chufterei, 
abtay) S^g (U. 5). — keyfer, ayde; gefaet, (fra- 
geten) Sjg. — ai und ay; faet, gelaet S^g. — 
1337. ai; flaefchpank S^g (A.). — 1338. ai; 
(Cuftri) Sjg. — 24. Febr. Bischoff: ein, einen, 
beiden; fürlait. kaiserl. = bischöfl.(A.). — S^g, 
SjLg: ai, ay.— 1339. gwonheit, einen, dhein, (vogtey, 
vogtay) Sjg (A.). - Vogt : l&t (= legt) S,, (A.). 

— ai; getädinget S^g. — 1341. ai; gelät S^g. 

— 1342. ai; taeding S^^ (hl. Cr. 5). — ai; Sj^, 
^16? ^17- — 1345. Kaiser: ei; keiser, einen 
Sj, (A.). — Kaiser: ai; keyfer (A.). — ai S^,. 

— 1348. Kaiser: ei; S^, (A.). — 1348. Pfalz- 
. . graf : ei; S^^,. — ai; S^^. — befchaidenheit, ainen, 

aigens, geiftlichen, gelaift S^, (C. 9). — 1349. 
clains, zwaien, befcheidenh; feit Sj, (A.). — ai 



420 Dritter Abschnitt. 174 

nnd ei; leit (=legt) S^,. — 1362—1357. ai, ay; 
gelaet S„. — 1366. teiding S^^ (A.). — 1368, 
Bat: gemeinclichen, gemeins, heizzen, dheinweis 
. . . hailigen, einmnticlichen S^^. — kleiner 
Zunftbrief: ei; freiheit S^« (R.2). — 1372. 
Burgermeifter, zwain, gemainlichen S^^ (R. 14). 

— 1373. ai; Burgermaifter Sj^. — 1379. ai; 
gemeinlich; Beim S^^. 

Bisch, und Domk. ai. — 1290. aeinen (A.). — 1293. aigen, 

hailigen, einen; teidinch. — ai. — 1316. ai, 
ay; aygen, getaylt, befchaydenheit. — 1329. ai; 
faet (H. 16). — 1333. ai; GaeftKchen (A.). — 
1338. bisch. SS kaiserl.: ein, beiden, einen; för- 
lait. — 1342. zwai, aigen (H. 19). — 1345. ei; 
einem . . . (H. 20). — 1347. ai; (A.). — 1350. ai; 
(vogtyen; ay) (H. 22). — 1374. Burggraf: ai; 
(bisch.) (R. 12). 
Curia; ai. — 1345. ai; gelaet (hl. Cr. 5). 

Klöster: St. Cath. 1279. ein, heizent, zwainzech (C.2). 

— 1295. Maifterin, haizen, eide, deheine, ge- 
mainem, eine, keiniv (R.). — 1303. ai; zwaj; 
Gen (0.5). — 1310. ai; flaeifche (A.). — 
1321. ai, ay; eigen, zweinzegiften (C. 7). — 
1338. ei und ai (C). 

St. Georg: ai; zvein, (vogtai), einer; vergait 
(G. 1). 

St. Ulrich: 1288. aeinen, zwaei, kaeiner, 
haeizfet; geiaeit (U. 1). — 1321. zway; tayl, 
ein, ficherhait, bedes; sonst: ai (ü. 2). — 1331. ai; 
Geftlichen (A.). 

St. Stephan: ai. 

Spital: 1283. ai; (A.). — 1284. Maifler, 
flaifch, haeiligen, einen; geleit (A.). — 1289. 
eigen, meifter (A.). 

St. Margaretha: 1319. geftlicher (U. 2). 



175 Laatkhre. 421 

Stadtbuch. 
Grundtext: ai und ei; treit (22a). — maien 
(14 b). — munzmaifter (17 a). — kain (19 a). 
haizzet (19 a). — ein, (uberein), ainer (20). — 
munzmeiflters (21 a). — S^: Novelle: ei. — 8^: ei. 

— gemaein, uberaein, Togtthai, aein, ain (62 a). — ^ 
ai; ein (23 a). — ei; ai (23 b). — ei; (30 a). — 
Sg: ei und ai. — ai; (36b).— ai; (36 a).— ei; (33 a). 

— (sait) (36b). — 8^: ai, ei; (ein . . . aint- 
weder, baide) (79 a). — S^: ai; heiligen, einen 
(42b). — S^: ai; ein (62b). — S^^: ai; (88a). — 
ei; ainvaltigen (92a). — Sj^: ai; eins (79b)* 

— ai, deinen. 

ai: Geltung. 

Der mhd. Diphthong ai ist zweifacher Entwicklung : 1) der 
alte germ. Diphthong ai — 2) der durch Zusammenziehung 
aus effif agi entstandene Doppellaut. 

Im Schwäbischen ist der Klang nirgends heute a - 1, 
sondern im W. und S. 09, im O. oe^. Für Augsburg setzt 
Birlinger 09 an. Zu diesem Laut hat sich das ai des 13. und 
14. Jhs. noch nicht entwickelt. Der Schreibung nach, welche 
ai vor ei bevorzugt, ja häufig sogar zu aei erweitert, müssen 
wir eine a-Basis mit nachschleppendem 9 oder bei gedehnter 
Aussprache einen Klang oa^ aonehmen. Zwar spricht manches 
dagegen : wenn ai den Klang 09, aa* gehabt hätte, dann wäre 
wohl ae in GaeMichen, flaerdi, gaefty hadigtn zu erklären ^ und 
als angemessen zu erachten, jedoch würde wenig gethan sein, 
wenn wir e in geülicfien z. B. mit Annahme einer Vertauschung 
der Zeichen für ae und e rechtfertigen wollten ; noch schwerer 
dürfte, wenn wir dem ei, ai die Geltung 09 geben, die Erklärung 
des nicht seltenen ei für ae in feüig, Heiduoig^ auch bei den 

^ Bohnenberger a. a. 0. S. 107. 

^ Vor l (und s, st) hat ai sicher den Klang od angenommen, veil 
kommt nur als vael vor (1283 Sa) neben Meintage (= Magintage?). 

• Vgl. Hnteilleixit = intellexit im Hechinger Latein ; vgl. Fischer, 
Württ. Vierteljahrshefte Vm, S. 232. 



422 Dritter Abschnitt. 176 

Stadtschreibern sein, wenn wir mit Weinhold * in diesem ei einen 
ZerdehnungSYokal sehen wollten; es dürfte eher eine annähernd 
gleiche Aussprache für beide Laute ai und ae (als ei ge- 
schrieben) vorauszusetzen angezeigt sein. Sehen wir darum 
zunächst von der Schreibung des ai in den Quellen ab, so 
kann eine Aussprache nach dem i zu durch einen Keim des 
Herrmann Fressant Ton Augsburg, wenigstens für die Mitte 
des 14. Jhs., erhärtet werden : saeii' : zU, Ich setzte für den 
neuen. Diphthong ei eine Geltung von n an, und Fressant 
muss wohl den Klang des alten Diphthongs als ähnlich dem 
des neuen empfunden haben, ai lautet also hier wie in (an) 
nur mit dem unterschied von dem n für 2, dass das 9 in ei 
= ai kein Gleitlaut ist, wie das d in 9i für %, Ein solches 
iz^* wird sich indes nur vor Dentalis, sicher vor s, st, t gebildet 
haben vermöge der diesen Mitlautern eigenen i-Farbe, vor l 
und n wird ai oft als ae gehört. 

Sonst ist ai zu äe geworden; nur so ist die dem 15. Jh. 
angehörige Schreibung des 6 vor r (6 = äe\ vgl. das bei 6 
Gesagte) zu rechtfertigen, wenn uns Formen wie tair = tör 
begegnen.^ Einen reinen hellen Klang 6 hat heute in Augs- 
burg : flesch (= Fleisch) ; die Schreibung in unsern Quellen 
— einheitlich flaefch, flefch — zwingt uns ein Gleiches für 
das 13. und 14. Jh. gelten zu lassen. 

ai <^ -egiy -agi^ -edi entfernt sich nicht von dem ai vor 
8, 8t und t, 

ai: Bezeichnung. 

Die Zeichen sind: eiy ai, aei, ae, a, e. Für egi, agi ge- 
wöhnlich: ai, aei, ei, ae, a, e\ zuweilen aufgelöst, edi = ei 
in reit. — Ich halte ai nicht* für die allein traditionelle 
Schreibung, wie es nach dem Ausspruch des Nyclas von Wyle ^ 
scheinen will, wenigstens nicht für die Anfangszeit der Ab- 
fassung der Urkunden in deutscher Sprache. Vielmehr ist ei eben- 



1 Weinhold, mhd. Gr. § 95; (Ausg. ' § 90). 
* Vgl. Bohnenberger a. a. 0. S. 73, 77. 
» N. T. 351, 12. 



177 Lautlehre. 423 

falls als überkommen zu betrachten, und erst mit dem Ein- 
dringen des et für } durch Stadtschreiber Eudolfs Schreibweise 
hat sich ai für den alten Diphthong empfohlen. Erst von 
diesem Zeitpunkt an kann es für die spätere Zeit vorzugs- 
weise traditionell geworden sein, aei würde seine Entstehung 
der gerade bei den ersten beiden Stadtschreibern und den 
klerikalen Schreibern üblichen Gleichstellung von e und ae 
zu danken haben, wir treffen also auch hier auf den Buch- 
staben e. Heranziehen möchte ich die Form gaeiriy welche 
später zu gein und schliesslich zu gen {gen) wird, d. h. durch- 
aus e-Basis aufweist. Eine bewusste Unterscheidung etwa 
auf Grund der Genesis der beiden ei {ei = altem Diphthong 
und ei <C egi) wird in unsem Quellen nicht wahrgenommen. 
aei wird im weiteren fast ganz Alleinbesitztum der klerikalen 
Schreiborte, ei als ausschliesslichen Vertreter des ai habe 
ich nur in einer klerikalen Urkunde vorgefunden, in einer 
Urkunde des Spitals von 1289. 

In der Natur der Sache liegt es, dass gevrisse Wörter 
Bich ewig wiederholen; daher ist es möglich einige davon 
herauszugreifen, ein ist das Wort, welches die Schreibung 
mit ei am meisten sich bewahrt hat: von der Mitte des 14. Jhs. 
an erscheint es bei weitem vorherrschend als ein in Urkunden 
wie in den nur für die Stadt bestimmten Codices. — beide 
erscheint im 13. Jh. noch als baide, im 14. Jh. aber als 
beide, zeitweise als bede, die Form, welche ihm allgemein-mhd. 
zur Seite steht. — Die Endung -heit hat zu keiner Zeit eine 
bestimmte Form. — Es stehen dann häufig neben einander: 
heiligen Gailie 1280. Sg — haüigen Gaiftes 1282. Sg — liei- 
ligen Geilt 1313. S, — haeligen Geiltef 1312. S^ u. s. w. vgl. 
die Belege. — Die Form gaeftUchen hält sich noch während 
des ganzen Zeitraums auch bei den Stadtschreibem. 

Im 14. Jh. tritt für i in grösserem Massstabe y ein, 

dasselbe wird auch in den Diphthong ei aufgenommen, die 

Quellen zeigen ey und ay. Zum erstenmal finde ich es 1296 

23. April: aydef S5, dann erst wieder häufiger 1302 Sg. Fast 

allein ay hat eine Urkunde des Bischofs vom 13. Juli 1316. 

28 



424 Dritter Abschnitt. 176 

Ein Ab- und Zunehmen des ay ist nicht besonders bemerkbar, 
und es ist jedenfalls ein Zusammenhang dabei mit den kaiser- 
lichen Urkunden nicht zu konstatieren; denn diese zeigen im 
ganzen 14. Jh. das gleiche Gewirr von ä, «y, ay wie die Ur- 
kunden der Reichsstadt. Vereinzelt steht die Schreibung ai^ 
1295 Sg. eintweder erscheint auch als aintweder (Stadtbuch).^ 
Ausserhalb des im Vorangehenden behandelten ai scheint 
mir das ai (ei, ey, ay) in Wörtern wie vogtai, Custrey, abbtei 
zu stehen. Sie werden in gleichem Umfange vogtyy Chaftrij 
ChuAry, ChuArie, vogtey, vogtay geschrieben. Ihrer Herkunft 
nach sind diese Substantiva zu i zu ziehen ; mit Kücksicht auf 
die schon sehr früh, noch vor dem Eindringen überhaupt des 
ei für %y auftretende Schreibweise mit eij ey und namentlich 
at, ayj werden sie besser in den Kreis des Diphthongs ai hin- 
eingezogen. Die diphthongische Aussprache glaube ich bei 
ihnen mit gutem Grunde schon früh annehmen zu dürfen, und 
zwar so, wie sie die überwiegende Schreibung mit ei illustriert. 
Es ist nämlich ein bekannter Zug des gemeinen Volkes (vor- 
nehmlich der Stadtbevölkerung), zumal eines Volkes von mehr 
als mittelmässiger Intelligenz, wie es die Bewohner der Reichs- 
stadt Augsburg unstreitig waren, mit der Aussprache fremder, 
seiner Muttersprache nicht angehöriger Wörter, die es jedoch 
im alltäglichen Verkehr nicht umgehen kann, nicht anstossen 
zu wollen; daher setzt sich in solchen Fällen auch in der 
alltäglichen Sprache bald die Aussprache fest, welche man 
von massgebender Seite hört. 

au: Belege. 

Ur k und e n : 

In der Regel : au, anfanfra und am SchluBs mehr ou. 

städtische: 1272. äwe, Avfpurch S^ (U. II). -- 1277. frowen, 

frovn, ovch S^ (A.). — 1280. houffrowen, 
ouch S3. — auch, kauft S^ (H.). — 1282. bavm- 
garten, frow, auch S^ (A.). — 1284. ovfpurch, 

(bowe, bow) auch S3. — 1285. frovn, frawen, 

^ Vgl. dazu: Birlinger, Augsb.-scbwäb. WÖrterb. S. 244, II. 



179 Lautlehre. 426 

avb S.2 (C. 3). — 1286. houffrowen, ovch, frow, 
verkaufft, Aufpurch Sa(C.3). — 1290. ovch, 
hovffrowe Sg (A.). — 1291. ov; S« (H.). — 
1292. Rat: gelaufen, auch, ovch, ouch, Aufpurch 
Sg (Fürst sei. 80, 3). — 1294. auch, Aufpurg S« 
(U. 1). — ovch Sg (R.X^6,4). — 1295. ovch 
85 (A.). . — l';^96. auch, avch, ovch, frowen, 
hovptreht S^ (R. 6, 5). — S^ : ou ; selten au. — 
1297. och Sg (U. 1). — 1298. ovch, frowen Sg (A.). 
1300. ov; frovwen Sg (0. 6). — 1302. auch, 
frawen S^ (hl. Cr. 4). — 1303. au; S,^ (A.). — 
avch, (bawen) Sg. — 1309. (bowet), au; S^ (U.2). 

— 1312. (bowt), frawen, auch S, (A.). 

Von 1312—1328 nur au; z.B. 1316: (bowet), 
verkauflft, Aufpurch S« (hl. Cr. 4). — 1319. fra- 
wen..., (bowet) S^ (H.). — frauwen, frawe; 
(buwet) Sg. — 1323. frawn, (bawt), auch, ge- 
kauft Sg (C. 7). — 1324. frawen (bowet) S^. — 
1 329. frowen S^ (hl. Cr. 5). — Chauflaevten S^ ( A.). 

— bowet, frowen S^ ? (G. 2). — bis 1336: au. — 
1337. Rat: AfpurchS,g (A.). — 1338. ochS^e.— 
1339. ouch, verchoufft S^g. — Vogt: auch S^g. 
8,5: au. — 1345. verkouflft Sj^. — verkoufflb, 
auch S,,. — 1349. ouch; (vflauflfe) S^,. — 
1360. ouch, kauflf Sj,. — ach, au; S,, (H.22). 
1362. Trafftat, Trafftat S„ (A.). — 1367. (bowet) 
Bomggrttlin S^, (C. 6). — 1368. Rat: ouch 

8,e (A.). 
Bisch, und Domk.: 1289. Afpurk, ach, frawen, (bawet) (H.). 

— 1296. ovch, hovptman, auch (R. 5, 7). — 
1300. vrowen (H. 13). — au. — 1350. ach, 
kauft, ach, au; (A.). — 1374. auch, fraw"(R. 12). 

Klöster: St. Cath. : 1279. kaufet, kaufe, vräwen, au; 

(C. 2). — 1310. auch (A.). — 1338. vrawe, 
och (C. 7). 
St. Georg: 1282. kavfen, och (G. 1). 

28 • 



426 Dritter Abschnitt. 180 

Spital: 1284. ouch, och (A.), 

St. Ulrich: 1288. fro, frawen, avch, (bowet), 

gekaufet, fchongawers (U. 1). — au. — 1346. och 

(A.). 

St. Margar.: 1309. och. 

Achtbuch: 

In der Regel: au, a, von 1350 ab auch ou. — 
1349. auch, chaüffent^ chaufferinn, aügen S^^ 
(63 b). — 1350. och (15 a). — ouch (16 b). — 
1361. haüwen (66 b). — auch (67 b). — 1362. 
erlabn, vrlaub (71b). — 1368. auch (96). — 
1356. raplich (19 b). — 1366. Ounbach (26 b). 
— 1370. ouch, auch (29 a). 

ou (au): Geltung. 

Die Entwicklung des alten Diphthongs au erfahrt in der 
mhd. Zeit auf dem ganzen schwäbischen Gebiet einen Zu- 
sammenstoss mit der Weiterentwicklung von au für a. Augs- 
burg macht dieses Zusammentreffen in besonders heftiger 
Weise durch: ein Merkmal ist die starke Variation der 
Schreibung. Vorherrschend ist allerdings das Zeichen au. 
Auch dieses ist, um es gleich voranzustellen, in sehr vielen 
Fällen Eigenheit des einzelnen Schreibers. — Die Thatsache, 
dass au bei weitem am häufigsten erscheint und dass es von 
manchen Schreibern ausschliesslich zur Bezeichnung des Diph- 
thongs au verwendet wird, und endlich die Beobachtung, dass 
es gerade dann nicht verschwindet und der doch bekannten 
und älteren Schreibweise ou weicht, als au zur Wiedergabe 
des o, seinem Lautwert entsprechend, sich ausbreitet, diese 
Erscheinungen bestimmen mich in erster Linie, eine Ent- 
wicklung des au auf der a-Basis zu dem nicht ganz reinen 
zweigipflig betonten Ellange ao anzusetzen. Die vierziger 
Jahre sind den Quellen zufolge vorzugsweise ins Auge zu 
fassen. Es haben sicher die Schreiber S^^ und S^, unter 
dem Eindruck dieser Kreuzung zweier lautlicher Entwicklungs- 



181 Lautlehre. 427 

bahnen gestanden. Wie sehr gerade die Schreiber der vier- 
ziger Jahre geneigt waren, die beiden Laute als gleiche zu 
hören und als solche wiederzugeben, bezeugt z. B. Achtbuch 
11 a. I. 3: in derselben Eintragung, wo a neben einem au 
die Länge des a-Lautes vertritt, wird auch auch = ach ge^ 
schrieben. Auch sonst berührt sich au mit d in den 
verschiedenen für ä gebräuchlichen Schreibmodifikationen 
[1360. a^h — sonst au\ aun, Jmun, hart, bisch. (A. H. 12). — 
1349. auch (S^,) (A). — 1352. Trafstat, Traf etat Sj, (A). 
— Achtbuch: 1353. wä. Hat (steht), haut, — erlabn (er- 
lauben) Sj, (71a). — 1354. wä S^ (71 bl). — 1354. aun, 
vrlaub Sj, (71 bl). — 1351. hauwen^^^ (65b). — 1351. ge- 
tßun, aun, aun Sj, (15 b I). — 1349. auch, äugen, chauffent 
(63 b); vgl. die Belege], allerdings nur, soweit sie sich von der 
Aussprache nicht allzusehr entfernen; ich habe z. B. a^ch 
. . . nicht vorgefunden. — o stellt demnach einen jüngeren 
jenseits des 14. Jhs. fallenden Bestand dar. Dass die Ent- 
wicklung zu 6 erfolgen musste, bringt die Gemeinsamkeit des 
einmal eingeschlagenen Weges mit sich. Um eine solche noch 
wahrscheinlicher erscheinen zu lassen, mag man immerbin 
daraufhinweisen, das die Sprachgeschichte mehrfache Parallelen 
hierzu bietet, die nicht zu weit abliegen ^, und dass man be- 
sonders auch das germ. au im ahd. über ao zu 6 entwickelt 
sein lässt. ^ Erklärt ist zwar der Vorgang damit noch nicht, 
und die Frage, wie die Entwicklung des Näheren vor sich 
gegangen, wird immer dringender; indes sie muss noch offen 
bleiben, denn damit, dass man das a in den fertigen Diphthong 
ao sich abschleifen lässt, wäre dem zweiten Bestandteil eine 
unerweisliche hohe Tonstärke zugestanden. — Um die Ent- 
wicklung zu ao deutlich zu machen, giebt Kauffmann^ die 
Reihe : ou'^ ou^au'^ao. Die Stufe au ist schon beim Beginn 



^ Das Schlesische ist ein lebendiges Zeugnis für die Annäherang 
des a an die Steigerung des d (^ou). 

^ Braune, ahd. Gr. § 46. 

^ Kauffmann: schwäb. llundart § 140. 



488 Dritter Abschnitt. 182 

unserer Periode überschritten^ und sie steht am Ende der 
Periode, welche E[auffmann als die der Erweiterung der Mund- 
höhle für verschiedene Vokalstellungen konstruiert. Man 
schrieb sehr häufig au, das Kloster St. Catharina schon 1279 : 
vräwen, immerhin beachtenswert, wenn es auch vereinzelt bleibt ; 
St. Ulrich lautet um: fimewelin, und 1289 findet sich in einer 
bischöflichen Urkunde nur Afpurk, ach neben sonst durch- 
gängigem au. Da der Beleg von einem klerikalen Schreiber 
stammt, kann ich ihm kein entscheidendes Gewicht beilegen, 
ich führe ihn nur an. Von Bedeutung aber ist, dass S^ schon 
in einer Eintragung auf dem Deckel des Stadtbuchs aoch 
schreibt, d. h. nicht nach 1280. 

Die Nivellierung des ou mit d ist lange vor der Mitte 
des 14. Jhs. erreicht; wenn dann am Ende unseres Zeit- 
abschnitts ou z. B. in oitch fast die Herrschaft erlangt, so 
ergeben sich zwei Möglichkeiten: ou hat schon die Periode 
ao überwunden und nähert sich dem 6,^ oder es ist das ou, 
6 eine dem Lautwert nicht entsprechende, durch fremde Ein- 
wirkung nur in die Schrift eingedrungene Form. Uebrigens 
ist letzteres in jedem Falle feststehend, denn o hat, nachdem 
ao verlassen ist, doch nicht der Laut im Augsburgischen 
geklungen. Volle Übereinstimmung mit etymologischem 6 
herrscht noch nicht; ich kann daher eine Form wie geloffen, 
welche sich in den Prosadenkmälern vorfindet, und im Beim 
von Fressant dem offen genähert wird, d. h. auf ö gereimt 
wird, nur für vulgär mundartlich ansehen, um so mehr, als 
geloffen mit kurzem ö noch heute deutlich gehört wird. 

Bei dem Ergebnis, dass au durchaus im 13. und 14. Jh. 
eine Variation der a-Farbe geblieben ist, drängt sich schliesslich 
die Frage auf, in welchem Verhältnis die Entwicklung des 



* Baumann (Porsoh. z. deutsch. Gesch. 16, 269 Anm.) hält eine 
Verschiebung von ou>att 1276 für unerweislich j denn au sei bis ins 
16. Jh. im ganzen schwäb.-alamann. Gebiet ein indifferentes Zeichen 
für aUf oUf ä, 

* Vgl. dazu Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb. 361 u. Bohnenberger 
S. 127. 



183 Laatlehre. 429 

au zu der des a steht^ mit dem es sich im 14* Jh. vereinigt 
hat Es bestehen also die Reihen: 
Ol« : Oll > aw > ao > 0. 

a : a > . — au war ao schon vor dem Beginn unserer 

° 

Periode : S^ hat aoch . . .,ä wurde ao etwa um 1300. Geschrieben 
wurde au^^ao im 13. Jh. : au und im letzten Decennium in 
der Regel ou. ä wurde bis etwa zur Wende des 13. Jhs. 
mit ä gegeben. Seine Geltung war jedoch die der schon fest- 
stehenden Stufe ao des au. Damit war dem Bestreben, eine 
phonetisch gerechtfertigte Ausdrucksweise fär d zu finden, der 
Weg gewiesen. Man nahm das au auf. Im 14. Jh. schritten 
beide Laute gemeinschaftlich weiter. 

ou: Bezeichnung. 

Die Schreibung des alten au sss mhd. ou ist zum Teil schon 
durch die Betrachtungen über den Lautwert erledigt. Es wird 
nur noch unsere Aufgabe sein, die Form desselben durch die 
einzelnen Schreiborte zu verfolgen : S^ schreibt in den Urkunden 
nur auy im Stadtbuch ist gleich das erste dem Bereiche des 
ou angehörende Wort ouch geschrieben, einmal och in einer 
Novelle neben aueA, desgleichen in einer Novelle aoeh. Nur 
frouwe tritt auch bei ihm allein in der Gestalt /rou? auf; es 
lässt dies jedoch nicht auf o schliessen, sondern bekanntlich 
fällt vor w das u meistens aus. Zuweilen wird es später 
geschrieben : vrawe 1838 (St. Cath.), ß'ovn . . . Eine Diffe- 
renzierung in der Bedeutung erstrebt in den Augsburger Ur- 
kunden keine der nachweisbaren Formen. Auch vor m schreibt 
S^ au (av) : bavmgarten. S, ist nicht konsequent: 1277 schreibt 
er nur or, 1282 dagegen au, ausser in frowen. Die klerikalen 
Schreiborte zeigen die grösste Mannigfaltigkeit : oi^, o, au, au, 
0, namentlicli das Wort auch ist dem Wechsel unterworfen. 
Sg hat wohl ursprünglich nur ov verwenden wollen, er bevorzugt 
es auch die ganze Zeit hindurch, indes erscheint auch sehr 
häufig mit au. Den Namen der Stadt, welcher fast stereotyp 
die ganze Periode hindurch mit au geschrieben wird, bietet 



430 Dritter Abschnitt. 184 

er 1284 einmal als Ovfpurch. — Bis zur zweiten Hälfte des 
14. Jhs. ist au herrschend; auch ov^ o^ a und o finde ich^ 
doch zumeist in klerikalen Urkunden, oeh hat einmal S^^. 
Afpurch Si8, kurz darauf jedoch Aufpurch 1336. Ein solches 
a, wenn es nicht auf Verwechselung mit ä beruht, darf meistens 
als Verkürzung in der Schreibweise gelten. In diesem Sinne 
können auch viele der a, o als durch nachträgliche Zufiigung 
von V entstanden erklärt werden. 

Die zweite Hälfte des 14. Jhs. weist nun auffallend häufig 
<M auf. Da dasselbe in der That erst nach dem Einlaufen 
der Urkunden Karls IV. für Diphthong au in Erscheinung 
tritt, so stehe ich nicht an, das Wiederauftauchen des ou auf 
den Einfluss der kaiserlichen Urkunden zurückzuführen ; derart 
jedoch, dass ich diesem Einfluss nur eine ou-erhaltende Kraft 
einräume: S^, nämlich schreibt schon 1846 vereinzelt v^Ä;ot(^i( 
imd Sj5 darauf ebenso vereinzelt verkoufft, während die kaiser- 
lichen Urkunden dazu noch nicht auffordern. 1349 und 1350 
gehen die neuerdings sich ausbreitenden ou parallel mit den 
Kaiserurkunden. Die bischöflichen und klerikalen Urkunden 
weisen jede Beeinflussung zurück und bewahren au. 

Es ist nach Allem au die dem Augsburger Kanzleistil 
eigene und geläufige Ausdrucksform des au. Als eine Be- 
stätigung dessen hat sich nach dem mir vorliegenden Material 
die Praxis der Stadtschreiber herausgestellt, in den Kopieen 
ein ou, ö des Originals als au oder ein d mindestens als 6 um- 
zuschreiben : Missivbuch: Original : kaiserl. Urk. : 1348. 
koufman, — Kopie: (1361 ?) : kaufman. Nebeneinander im Jahre 
1366 : Original: deh. — Kopie : audi] Original : öch. — 
Kopie: och. — Gerade dieses Verfahren ist ein Hinweis auf 
die der Schriftsprache des diplomatischen Verkehrs eigene 
Biegsamkeit gegenüber dem Vorbilde eines höheren Orts. 

öu, äu: Umlant von ou (au): Belege. 

Urkunden: 

städtische: In der Regel: eu; ferner au. — 1286. Gevmvl 

Sg (A). — 1331. Kaiser: vflauflfe S^. — 



186 Lautlehre. 431 

1349. vflaüf Sj,. — 1349. vflaüffe; (ouch) S^,. 

— 1362. gelaeubigen S^,. — 
Stadtbuch: In der Regel: eu. — z. B. dreut (Grundtext 

45 b). — frewelin S^ (63 a). — reubic S^ 

(63 a). — 
Achtbuch: eu und aeu. — 1342. raeuplich (6 b). — 

1342. Taeuflfet (62 b). 

öu: Umlaut YOn ou: Geltung und Bezeichnung. 

Die Mangelhaftigkeit der Zeugnisse mahnt in der Be- 
urtheilung der Aussprache des umgelauteten mhd. Diphthongs 
ou (des alten au) zur Vorsicht. Seine Behandlung indes, wie 
sie sich in dem vorliegenden Material kundgiebt, ist eine starke 
Stütze fiir die oben vorangestellte Behauptung meinerseits, 
dass sich au in der Augsburger Mundart, nachdem es 
die gemeinsame oberdeutsche Stufe ou überschritten hat, nur 
auf dera-Basis weiterbewegt hat, ehe es die Verein- 
fachung zu einging. Kein Augsburger Schreiber schreibt 
nämlich, wenn er den Umlaut des Diphthongs kennzeichnen 
will, oeu, sondern nur aeu und auch hier mit Eintreten des e 
für ae : eu, Wemi die ebenerwähnten Schriftzeichen eu und aeu 
für den Umlaut schon in den frühesten Denkmälern (Stadtbuch 
von 1276 Grundtext) sich bieten und ein Schwanken in 
Bezeichnung und Nichtbezeichnung des Umlauts 
gerade an dieser Stelle nicht zu verzeichnen ist, so 
ist damit weiter nicht allein das hohe Alter des Grund- 
lautes au, sondern auch der weit zurückliegende 
Vollzug des Umlautes wahrscheinlich gemacht. Spätere 
Schriftstücke zwar enthalten auch nichtumgelautete Formen: 
gelauhigen, indes gilt für diese wenigen Fälle nicht minder 
die Erfahrung; dass die mittelalterlichen Schreiber eben an 
kein Gesetz in der Wahl und Konsequenz der Bezeichnung 
des Umlauts gebunden waren. Nicht eingeschlossen in diese 
Erfahrung ist das Verbum drouwen. Formen wie draut und 
dreut bestehen noch heute und haben damals unzweifelhaft 
auch neben einander bestanden. — Durch das Uberschwenken 



482 



Dritter Abschnitt. 



186 



iu (Umlaut von ü) 
Crvce. 



Strevdler (n. pr.). 
hufer. 



der Schreibung des au von au zu dem Schrift zeichen au am 
Ende der Periode scheint der Umlaut nicht beeinflusst zu sein. 

iu: Belege. 

Ur kund en. 

Städtische: 

iu (alter Diphtong) 

1272 Sj (Ü.II) aelUv, div. — 1273 

8, (A.): div, gezivge. — 1280 S^: 
geriuge. — 1282 S^ (H.) : gezivge, 
aelliv.— S, (R.X-i^4,4): Liuprifter. 

1283 Sg (C. 3) beidev. 

1284 S3 (A.) iu. — S3 (A.): liute, 
gezivge, friwende. — 1285 Sg 
(A.): gezivge. — S^ (C. 3): geziuge, 
div, baidiv. — 1286 S« (A.) : di^, 

* elli^, Tivfchen. — 1290 S^ (H.) 

Rat: Ni^tzigoftem. 
Sg: i^; liuprifter.-- liüten, gezivge, div, 

elliv — 1292 S« (F. sei. XV, 80): 

Liutprifter, lifite, liute, div. — 

1293 Sg (C.4): di^. — 1294 S^ 

(R.X|5,4): dif, Ni^ntzigoftem. 
1296 S5(R.Xi): iri^, erfti^, div, 

baidiv liute, ftiwer, Nivntzigoftem. 
85 (A.): lantliüten, baidiv. — S^ (A.): 

gezivge. — S^ : iv. — 1298 Sg (A.): 

niwer. — S^ (0.4): iv; fbivwer, 

ftivfmuter. 

1298 S5 (0.4): div. 

1299 Juni Sg (A.): lute, gezivge, 
Nivnten. — Juli Sg (A.): naevn, 
niwer, nivnten, gezivge. 

1300 Sg (0. 6): dorflüten, gezivg, 
drivtzehen, (die), div.— 1303 22. Juni 

9, (A.): triwe, l&ten, frivind, iriv. 
— 22. Juni (Duplikat): luten. 



Bivren (=Buron), 
Evlentaler (n. pr.). 



Ohrivce. 
Evlentaler. 



vmbzvnet. 



187 



Lautlehre. 



433 



iu (alter Diphtong) 

1303 Sept. S3 (A.): liubriefter, hal- 
bew; iv. 

1304 S^ (A.): lüten, aelliv, vieriv, 
driüzehen. -~ 1304 83 (A.): lüte. 
— S^: iu; Ifite. 

S3 (C. 5): frivind, niwer. 

1309 S3 (A.): geziuge, driüzehen. — 
1312 S, (A.): laeuten. 

1313 S, (A.): aeu. — S, (U.2): ge- 
zittgy freyndeD; frevnd, Dreyzehen, 
diu. — 1 315 Sg (A.) : laeuten (2 x), 
verftivren. — S«: iu. — 1317 S« 
(C. 6) : geziuge, di^, friweode, lüt. 

1317 Sg (A.): vientfchaft. 

1318 Se (U. 2): aellif, div', driüzehen, 
geziuge, triwer, Liupolden. 

1319 Se (A.): iu. 
1322 S, (A.): livt. 

1324 S,o (A.): frivnd, elliv, driv, 
lut, laeuten, triwn. — 1325 S,^ (A.): 
baidiv, lüt. — laeut. 

1326 ?(C.): alli^, gezivg, men. 

1329 8 g (A.): drivtzehen, laevte, ge- 
zivg. — Sg (^0- förlaevt, Laevt, 
Ohauflaevt. — S^^ (A.): Nevn, 
Leut, gezivg. — Sjg (A.): Nivn- 
den, Levten, aelliv. — (G.2): ge- 
zivg, Nyvnten. 

1330 8g (A.): gezivg. — S^, (U.2): 
gezüg, driu, aelliu, Driffegoften. 

1332 bisch. (A.): haeuwe, haeuw. 
Sj^g (A.): lüt. 

Si^?(A.): leut. 

1333 S12 (A.): ftyur, leut. — S^^ (A.): 
lüt, geziug. 



iu (Umlaut von ü) 
haüfern. 

Eulentaler. 



Aevlentaler. 
Orützer (n. pr.). 

Craeutz. 



zaeunen. 

Crütz, vlentaler. 

hovfern. 
H^fem. 
Crüces. 



zvnen. 
Chraevtze. 



hevfem. 

Chraeutz. 
Jeuchhart. 
Heufer, Hüfer. 
Grütze. 



434 



Dritter Abschnitt. 



188 



Haeufem. 



tu (alter Diphtosg) tu (Umlaut von ü) 

S^a (hl. Cr. 5) : lüten, lut, f61chiv. heufer. 

1335S,8(U.B):drivzehen.-S,3(U.5): Cruze. 

durhluhtigen, lüt. — friunüich, driw, 

driv. — 1337 Si3 (A.): (euwiclich), 

fchidlüt. — 1338 S^^ (A.): hiüt. 

— 1339 Si8 (A.): Laeut, aelliü, 
geziug, Nunden. — S^g (A.): Lut, 
Niünden. — 1340 8^5 (A.): Nien- 
zigoften. 

S^^: iu und iü; lüt. — 1346 S^, immer Ohrütz, h&fer. 

(R. X| 10, 3) : frivntfchaft, friwent- 

fchaft, div. 
S,e (hl. Cr. 5): lüt, geziug, friunt, S,, (A.) Hfifer. 

driu, dreuzehen. — S^, (^0- Lüte, 

Stiür. 
1348 Kaiser: S^, (A.) laut. — 

Pfalzgraf: Sj, (A.) laut. — 

Sj, (A.): iuch, durchlüchtigften. — 

— lüt. — 1349 Sj, (A.): Nun. — 
Lüt. — 1350 Si, (A.): Lut, friünd. 

1351 Si, (R. X|): friüntlich, Lüten, 

elliu, diu, Driutzehen. — Sj, (A.): 

lüt, Livpolt. 
1355 Sjg (0.10): iu; lüte. -- 1366 

S^g (A.): Aygenlüten, fchidlüte. — 

Si, (A.): durchleuchtigift. — 1367 

Sig(R.12):geziug,lüt.— S,e(R.13): 

lüte, haubtlüten, diu. — 1372 Sj« 

(R. 14): druczenhundert, driu. 

Bischof und Domkapitel: 

iu (alter Diphtong) tu (Umlaut von ü) 

1296 (R.Xi.5): Hüte, Nivntzigoftem. 

— friwenden, Nivntzigoftem; i^. — 
1305 (R.X|^6): triwen. — 1313 



Judenhüfer. 



Geraeut. 



189 



Lautlehre. 



436 



iu (alter Diphtong) 

(H. 14): fnunt, gezivge, hivtigen, 
IHe. 
1332 (H. 17): (haeuwe, haeuw). 

1345 (H. 20): iv. 

1346 (H. 20): lüte. — 1349 Dom. 
(H. 21): luten, frifientUch ; (vf lauf). 

— Nüaden, Driutzehen. — 1350 
Dom. (A.): geziüg. — (H. 22): 
friuend, hiutigen. — 1374 Burg- 
graf (R. 12): geziug, (Awmüllerin). 

Curia: 
iu (alter Diphtong) 

1320 (G.2): aeUiv. — 1327 (A.): 
Nvn, aelliu^ geziug, lett. 

— 1337 (U.5): lüt, geziug. — 
1345: friund. 

Klöster: 
iu (alter Diphtong) 

St. Cath.: 1279 (C. 2): Gezivge, 
nivniv. — 1321 (0.7): driuzehen- 
hundert. — 1324 (C. 7): laevt, 
triwn. — 1338: d% allt, drit. 

St. Stephan: 1312 (U. 2): geziuge, 
driuzehen. — 1327 (A.): vntriwe, 
geziyge, amptlüt. 

St. Georg: 1282 (G. 1): nivn, ge- 
triwelichen. — 1337 (A.): leüt, 
fiu, diu. 

St. Ulrich: 1288 (U. 1): gezvge, 
Ivte, forgenantiv, aehtiv. — • 1301 
(U. 1) : Tvfchen (== deutschen), ge- 
swge, div, drivzehen. — 1302 (U. 2) : 
div'. — 1319 (U. 2): geziüge, Ifiten, 
getriweclichen, Ni^nzehenden. — 



iu (Umlaut von ü) 



Chraeutz. 



Gotzhüfer. 



iu (Umlaut von ü) 
hvfer. 



Grütze. 

iu (Umlaut von ü) 
Crüces. 



Cruz. — 1358. 
haeufern. 



436 



Dritter Abschnitt. 



190 



tu (alter Dipbtong) 

1323 (U. 2): leut, difiu, Driutzzehen. 

— 1329 (U. 2): Nun. 
1333 (U. 2) : frivntlich, lüt, Drivzehen. 
hl. Creutz: 1311 (hl. Cr. 4): iv. 
1326 (hl. Cr. 4) div. 
1339. friunde, gezivge. 
Spital: 1284 (A.): gezivge. 
Juden: 1308 (A.): triw, (kaevfen), 

hovfer. 

Stadtbuch 

tu (alter Diphtong) 

Grundtext: S^ (21a): iu; hewe. 
S^ (25b): iu; kaufluten, lantluten. 
S3(15a): getrivlich, getriwen, ge- 

triulichen. — iv und iü. 
S3 (24a): iv. — S^ (62a): iu; Ivt 

(52a). — friunden(54a). — S^,: iu; 

lute. 

Achtbuch 

tu (alter Diphtong) 
Sijj: 1341 gantziv, driv (49 b). 

1342 lüt (61b). 

1343 gantziy (65 a). — lüte. 



w (Umlaut von ü) 



Si,: 1362 Nivburg (16 b). 

Si«: 1368friund(28 a). — 13701euten 
(28 b). 



1367 zaeunen (naeun). 

Crulz. 

Crützes. 

Orutz. 

hovfer. 



iu (Umlaut von ft) 



e 

u. 



Ü und u. 

zivne (52 a). 



zoeune. 



tu (Umlaut von 6) 

Cruces (5 b). — Bjer- 

briven (H b). 
rumet (6 b). 
Bvrvn (10 a). — hylcrvtz 

(n. pr.) (11 a). — 

krutz (12 a). 
privkneht (16 b). — 

hufer (26 a). 
Orutz (27 b). — 1346 

Butler (n. pr.) (68 a). 

— 1350 (Ainnhüfer), 

hüfet(67a). — 1353 

Baeutlerkneh't (17 b). 



191 Lautlehre. 437 

ie: Belege. 

Urkunden: 

städtische: 1273. brief Sj (A). — 1282. gienge S^ (H). 

— (di) brif Sg (A). — 1284. brief, liezzen, 
gedinet 83. — 1293. brif, dinen 83 (C. 4). — 
1294. briefe S^ (R X | 5,4). — 1298. brief, 
brif 8 6 (C. 4). — 1300. brief, cbrick, fchiede 
(conj.) 8« (C. 5). — 1303. 22. Juni: ie; (fient). 
Sg (A) = 1303. 22. Juni (Dupplicat) : ie ; (fient). 
Sg. — 1317. chriek 8g (A). — 1319. (iemen, 
ietwedern) 8^. — 1322. ie. 8^. — 1329. Dyener, 
brif, (dl) 8^. — 1333. rieten 81^ (hl. Cr. 5). — 
1335. nieffen, brief 8^3 (ü. 5). — lieplich S^g. — 
1345. brif, brief, nieffen 8^^ (hl. Cr. 6). ~ 1348. 
Kaiser: ie; 8,, (A). — 1350. brief 8j,. 

bischöfliche und Domk.: 1296. brief (R. 5,7). — 1374. 

Burggraf: brief, angieng (R 12). 
Klöster: 8t. Oath.: 1355. piut. — 

8t. Georg: 1337. Briefter. — 
8t. Ulrich: 1323. niemant, criek. — 1329. 
lublich, niezzen. 
Stadtbuch: ufzliezende 81 (48 b) — (begriefen). 
Achtbuch: 1340. nyeraan 8^5 (8 b). — 1350. verbiut S^, 

(67 a). — 1370. briuef 8^« (28 b). 

iu: Geltung. 

Die Behandlung des alten Diphthongs tu in den Quellen 
bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit. Dazu veranlasst 
vor Allem eine Beobachtung, welche sich durch das Urkunden- 
gebiet Augsburgs hindurch anstellen lässt : in der Schreibung 
nämlich geht ein Teil der iu mit dem Umlaut von ü zusammen, 
und so giebt sich auf dem ganzen Oebiet von tu eine dem- 
entsprechende Abweichung in der Annahme des neuen Diph- 
thongs kund. Hinsichtlich des letzteren Vorgangs stelle ich 
voran, dass Kauffmann^ in der Entwicklung von mhd. in 

^ KaufPm. : schw. M. : § 188. Anm. 



438 Dritter Abschnitt. 192 

geradezu das wichtigste Argament für das Auftreten der 
aeuen Diphthonge im 13. Jh. sieht, indem er die Diphthon- 
gisierung dieses Vokals vor das Zusammenfallen von ü und i 
setzen zu müssen glaubt. Er geht auch bei diesem Urteil 
von Zeugnissen augsburgischer Urkunden des 13. Jhs. ^ aus. 
Allerdings erscheint 1283 (6. Dec.) bcddev (n. pl.), doch ist 
der Schreiber der auch sonst abseits stehende Stadtschreiber 
Rudolf (Sg). Erst sehr viel später schreibt derselbe: 1296. 
23. April:- Evlentalei\ — 1299. 11. Juli: naeon. Daneben 
stehen jedoch soviel iu, dass es nicht geraten erscheint, von 
der zeitweiligen schriftlichen Darstellung des iu aufsein wirkliches 
Leben als eu zu schliessen. — Die Zeugnisse gewannen aber 
für mich eine andre Bedeutung, als ich dieselben den übrigen 
Schreibungen des iu gegenüberstellte und eine gewisse Regel- 
mässigkeit des Vorkommens der gewählten Zeichen in gewissen 
Stellungen entdeckte. Es hoben sich nämlich mit einer hohen 
Bestimmtheit einige Wörter aus dem Gebiet des alten iu 
heraus : liuUy tiutsch und niun. ^ Ich komme damit auf eine 
schon von Brenner und Behaghel berührte Frage, welche 
durch die Resultate ihrer Behandlung argumentierende 
Wichtigkeit erlangt hat. Beide ' wiesen auf die ungewöhnliche 
Hinneigung des Hute und niun zu der Umlautform des ü hin, 
und es stellte sich ihnen bei der Prüfung bairischer und 
würzburgischer Urkunden des 13. Jhs. heraus, dass, wenn sonst 

^ Unter den von ihm angezogenen Beispielen sind nur wenige 
stichhaltifff ; leit u. a. kommen gar nicht in Betracht, da sie Urkunden 
der Herbartschen Sammlung entnommen sind (vgl. das früher bei ei 
darüber Oesagte). 

^ di>, allv (fem.), driü in einer Urkunde von St. Gath. 1338 4. Aug. 
(St. C.) können nicht als Beweis für eine über die angeführten Worter 
sich erstreckende Angleichung an Umlauts-ü gelten, da die Belege 
einer Klosterurkunde angehören, deren Orthographie auch bei dem 
Zeichen iu eine sehr wechselnde ist. Beruht die Schreibung aber auf 
physiologischen Gründen, so dürfte u nur Beduktion aus iu sein (vgl. 
Kaufim. schw. M. S. 86 und Fischer : Germ. 36, 418). Der allgemeine 
Charakter des Schriftstückes versetzt den Schreiber jedenfalls ausserhalb 
Augsburgs. 

* Brenner : Germ. : Behaghel : Germ. XXXIV, 245 und 247. 



193 Lautlehre. 439 

der Umlaut von ü mit (leu gegeben wurde, während eu für 
alten Diphthong tu gesetzt wurde, auch liute und niun der 
ersteren Behandlung folgten, so jedoch, dass Zeichen aeu 
neben u und eu neben iu einherging. Die Augsburger Ur- 
kunden nun nicht allein des 13. Jhs., sondern während unserer 
ganzen Periode stellen sich zu diesen Thatsachen derart, dass 
sie zwar neuen Diphthong nur für früheres Umlauts -ü ein- 
treten lassen, dass sie jedoch beide Zeichen eu und aeu in 
liute verwenden. Nach den mir vorliegenden Zeugnissen 
wenigstens ist liute nur anfangs mit iu, in der ganzen folgenden 
Zeit mit eu und aeu neben u geschrieben, und zwar auf dem 
ganzen Augsburger Urkundengebiet. Lassen wir zunächst 
die Frage nach Beeinflussung von aussen beiseite, so ist es 
doch kaum ein Zufall zu nennen, dass die Schreiber, nachdem 
sie aeu für Umlauts-ü {u geschrieben) angenommen haben, 
nun auch dasselbe Zeichen für die Wiedergabe des Vokals 
in liute, geschrieben lüte, wählen. Konsequenz in der Be- 
handlung des Buchstabens kann nicht allein die Ursache sein ; 
dass etymologische Rücksichten die Wahl bestimmt haben, 
ist nicht erweisbar; denn eine ahd. oder germ. Form luti 
kennen wir nicht. Behaghel macht nun die Beobachtung in 
den Oberaltacher Predigten, dass niun und nur der Pluralis 
von Hut mit u oder aeu geschrieben wird, während der 
Singularis stets mit iu erscheint^. Ich möchte dazu nicht 
Stellung nehmen, mit Rücksicht auf die Einschränkung, die 
durch meine Nachweise Behaghels Hypothese zu erleiden 
scheint und die auch einer gleichen betreffs meines Materials 
drohen kann; doch finde ich in meinen Quellen durchaus 
Bestätigung ^. 

^ Graff im Gegenteil bietet 200 Belege für den Stamm Hut- and 
nur 1 dagegen: lut-, 

* Zu Behaghels Hypothese (Hut = Volk ■= Sing. ; laeuty leut = 
Plur.): Oberalt. Pred. : laeut, leut «« Plur.: 7,10: luten — 10,30: die 
Icteut — 12,16: die laeut — 16,9: luten — 17,6: (üliu eine nlout — 
17,13: laeut — 21,35: luten — 31,30: da der laeut vil zeaamen 
chvmen waz — 8,10: zweier hande laeut (la^ut = Leute?) — 8,24: 
saget dem laeute, daz da ze Jerusalem behaft ist, (zwar Lesart B: den 

29 



440 Dritter Abschnitt. 194 

Wie ist nun der Lftutwert des alten DiphthongB iu ge- 
wesen? Die ersten Urkunden und ihnen nach die weitaus 
grösste Zahl der andern des 13. Jhs. bieten iu für das ganze 
G-ebiet des Diphthongs; indes ist eine diphthongische Aus- 
sprache i-u darnach anzunehmen deshalb nicht angezeigt» 
weil die ersten Schreiber zunächst der Ueberlieferung gefolgt 
sein werden. Sg schreibt gezivge und hält diese Schreibung 
von 1286 an durchaus fest; er unterscheidet allerdings noch 
nicht liute von den andern iu^ indem er Hute, Tivfche, di% 
elliv^ gezivge gleich behandelt. Eine Analyse dieser Form 
nach dem geltenden Wert führt durchaus auf die Ton 
Bechstein ^ als mustergültig empfohlene Aussprache : i-ü. 
So sehr also aeu seiner (Budolfs = Sg) eigenen Aussprache 
des Umlaut -ü und des Im in livte, mun entsprochen haben 
mag, ebenso eindringlich machte sich der augsburgisch-mund- 
arÜiche ü-Klang geltend, der um 1300 schliesslich durch ihn 
mit u in lüten seinen Ausdruck fand ^. Im Laufe des 14. Jhs. 
mag sich dann der Doppelklang eü (ae^) für das eine G-ebiet 
von iu ausgebildet haben, während das andere teils dem 
Klange ui zuschritt, teils ganz der Entrundung zu i und 
schliesslich der Verflüchtigung zu e (fem. sing, und plur. u. 
neutr.) erlag. Der Weg von iü zu eü könnte etwa der ge- 
wesen sein, dass nach der Praxis der echten Diphthonge der 
zweite Bestandteil ein höheres Gewicht erhielt, i sich zu e 
verflüchtigte und so eü erfolgte. 

lewten; jedoch wird fortgefahren in der folg. Anrede an das Volk zu 
Jerusalem: dm chunicb chumt dir.) — 31,^9: da des liutea vil wciS — 
62,37 : an dem judischen litte (Lesart B: V ten), — 64,10 : schepphaer 
zwaier lute, der Juden und der haiden. — 66,36 : judischin diet (Sing.) 
(= Hut?). — 68,13: judisch Hut (. . . daz ist daz . . .). — 68,25: des 
judischen Hutes. — 73,16: do Moyses der unsers herren lut fürt uz 
Egypto . . . der selb Josue fürt si . . . — 76,1 1 : den zwaien luten (Völkern). 

^ Germ. V, 403. Vgl. dazu noch: R. Bechstein: die Aussprache 
des Mittelhochdeutschen. Halle 1868. Referat darüber: Anzeiger der 
Kunde für deutsche Vorzeit 1868. Zarncke: literarisches Centralblatt 
1858. Nr. 11. 

^ Vereinzelt schrieb Sa in einer Eintragung im Stadtbuch 25b 
schon Ivt. 



195 Lautlehre. 441 

iu: alter Diphthong: Bezelchnuiig* 

Zur graphischen Wiedergabe des Diphthongs iu stand 
den Schreibern zunächst iu zu Gebote. Als bei den schon be- 
sprochenen Wörtern die Näherung an das Umlaut -ü, vielleicht 
sogar G-leichstellung mit ihm, zum Bewusstsein kam, nahm 
man das ü an, setzte, wenn man den neuen Diphthong geben 
wollte, aeUf ou, selten eu *. Um die überkommene Schreibung 
iu zu wahren, die Richtung der Entfernung aber von iu nach 
u hin zu nennen, bediente man sich der Schreibung mit e 
über u = iu. Diese Gestalt hat sich, nachdem sie einmal 
in dem letzten Jahrzehnt des 13. Jhs. durch S3 ins Leben 
gerufen war, die ganze Zeit hindurch herrschend erhalten. 
Da man oft das ümlaut-ü auch in den ihm zukommenden 
Stellungen als solches nicht markierte, so gab man auch Hute 
einfach als lute^y wobei allerdings durch Nachlässigkeit des 
Schreibers der Index nur übergangen sein könnte ; es scheint 
mir jedoch in der Setzung des utüru eine gewisse Legitimität, 
wenigstens ein Streben nach Konsequenz und Vereinfachung 
zugleich, zu liegen ; denn sie findet sich, wie in der allerersten Ur- 
kunde neben für : für, neben Crvce: Criuce, so später z. B. : 1324. 
24. Febr. lut (= lüt) (S^?). ii als u ist ferner geschrieben: 
1326 in: zvnen, Ivten (gezivg) S^^). — 1330. gezüg S^. Aus- 
schliesslich klerikal ist die Schreibweise iv und ev ^ — 
Schreibungen, wie Nienzigoften (1340. 2. Febr. Sjg) beruhen 
auf Verwechselung des iu mit iu für ie, das damals noch als iu ge- 
schrieben wurde. Niun tritt mehrfach als niwn auf; es wäre 
ein Vorschlag, in dieser Erscheinung eine Etymologie niw(e)n 
> nivrin (vgl. friwend '^frivind) und dadurch eine schwache 
Erklärung für das Umlaut -ü zu suchen. * Die Zusammen- 



> 1329. 23. Febr. Nevn, Leut (Sg). — 1329. 29. Juni: Levten, 
Mvnden (S©). 1340, 2. Febr. kaiserlich: chauflaut. 

* Es ist auch diese abweichende Schreibweise klerikalen Schreibern 
vornehmlich angehörig: z. B. r^88 gezvge, Ivte (U.)- 

8 1290. 18. Okt.: lüte — dit). — 1321. Crüces (K.). — 1319. geziüge 
(M.). 1337. leüt (G.). 

* Vgl. Behaghel : Germ. 34,251, welcher sich ähnlich über Mwfc äussert. 

29* 



442 Dritter Abschnitt. 196 

Setzungen mit Hute erscheinen nie in der Schreibung lut, sondern 
nur : liutpriester, liuprüter, Liiipoldm. Die Schreibweise Nui^ntzig 
in einer Urkunde Augsburgs von 1342 31. Okt. an Nördlingen 
dürfte als eine Koulanz gegenüber dem Adressaten gelten. 

uo 

Der Doppellaut ist zweifellos gesprochen worden ^, die 
schwankende Schreibung, bald u, bald w, kennzeichnet die 
Unbestimmtheit des zweiten Bestandteils hinsichtlich seiner 
Lautfarbe, ue für uo ist bairisch im 14. Jh. sehr gebräuchlich ^, 
auch im Schwäbischen, aber seltener ; das Augsburgische 
scheint zeitweise sehr dazu zu neigen. Das Schwanken zwischen 
uo und ue im Volksmunde bezeugt deutlich das Schriftzeichen 
ue, das im 12. bis 15. Jh. vorkommt: tuen^. Im Übrigen 
verweise ich auf das bei ü Gesagte. 

üe: Umlaut. 

*^Im 14. Jh. ist üe ziemlich fest ; wir begegnen ihm in den 
folgenden Jahrhunderten bis ins 18. Jh. hinein überall in 
den Schriften. Die Mundarten halten es bis heute fest. Un- 
echter Umlaut ist besonders beliebt in tuen = tuon \ In unsern 
Quellen ist der Umlaut bezeugt, Zeichen ist u ; vgl. das beim 
Umlaut von ü Gesagte. 



^ Weinhold: bair. Gramm. § 107. 

* Weinhold: alam. Gramm. § 108. 

* Weinhold: bair. Gramm. § 107. 

* Weinhold: bair. Gramm. § 109; dazu vgl. § 301. 



197 Konsonantismus. 443 

Konsonantismus. 

Allgemeines. 

Ich bemerke von vornherein, dass bei der Beurteilung 
des augsburgischen und gemeinschwäbischen Konsonantismus 
aus der Orthographie der schriftlichen Denkmäler das Be- 
denken sich ganz besonders erhebt, ob sich die Orthographie 
auf schwäbischem Territorium als natürliche Ausdrucksform 
der schwäbischen Laute, oder ob sie sich in den verschiedenen 
Perioden unter dem Einflüsse verschiedener nicht schwäbischer, 
namentlich lateinischer, Schreibmuster entwickelt hat, wonach 
die Buchstaben überhaupt nicht direkt mit den schwäbischen 
Lauten verglichen werden könnten. Die Aufgabe ist immer- 
hin, die Orthographie vorerst von der schwäbischen Laut- 
geschichte aus aufzuklären und hernach sich nach den zu 
Grunde liegenden Schreibmustern umzublicken. 

b und p: Belege. 

Urkunden: 

b (an- und inlautend) p, und h (auslautend) 

1273 Sji b. wip. 

1282 S^: aber; b. — 1283 25. März: Liuprifter, niderhalp, 

Sg: p; behapt, auer, kvmpt. — -halp. 

4. Oct. Sg: b; verlopt. — 17. Dec. 

Rat Sg: b; drüber. 

1284 Sg: b. liplich. 

1290 ?: gelopten. — Sg: perchhof. b (= auslaut. b). 

Sg: brudren, perger, beidiv. liuprifter. 
Rat Sg: chvmt. 

1292 Sg: pei. Liutprifter — halb. 

1296 S^ : hovptman. Erzbriefter. — 1297 Sg: 

lipgedinge. 

1299 Sgl faelben, belib. balmen. 

1300 Sg: pinden; b. ainhalp. 
1303 Sg: pirten. — 1304 Sg: b; wib. 

purkarten. 



444 



Dritter Abwfanitt. 



19$ 



b (an- und inlautend) 

1309 S^: pavmgarter. — 1311 S^: 
pitfchlin. — 1313 S«: pifchof; b. 

— 1322 Sgl paten. — 1325 8^^: 
b; hochgelobten, (witbe). — 1329 
S^: Purgem, Purger. 

1330 S^: witiben. 

1330 Kaiser S^: Prande, bruder. — 

1332 Sj^: b; nimpt, kumpt. 
1336 S ^3 : prvnnen, bie, prvgge, burgef. 

— 1337 S^g: flaefchpank, flaefch- 
banky -banch. — 1338 Sjg : Purger- 
maifter. — 1340 S^^: Peckkenha&s, 
putggrafen, Privhaus, purger, ver- 
punden. — 1341 S^^: kumpt. 

1342 8^^: Purger, bowt, burger. — 
S^5 Bat: b. — S^g : purger, purger- 
maifter, verdorwen. 

1342. ?: b ; (belib). — 1343 S^^: Perck- 
hof, vnuogtpärf, bruder. — 1345 
S^^: Purgen, Purger, gepurd, brif. 

— 1350 Sj,: Brotyfch, protyfch. 

— 1357 Sj,: b; (Morgengab). 
1365 Sie: b; (hauptlüten). 
1367 Si«: b; (haubtluten). 
1367 Sj^: b; überlebte. 

Sj,: immer b anlautend. — 1368 Si^: b. 
1379 Sie : P^"*g®r? purgermeifter, prief. 



Pf und b (auslautend) 

lipgedinge. 



lieplich. 

chumpt ; b (auöl.) == b. 

grap, halppfünt. 



halbhübe. 



libding. 



lieplich. 
lipting. 

b und p auslautend. 



Bischof und Domkapitel: 

b (an- und inlautend) py und b (auslautend) 

1296: b. — aver, hovptman. — 1300: Tvmbroft. 
hochgelopten. — 1326 : Pifchof. — 
1343: Pyfchof. — bis 1349: p (= 
anlautend b). 

1349: Byfchof. Tumprobft. 



199 



Konsonantismus. 



446 



Klöster: 

b (an- und inlautend) 

St. Cath.: prief, baz. — 1321: b; 

iuber. — 1356: pint. 
hl. Creutz: 1311: prief. — 1317: 

paidi^. 
St. Ulrich: 1321: pach,bede8,felwen. 
1333: Üb. — 1342: prief. 
1366: b. 
St. Georg: 1337: b. — 1338: (ge- 

rubeclich). 
St. Moritz: Pyfchof. 
Curia: 1320: b. 

Stadtbuch: 

b (an- und inlautend) 

Grund text: ufgehabt (4b) lembe- 
rin, linvarbem, beckin (77 b). amptes 
(6 a). rindespuch (106 b). haupgut 
(19 a). chelberbuch (107 a). rindes- 
puch, lemberbuch (107 a). auspur- 
gaem(21a). smerwes (16 b). pyrun 
(16 b). hauptet (36 a). brugge (21 b), 
grabes («= graues), samptkaufes, 
(kumt), einvarbez (26 b). apprichet, 
appraeche, allesampt (29 b). brichet 
(28 b). 

Sg: paunwoUe, aver, prichet, brichet, 

aver (34 a). anbehapt (30 b). (witwe). 

habt (82 b). aver (119 b). 
Sg: brichet (28 b). — amptman, am- 

mann. — b; purchreht (37 b). an- 

behabt (33 a). aver (37 b). 
geruwechlich (82 b). behabt (84 a). 

hauptgut. 



Py und b (auslautend) 



Probft. 



libting, lublich. 
1366: leib. 
Briefter, Probft. 

1338: brobft, vfferhalp. 
kümpt. 



Py und b (auslautend) 

strazraup (4 a), gab(la). 
beize (77 b). lipgedinge 
(6 a). sippe (77 b). lip- 
nar (14b). urlaup(18a) 
geftemphet (19 b). bil- 
gerin 3 x (49 a). liu- 
prifterf (ephel) (16 b). 
enphure, ietwederhalp, 
halp phunt (21 b). uz- 
treip, selpscholen (23b) 
berlaich (29 b), selp- 
schol (34 b), diupstal. 

halp phunt, selpherren 
(30 b). probft (112 a) 
(1 x) — bropft (3 x). 

lipgedinge. 



selpschol. 



M6 



Dritter Abschnitt. 



200 



b (an- und inlautend) 

S5: aver(36b). aver(40b). 

S^: (ruwechlich), bruder. S^: haupt- 
gutz. S^gi behabt; aver (97 b). 

Sj,: haubten (34 a). geprechen, ge- 
hebt, üfgehebt. 

1350 : aver (11 a). pezzrung (126 a). 

witibe (95 a). awer (146 a). 

(allweg) (37 b), achtpüch. 

Sj^: 1383 ipezzeni (154a). 1384:pezze- 
runge(154a). 1384: bezzem, porten 
(IIa). 1385: pezzern (88b). 



Py und b (auslautend) 

wip. 

babftes (77 b), sippe. 

uzzerhalb (24 b) , lib^ 
selbwaibel (34 a). 

Urlaub (126 a). 

prelaten (96 a). 

halb (37 b), pranger, 

kappen (11 a). berl, 
eweip. 



Achtbuch: 

b (an- und inlautend) 

1339 Sj8* P^irger (48a). 8^^: burger, 
purger. 1341 8^^: burger, bofheit, 

1341 Si5 : bofhait, purger (50 b). Branger. 
burger. 

diepin, diup, diep (50 b). Sampstag 
(51 b). 

1343 S^jj: b. (54 a). burger. 



p, und b (auslautend) 



diep (50 b). 



1345: b. 1346 S^,: nimt (62 a). 1349 
(ebichlich) (65 a). 1351 S^,: püb 
(67 b). 1352 : kumbt (67 b). haimbt 
(70 a). gelembt, Ambts, privkneht, 
Nivburg (16 b). 

1363 : (Gabin [früher Gawein]) (17 b). 
gelembt, plienfpach (17 b). gepirg. 

1355: pozz (94 b). erlembt, Aem- 
manin (19 b). 

1356: (gelemet) (20 a). 1357: Beck 
(18 b). 1368: peckenkneht (21a). 
Becken kneht,Becken (21a). Pircken- 
füzz. 



Brobpft (53 a). bryfvn, 
Brifvne(63a) branger. 

Branger. S^, : prifun 
(56 b). 



plienfpach. 
raplich (19 b). 
diuplich (20 b). 



201 Konsonantismus. 447 

b (an- und inlautend) p, und h (auslautend) 

1360 : b. 1362 : erlernt (23 a). kalpflSfch (22 b). 

1363 : plaich (23 b), pett (23 b), pach- 1364 : kalpflechin, kalp- 

ritter (n. pr.) (24 a). fleifch (24 a). 

1364 : braht (24 b). 1365 : burtig (25a). Swap (26 a). 

erlernt. 1366: panck (28 b). 1367: 

Lerchenpoglin (n.pr.) (26 a). 1367: 

verbürg (26 a), pett. 1368: vfen- 

brehtin, Butrichs (27 b). 1369 Sj«: 

erlembt, gelemet (27 b). Elyzabeth. 
1370 Sj^: pozzheit, lips, lip, zappffen Sj^: lib, weib. 

(28 a), Purg, bozlichen, Pofwiht. 

b: Geltung. 

Wenn ich in den allgemeinen Bemerkungen das Bedenken 
voranstellte, ob der Augsburger des Mittelalters die Schreibung 
seines Konsonantismus nach der lebenden Sprache regulierte, 
so scheint dasselbe durch die Praxis des weichen Explosiv- 
lautes der labialen Gruppe gerechtfertigt. In der Schreibung 
nämlich verwenden die augsburgischen Schreiber des 13. und 
14. Jhs. p und 6, in der modernen Sprache aber treffen wir 
vom Gesichtspunkte der romanischen Laute aus urteilend all- 
zuhäufig auf eine Nichtübereinstimmung des gehörten Lautes 
mit dem Zeichen dafür. Wir müssen daher der Orthographie 
der Labialen Ursachen zu Grunde legen, welche im all- 
gemeinen in dem Satz ihren Ausdruck finden, dass die 
Buchstaben p und b der Augsburger Denkmäler in der Haupt- 
sache Erzeugnis des Schreibusus sind, dem sich die augs- 
burgischen Schreiber unter dem Einfluss der lateinischen 
Schreibtradition nicht entziehen konnten und der von ihnen 
nur in den Fällen merklich genug durchbrochen wurde, wo 
die Eigenart der heimatlichen Sprache dringend ihr Recht 
forderte. Das Lateinische besass zwar annähernd Entsprechungen 
für ein anlautendes und ein auslautendes 6, etwa wie es in burger 
oder gab gehört wurde, und bot dafür b und p als Zeichen, aber 
dem aufmerksamen Ohre entging nicht der Unterschied zwischen 



448 Dritter Abschnitt. 203 

dem angsburgischen b im Inlaut zwischen zwei Selbstlautern 
und dem h des Itomanisclien in gleichen Stellungen ; ein solches 
h klang dem Angsburger wie tr. Was lag also näher, als dass 
der augsburgische Schreiber für den härtesten Laut, welchen 
er hervorbrachte, p wählte ? Da er jedoch nicht p sprach, sondern 
nur eine weniger Schärfung als Dehnung zu nennende Ver- 
stärkung des h zu bb, die von der anlautenden etymologischen 
hochdeutschen Lenis in der Explosion sich nicht merklich 
unterschied, verwendete er daneben als Zeichen sowohl b für jenes 
etymologische p, als umgekehrt p für etymologisches b gleich ro- 
manischem b am Anfang und Ende des Wortes, p aber schrieb er 
für beide mit Vorliebe, weil er sich in dem b ein Ausdrucksmittel 
für das ihm eigene inlautende b zwischen Vokalen wahren 
musste, wenn er der lateinischen Verwendung gerecht werden 
und doch die Abweichung von anderen b- Lauten markieren 
wollte, ohne das aussprachgemässe w zu verwenden ; denn 
letzteres konnte er von seiner halbvokalischen Geltung nicht zu- 
viel einbüssen lassen. Physiologisch genau arbeitende Schreiber 
aber scheuten in solchen Fällen nicht vor einem gelegentlichen 
u oder V für b zurück. 

Nach allem diesem hat der Augsburger des 13. und 14. 
Jhs. für die Labialis im Anlaut anstelle des gotischen b nur 
einen Laut gekannt, der dem des etymologischen p in der 
mundartlichen Aussprache derartig gleich klangt, dass man 
die wechselnde Bezeichnung mit den von der Schriftsprache 
gebotenen Buchstaben b und p nicht beanstandete. Im modernen 
Augsburgisch glaubt Birlinger* für das an- und auslautende 
b zwei Richtungen unterscheiden zu müssen: a) 6 = dem 
reinen natürlichen Laut des romanischen b zu Anfang und 
Ende des Wortes. — b) 6 = einem zu bb verschärften Laut, 
welcher den romanischen p-Laut vertritt, ihm aber nicht ganz 
entspricht. — Es ist mir nicht gelungen, als ich Gelegenheit 



^ Hittelstellung zwischen h und p für die Media h hat auch die 
heutige rheinpfälzische Mundart : Nebert : Speirer Kanzleisprache (Disser- 
tation, Halle 1892), S. 55. 

« BirHnger: Wörterb. S. 89. 



203 Konsonantismus. 449 

hatte, selbst an Ort und Stelle Beobachtungen zu machen, 
zu einem gleichen Resultat zu kommen; ich habe vielmehr 
einen Unterschied in der Intensität der Explosion nicht ent- 
decken können, auch nicht eine gleichmässig verschiedene 
Dauer, sondern mir ist nur etwas, wenn ich so sagen darf, 
eigentümlich Verhaltenes in der Aussprache jedes hochdeutschen 
b aufgefallen, so dass in keinem Falle ein Hauch hörbar wird. 
Es vibriert der sich hervordrängende Ton einen Augenblick 
zwischen den Lippen, so zwar, dass ihn die Unterlippe an die 
obere heranzudrücken scheint mit dem Bestreben, den Ausbruch 
zu mildem, ohne ihn aber in einen Hauch ausklingen zu lassen; 
ein bbh vermag ich also mit Birlinger nicht anzunehmen, noch 
weniger für die Zeit unserer Quellen. Man gestatte mir dies 
an folgendem zu entwickeln. Wenn die Labialis (tenuis und 
media) im Augsburgischen des 13. und 14. Jhs. auf der Stufe: 
Labialis explosiva + h gestanden hätte, so hätte sich die 
Schrift hin und wieder verraten müssen, wie sie dies sicherlich 
thut in den Schreibungen der harten Explosiva der Güttural- 
und Dentalreihe; während diese nämlich sporadisch als kh 
gegeben wird mit der Bestimmung k + h^ zu. vertreten, geben 
mir die Quellen aller Art weder im Anlaut noch im Auslaut 
bh oder ph für die labiale Explosiva. Bei dem Abschnitt 
über die Schreibung werde ich Gelegenheit nehmen, die Zeugnisse 
über b , soweit sie vor 1272 fallen, anzuführen *. Müsste nicht 

^ An geeigneter Stelle, in dem Abschnitt über fc, werde ich nach- 
zuweisen versuchen, wie die Schreibung kh zu der jeweiligen Aussprache 
sich verhält; hier aber möchte ich einmal vorausschicken, dass kh in 
unseren Quellen s= k-\- h zu sprechen ist, dass also k mit jenem Hauch 
ausklingt, den ich der Explosiva der Labialen abspreche, und ferner, dass 
die labiale Explosiva durch ihre Geschichte im Augsburgisch-Schwäbischen 
sich dem k zur Seite stellt. 

* Vorausnehmen will ich nur ein Beispiel, von dem ich indes gleich 
bemerke, dass ich ihm mit Bestimmtheit keine Beweiskraft einräume, da 
es einer Quelle angehört, deren Zugehörigkeit zum Augsburgischen Dialekt- 
gebiet für mich durchaus nicht fest steht : die Augsburger Glossen über- 
setzen 40^ : stamen mit uuarph (« Spindel) d. h. also ■=* warf, (Graf I, 
1039), und nur die Florentiner Glossen haben einmal warp ^ vgl. dazu: 
Augsburger Glossen 39'; cüur:ruoph. 



450 Dritter Abschnitt. 204 

übrigens ph sich im Laufe der Zeit zur Aspirata, schliesslich 
zu / gewandelt haben ? Thatsächlich ist das aber nur in Er- 
scheinung getreten im Wortsandhi: beJiüeten ^= pfüeten (füeten). 
Die Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts geben, wie 
schon erwähnt, keinen Aufschluss über die Zerdehnung des 
Lautes bei der Aussprache, doch ist dem Auslaut nach der 
nicht allein anfangs, sondern auch dann noch, als schon andere 
Einflüsse drohten, überwiegenden Schreibung mit p jene stärkere 
Explosiva eigen. Merkwürdig ist nur, dass im Dativ Yon 
Wörtern wie lip : libe^ wenn e in der Schreibung verschwindet, 
das b nicht auch durch p vertreten wird, wiederum ein Be- 
weis für die Entstehung der labialen Laute unserer Quellen 
aus der Schrift. — In den Verbindungen : s + b und t + b, 

9 

Labialis + i ist augenscheinlich die Schärfung dem Augsburger 
am meisten zu Gehör gekommen ^, sp ^ und tp ist allein nach- 
weisbar (1306: Horburch — aber; Augspurchj Wir ztparch^ Regent- 
purg\ und pt ist überwiegend. 

Im Inlaut wird hartes b (bb) zum weicheren, einfachen 
i, jedoch nicht zum romanischen i, sondern mit starker Neigung 
zu w. Die Gleichwertigkeit von etymologischem b und etymo- 
logischem w in der Stellung zwischen zwei Selbstlautem ist 
unzweifelhaft durch die Schreibungen : grabes, grawes (= graues) 
(Stadtbuch : Grundtext 20 a), ruweclichen als rubeclichen. So- 
gar die Apokope des e in -ec kann b nicht entfernen, es ist 
eine auf einem Lautgesetz gegründete Erscheinung: w wird 
mit grösserer Schliessung der Lippen = b ausgesprochen, 
d. h. verhärtet zu b, b zu w erweicht ^ 



^ Umgekehrt ist p in sp (sp) etwas reduziert, ohne mit anlautendem 
b zusammenzufallen, wo die Artikulation der Lenis um ein Mininum ge- 
spannter ist als intervokalisch. p ist in diesem Falle ein neutraler Laut 
zu nennen, vgl. über solche neutralen Laute: A. Heusler: der alamanische 
Konsonantismus in der Mundart von Baselstadt S. 24; Kaufmann: S. 12. 

^ Im Stadtbucb: 107a: lemberbuch, chelberhuch aber immer: 
rindespuch. 

« Vgl. dazu tvithe (1355 S,6 und 1325 S»). — Acbtbuch: (65 a) 1349 
ehichlich Si?. — 1821: felwenf pach^ hedea (St. Ulrich). — 1298 5. Juni: 
witi) Ss. 



205 Konsonantismus. 451 

b: Bezeichnung. 

Es erübrigt an dieser Stelle nur noch, die Frage einer 
Betrachtung zu unterwerfen, ob die eine oder die andere 
Schreibung mit einer nachweisbaren Begelmässigkeit dieser 
oder jener Stellung anhaftet. Von dem Standpunkte aus, den 
wir von vornherein einnahmen, in b die gewöhnliche Bezeichnung 
der labialen Media im Silben- und Wortanlaut zu sehen, gilt 
es die Schreibung mit p auf ihr Vorkommen zu prüfen: in 
der ältesten Zeit des Mittelalters zeigt die vita XJdalrici nur 
p in: pin(= Biene) (213), regelmässig in Augefpurc (234), Regens- 
pure (866) und einmal in Sintpreht (994) gegenüber Hartebrelit 
(884) und Albreht (822). Die beiden erstgenannten Fälle unter- 
stehen dem schon erwähnten Gesetz, dass 8 + b zu sp wird. — 
Die Augsburger Glossen haben überwiegend j?, namentlich in 
der Vorsilbe be = bij öfter pi als 6i geschrieben; femer: prustpeini 
(33'), lentipraton (35^), giporgenen (50^), püperrit {IhQi^), bidirbin 
(168^), 150^—172' : 8 bi:l pi und zwar parallel mit fast aus- 
schliesslichem ki' für gi'. Dasselbe Wort wird kurz hinter- 
einander mit p und b geschrieben: 172': anagipichant. 176': 
anagibiehit. 

In den Augsburger Urkunden unserer Zeit ist die Schreibung 
von b nun folgende: b (anlautend) wird bis 1356 regellos b 
und 2? geschrieben, und zwar läuft bei jedem städtischen Schreiber 
p für b mit unter, wenn er sonst auch b hat. In einzelnen 
Urkunden ist b nur durch p vertreten ; doch finden sich solche 
Fälle nur im 13. Jahrhundert (vgl. Belege für 1283). Im 
14. Jahrhundert habe ich nur bei drei Schreibern eine aus- 
gesprochene Vorliebe f\xr p gefunden: bei S^g (1336), S^^ und 
^16- ^\i ^^^ ^16 schrieben als Gehilfen Ulrichs (S^^) kein 
b: Sj4 1340: Pekkenhaus, purggrafen, Priv/iaus, purger, ver- 
punden, 1342 : purger, purgermaifter, verdorwen, 1343 : Perch- 
Jiofj vnuogtparf, prüder] Sj^ als Gehilfe 1345: Purgen^ Purger ^ 
gepurdy prif. — Als Stadtschreiber hat derselbe nach Jahren 
noch die gleiche Gewohnheit: 1379: purger, purgermeister, prüf. 
Ein solches Verhalten ist um so mehr bezeichnend, als Hagen 
(Sj,) von 1357 an sich durchaus der Schreibung b für an- 



462 Dritter Abschnitt. 206 

lautendes b beflissen hatte; ich finde für dieses Vorgehen 
Hagens keine andere Ursache als den Einfluss der kaiserlichen 
Schriftstücke, welche in der That auch seit den fünfziger 
Jahren erst eine Einheitlichkeit der Wiedergabe von mhd. 
b zeigen \ — Auch ein und dasselbe Wort wird in ein und 
derselben Urkunde, oft nur der erste Fall von dem zweiten 
durch wenige Worte getrennt, bald mit b. bald mit p geschrieben: 
1337: flaerdi'panky flaerchbank, flaefehbanch S^^. 

Die klerikalen Urkunden unterscheiden sich in keiner 
Weise von den städtischen hinsichtlich der Schreibung des 
anlautenden b ; zeitlich finde ich sogar in der fast ausschliesslichen 
Verwendung des b eine derartige Übereinstimmung mit den 
einschlägigen städtischen Urkunden, dass ich nicht umhin kann, 
die Erscheinung auf eine gemeinsame Quelle zurückzuführen: 
die kaiserliche Kanzleisprache von der Mitte des 14. Jahr- 
hunderts ab. Während z. B. noch 1345 die städtische Kanzlei 
Pur gen, Purger, gepurd, brief S^^, 1350 Brotylch, protylch 
Sj,, 1357 aber nur b S,,, die bischöfliche Kanzlei: 1343 
bis 1345 Pytchof nur mit p schreibt, die Klöster noch bis 
1355 p und b für b z. B. St. Kath. : pint schreiben, haben 
die bischöflichen Urkunden von 1349 ab nur 6 für i : ByMiof 
(dagegen 1 X Tumprobst)^ die Curia schon von 1346 ab anlautend 
nur b\ witbe, ambt, und nach 1356 auch die Klöster anlautend 
nur b, 1346 indes kann ich in den Urkunden Kaiser Karls 
noch nicht eine Bevorzugung, noch viel weniger die ausschliessliche 
Verwendung des b für b nachweisen; im Gegenteil hat z. B. 
eine kaiserliche Urkunde von 1347 an Augsburg nur p. Ganz 
unverkennbar aber ist eine Klärung von dem Jahre 1355 
ab eingetreten und zwar zu Gunsten des b. 

Für auslautendes b ist das Auslautgesetz bis in den 
Anfang des 14. Jhs. hinein streng gewahrt; nur 6, welches 
durch Apokope des folgenden Vokals auslautend wird, bleibt 
b. Einmal nur schreibt Sg : 1292 : halb neben häufigem p für 



* 1346—1348 war Doch p für b in den kaiserlichen Urkunden sehr 
vertreten, regelmässig: enpiten, Äugfpurg, 



207 KonsonantismuB. 458 

anlautendes b. 1333 zum hat erstenmale eine Urkunde 
von St. Ulrich: lublich, libting. Die städtischen Urkunden 
nehmen langsam und ohne eine erkennbare Tendenz b für 
auslautendes b an. 1342 Sj^: libding gegenüber anlautendem 
b. Noch 1367 häufig /tp«t»^. 1367 St. Uhich: ^«z6. Im Stadtbuch 
schreibt S^,, den Handzügen nach vor 1364, mit Vorliebe b 
für auslautendes b : uzzerhalb (24 a). lib. selbwaibel haubten 
(35 a), 1350 urlaub (125 a). Nach 1354: halb (38 a). 

Inlautendes b ist zwischen Vokalen b und die ganze Zeit 
hindurch auch w, v geschrieben. Eine besondere Vorliebe 
haben S^, Sg und S^ ^ für v = b: Sg in den Urkunden und 
im Stadtbuch : aver (= aber), S^ im Stadtbuch (34 a) : aver, 
vritwe. Später hat der Gehilfe S^^, dessen Vorliebe für p sä: 
anlautendem b wir schon kennen lernten, 1342: verdorwen 
(vgl. im Übrigen die Belege). Bemerkenswert ist die Schreibung 
Lerchenpdgelin (Achtbuch 1367 Sj,). Inlautend b als u ge- 
schrieben hat häufig die zerdehnte Yormprouist (älteste Urkunde 
prouista). Stossen bei der Wortkomposition (Präfix und Grund- 
wort) auslautendes b (p) und anlautendes b zusammen, so wird 
pp geschrieben: Stadtbuch: Grundtext: apprichet, appraeche 
— brichet (28 b). 

Inlautend b vor Konsonanten ist in der Regel, namentlich 
anfangs p: gelopt, houpt; daneben aber ist Begel, gehebt zu 
schreiben, in der Form gehabt erscheint häufiger p. Im 14. 
Jahrhundert greift b auf dem ganzen Gebiete dieser Verbindung 
bt Platz. Dasselbe geschieht in der Zusammenstellung mpt^ 
d, K mt + eingeschobenem p. In den deutschen Urkunden 
sind es die Wörter: amt% kumty erlernt, nimt, welche sehr 
häufig p und b zwischen m und t einschieben; zeitlich bildet 
für diesen Vorgang die Wende des 13. Jahrhunderts eine 



* Sft ist Gehilfe unter Ss. Im Achtbuch sehr oft Gdbin für 
Gawein, welches in den ersten Einträgen des Achtbuchs häufiger be- 
zeugt ist. 

^ Ich glaube nicht, dass für die Behandlung des amt als amht die 
Erinnerung an seine Entstehung leitend gewesen ist: anibt aus anibaht 



454 Dritter Abschnitt. 208 

Grenze, indem gerade im 14. Jahrhundert mpt und mbt auf- 
taucht. Oertlich kann ich keine Begrenzung treffen ^. 

p: anlautend und inlautend: Bezelchllllllg* 

Soweit die geringe Anzahl der Zeugnisse für anlautendes 
p eine Bestimmung ermöglichen, ist p viel mehr mit b als 
mit j? wiedergegeben. Ausser dem Worte ^Pranger', meistens: 
branger geschrieben, liegen uns nur Fremdwörter vor, und 
diese sind weitaus überwiegend mit b geschrieben: babftes, 
brieüer, bropft, brifun, balmen. *^Priester' wird nur in der Zu- 
sammensetzung mit Hut häufiger liutprieHer als liutbrielter ge- 
schrieben. Stereotyp ist die Schreibung des noch heute in 
der augsburgischen Mundart als *^Berla"ch^ lebenden berlaich, 
'Probst^*, mhd. probft, wird häufig brobpft geschrieben (Achtbuch 
(53 a): 1343. S^^). Andrerseits finde ich allein Liupold und 
Liutpold als Schreibung für den Namen Liutpold, 

Von dem zweiten Drittel des 14. Jahrhunderts an wird 
die Einschiebung eines p-Lautes zwischen m und s, m und t 
häufiger; namentlich die vierziger Jahre sind reich an diesem 
p, oft b geschrieben. In dem Achtbuch finde ich einmal p 
und 8 umgestellt: Samsptag (Achtbuch 51 b. 1343. Vgl. Obflren 
(= Obersten) 52 b.). — In den fünfziger Jahren wird dieser p-Laut 
in allen Denkmälern fast nur b geschrieben: kumbt, haimbt 
(Achtbuch 70 a) gegenüber kumpt 1367 (Achtbuch 95 b.). 

pf: Belege. 

Urkunden: 

städtische: 1272—1313: ph. — doch 1296 Bischof an 

den Rat : pfaflfhait Sg (R.X|,4, 6). — 1296. 
pfafifhait Sg. — phvnt, phlegere Sg (A). — 
1299. phvnt Sg (St. 1). — 1304. phlegar S^ 
(C. 5). — 1306. Febr.: pfvnt S^. — Jani: phvnt 
S^ (U. 2). — 1309. phvnt S« (A). — Vogt: 
pfunt ?. — pfunt S^ (U. 2). — 1311. pfenning, 



^ In den lateinischen Urkunden vor unserer Zeit wurde regel- 
mässig dampnum geschrieben. 



209 Konsonantismus. 465 

pfvnt, pfleger S^ (A). — 1312. pfant, pfenning 
Pfingeftwochen S,. 1313—1319. — S„ S^ : 
pf. - Von 1319—1328: nur ph. — 1323. 
Landsberg : pfunt (hl. Cr. 9). — Copie: 1346: 
Pfallentzgrafen S^,. — 1329— 1374 : pf, selten 
ph: 1329: Pfallentzgrafen S^^ (A). — 1332. 
pfennig, phunt Su» — 1384. pfenning, enpfahen 
Sjg. — 1334. Hauptmann v. Ober-Baiern: 
pfunt, kupherfmit. — 1335. pfunt^ enphangen, 
pfenning S^. — 1336. pfunt, enpfangen S^g. 
— 1337. nur pf Sjg. — 1338. nur pf S^g. — 
1339. Kaiser: pfunt, Boppfingen. — 1340. 
phleger S^^. = Von 1341 an: pf. 
Bischof: ph bis Anfang des 14. Jahrhunderts. Im 14. Jahr- 
hundert im allgemeinen mit den städti- 
schen Urkunden zusammengehend. Von 
c. 1330 wird pf fest. — 1336. pfennig, phennig 
(A). - 
Curia: 1327. phenninge (A). 
Klöster: 1283. Pfingften (hl. Creutz). — 1358. phenning 
(St. Stephan). — Sonst wie die städtischen. 
Achtbuch: 1360. Gaifkopf (n. pr.), köpf S„ (22b). — 

1370. zappflfen Sj« (28 a). 

pf: Geltung. 

Der anlautende labiale Affrikatdiphthong pf^ des Augs- 
burgisch-Schwäbischen im Mittelalter ist zweifacher Herkunft : 
1. ist er die regelrechte Verschiebung von germanischem p zu 
pf\ auch in früh entlehnten Fremdwörtern vertritt ph das p 
im Anlaut: phund, phruende, phaffe, phenninc, phant^ phister 
{n. pr.), pMuoc, pfdegen, 2. wird f durch Vortritt des. Prä- 
fixes ent' und unter dem Einfluss der Verbindung Nasal + 
Tenuis zu pf: enpßenc, mphuererty entphd/ien, enphäheriy enpliolh- 
nuffe] andererseits wurde in solchen und anderen Fällen der 

^ Vgl. die Ausführungen Kauffmanns über pf als Verschiebung 
von p in : Kauffmann : schwäb. Mundart S. 223—228. 

30 



^ 



456 Dritter Abschnitt. 210 

Affrikatdiphthong zu / erleichtert. — Zum Af&ikatdiphthong 
"pf wurde zuweilen auch, und wird heute noch oft, die aspirierte 
Tennis, welche durch Sandhi entstand in hehueten > phueten^ 
Inlautend wird / nach m zu pf : gestemphet (Stadtrecht, 
Grundtext 14 b), stemphyfen (Stadtbuch, Grundtext 15 a) ^ 
notnumpff (Achtbuch 32 a. 1383. S^g). Die Aussprache des 
pf ist nach der heutigen Geltung zu urteilen: hb + Spirans, 
nur erscheint die Spirans sehr milde tönend. Nur in der 
Verbindung mpf aus mf ist ein härterer Kang der labialen 
Tenuis zu hören, welcher fast die Spirans zu unterdrücken 
scheint. — Ueber pf (ph) im Sandhi ist schon gesprochen. 

pf: Bezeichnung: 

Das Zeichen ph für den Affrikatdiphthong hält sich bis 
in die Mitte des 14. Jahrhunderts hinein ^ Im 13. Jahr- 
hundert und im Anfang des 14. ist es allein vertreten, ausser 
bei Schreibern, die uns als fremd bekannt sind: Sg und 
Se (S3: 1296. pfaffhait, doch 1299. pÄvn*. — S^ : 1288. PßngÜen. 
(St. U.) 1306. pfvnt. — 1306. phvnt. — Im 2. Jahrzehnt 
des 14. Jahrhundert breitet sich das pf mehr aus. S, und 
Sg haben: pfafen, pfunt. pf offen hat am ehesten und sodann 
regelmässig pf Erst von 1330 an aber wird pf fest, selten 
von ph durchbrochen. Die internen Denkmäler zeigen keine 
Abweichung von dem Gebrauch der Urkunden *. Die Kloster- 
urkunden haben ph neben häufigem pf mehr bewahrt. 

f, v: Belege: 

Urkunden: 
städtische: 1272. fv^r, von S^ (U. 2). — 1273. brief, brieve 
Si (A). — 1277. froven, frier S^. — 128Q. 

* Nie jedoch fumpf; fünf ist die Regel, fumf wird zuweilen ge- 
schrieben, z. £. Achtbach 47. a. 1338. St». 

' pf für ph kommt rheinpiälzisch schon 1808 häufiger vor: in 
einer von Nebert benutzten Speirer Urkunde. (Nebert: Speirer Kanzlei- 
sprache, Dissertation Halle 1899. S. 15). 

* Von 1340 an ist pf die regelrechte Schreibung, doch sind Fäll© 
wie; pfaff, pherffe, pferit und pharr in einem Eintrag nicht selten, 
(Achtbuch 71 b. 1354). 



211 Konsonantismus. 467 

frowen, ouf, geueftent, hofe, brief, fümf Sg. — 

1282. yallet, vamSg (R). — 1283. von, hant- 
uefte, geveftent, zinfvellik, brif Sg (A). — 

1283. vnuerschaidenlichen, verkaufft Sg (C. 3). 
— 1286. j&row, ovf, furbaz, verkaufft, eigenfchafft, 
for- Sg (A). — Dieser Stand bleibt bis 1374. 

Klöster: St. Georg: 1282. (zvei), hoven (G. 1); for-. 
Spital: 1283. fier, gefestent, frowen. — 1284. 
vierden. 
St. Ulrich: 1288. forgenantiv (U. 1). 

Achtbuch: Bis 1374 der gleiche Stand wie in den Urkunden, ff 

wird seit den fünfziger Jahren häufig: 1339. offte 

(48 a) Sij. — 1343. yerkoufft (52 b) S^^. — 
Taeuffet (52 b) S^^. — 1349. chaüflfent (64 a) 
Sj,. — 1353. ergryjBfet (71a) S^,. — 1367. 
Schaüffkneht (95 b) S ^, ; in der Regel for-, 

f, v: Geltnng. 

Zeichen sind: f, v, selten w! — Die Behandlung der 
labialen Frikativa in den augsburgischen Denkmälern des 13. 
und 14. Jahrhunderts stimmt durchaus zu der mittelhoch- 
deutschen. Anlautend wird sie / und t; unterschiedslos ge- 
schrieben. Eine gewisse Bevorzugung des f finde ich nur vor 
6 und r, doch ist z. B. das in jeder Urkunde vertretene ge- 
festent: 1283 (Sg) gevelient neben hantueHe, zinfvellik geschrieben. 
1283 schreibt der Schreiber des Spitals nur / für v: fUr, ge- 
feltentj frowen, Schreibungen des vor- als for- sind nicht 
selten (vgl. die Belege). Regelmässig wird die Präposition 
für mit / geschrieben. Sobald / stimmhaft wird, erhält es 
gewöhnlich das Zeichen v : 1273 S^ : hrief, brieve (1273 Sj). — 
1280 Sg hofCf geuesteni, brief. 

Die Aussprache der Labialfrikativa kann nur f gewesen 

sein und zwar ein f-Laut, welcher nach Nasallauten sogar zum 

Diphthong pf (ph) neigt. So erklärt sich die auffallende 

Schreibung des Eigennamens: Lerchenpdgelin (Achtbuch 26 a. 

1367 Sj,) mit p für v durch den Einfluss des n auf den 

80 • 



458 Dritter Abschnitt. 213 

frikativen Laut, v wurde durch dasselbe Gesetz, welches / 
nach m z. B. in geHemphet, f nach n (nt) in enpfangen zum 
labialen Affrikatdiphthong machte^ zu pf, pk. p ist dann durch 
die Flüchtigkeit des Schreibers ein Versehen für ph. — In- 
lautend ist wohl schon zu unserer Zeit eine Schärfang 
der tönenden Frikativa v zu f eingetreten: die Schrei- 
bungen mit / in hofen, briefe mehren sich im 14. Jahr- 
hundert. Ich glaube,, dass im einzelnen Falle das Statt- 
finden und Nichtstattfinden der Apokope in Rechnung zu 
ziehen ist ; namentlich wird energische Betonung in einzelnen 
logisch wichtigen Worten des XJrkundentextes die Schärfiing 
zu y hervorgerufen haben, wie sie vor diesem Vorgang Ursache 
zur Apokope und Synkope des dem v folgenden Vokals war; 
die in der Schrift in solchen Fällen, auch nachdem das 
Zeichen / für die lautliche Schärfung verwendet worden, 
festgehaltenen Vokale, sind auf die Gewohnheit, die Endungen 

(Flexionssilben) voll zu schreiben, zurückzuführen. In der 
Verbindung ft finde ich einmal ainliften mit ph geschrieben : 
ainliphtm. Da dasselbe Schriftstück stark schwäbischmund- 
artlich gefärbt ist, — es enthält unter anderem auch die ver- 
einzelte Schreibung des s vor t mit seh: eiltfchten, so glaube 
ich in der Schreibung pÄ eine phonetische Absicht des Schreibers, 
es ist ein Schreiber von dem Kloster z. hl. Kreuz, sehen zu 
dürfen. 

f, v: Bezeichnung. 

/ und V wechseln regellos ^. Es können daher nur Einzel- 
heiten hervorgehoben werden. Das aus dem Diphthong ph 
durch Erleichterung nach langem Vokal und r und /* ent- 
standene / ist immer / geschrieben, meistens verdoppelt ff : 



^ Niklas von Wyle lässt sich darüber folgendermassen verDehmen : 
ir vil schrybent das wort flyss darch ein v daz na^ch vnderwysung der 
ortographie durch ain f vnd nit durch ein v recht geschrieben werden 
mag daone daz v geet niemer in crafft ains f im folge dann ain vocali 
sust so oft ain consonant hin na^'ch geet, so belyps es am v vocalis'. 
(Müller, Quellenschriften S. 15). 

« vgl. Weinhold, mhd. Gr. § 170. 



213 Konsonantiemus. 459 

kauffen^ lauffen, {geloffeni)j offen^, g'riff^ tauffen, getauffet. Diese 
Schreibung mit /wird zur festen Gewohnheit seit den sechziger 
Jahren (ygl. die Belege aus den Urkunden; dem Stadtbuch 
und Achtbuch). Einmal wird vogt mit w geschrieben: wogete 
Nov. Sj (Stadtbuch 37 a), wor (= vor) an derselben Stelle, 
hurggrawen, im Grundtext nur lurggrafm. — geverde in der 
Formel 'ane geverde^ wird regelmässig mit v und u geschrieben, 
aifdiften mit ph ist schon erwähnt, desgleichen Lerchenpögelin. 
funph hat eine Urkunde des Klosters z. hl. Kreutz v. Jahre 
1360 neben: phunt, phleger. 

w: Oeltang und Bezeichnung. 

w stimmt vollständig zu dem mittelhochdeutschen w^. 
Anlautendes hw ist mit w zusammengefallen. — Gesprochen 
wird w oft mit grösserer Schliessung der Lippen wie b, vgl. 
das bei der Besprechung des Lautwerts von b Gesagte. Es wird 
daher oft b geschrieben, vgl. dieselbe Stelle. Die Schreibung 
zvei (w durch v wiedergegeben) in einer Urkunde des Klosters 
von St. Georg 1282 steht vereinzelt da und beruht wohl auf 
demselben Schreibversehen, wie wogete^ wor für vogete, vor im 
Stadtbuch (vgl. bei /, v). 

d und t: Belege. 

Urkunden: 
städtische: 

d (an- und inlautend) t und auslautend d 

1272 Si(U.II): Tvfent, tvu, (Tvfent) verfvmet, fehent, Gotef- 
vnde. hvfes, Sante. 

1277 Sg (A): d. beid, chvmt .... 

1280 Sj (H), Sg (A) : d. thvn, zaehenden, -nt. 

1282 S^: vnde. tun, fände, -nt. 

1282 Sg: vnde. t; vnd, drvnder, hinder, -nt, want. 



* Fressant reimt : 447 : 448 gehffen : offen, 

« Weinhold: alam. Gramm. S. 127 ff. vgl. Weinhold: mhd. Gr. § 178. 
Kauffmann: Schwab. Mundart § 183. 



460 Dritter Abschnitt. 214 

d (an- und inlautend) t und auslautend d 

1283—1296: S^, Sg, S« thvn, Taeten, -nt, folde, fände. 
S,: d. 

1284 Sg (A): d. vierden, Tande, tun. 

1285 Sg (C. 3) : d. 1285 S^ (C.3) thvn. vnd, folde, folten, 

-nt, — 1296 S5 : vaetterlich, baiden- 
thalben. — yaeterlich. 
1298 S^ (G. 1): leben- -nt. — 1299 S«: gefwiftergid. 
tigen. — 1302 Sg (hl. 
Cr. 4): veld, red. 
Sß (C. 6): d. Sß-, anthwrten, wordten. 

1303 Sg (A): d. band (3.pl.), frivind, fient, geueftent. 

— wanden. 

1304 S^: velde, fri- vierden, -nt. — 1306 S^: frivnd, 
wende. (veld.). 

1313 Se (0.6): d. vnder, veld (d.). — S,: vierdhalp. 

1315 Sgl lipding. aubend, pfüt. — 1321 Sj> (A): gand. 

1329 Sj> (A) : d. band (3. pl.) phvnt, Nivnden. 

1330 Sj>(A): (kais.): d ftand (3. pl.) chvnt, land, frid, Lant- 

frit. — 1335 S12 (ü. 5): wanden, 
fant, bände (= hatte). 

1345 Sie (hl. Cr. 6): d. gepurd, friunt. — 1346 S^, (H): 

ftand (3. pl.) frivnd (g. pl.). — 1348 
Sj, (C. 5): ze haben, ze niezzen. 

1348 8^7 : d. ze habend, zeniezzend, habend (3. pl.). 

— 1351 Sj,: haund. 

1357 Sj, (C. 6): d. gebürd, geltent, — 1366 S^, (A): 

phund, hant (3. pl.). — 1367 S^^ 
(R): wortten, gelertten. 

1374 Sie (B"12): d, kind. 

Bisch, und Domkapitel: 

1289—1296: d. tun, beftetter. -nt. — 1293 (A) : vnd, 

-nt. — 1296 (R. 5, 7) : gottes, güt- 
lich. 



215 



Konsonantismus. 



461 



d anl. und inl. 
1300 (H,13): d. 

1348 (Dom). (C. 5): d. 



St.Cath.:1279(C.2):d. 

1295: d. — 1311 (A): 
triuzehenhundert. — 
1324: d. — 1348: d. 

Spital: 1283 (A): 
thufent, vnde. 

St. Ulrich: 1301; d 

1333: libting. 

St. Georg: 1338: d. 



ty und d ausl. 

t; tailend (ger.) -nt. — t anl.; t, 

selten d, aaslautend. 

ze habend; habend, habend (3. pl.). 
— 1351. vrchunt. — habend. 

Klöster. 

-ent. 

th. — 1324: vierden, band (3. pl.), 

Mänod ; 3. pl. : fehende, hörende, lefend. 

thun, theten, tak, -ent. 

-ent, fant; t. 
-ent. 

3. pl. : lesend, hörend, fehent, achtun- 
den, kunt. 



Achtbuch: 
Anl. und inl. d wird d geschrieben, z. B. : Mordacftes (1347 S^, 

(12 a)). dufent (1371 S^^ (102 a)). 

1338 8^8- ^and (3. pl.). 1338 (48 a) S^g- alsoffte er 
ez tünd. 1341 (51b) S^^: band (3. pl.). 1340 (6 a) S^^: 
mort, obtath, ermürt, folt. 1341 (6 b) S^^ : ward, todfchlag. 
1343 (10 a) Si^: Durge. 1346 (56 a) S^, : haund. 1347 
(12 a) Si,: todfchlag. 1349 (62 b) S^,: ftund (= ftand). 
1349 (15 a) Sj,: ward, fand, hand(3.pl.). 1350 (15 b) S^,: 
hant. — band, ftand (65 b). 1350: vngeratenheid, bofheit. 
1352 (16 a): habend (3. pl.) habent (3. pl.). 1357 (20 b) S^, : 
haund (3. pl.). 1367 (26 b) S^,: Totfchlag. 1368 S^,: Bad- 
hüs. 1368 (27 b) S^e: tant (3. pl.). 1369 S^^: Elyzabeth. 
1370 (28 b) Si^: Mnt (3. pl.) ayd, friund, haltent (part.). 

d und t: Geltung. 

Wenn wir b der lebenden Augsburger Mundart und des 
13. und 14. Jhs. als an der westgermanischen Lautverschiebung 



462 Dritter Abschnitt. 216 

nur bedingungsweise beteiligt erkannten, indem es im Anlaut 
und im Auslaut einen geminierten Klang annahm und dadurch 
hinter etymologischem p derselben Mundart nicht zurückstand^ 
sobald es mit einer gewissen Schärfe ausgesprochen werden 
sollte, so entspricht das heutige augsburgische wie gemein- 
schwäbische d noch ganz dem gotischen d. Diese Thatsache 
gilt auch für die frühere Zeit, und wenn auch im allgemeinen 
die schriftlichen Quellen gegen die Nichtverschiebimg des d 
zu t zu zeugen scheinen, so ist für mich die Sonderstellung 
des oberdeutschen d in der Augsburger Mundart auch des 
13. und 14. Jhs. zur unumstösslichen Gewissheit geworden. 
Das Auslautgesetz ist anfangs in der Schreibung ziemlich 
treu gewahrt, wenigstens gehören die schliessenden d bis ins 
zweite Drittel des 14. Jhs. hinein noch zu den Seltenheiten, 
und zuweilen, wenn sie auftreten, lässt sich eine gewisse G-e- 
setzmässigkeit in der Yertauschung des gewohnten t mit d 
nicht verkennen, wozu ein Systemzwang dann das Uebrige 
thut, um den Kreis der Schluss-(i zu vergrössem. Diese 
Gesetzmässigkeit aber ist ein frühes Produkt der Mundart. 
In allen andern Fällen verwies das Sprachgefühl den Einzelnen 
immer mehr auf das d. Es klingt nämlich heute auslautende 
geschriebene Portis (für germ. d) nicht «= t^ sondern «= th, ja 
genauer möchte ich sagen — denn ein t im norddeutschen 
Sinne kennt der schwäbische Dialekt nicht — , = ddhj zuweilen 
dh. Wir haben also hier für die norddeutsche Verhärtung 
der germanischen Lenis zur Fortis eine Konsonantendehnung 
nur mit verschiedener Explosionsdauer vor uns, die Explosions- 
intensität ist bei etjrmologischem d und etymologischem t keine 
verschiedene. So erklärt es sich, dass die schwäbischen Schreiber 
in der Erkenntnis der geringen Aehnlichkeit ihrer Schluss- 
Explosiva mit den anderwärts gehörten sclion früh dem all- 
gemeinen Gesetz absagten und d mit t wechseln Hessen. Als 
ein weiteres bewegendes Moment zu solchem Verfahren wird 
allerdings die Thatsache gelten müssen, dass schon vor der 
gesetzwidrigen Verwendung des d im Auslaut die Apokope 
der Endungen in der SchreibuDg gebräuchlich geworden war, 



217 KonsonantiBmas. 46S 

80 dass den Schreibem, welche solche Formen gewobnheits- und 
sprachgemäss mit dem Buchstaben d endigen Hessen, nun auch 
die hier ihnen vor Augen liegende Schreibung derselben sorg- 
los auf etymologisch nicht zugehörige Orte übertrugen \ Um 
eine solche Verführung des Auges zu verstehen, ist es nötig, 
sich das Bild einer Urkunde zu vergegenwärtigen, welche in 
ihrem Sprachgut Bestandteile der oben beschriebenen Art 
enthält. Das erste Wort, welches in Betracht kommt, ist kunt, 
dasselbe behält sein t unbeirrt, weil es erstarrt ist in der An- 
fangsformel ; darauf folgt zumeist ein frivnde, später mit Apokope 
frivnd, und ausserordentlich häufig, nachdem es im Beginn 
des 14. Jhs. in den Formelschatz aufgenommen ist, velde (in : 
ze dorfe vnd ze velde) regelmässig seit dem dritten Jahrzehnt 
des 14. Jhs. vdd geschrieben, frivnd und veld sind durchaus 
durch die Aussprache bedingt, welche den Abfall des e nicht 
so stark empfinden liess, dass das Wort eines stärkeren Schlusses 
bedurfte, als d ihm gewähren konnte. Damit war dem d die 
Fähigkeit gegeben, in der Schrift ein Wort zu schliessen; in 
der Aussprache aber entfernte sich das berechtigte t schon 
längst nicht soweit von der Geltung des d, dass der Schreiber 
unter dem Doppeleinfluss des Auges und des Ohres nicht 
ersterem mechanisch folgend, auch die weiteren mit Dentalis 
fortis und 4enis schliessenden Wörter gleich behandeln konnte. 
Verbindung mit Liquida hat zweifellos am frühesten 
fördernd auf die Verminderung der Explosion eingewirkt. Ana- 
loge Fälle besitzt das Schlesische ^. Birlinger ^ hat seiner Zeit 
aus dem Nachlasse Schmellers eine Bemerkung des feinsinnigen 

^ Am frühesten hat sich die Partikel unde in der Schreibung dem 
Zwange der Mundart gefügt, nachher jedoch ihr nun auslautendes d bei- 
behalten; die wenigen Schreibungen unt können geradezu als nicht- 
augsburgisch gelten ; sie erscheinen nur in Denkmälern, deren Zugehörigkeit 
zu dem augsburgischen Dialektgebiet in Zweifel steht. — Auch das 
germanisierte sante, santj hat sich diesem Einflüsse bald unterworfen. 
gehurte ist in der apokopierten Form gehurt zu gehurd gewandelt und 
so geschrieben worden. 

* Vgl. Weinhold: Dialektforschung S. 81. 

• Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterb. 102, II. 



464 Dritter Abschnitt. 218 

Dialektforschers zitiert: 'Die in- und auslautenden d des 
bayrischen, oberpfälzischen und fränkischen Yolksdialektes 
scheinen eine Fortführung der ältesten Sprache zu sein: stad, 
rodj blued . . / und in derselben nur seine eigene Beobachtung 
bestätigt gefunden. 

Die auffallend häufigen Schreibungen Iidnd (3. pl.) und 
gdnd (3. pl.) gegenüber gleichzeitigen -ent in anderen Verbal- 
formen dieser Art dürften nicht unter dem Einflüsse des n 
ein d gegen t eingetauscht haben, sondern hier hat die Ueber- 
länge des a als ao, au nur einen geringen Tonraum für die 
Dentalis übrig gelassen ; ich möchte diesem Vorgange die Er- 
scheinung im Schlesischen vergleichen, dass auslautend nach 
Längen und in Liquidaverbindung die Tenuis der Media 
weicht, wie das Weinhold ^ an Beispielen ausführt. Verweilen 
wir einen Augenblick bei diesen Formen der 3. plur. praes. 
ind., so stellt sich ihre Bedeutung für den Charakter der Ur- 
kundensprache noch nach einer andern Richtung hin heraus. 
Diese Formen, in der Gestalt, wie sie die augsburgischen Ur- 
kunden ausschliesslich^ aufweisen, d. h. mit -enty sind als 
Charakteristikum des Augsburgischen und Gemeinschwäbischen 
allgemein schon anerkannt. Sie erleiden nun um die Mitte 
des 14. Jahrhunderts eine Veränderung ihrer Gestalt, d. h. 
zu der Zeit, wo man geneigt ist, den Einfluss der kaiserlichen 
Kanzleisprache beginnen zu sehen. Die augsburgischen Formen 
aber werfen nicht t ab, was sie allein den entsprechenden 
Formen der kaiserlichen Urkunden hätte gleichmachen können, 
sondern die Schreiber setzen c? für ^ in dem Bewusstsein der 
Notwendigkeit einer schriftsprachlichen Aenderung auf Grund 
der gesprochenen Sprache. Wahrlich ein eindringliches Zeugnis 
für die noch sich kundgebende Ueberlegenheit der Mundart 
über die Schriftsprache! 

1 Weinhold: Dialektforfchung S. 82. 

* Ich sage 'ausschliesslich', weil ich Schriftstücke, wie Urkunden 
Rudolfs (Ss), in denen die 3. plur. ind. praes. auf -en endigt, nicht als 
'augsburgische' Schriftstücke anerkenne, da Rudolf damals, als er lesen 
. . . schrieb, noch ganz unter der Macht seiner alten, aus dem öster- 
reichischen Dienst mitgebrachten, Schreibgewohnheit stand. 



219 Konsonantismus. 465 

Im Inlaut und im Auslaut wird d (genau: dhy ddh) sowohl 
für mhd. d als flir mhd. t gesprochen. Die Mundart verrät 
sich z. B. in einer Urkunde von S^g (1336. freitag vor St. 
Marien Magdal. tag) in der Schreibung Seh/den für SehJien. 
Schreiber S jg ist sicherlich ein Augsburger, nach seinen Schreib- 
produkten zu urteilen. S ^ schreibt in einer Novelle des Stadt- 
buchs (49, b) : edwas. Fressant reimt : 81 : 82 wandet : mandel. 
297 : 298 lande : erkande. — d im Wortanlaut für mhd. t ist 
noch durch die anfangs in den Urkunden des 13. Jahrhunderts 
herrschende Schreibung mit th bezeugt: thun und thusent, bei 
letzterem steht th für germ. th, welches mhd. der gesammte 
oberdeutsche Sprachzweig als t erscheinen lässt^. Achtbuch 
102 a: 1371 (S^g) hat dufent, (1321 S^) drinchen. In einigen 
Wörtern lässt sich heute hinter n ein weicher T-Laut hören, 
ein epenthetisches t (d). Dass derselbe der Mundart schon 
früh eigen war, bezeugen Keime und Schreibung im 14. Jahr- 
hundert. Pressant reimt : 241 : 242 landen : mannen, die Ur- 
kunden haben nicht selten beidenthalben (1296 S5), wilunt, wäent% 
niendert (Stadtbuch 34 a S 2), ietwederthalben (Stadtbuch, Grund- 
text 20a) doch: anderhalben (Stadtbuch 60a S^,). Denn 
mannen (Fressant 242, reimend auf landen) mit der Geltung 
von manden stellt sich das -mand in iemend in den Urkunden 
des 14. Jahrhunderts zur Seite. Ich glaube, dass in dem d 
hier ein organisches d zu erblicken ist mit Bücksicht auf das 
nordische mädhr, welchem ein urdeutsches manth entsprechen 
würde. In der Behandlung dieses d in iemand jedenfalls machten 
die Schreiber unserer Zeit in Augsburg keine Ausnahme von 
dem Auslautgesetz, es erscheint auch als t : iemant. Der T-Laut 
ist sicher gesprochen worden. 

^ Das Zeichen th ist althochdeutsche Schreibung und ist als solche 
nach Weinhold (mhd. Grammatik § 196) auf fränkische Vorlagen zurück- 
zuführen. Holtzmann nimmt gleichfalls (ahd. Grammatik 281) für die 
th^=t fränkische Vorlagen an ; vgl. dazu : Braune in P. Br. B. I, 68 
über th. 

* wilent ist gemeindeutsche Nebenform für wüenj und es liegt ihr 
wohl eine Verwechslung mit einem Partizipium Praesentis zu Grunde, 
welches eine Partizipialkonstruktion in sich schliesst. 



466 Dritter Abschnitt. 220 

Dem Zusatz eines unorganischen d steht ein stellenweise 
eintretender Abfall gegenüber. In dem 13. und 14. Jahrhundert 
finde ich ihn nur in : liujpriefter^ Liupold, amman, Imwpgut (Stadt- 
buch 14a; 15a) doch: amtman (Stadtbuch 14b S^); kusprot 
im Stadtbuch neben kustbrot, gefchutze neben gefchutzde (Stadt- 
buch, (3-rundtext 76 b). — Ausgestossen ist auch das d nach 
Synkope des Vokals in : Ulrich = üdalrich (noch in der ältesten 

Urkunde: Odalrich) und Albreht aus Adelbreht (vgl. Adelgozze 
in der ältesten Urkunde). Dieser Vorgang muss lange vor 
unserer Zeit stattgefunden haben, nicht ein einziges Mal mahnt 
eine zufallige Schreibung üdalrich . . . daran, dass die Ent- 
stehung des 'Ulrich^ dem Volke noch bewusst gewesen ist. — 
Assimiliert ist t vor p in: Walpurge, auch in der lebenden 
Sprache. — Die Kontraktion des -edi zu ei in reitt (= redit) 
ist ein ähnlicher Vorgang, wie der von Udal ]>> Ul, Adel ]> AL 

d und t: Bezeichnung. 
Nach dem Vorangehenden haben wir die Schreibung der 
mhd. Dentalis d (aus germ. th) unter zwei Gesichtspunkten zu 
betrachten. Einmal: wie weit reicht der Einfluss der ahd. 
Schreibweise ? und zweitens : wie weit haben sich die Schreiber 
gestattet, dieselbe nach der lebenden Mundart zu modifizieren ? 
Fremde Beeinflussung kommt nicht in Betracht. — Mhd. d 
im Anlaut ist als d bewahrt. Bei dem (xebrauch der ältesten 
Urkunde: dinont, die mit d zu schreiben, beharren auch die 
städtischen Schreiber unserer Periode, ebenso die klerikalen. 
Die Behandlung des d im Auslaut und im Inlaut hat im 
13. Jh. mit dem Einsetzen der deutsch geschriebenen Urkunden 
eine geringe Wandlung erfahren, welche teilweise der Mund- 
art näher liegt, teilweise dem mhd. Schreibgebrauch sich 
unterordnet; die eben festgestellte Wandlung ist dann im Laufe 
des 14. Jhs. einer Weiterung unterzogen worden, welche cum 
grano salis aus dem Einfluss der Mundart erfolgte. Während 
nämlich die älteste Urkunde phruontCy hante neben haldeshusin 
(n. pr.), waltbach (n. pr.), harthusin (n. pr.), gehehart, Reginharty 
wolfhart (n. pr.) und Cuonrat neben Gumpred enthält, erscheint 



221 Konsonantismas. 4ß7 

mit den ersten deutschen Urkunden (Sj und Sg) des ganzen 
augsburgischen Gebietes d auf die Stellung zwischen zwei 
Vokalen und zwischen n + Vokal beschränkt : vnde, vrkvnde, 
zaehenden, tode, drvnder, hinder gegenüber: feheni, chvnt, Chvnrat, 
want ; die Urkunden der Hand S3 haben von Anfang an : fand 
(zunächst fände) für fant (1283 — 1304 in jeder Urkunde seiner 
Hand) ; ausserdem erkennt Sg richtig die Erweichung (genauer 
Verminderung der Explosionsdauer) des T-Lautes nach / und 
r: gebvrde 1283, vierden 1284 gegenüber t in allen diesen 
Stellungen in den Urkunden von S3 aus dem Jahre 1280; 
1283: folde (Stadtbuch), irrenwolde\ 1296 fohle neben foUen in 
einer Urkunde. Unter Sg tritt auch zum ersten Male das nach 
der Apokope des Vokals unberührte d auf: 1302 24. Eebr.: 
ze veld, red. 1303 23. Juni Rat: mvtend (part. praes.). 1303. 
frivind, ßent, hand (3. pl.), fand. Die Macht des n + vorher- 
gehendem langen Vokal scheint er ebenfalls zu achten: er 
schreibt 1303 wanden (wähnten). — gelvbde hat nach der 
Synkope des e sein d bewahrt. — S5 hat im Stadtbuch (Novelle 
40 a) schon todslaoh mehrmals neben vndermnden. 

Zu dem eben beschriebenen Zustande in den städtischen 
Urkunden verhalten sich die klerikalen folgendermassen. Bis 
1300 kennen alle klerikalen Urkunden nur schliessendes t, 
auch nach Liquida, fant ist ihnen allein geläufig. In eine 
Urkunde des bischöflichen Schreibers von 1300 zeigt sich das 
Gerundium mit d geschrieben: tauend; 1302 hat St. Marga- 
retha: wavnde, Sand, fölte und -ent (3. pl.). 

In der nach S 3 fallenden Zeit erscheint d nur am Schlüsse 
nach Apokope des Vokals, sonst t. d haben also die Gerundien 
(z. B. 1309. 10. Aug. ze ezzend vnd ze trinchend. Inlautend 
steht d für t nach n 1331: vnder\ 1335: wanden S^^; diese 
Eorm steht mit gleichen Zahlen dem waunten, wonten (=» wähnten) 
gegenüber; 1336: hinder S^g. Mit S^ beginnt 1313 die 
Freiheit in der Behandlung des Schluss -d. Es wechselt 
1313 manod mit manat (1313 vierdhalp neben manad), 1315. 
Sg: aubend apokopiert, manod neben pfunt, 1317. Sg: p/und, 
pfunt. 1323. Sg : iemend. — hand und gand (3. pl.) werden fest 



468 Dritter Abschnitt. 222 

(1321. 1323. 1324 bei zwei Schreibern 8^ und S^^ (Gehüfe)). 
Auch im Stadtbuch später: 1342. 8^^: hand, 1330. Kaiser^ 
aber von S^ geschrieben: Aand. 1346. S^,: Itand. 

Die gleichen Verhältnisse bestehen bei den klerikalen 
Urkundenschreibem. Die ungeregelte Verwendung der Zeichen 
für Schluss 'd hat sich aber hier ganz vorzugsweise fest- 
gesetzt; so schreibt St. Cath. 1311: ffefeitzed, fant\ St. Georg 
für die 3. plur. 1338: lefend, hdrend gegenüber fehent, kunt, 
ahtunden. Curia: 1345: habend (3. pl.) neben: ze habend vnd 
ze niezzend, ze veld, vzbezaichent (part. praet). 1346 : ze hobent 
vnd ze niezzend, fryund (apokopiert aus fryunde). Vordem aber 
kehrte der Schreiber der Curia 1331 eine starke Neigung 
zu t heraus, so dass er es auch inlautend setzte, er schrieb 
also: wert^ (3. sing. conj. = werde), temanty sant, vnder. 1351: 
vrchunt] 1350: ze habent vnd ze niezzend, d. h. sogar t und d bei 
gleicher Stellung und gewissermassen im selben Handzuge. 

Die von der bischöflichen Kanzlei in den vierziger Jahren 
ausgehenden -end für -ent (3. pl.) finden auch bei den Stadt- 
schreibem 1351 Aufnahme; S^, gebraucht habend neben 
haund (letzteres nach alter Weise). In den sechziger Jahren 
hat d so ziemlich auf der ganzen Linie gesiegt, vereinzelt 
steht 1366: Äan< (3, pl.) gegenüber phund, welch letzteres sich 
am längsten gewehrt hatte. 1367 : veltftreit gegenüber ze veldy 
haund (S^^). Das epenthetische d finde ich ausser jenen 
schon bei der Besprechung des Lautwerthes herangezogenen 
Belegen nirgends in den Urkunden; in den Einträgen des 
Stadtbuches dagegen ist es unläugbar gepflegt. — Von den 
Wortbildungen mit -te (= -ide, -ede) : gelubde, gefchaeffte, ge- 
dingde, gemaechde erscheint nur geschaefte mit t (Stadtbuch, 
Grundtext 19 a und 75 a), mit d: (Grundtext 36 b). 

Anlautend ist t für d nur in dem Wort lipüng häufig 
geschrieben, es hat sich auch in der anderen Form : libgetinge ^ 

^ Im Stadtbach schreibt S9 werd («wert). 

^ Das Stadtbuch kennt nur lipgedinge und dinc. Aus den Urkunden 
ist die Form mit t belegt: 1295, lipgetinge (ü. 2). 1383. S19: lihting. 
1315. Ss: lipding. 



223 Konsonantismus. 469 

erhalten und in dem einfachen üng (z. B. : vogtes ting), nie 
aber ist es auf das Substantivum dinc = *^Ding, Sache' über- 
tragen worden. Es lebte wohl auch in dem Volksmunde 
diese differenzierende Verwendung des t für d ; darum glaube 
ich, dass diesem Wort eine eigene Behandlung zukommt. 
Fremdwörter haben meist t erhalten : so ist techani überwiegend 
für lateinisches decanus geschrieben. 

t: Bezeichnung. 

Anlautend ist t in den städtischen Urkunden anfangs 
mehr als Hi geschrieben, regelmässig von S^ und Sg in dem 
Worte ^thun in der Eingangsformel von 1280 an. Die aller- 
ersten Urkunden haben auch hier nur t. In tusent findet sich 
ein unorganisches t für d ein, es wird in einer Urkunde des 
Spitals durch th ersetzt: 1283: thufent neben thun, theten, Sg 
hat nur *, und in tun bleibt t nun fest. Im 14. Jh. findet 
sich th auch in klerikalen Urkunden nicht mehr. Eine Urkunde 
Landsbergs aus dem Jahre 1323, unter dem Stadtsiegel von 
Landsberg in diesem Orte wahrscheinlich durch den Stadt- 
schreiber von Landsberg ausgestellt, besitzt noch th. 

Auslautend ist t für d in den meisten Fällen schon be- 
handelt bei d: in fant, gehwrt, haut (3. pl.) wird es häufig zu 
d] die Endung der 3. sing, praes. ind. endet immer auf t^ 
das part. praet. einmal auf d: gefeiized 1311. (hl. Creuz). 
In älterer Zeit (ahd.) tritt vielfach ein h am Schlüsse nach 
t an zum Zeichen der Dehnung ^ Zu unserer Zeit (von 1272 
bis 1374) erscheint h noch einmal in obtath (Achtbuch). Das 
Ä soll wohl die Aspiration der auslautenden Tennis (wie sie 
in der heutigen Sprachform lebt) andeuten^. — Erwähnt 
werden muss an dieser Stelle noch die Schreibung in dem 
Präfix ant-, ent-: das Verbum ^entlösen^ wird von S^ in der 
Kegel enthlöferij auseinandergezogen eniJielöfen, geschrieben; 
1302 von demselben: anthwrten. Auch S^ muss uns als ein 
der Augsburger Mundart fernstehender Schreiber gelten, und 

^ Vgl. die Belege bei Kauffmann a. a. 0. S. 207, Anm. 3. 
* Vgl. Kauffmann ebenda. 



470 Dritter Abschnitt. 224 

darum kann seine Behandlung mancher Laute als auf pho-* 
netischen Versuchen gegründet gelten, ähnlich wie das Ver- 
fahren von Sg. Einen gleichen phonetischen Versuch hat S^ 
mit dem Worte wordten vorgenommen; dt, th sind für ihn 
Ausdrucksweisen eines gedehnten T-Lautes: jenes ddh, 

Verdopplung des t tritt zuweilen ein, mit grösserer ßegel- 
mässigkeit in Väterlich^ : vaetterlich und vaetterlich geschrieben ^. 
Da sich die Erscheinung wiederholt, dass der Vokal vor 
solchem Doppel-t seine Dehnung nicht verliert oder sie 
sogar graphisch dazu erhält; so dürfte es nicht geraten sein, 
in der Gemination eine Verdopplung im heutigen neuhoch- 
deutschen Sinne zu erblicken, es ist mit ihr wohl nur die 
Konsonantendehnung beabsichtigt, welche sich uns bis jetzt 
als Grundzug nicht allein der schwäbischen dentalis fortis 
herausgestellt hat. Die Gemination ist eine Schreibmanier, 
welche gerade im 14. u. 15. Jahrhundert wuchert und deren 
Vorboten sich schon von Anfang unserer Zeit an bemerklich 
machen: atette, gottes, bestetter, vetterlich. Die Begründung 
dafür, dass der Doppelschreibung keine besondere lautliche 
Bedeutung zufällt, hat Heusler^ durchzuführen gesucht; ich 
bin ihm zu widersprechen geneigt in Fällen, in denen tt als 
ein Resultat vokalischer Synkope anzusprechen ist, z. B. das 
schon erwähnte belietter darf als Nebenform für beäeteter gelten ^. 

^ Andere Fälle der Gemination von i sind: rewf^er (Achtbuch 62b); 
blüttwurft (52b.) - Urkunden: wirttef (1325:89 (A.)); (zitten 1386. 
Kaiserl. (A.)); gelertten wortten (1367. Si« (A.)); mitt (1355 St. Kath.) 

^ Heusler, alam. Konsonantismus S. 37. 

' In andern Fällen möchte ich die Erklärung Schmellers herbei- 
ziehen: Schmeller führt nämlich als Eigenheit des Bairischen folgendes 
an. Wenn Eingeborene ihrem Dialekte sich enthebend rein hochdeutsch 
sprechen wollen, so geben sie zwar die meistens diphthongische Aus- 
sprache der Längen auf, es widerstrebt aber ihrem Sprachgefühle, sie 
vor geschärften Oonsonanten zu dehnen. Sie sagen also ratten, spättcTy 
blutten statt räterij später, bluten (hliiten). £lankenburg hat das gleiche 
von Abraham a. St. Clara nachgewiesen, der ein geborener Schwabe in 
Baiern und Oesterreich und 1688 bei Augsburg, d. h. im bairisch-schwäb. 
Gebiet lebte (0. Blankenburg : Studien über die Sprache Abr. a. St. CL 
Halle 1897. S. 20. 40 ff.). 



2S5 KonBonantismus. 471 

In der nach unserer Zeit fallenden Schreibung dt wird das 
noch mehr zutage treten, und es wird nicht immer in einem 
dt, td nur der Ersatz einer einfachen stimmlosen Dentalis zu 
erblicken sein^ 

z: (xeltung. 

Die Verschiebung der gemeingermanischen Tennis ist in 
der gebildeten Sprache der früheren Zeit wie heute der lin- 
guale Affrikatdiphthong z = t8 geblieben im Auslaut. In- 
lautend hat er sich nur erhalten nach kurzen Vokalen, 
nach l, »•» *, wo tt = tj zu Q-runde lag ; in allen anderen Fällen 
wandelte er sich zu einer langen Reibelautfortis = scharfem s. 
Im Auslaut trat im mhd. durchaus 8 an die Stelle der 
AfiFrikata, seit dem letzten Drittel des 13. Jh. in Augsburger 
Schriftstücken auch durch die Schreibung s kenntlich gemacht. — 
Die Geltung des anlautenden z und des z nach kurzem Vokal, 
nach l, r, t und in dem Wort Criice als ts wird gesichert 
durch die namentlich im 13. Jh. in den augsburgischen 
Denkmälern aller Art überlieferte Schreibung mit c: z. B. 
ce = ze, Jiince, swarces, Crüce ; der lange Reibelaut wird kenntlich 
gemacht durch die Schreibung zz, noch im 13. Jh. durch ff 
und sogar durch fz (zI) ersetzt, welch' letztere Schreibungen 
im 14. Jh. sich ausbreiten. Anlautend entsteht die Reibe- 
lautfortis in fzwen aus eteswenne, eteswen, noch 1391 im Acht- 
buch häufig. 

z: Bezeichnung. 

Anlautender Affrikatdiphthong wird mit z, c wiedergegeben. 
Letzteres Zeichen steht jedoch in den Urkunden nicht im 

^ Ein solcher scheint allerdings das dt der Praxis eines Luzerner 

Stadtschreibers (Renvard Cysat 1575?) zufolge zu sein. Unter der Aegide 

dieses Mannes, welcher von Brandstetter als ein scharfer Sprach- und 

Formenbeobachter, mannigfach literarisch und organisatorisch thätig, 

geschildert wird, bringt ein Schreiber in sehr vielen Schriftstücken 

seiner Unterbeamten und auch in früheren Urkunden Korrekturen an, 

darunter für lant lüten : landt liiten, für lant sigel : land sigel, d. h. 'man 

hatte die Latitüde land oder landt zu schreiben, lant wurde dagegen 

als Fehler angesehen' (Geschichtsfreund 47, 275). 

31 



478 Dritter Abschnitt. 326 

Wortanlaut fSr ^, sondern nur im SUbenanlaut: Ames, Chrivce, 
iardten neben iansüen, dagegen im Stadtbuch häufig ee, hince, 
stoarees, eins \ Im 14. JL verschwindet e für z ; in Oriice hält 
es sich noch länger: 1324. Cruces Sg. Im Inlaut greift noch 
im 13. Jh. te, tzz für z Platz: Achtdgolten neben oJizek, fetzzen, 
vntzzerbrochen, vntz, ßtzet, gaentzlich, NivntzigoHem. Ueberhaupt 
wird tz nach n für 2: bevorzugt. Ausserdem in Omttze, z. B. 
1333. Sj2« Inlautend zwischen Vokalen wird die Affrikata 
nach langem Vokal zum langen Reibelaut; bezeichnet durch 
z, zzy 88, (sz, Z8, auch tzz (Truch/aetzze). Von diesen Zeichen 
gehört Z8 im 13. Jh. nur klerikalen Urkunden an, im 14. Jh. 
wird es allgemeiner verwendet. Z8 hat im 14. Jh. z. B. S^: 
1328: vnzfen] Sj,: 1333: drizIigoIten\ 1335: Germanzfioanch; 
Sj^ : 1340: ftozfet Unverschoben ist anlautendes gemein- 
germanisches t, in dem vereinzelten: vnbetmngeltchm (1335. 
Sia)- S18 bevorzugt ff Tjlr zz[ 1335: Gaffen, ftoffet, driftx- 
goften, lieffi; 1336: gehaiffm. — Vor t des Affixes wird zz 
zu 8 : wefte, befte, mvfte ®, 

Auslautend bleibt z die ganze Periode hindurch in den 
augsburgischen Schriftstücken Schriflzeichen für den aus der 
Affrikata entstandenen scharfen Reibelaut. Schon in den 
ersten Urkunden aber findet sich «, zuerst 7) dann noch im 
13. Jh. häufig 8 geschrieben, ein. Während von den hier 
in Betracht kommenden Stellungen die meisten z und « (f, s) 
unterschiedslos, zeitlich und örtlich aufweisen, wird die 
Q-enitivendung -es im 14. Jh. bei voUer Gestalt mit /, « ge- 
schrieben, nach Synkope des Vokals wird <, sobald es dadurch 
hinter t zu stehen kommt, z geschrieben: Gotefhus, aber in 
der Regel: Gotzhus, vnbefvchtez und vnbef chtes, aber in der 
Regel: vnbefvchtz. Ausnahmen sind z. B. 1323 S^: Gotfhu8 
neben Gotzlm\ 1337: GotsJuyvs (St. Ulrich?) 

Die Gestalt des z ist eine sehr wechselnde; fast jeder 
Schreiber hat eine besondere, nur ihm eigene Art, sein z 

* Vgl. Weinhold: xnbd. Gramm. § 186.: „ausser z wird im Anlaut 
vor e und i noch im 12. und 13. Jh. gern geschrieben". 
« Vgl. Weinhold: mhd. Gramm. § 186. 



327 Konsonantismui. 478 

zu malen. Gerade dadurch wird dieser Buchstabe zu einem 
Erkennungszeichen seines Erzeugers. Von diesen wechselnden 
Fassungen des z hebt sich namentlich eine heraus, welche 
seit den dreissiger Jahren, seit S^; zuweilen Nachahmung 
unter den Augsburger Schreibern gefunden hatte, imd welche 
für die Periode Hagens, yon 1346 an, fast ein Charakte- 
ristikum seiner Zeit geworden war. S^ brachte nämlich in 
einer Urkunde yon 1330, welche er als Yorurkunde für die 
kaiserliche Kanzlei ausfertigte, eine Form des z an, welche 
mit einem Yorbogen beginnend eine gewisse Aehnlichkeit 
mit einer Komposition : c-\-z^==^ez hatte, von S^ C3 gezeichnet. 
S^g hat dieselbe Form 1337. Durch S^, gewinnt dieselbe, 
vermöge der diesem Schreiber eigenen Neigung, stark und 
ausdrucksvoll zu schreiben, immer mehr Aehnlichkeit mit 
dem Zeichen für Zy welches in den gleichzeitigen Urkunden 
der Kanzlei Karls lY. als cz gelesen wird. Hier ist dieses 
Zeichen allerdings in der Regel cz^ unter den von Augsburger 
Schreibern hervorgebrachten jenem cz ähnekiden Zeichen aber 
erkenne ich die Identität mit einem cz nur in zwei Fällen an : 
der Augsburger Stadtschreiber Hagen hat» als er zwei Ur- 
kunden des Kaisers Karl kopierte, auch die diesen angehörigen 
Zeichen für z getreulich wiederzugeben versucht. (Missivbuch 
1864,) n. 86 : Czendenj n. 63 : c^wey, Czeiten. ez ist unleugbar 
zu lesen in Czenden und Czeiten, da c hier gross geschrieben 
ist. Dass cz in der augsburgischen Stadtkanzlei Eingang finden 
konnte, nachdem es durch einen Ort wie die kaiserliche 
Kanzlei empfohlen war, wäre deshalb nicht so seltsam, weil 
es einerseits Schreiberdiplomatie war, auffallende Eigenheiten 
der kaiserlichen Kanzlei im Yerkehr mit derselben anzunehmen, 
namentlich mehr kalligraphische (wie z. B. r nach dem Yor- 
bilde der kaiserlichen Kanzlei Ludwigs zu einer gewissen 
Zeit gern geschrieben wurde), und weil andererseits die Schreiber 
durch die Einrichtung der Kopialbücher gleichsam gezwungen 
waren, Schreibungen nachzubilden. Auf diesem Wege konnte 
ihnen eine sonst fernliegende graphische Erscheinung in der 
eigenen Darstellung an bestimmten Orten geläufig werden. 

31* 



474 Dritter Abschnitt. 228 

Geschrieben ist die oben beschriebene Gestalt von z {tz^ oder 
cz7) im Anlaut erst um 1400, z. B. Achtbuch: öfter czü, czeiten 
(34 b. II.); 1352 fze (=ze) S^, (A). 

s: Geltung. 

Die Zungenfrikativa erscheint im Oberdeutschen als eine 
tonlose und eine tönende. Jene ist die Portis, diese die 
Lenis^. Die Portis gibt der Augsburger als / im Anlaut, 
nur einmal schreibt 83 fo als zo und 1338 der bischöfliche 
und zugleich kaiserliche Schreiber: sehs als zehs. Im Inlaut 
wird reines s gesprochen. Von S^g und Sjg wird es in dem 
Worte entld/en in den Urkunden der Jahre 1338 — 1341 oft 
als entlözen geschrieben, phonetisch siud diese Fälle nicht 
bedeutsam. — In den Verbindungen ^ ap, sl, sm, sn, st, sw 
wird 8chl, schp . . . gesprochen, bei 5/, sn und stellenweise 
bei 8w durch die Schreibung mit seh kenntlich gemacht, ge- 
sworen, swefter machen eine Ausnahme. Das durch jenes oben 
erwähnte germanische Gesetz, dass Lingualis vor Lingualis 
(t) zu 8 wird, in seh übergegangene s wird in mustergültigen 
Schriftstücken nur als s geschrieben ; bezeugt ist die Geltung 
8ch durch die Schreibung eiltschten in einer Urkunde des 
Klosters zum hlr Kreutz vom Jahre 1311. Heute hat sich 
dieser cerebrale Reibelaut aller s vor Konsonanten bemächtigt. 

s: Bezeichnung. 

Unterschiedslos wurde in Augsburg anfangs jedes 
8 mit / wiedergegeben. Das / oder z der Plexions- 
silbe -es des Gen. Sing, wurde zuerst mit dem noch 
im 13. Jh. erscheinenden s vertauscht. In den Inlaut 
drang s nur in einer Urkunde des Schreibers S5 von 1296 (A) : 
er schreibt lesent, disen, vnsers, Auspurch, Tande, TvmbrobH. — 

* Vgl. Weinhold, mhd. Gr. § 188. 

* Vgl. 0, Aron : zur Geschichte der Verbindungen eines s, seh mit 
Konsonanten im Neuhochdeutschen: P. Br. B. 17, 225, über sd für sl: 
Scherer: Z. G. d. Spr. 127. Braune, ahd. Grammatik § 169, Anm. 3. — 
Weinhold, mhd. Grammatik 206, 208. alam. Gramm, § 190. 



229 Konsonantismus. 476 

entldzen und zo sind schon erwähnt, desgleichen eiltfchten. — 
St. Ulrich schreibt einmal 1288 : hauzfet (U. 1). 

seh: Geltung und Bezeichnung. 

Ahd. 8c ging schon im 9. Jh. zu seh in der Schreibimg 
über. In unsern Quellen ist zwar seh die Regel, aber Schreibungen 
mit //i, sogar mit / sind perioden weise hervortretend, fhriber, 
fmiu Ichaffte gehören besonders dem Stadtschreiber Ulrich 
Sq (1319 — 1333?) imd seinen Gehülfen an. Beispiele sind: 
1289: gefliaeh, fhaden, gefhach? (A); 1292. aigenfchafft, erllagen 
Sft (A) ; 1292. gefchrihen, gefworen Sg (Fürst sei. XV. 80, 3). 
1296. befwaret S^ (R. 6, 5). 1302. gefcribm S^ (0. 5). 1303. 
gerworen Sg (A). 1304. gercriben S^ (C. 5). 

g an- und inlautend: Belege: 

Urkunden: 

städtische: anlautend und inlautend: g^ immer k in dem n. propr. 

klocker, z. B. 1328. Cvnrat der klocker S^^ 

(A); in der Regel Aufpurg mit Ausfall des g: 
vereinzelt: 1322 Augfpurch S^ (C. 7). — 1326 
chlage Sg (A). — 1345 Augfpurg S„ (A). — 
1372 Auchfpurch S^« (R.14,8X|). 

Bisch., Domk. und Klöster: anlautend und inlautend: g: 

1311 Augfpurch hl. Creutz (hl. Cr. 4). — 
Kaiser: 1347 Augfpurch (A). 
Die Ausnahmefalle im Stadtbuch und Achtbuch sind im 

Text hervorgehoben. 

k (an- und inlautend) auslautend g = k 

Urkunden: 
städtische: k und ch: 1272 S^ Bis 1300:-k, c, ch und 
(U.U.): Crvce, kvnt. ck: Ayfpurch, Sieben* 

zek, inneclichen. 
1273 Sj (A): k. mak, burcgrave, Siben- 

zech. 
1277 S^: chvnt, chirchgazze, chlein, Jaereglich, gezivc. 
chvmt, vrchvnde, Chynrat. 



476 



Dritter Abschnitt. 



230 



k (an- und inlautend) 
1280 S^: eh. — S^ (H): Chvnrat, 
chvnt, kauft. — Sg: eh. — 1282 
S^: eh. 

1282 Sg: kriech, korherren, chain, 
kapein, Chvfter, Chvnrat, Ohoßlner, 
Oftermarkte, Ekke. 

1283 S^ (A): kvmpt, kvnt, cheiner. 
— verchauft, vrchvnde. — Sg (A): 
Aecher, volchwein. 

Sg.* überwiegend eh: immer chunt, zu- 
weilen k: 1286. verkaufft. — 8^: 
chunt, verkauft. 

1290 Sg (H): ehvnt, ehvmt, chain. 
Sg.* 1290: durchweg eh. 

1291 Sg (A): eh. — Sg (H): ehvnt, 
ehainen, verkovfft. 

1292 S^ (A) : ehvnt, ehvmt, gedeneken. 
Sg (F. sei. XV, 80, 3): ehvnt, ehomen. 

1294 S^(E.Xi): eh. 

1295 Sg (U. 1): Chinde, kvnt, Chvn- 
rat. — eh. 

1297 S^ (A): kvnt; ch, — Sg (C. 4); 
kvnt. 

1298 S^ (G. 1): ehunt, verchavfft, 
aehers. — • Sg (A) : kvnt. 

85 (A) : ch. 

1299 Sg(A): ch. 
Sg, S5: eh. 

1302 3. Febr. Sg (hl. Cr. 4) : kvnt, 
verkauffet. 



auslautend g =ss k 



kriech, Aufpurch, (volk- 
win) dinch, mak. 

Avfpurch, purchgraven, 
ledie. 

in der Regel eh; 1283: 

zinfvellik. — 1286 

Sechzech, genedee- 

liehen, 
tack, Aufpurch. 
tack, gezivek. — pereh- 

hof. — lediek. 
lediek. — drizzeck, 

maek. 
eweehlieh, zinfvellick. 
taidinch,tach,Aufpurch, 

Lodewieh. 
Aufpurch, fehuldik, 

laneh, fehuldick, lediek. 
tak. ick. 

-echlichen, avfpurch. 

tag. 

lediek, genvek, rüwich- 

lieh. 
gehvgn^ffe. 
ek, k; Aufpurch. 
zewanzech, Aufpurch, 

tak. 



asi 



Konsonantismas. 



477 



k (an« und inlautend) 

1302 24. Febr. S3: chunt, Cruzes. 
S^: k; yerchaufet 

1303 S3 (A): chTBt. 

S^: kvnt, Ohlofter^ ohomen. 

1306 S« (^): 1^™^» ^' 

1306 Se (U. 2): L — bis 1313: k, 

selten ch. 

1313 S, (U. 2): kunt, kind, chint, 

chomen, choment, kam. 
Se, S«: k, ch. — 1317 Sg (A): chunt, 

chirchhof. 
Sg (0.6): kunt, verchaufft. — S^: k. 
1318 Se (U. 2) : chom, Chuftray, kunt, 

Crutzes. — 1319 S^ (A): kunt. 

S^: k und cb; Aekeren. 

1320 (A): cb und k. 

1322: kunt, clainen, cbomen, cbom, 

aekeren. — (C. 7) : kvnt. 
1323: cb; klofter. — k; Appotecber, 

Sj^: cb; selten c; cbunt, vercbauft, 

kircbgazzen. 
S^: kunt; cb. 
1825 S^Q (A) : kunt, kriecb, vercbauft. 

— cbunt, kriecb, vercbauft. 
1326 Sg: clag, chlagt, vercbauft, kint, 

komen, cbunt^ kom, cbinden. 

1329 Sjg (A): kvnt, trineben. — cb; 
WincÜerin. 

1330 Sg: kunt, kaiUi ciain. 

S12: cb. — 1332: cb; (Jeuebbart). 

— 1333 (bl. Cr. 5) : kunt, chainen. 



auslautend k = g 

Aufpurk, tak. 
k; Aufpurcb. 
tack. 

k, g, ck ; secbziok, zinf- 

vellick. — magy sonst ck. 

faelig, (gnvg, gerivg) tag. 

— k, c; Sg: -ick. 
zwaintzig. 

cb, ck. — mak, dincb. 

ledik, driezg. — Sg: ck. 
(tag (dat.)), ledick, mack. 

iSglicben, zwaivnd- 

vierzick, drizzeck. 
willeclicb, tac, funfzicb, 

genücb. 
zwainzeg, zinfvellicb. 
raacb. — krieg, Augf- 

purcb. 
faelig. — Holtzmarcb, 

tagwaercb. 
cb; criecb. 

ek. 

(genüg), kriech, tacb. 

— (gnüg), kriecb. 
dinchbus, ledich. 

fbilling, williclicb, 
Marchwart, (genüg). — - 
tag, zinfuellig. 

wenik» ledich, (gezüg). 

frietag, gemainclichen. 

— ewichlich. — Einch- 



478 



Dritter Abschnitt 



232 



k (an- und inlautend) 

— 1334 (A): k; nachchomen, ge- 
chauft. 

1 335 8^3 (ü. 5) : komen, chomey kome. 
clagt, kunt, Chufter, yerchauft;. — 
k; chaiü, kain. 

1336 Kaiser: keyfer, kümbt. 
8^3 : k; in der Regel vrchünde. — 

1337 : chunt, choment. — k, c 

1338 8^5 (U. 6) : chunt, chain, chomen, 
chuftrie; nachchome, vrchünde, kyr- 
chen. — 8^8 (A): kunt, vrchünde. 

8^0 (A): kom, klagt, clagen, klainen, 
künt. 

1339 8i8 (A): kunt. 

Vogt: Si5 (A): kunt, chlagt, ver- 
chauffen, kom, A*kker. 

1340 Kaiser S^^: Chayfer, chunt, 
erchant, chauflaut. — 1341 813: 
kunt, verkauft. — chomen, fflr- 
chomen, nachkomen, chumpt, ge- 
kauft, vrchünd. 

1342 815: k. — 8^5 (hl. Cr. 5): chunt, 
chom, Chrütz. 

1343 8^^ (A): kunt, karfritach. — 
ch und k. 

1344 815: kunt, kumpt, krieg. 

1345 8ie (H. 20): kunt. — 81,: k. 

— Sie 0^' ^^- ^) * J^i^tj nachchomen. 
8^5 (A): kunt, krieg, verkouflFt, vz- 

gemerchet. 

81,: k, ch; marchen. — 1346: k. — 



auslautend k = g 
mavr, dinchhus. - 
tach, zinfuellig. 
zinfuellig , tag , tac, 
dinch. — ch, g, -nch; 
miff hellung, tag, Ger- 
manzfwanch, -ic. 



-ic. 



ledich. 



ewicliche. 



dinkhüs, künk. 

sagch, (genüg), 
dinchaus, zoch. 

-ic. 



1348: chünig, kunt. — 1349: c, k. 
- chumt, chomen, kümpt, clag. - 



drizzig, fritag, libding. 

— taeding. 
tag, karfritach, Perck- 

hof, järclich. — -ic. 
-ec. 
-ec. — tag; -c. — gerue- 

ydchlich. 

Pfenning, Aufpurch, 
Aufpurg. 

drilzig. — gemainclich, 
Aufpurg. 



^33 



Konsonantismus. 



479 



k (an- und inlautend) 

verchauffent, nachkomen, marken. 

— bis 1350: k. 

1351: chinde, chumpt, chainerlay, 

yerchaüffent, nachkomen. 
(B. X^ll, 2): chunt, komen, chain, 

kung. — k; dainem. 
1352: k. — 1354: chain, nachkomen. 

— 1356 (C. 10): kunt, gehenckt. 

— 1357 : kunt, marcken, gehenckt. 
1357: k; gehenckt, Aecker, clage. 
S^^: 1362—1368: k; immer kunt. 

1372 Sie (^ 14) • t^^*> Nauchkumen, 

urkund; Bekennen. 
1374 Sie (ßl^): k. 



auslautend k= g 



geruwiclich. — Junch- 

frawen. 
Aufpurg, küng. 

dinkhüs, werchlüt, 
purchfraw. 

sehtzig, Gieng. 
Dinckhüs^tag) fünftzig. 
— teiding; Aufpurg. 
Auchfpurch. 

Aufpurg, Ludwig, an- 
gieng. 



Bischof und Domkapitel: 



k (an- und inlautend) 

1289: chunt, nahchomen, nahkomen. 

— 1290 (A): kaln, Aeckaere. 
1293: chunt, chertze, vrchunde. — 

1296: eh. 

1305 (R.X:t): ch; klag. — 1316: k. 

1326: kunt. — 1332: ch. — 1336: 

kunt, Trkünde. 
1338 bisch.-kaiserl. (A): chimt. 

— 1341 (0.9): chunt. 

1342: kunt, kompt, kauft. — 1343: ch. 
1350 : chunt, verkauft; k. — 1351 : ch. 

— chunt, kaufen. — kunt, gechauft, 
chinden, vrchünt. — (Dom): k. 

1359 (A): kunt, vrchund. 



auslautend ^ ==» A; 
Afpurk, ewiklich. 

teidinch. — dinckhovs, 
felichlich, driezeck, 
Pvnftzeck, Aufpurch. 

fchuldick, (klag), Auf- 
purch. — Aufpurg, tag. 

ledich. 

wechhalter, vleizch- 

lichen. 
fritag. 
-c; Rotenberg. 



Volkweinin. 



480 



Dritter Abschnitt. 



234 



k (an- und inlautend) 

Curia: 1320 (G. 2): kumpt, chünt. 

— 1326 (U. 2): kunt. 
1327: k. 

1337: chunt, vrchünde. — 1341: vr- 

chvnde. 
1345, 1346: eh. — 1359: kunt. 



Klöster: 

St. Cath,: 1279 (0.2): kunt. 
1321 (0. 7): chunt, Clofters, Chlofters, 

Crüces. — 1324 : eh. — 1325 : k. 
1338 (A): kunt, kument. 
1348 (0. 5) : kauffen, naehkomen. — 

1355 (0.10): kunt. 

St. Georg: 1282 (G. 1): kvnt, clofter, 

kvmt — 1337 (A): kunt; k. 
1338: crutz, kunt. — 1346: chunt, 

verehaufft, chrieg. 
St. Stephan: 1306 (A): chunt, 

Ohehierin, Olofter. — 1327: k; 

clofter. — 1347: k. 

1358: kunt. — 1366: kunt, marcken. 
Hl. Kreutz: 1311 (hl.Or.4): k. , 
1326: nachkomenn, kunt, crutzes, 

Sw&begge. — 1334 : chr^ze, kunt, 

clainen, chomen. 
1339: Orutz, verchauffet, chirchen. 

— 1350: Krutz. 
St. Ulrich: 1288 (U. 1): kaeiner, 

kunt. — 1 301 (U. 2) : chomen, clofters, 

kvnt, Ekkeren, Aekker. 



auslautend g ^= k 
Y0*lklichen, Jaerclichen. 

faelich, laedich, zinfuel- 

lieh, gnüg. 
-ec. — ledich. 

-iclich. — 1359 Auf- 
pürg. 



zwainzech, Sibenzich. 
wenick, eweklichen. — 

tach, tagwerch. 
ewiolichen, Aufpurg. 
fumfzich, ewicklichen, 

genug. ~ gemainklich, 

dag, Junchfrau. 
ewecliche. 

-ec ; (geziug). — chrieg, 

tagwerch. 
geruweclichen, tac, (tag 

(dat.)), ledic, Hörburch. 

— ledig, (tag). — ge- 

mainiclich. 
vfgemerkt, pfenning. 
famftac, Augfpurch« 
iärclich, faelig, leidik, 

ewgeclich, aufpurch. 

gerübeclich. — Auf- 
purch, gemainklich. 

mach, (gezTge), ahzek, 
(genvg). 



886 



Konsonantismus. 



481 



k (an- und inlautend) 

1321 (U. 2): Oonueuts, gecheret, 

chinde. 
1323 : criek, kain, kvnt. — 1326 : k. 

1831: k. — 1333: chunt, chainen, 

kryeg, vrkünde. — 1342: kunt. 
1346: kumpt. — 1366: marken; k. 
Juden: 1308: k; clainod. 

Achtbuch: 

1309 Sj,: gebachen (1 b). 1338 S^g: 
kneht (4a). — 1339 S^^: Kuchlin, 
Cruces (5 b). — 1340: vicaries 
(7a). 1341: chomen, Hencher (49b). 

1346 Sj^: chlag, hylcrvtz (n. pr.) 
(faelig), clag (11 a), bekerde, chneht 
(56 a), krutz, Mordacftes (12 a), 
komen. 1348: k. 1349: chomen, 
chaüflfent (63 b). 

1850:k6ment, clauberlin(n.pr.) (67a); 
chain (65). 1352: fchankt (70 a). 
1354 : crfitz, klocker (18 a). 1355: 
Sturmgloggen. Beck, flaefch- 
haeckels, clager, ertrenckt. 1356: 
Marchdorf. 1368: Pirckenfuzz. 

1366 Sj^: fchencken, Weinfchencken 
(n. pr.), hantwercken (26 a). 

1870: chomen, chom, keifer. 



auslautend ff =s k 

Aufpurk. 

criek, (Aikt^), zinfuel- 

lich. — k. 
faelich, Ewich, sehzig^ 

(genvg), (tag), 
eweclich, drizzig. 
willeclich, tak. 



mag, Pfenning, 
prvgghaien. — 1340 
Sj^: Junchfrawen (6a), 
todfchlag (6 b), tod- 
fchlach (9 b), irrganch 
(10 a), faelig, no'rd. 
linchf (11 a). 

8^4 : Aufpurg, Burgtor 
(56 a). 

gemeinchlich (15 a). 
1368: Totfchlag, kfi- 
nick (17 b). 1860: ge- 
mainclich (22 b). 



S^^: verbürg (26 a). 

1868 : Junckfraw (27a). 

zug (zog) (28 b). furften- 

berg;ewiclichen. 1371: 

feilig, Ewigclich (102a). 



Stadtbuch: 

Grundtext: S^: Irvuch, raehticheit, gehugnuffe, Aufpurch, 

kaifem, choerherren,kunch, chomen, gewalticlichen, marg- 

(1). clofter, marggrafe ; k (2 a). grafe, burggrafe, reu- 



482 



Dritter Abschnitt. 



236 



k (an- und inlautend) 

kein, craft. chint, becken, clagenne, 
becherten. chein kvnch, chein, 
decheinen, clagers. chvment (14b). 

Von 16 b an wird ch häufiger im Grund- 
text: hencken, gemercket (63 b). 

83 und 83: in der Begel ch, selten k. Z.B. 
nur 1 X klager gegen 7 ch (62 b). 

Ebenso: nur clage, sonst ch (63 b). 

Sg: auch chlagt, chranchait; ch. 

Sqj 89 schreiben wie in den Urkunden: 
8^: k als Begeh 8^: ch und k ohne 
Unterschied. 

81,: nur kund c: 1361? clainen (155 b). 
1363: oftermargt (155 b). 



auslautend g = k 

bic, arcwaenigen (2 b), 
mak, burcfchaft (4 a). 

Auslautend : k, doch immer : 
Aufpurch, phenninch- 
filber. 

8«: k. — 8«: ch, selten 



k: werchman, mak, 
mag, tak, mak, mack 

(59 a). 

S^^: ck. Sgl ch und k. 



g, ck, von 1351 ab über- 
wiegt g : phenning, dinck, 
lipdingbrief (155 b). 



Gntturfilen: g, k, ch, h. 

Allgemeines. 
Die gutturalen Explosiv-Laute sind in der Aussprache 
der Augsburger Mundart bestimmt von einander geschieden 
und zwar durch ihre Explosionsintensität. Im vergleich zu 
den gleichen Abstufungen in den übrigen Konsonantengruppen 
ist das Verhältnis von Lenis (g) zu Portis (Je) im 8chwäbi8chen 
nicht verschieden von dem Alamannisch-Schweizerischen. Für 
dieses musste Tobler ^ feststellen , dass das Verhältnis von 
^ : A; ein anderes ist, als das von d:ty b:p, indem g und k 
(kh, ch) weiter von einander liegen, als d und t, b und p, dass 
also 8chwankungen wie zwischen diesen nicht vorkommen 
können; Zeichenvertauschungen gehören nur dem Papier an. 

g: Geltung. 

g im Anlaut ist durchaus gleich germ. g, also eine in. 
ahd. Zeit eingetretene Beduktion von k der ahd. Periode. 8eine 

1 Z. f. vergl. Spr. 22, 117. 



237 Konsonantismas. 433 

Aussprache in Augsburg ist die des französischen -guey eine 
Velare Aussprache hat dem anlautenden g immer fern ge- 
legen, die Schreiber vermeiden daher gewissenhaft dafür k 
zu setzen ^. Nur im Sandhi geh erfährt das g, indem es mit 
dem k vereinigt wird, die volle Verhärtung zu k -\- h = kh: 
korsamer (Stadtbuch). In der heutigen Mundart sind diese 
Fälle nicht selten, aus unserer Zeit finde ich jenes korsamer 
als das einzige Zeugnis. In der labialen Gruppe steht gegen- 
über : beh ^ b -\- h^ hh -\- h^ ph^ pf A. h. labiale Affrikata, 
sogar als Frikativa zu hören, während die gutturale Media 
nur zur aspirierten Tennis gesteigert wird ; in jenem Vorgange 
war die anlautende mhd. Media im Augsburgischen schon bbh, 
d. h. aspirierte schwäbische Fortis, sie rückt zur Aspirata vor, 
als|>/(jpÄ). Die Verhärtung des g zu ^nach Vortritt des Präfixes 
ent' kann ich für das Augsburgische von 1272 — 1374 nicht 
belegen. Das Präfix kommt in den handschriftlichen Quellen 
überhaupt vor Gutturalis nur in der Gestalt en- vor, eine 
Verhärtung ist also nicht Zwang. 

Inlautend hat das Augsburgisch - Schwäbische im mhd. 
zunächst stimmhaftes g zwischen Vokalen; wenn dieses g 
nach Synkope des folgenden Vokals stimmlos wird, erhält 
es in den Denkmälern nicht die Schreibung c oder k, weder 
in den schwachen Perfektformen, noch in der 3. sing, praes. 
Im ahd. wurde vielfach k für dieses inlautende g geschrieben ; 
wenn im mhd. kein Versuch dazu gemacht wird, auch nicht, 
sobald g nicht mehr tönend ^ ist, so muss in diesem ur- 



^ Das einmal bezeugte kaUu/vzze für galtuvzze gehört dem Schreiber 
Eudolf Ss an, darf also nicht für augsburgisch gelten (Stadtbuch 36 a). 
1309 hat eine Urkunde deichen (R. X^, 6,4); der Schreiber ist mir 
unbekannt, seine Schreibweise in keiner Weise augsburgisch. 

' G-enau hätte in jedem solchen Falle, wo zwei nunmehr stimm- 
lose Laute zusammentreffen, eine Schreibung gewählt werden müssen, 
welche die Lautänderung (Qualitätsänderung) beider berücksichtigte. 
Durch das Zusammentreffen erhalten nämlich die Artikulationen beider 
eine gewisse mittlere Intensität, kräftiger als die der Lenis, etwas schwächer 
als die der Fortis. Solche neutrale Laute, wie sie Heusler: alamann. 
Konsonantismus in der Mundart von Baselstadt S. 24 ff. genannt hat, 



484 I>ritter Abschnitt. 238 

sprüüglich interyokaJisch inlautendem g eine entschieden velare 
Tendenz gelegen haben. Dadurch erklärt sich auch, wenn 
in vielen Wörtern mit inlautendem hk zuweilen gg ge* 
schrieben wird, gg ' unterochied sich eben nicht merklich von 
inlautenden kk. Die Quellen weisen: {glogge)y Idogge, klocher^ 
Jdoekery üurmgloken (1294. Sj Stadtbuch 83 a). 

Uralter Ausfall des g besteht in Augsburg in dem Stadt- 
namen: Auspuirg für Aug8purg\ ebenso in dem Ortsnamen 
Eresingenj schon in unseren Quellen als Ersingen^ Arsingen ge* 
schrieben, die Form mit g ist aber bezeugt^. Dem Ausfall 
des g steht ein Zusatz von gegenüber: 

1. g mit ähnlicher Funktion wie d nach n: Fressant 
reimt : 199 : 200 dingen : beginnen ; oder es ist in dem geltenden 
g der Best einer in früheren Zeiten und im Yolksmunde 
lebenden Endung -igen zu sehen, analog dem Yerbum ^endigen', 
etwa also ein : beginnigen ]> beginngen. Die Endung -igen tritt 
zwar in der Schriftsprache nicht vor der zweiten Hälfte des 
17. Jh. auf; indes besitzt das Angelsächsische etidigan, ahd. 
ention (schwäbisch mit g: entigSn? vgl. unten aiger?\ — 
Zu dieser Gattung von g gehört auch das g in Formen wie: 
ze obergost, ze untergost, noch heute in untergist . . . erhalten ; 
diese Formen gehen auf Positive: oberig^ unterig zurück. 

2. Das zweite g ist gleichfalls nicht mit Sicherheit als 
unorganisch anzusprechen: es erscheint häufig aiger; Birlinger^ 

werden, wenn sie im schwäbischen Mande erklangen, nicht mit einer 
solchen Aenderung der Quantität gehört worden sein, dass man es für 
nötig fand, dieselbe zu markieren. Der zweite Bestandteil überhaupt, 
welcher regelmässig ein t war, beansprachte von vornherein der schwäbischen 
Gewohnheit gemäss keine modifizierende Behandlung auf dem Papier. 
Es fand mithin eine Art Kompromiss nur im Tone, nicht im Bilde statt; 
vergl. jedoch: margte. 

^ Das gg ist kein Doppellaut, sondern nur ein notdürftiges Schrifb- 
zeiohen wie die andern. Im Schweizerischen unterscheidet sich ein gg 
durchaus nicht von einem reinen k der neuhochdeutschen Schrift und 
Aussprache; (vgl. Tobler: Z. f. vergl. Spr. f: 22, 122). 

8 Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterbuch. 

» Grimm: Wörterbuch III, 461. 

* Birlinger: Augsb.-schwäb. Wörterbuch unter g. 



289 Konsonantismus. 435 

führt dasselbe auf einen alten nom. sing aigis zurück. Durch- 
aus dem Yolksmunde angehörig, ist die Form t* gen^ auch in 
Urkunden geschrieben 1338 Donnerstag nach dem 4. Januar 
(St. Georg). Sie ist die sekundäre Bildung zu ebenfalls be- 
zeugtem tuim bei klerikalen Schreibern. Umgekehrt wird g 
in der Mundart zu i gewandelt, und es wird geschrieben: 
magt als maid (vgl. darüber den Abschnitt über at). Doch 
bestand sicher daneben in der Schriftsprache, auch in der der 
Gebildeten mögt (vgl. Achtbuch 1366)^. — Ganz abzufallen 
pÜegt g zugleich mit dem Präfix ge- der Partizipialformen : 
gehen *, komen, braht . . . ; hoeren »= „gehören** neben gehoeren 
findet sich im Stadtbuch (Grundtext 15 a, 15 b; bei S.^ : 14 b). 
— Der gemeindeutsche grammatische Wechsel von h und g 
im Fraeteritum und Partizipium des Präteritums von dahen^ 
ziuhen ... ist in den schriftlichen Quellen gewahrt und auch 
der gesprochenen Sprache eigen. 

Im Auslaut hat der Klang des g durchaus Verhärtung 
zu k erhalten und ist mit diesem zu dem Lautstand: kh (k+h) 
gelangt. Die Schreibung weist jedenfalls auf einen Fortis- 
Laut hin, die Aspirata aber wird in sehr vielen genauen 
Schriftstücken schon im ahd. kenntlich gemacht durch ch, 
Dass dieses ch nicht die gutturale Spirans oA, sondern gutturale 
Muta + gutturaler Spirans ist == khhy dem rauhen Guttural 
der alamannischen Kehlen, hat schon B. von Baumer ^ richtig 
erkannt und bewiesen. Wenn dieses ch im 14. Jh. in weitem 
Umfange durch g ersetzt wurde, so ist nur im einzelnen 
Falle eine Herabminderung des verhärteten Lautes anzu- 
nehmen statthaft; ich meine, dass in schneller fiiessender 
Bede die Tennis (Tennis- Aspirata) leicht zu gh reduziert sein 
kann, ein Umstand, der bei der steigenden Gewichtserhöhung 
des Stammsilbenvokals im Laufe des Mittelalters leicht be- 
greiflich ist, das konsonantische Sprachgut fand seitdem 
weniger Pflege in Sprache und Schrift. Es ist das jedoch 



^ Hierzu gehören ferner: Hofmeiger, Maigifter. (Stadtbuch Ib). 

^ gehen ist fest in der Formel; der trief wart gehen. 

* R. von Räumer: Aspiration und Lautverschiebung S. 34 und § 51. 



486 Dritter Abschnitt. 240 

nur eine Erwägung meinerseits, für die ich nicht in der Lage 
bin einen Wahrheitsbeweis anzutreten. Wie stark gerade 
hier die ünberechenbarkeit der Mundart allen üniformierungs- 
versuchen hemmend entgegentritt, das wird am besten die 

Bezeichnung: 

des g vor Augen führen. Das anlautende g hat in seiner 
Bezeichnung von vornherein keine Schwierigkeiten gemacht, 
es ist auch in unseren Quellen von keiner Abnormität zu 
berichten, ausser dem erwähnten korsamerj welches der Mund- 
art angehört, (Stadtb. 92 a Sg: gehorsamer). — Auslautend er- 
hält g die Zeichen cA, c, k, ck^ entsprechend seiner Ver- 
härtung; im 14. Jh. nimmt g überhand. Sj und S^ schreiben 
anfangs k und c, nur vor Antritt von l wird c zu ^ : -eglich. 
Den gleichen Lautstand hat noch 1282 St. Georg. — Schon 
1282 aber erscheint bei Sg ch neben k in": volkwin (n. pr.), 
mak. Nach n ist besonders ch beliebt: dinch, ch hatte schon 
St. Katharina 1279. Sg schreibt anfangs ch gleichmässig 
für anlautendes k und auslautendes g, dann geht er zu k 
über im Auslaut der Endung -ik und schliesslich schreibt 
er ck^. ck bleibt charakteristisch für seine ganze Periode 
und wird von Sg, an dem wir auch sonst Berührungen 
mit Sg entdeckt haben, gleichfalls bis zum Ende seiner 
Thätigkeit (1331?) fortgesetzt. Wenn auslautendes g (ck ge- 
schrieben) bei Sg und S^ in Stellung vor / (-lieh) zu stehen 
kommt, erhält es regelmässig die Schreibung ch: so bei 
S4 1292, bei Sg 1297. Ich sagte, dass ck ein Charakte- 
ristikum der ganzen Periode des Stadtschreibers Rudolf ( — 1303) 
ist ; ich glaubte mich dazu berechtigt, da auch die bischöflichen 
Schreiber zur Zeit Rudolfs dieses ck aufgreifen und in Stellung 
vor Z, genau wie Sg häufig zu ch wandeln: -echlich. 1302 
setzt Sg häufig nur k: tak, Aufpurk. ch erhalt sich in dinch 
ziemlich fest. Neben S^, welcher ck beibehält, schreiben S^: 

^ Si hat sporadisch im Grundtext des Stadtbaches ck: zuckj waek 
(28 b) (marckt). Auch dinc schreibt Ss einmal mit ck : Stadtbuch (97 b), 
gotsphenninck (119 b. 



241 Eonsonantismus. 437 

ik, tag, "ig ( — 1319). Sgl -ig und -ich, S^: -ec, -eg. Mit dem 
Jahre 1320 beginnt eine ausgeprägte Eegellosigkeit der Be- 
handlung des auslautenden g. Die Unsicherheit in der Schreibung 
ist eine allgemeine^ die Ursachen liegen ausserhalb unseres 
Erkenntnisvermögens. In diese Zeit fallen Schreibungen wie : 
gehenhety margte. Dieses einmalige gehenhet für gehencliet er- 
laubt jedoch keinen Schluss auf eine aspirierte Aussprache 
der Gutturalis fortis ; denn das h kann in der ziemlich flüchtig 
geschriebenen Urkunde ein Schreibfehler für beabsichtigtes ch 
sein. Es ist aus dem Ganzen nur zu unterscheiden, dass die 
klerikalen Schreiber ch bevorzugen: 1326 bisch.: k\ 'ich, 1326 
Curia: k\ -ich, 1326 St. Ulrich: k\ -ig. Die Stadtschreiber 
haben auch überwiegend ch\ ob dasselbe durch die Schreib- 
weise der kaiserlichen Urkunden, welche in der That ch zeigen, 
bedingt ist, vermag ich im Einzelnen nicht festzustellen. S^g 
drängt k wieder in den Vordergrund, abweichend von den 
kaiserlichen Urkunden (1339: cä). Für die Behandlung des 
anlautenden k hat S^^ sichtlich die kaiserlichen Urkunden 
zum Muster genommen. 1338 schreibt er noch h 1339 nach 
dem Einlaufen einiger kaiserlicher Urkunden in die städtische 
Kanzlei nur ch, auch auslautendes g schreibt er bald mehr 
mit ch. Vom Jahre 1342 etwa an datiert die Schreibung 
mit g, selbstverständlich dem unsicheren, unentwickelten 
Charakter der Schriftsprache und Orthographie der Zeit 
angemessen von zeitweiligem k und ch unterbrochen, jedoch 
nicht verdrängt. Zur Schreibung mit g hatte schon Sg 
im ersten Jahrzehnt des 14. Jh. einen schwachen Anlauf ge- 
nommen: 1306 5. Juni schrieb er sogar einheitlich im Aus- 
laut: g, im Anlaut k für k. Es ist von einigem Belang, die 
Wörter, welche hier mit g ausgestattet sind, kennen zu lernen, 
sie sind : faelig, genvg, gezivg, tag. Von ihnen haben berechtigten 
konsonantischen Auslaut nur faelig, tag; gnvg, gezivg sind durch 
Apokope des e aus genüge, gezivge entstanden. Wir stossen 
dabei auf dasselbe Verhältnis in der Behandlung apokopierter 
Formen und nicht apokopierter wie bei b und d (nicht p und 

t auslautend geschrieben). Der Schluss aus diesem Verfahren 

82 



488 Dritter Abschnitt. 242 

gestaltet sich gleichfalls analog: Die Schreiber, ausgehend 
von den apokopierten Formen, welche sie aus Gründen, die 
ich hier nicht noch einmal zu wiederholen brauche, mit der 
Media schrieben, unterwerfen jeden Auslaut dem gleichen 
orthographischen Zwange. Das adverbiale genuc mag eine 
Brücke geboten haben durch seine zweite Erscheinungsform 
genüge, welche auf dem ungekehrten Wege den aus -^e zu -g, 
'C verkürzten Wortausgängen begegnete. 

k: Oeltnng. 

Die Geltung der schwäbischen Gutturalfortis,^ ist bei der 
Besprechung des Lautwertes von auslautendem g^ geschrieben k^ 
als die von k + Spirans (hh) festgestellt worden, phonetisch am 
genauesten als ch wiedergegeben. Die Geltung von ch als 
k-\-h ist nach der Entstehung des Buchstabens unleugbar in 
den Bildungen auf -keit, hiervon gehe ich aus, um die Aus- 
sprache des anlautenden k als kh zu veranschaulichen. Die 
Ilatur dieses -keit hat Paul^ einer genaueren Betrachtung 
unterzogen und er ist zu dem Resultat gelangt, dass z. B. 
miltekeit aus miltecheit für miltech-heit entstanden ist. Von den 
Bestandteilen der Bildung ausgehend erhalten wir also die 
Beihe: miUech-heit (miltecheit) ^ mlke-cheit > miUekeü, ch = k' 
= k-^h vereingte sich mit h zu einem sowohl an Explosion 
als an Expiration äusserst starken Gutturallaut, cä + ä = 
k hh schritt also nicht fort zu k ch, das fast bei der Aspirata 
ch anlangen möchte, aber nun eine Stufe zurückblieb. Das 
Wort 'Mannigfaltigkeit' z. B. habe ich in Augsburg aus- 
sprechen hören als mangfalti khaath, so dass die Silbe vor 



^ lieber die Unterscheidung von Fortis und Lenis vgl. Kauffmann: 
schw. Mundart § 24, bes. Anm. 1; § 27 und Fischer: Germ. 36, 409. 
Winteler: Kerenzer Mundart S. 21 ff., bes. S. 28, *der Unterschied 
zwischen Lenes und Fortes liegt in der Empfindung eines verschiedenen 
Nachdrucks in der Expirations- und Artikiilationsmuskulatur begründet.' 
Ueber das Verhältnis des anlautenden k im Schwäbischen zur hoch- 
deutschen Lautverschiebung vgl. Kauffmann: schw. Mundart S. 242 fr. 

« P. Br. B. VI, 560. 



243 Konsonantismus. 489 

--kheit fast als eine offene klingt. Die ulittelhochdeutscheü 
Schreibungen unserer Quellen bringen sehr häufig einfaches k: 
^irdicheit und wirdikdt. Der Laut Ä + Spirans ist 
Also gesichert.^ — Dadurch, dass in den Wortbildungen 
mit 'keit die Silbe vor dieser Endung den einen Bestandteil 
der Komposition mit dem Vokal abzuschliessen scheint, verfällt 
der diesem folgende Konsonant dem Anlautsgesetz, und es 
gilt darum das über die Aussprache dieses li in -keit Gresagte 
für jedes anlautisnde k (Grutturalfortis) mit. ^ 

Im Inlaut ist k vor Konsonanten einen ähnlichen Kom- 
promiss eingegangen, wie die Verbindung & + ^ . . . , vgl. das 
-darüber bei b Gesagte. Die Schreibung margte kann daher 
wohl der Aussprache nahegekommen sein. Auf eine vollgültige 
gedehnte Aussprache des ch = kh weist die Abteilung des 
Wortes chneht * in : ch Zeile 1 — neht Zeile 2 hin, d. h. dem 
Schreiber klingt ch so selbständig, dass er es gleich einer 
Silbe behandelt. 

k: Bezeichnung. 

Wenn liir augsburgische Gutturalfortis hauptsächlich zwei 
Zeichen k und ch verwendet wurden, so standen sie sich in 

^ Einen ähnlichen Weg hat wohl das heutige *Junker' aus junkherr 
genommen. 

^ Im Schweizerschen ist k aus g -\- h (ge- -j- Ä im Sandhi zu ^ + h) 
•entwickelt in kennen gegenüber chönne — können (vgl. Tobler in Zs. f. 
•vgl. Sprachf. 22, 120) ; kain aus c -\- hain nach (irrimm (Grimm : Gramm. 
ÜI, 69 und 70). Die Verbindung deJmin ist von vornherein wie ein 
Wort behandelt, dalier der Konsonant gleich zur folgenden Silbe hin- 
übergezogen und nach den Gesetzen für den Silbenanlaut behandelt. 
Nach Paul hat sich kain nur aus nekain entwickelt (P. Br. B. VI. 559 
Anm.) mickten (augsburgisch und gemeinostschwabisch) ist offenbar 
-desselben Ursprungs wie kain aus dehein. Auszugehen ist von dem in 
den Augsburger Quellenebenfalls belegten: midichen, mitehun; vgl. auch 
ferk9 ostschwäbisch für fertigen. (Kauffmann: schw. Mundart § 165. 
Anm. 4). Vgl. ausserdem: Weinhold: alam. Gramm. S. 175. Grimm: 
deutsches Wörterb.: K: 3, b. Tobler: Z. f. vgl. Sprachf. 14, 108—138. 
A. Reiffers cheid : über die untrennbare Partikel ge- (Dissertation 
Äeslau 1871). 

» Achtbuch 56 a. I. 

32* 



490 Dritter Abschnitt. 244 

der ihnen von Yomherein zugewiesenen G-estalt nicht so fem, 
dass sie nicht fast von selbst in einem Backstaben k sich ver- 
einigen konnten. Jenes für das Oberdeutsche charakteristische 
ch ist nämlich sicherlich nichts anderes wie das ebenfalls för 
die Gutturalfortis auftretende hhy in klerikalen Urkunden noch 
im 14. Jh. geschrieben, und hat mit diesem die Bestimmung 
gemein, die thatsächlich geltende Lautverbindung k + Spirans 
wiederzugeben. Aus mancherlei G-ründen konnte der Schreiber 
dieses nachstehende h weglassen, so dass k gemeint zu sein 
schien. Vielleicht um dieser Gefahr vorzubeugen, viel eher 
jedoch wohl aus tachygraphischen Gründen und Bequemlich- 
keitsrücksichten und zugleich, den bei dem Aufleben der 
runden Schrift bestehenden kalligraphischen Anforderungen 
nachzukommen, gewöhnte man sich bald ch zu setzen, ohne 
dass damit die Aussprache eine andere als k + h geworden wäre. 
Sorglosigkeit und die den Vorlagen durch jene schon öfter 
betonte Nachlässigkeit der Schreiber noch anhaftenden k 
liessen dieses schliesslich als gleichberechtigt mit ch weiter 
leben. 

Als man in Augsburg die Urkunden deutsch zu schreiben 
anfing, verwendete man nur k und c für anlautendes k, 
parallel mit k und c, ck für auslautendes g == k, Sj schreibt 
also bis 1276 nur k, nicht allein in den Urkunden, sondern 
auch bei weitem häufiger k als ch in dem Stadtbuch, und 
zwar trennt sich deutlich hier der Anfang von dem übrigen 
Teil der Niederschreibung des Stadtrechts ab, indem jener 
parallel der in den Urkunden eingeführten Orthographie vor- 
wiegend k hat, während der zweite Teil etwa vom zweiten 
Drittel an ch schon häufiger bringt. Diese Erscheinung trifft 
auffallend zusammen mit der Thatsache, dass von 1277 8^ 
in den Urkunden ch weitaus bevorzugt, in der ersten Urkunde 
dieser Reihe sogar nur ch verwendet. Durch den Vorantritt 
von S^ ist k und ch in dem Zeichenschatz der Augsburger 
Schreiber gleichwertig geworden. S^ fügt noch ck für aus- 
lautendes g und inlautendes k hinzu; für inlautendes k war 
ck schon durch die Schreibweise von S^ bekannt geworden» 



245 Konsonantismus. 491 

Aus der Unregelmässigkeit der graphischen Wiedergabe von 
k tritt Sg heraus, indem er für an- und inlautende Guttural- 
fortis nur A, für auslautende Portis nach dem Vorbilde seines 
Meisters Rudolf (S3) ck schreibt. In der Zeit von 1330—1346 
heben sich kurze Perioden heraus, in denen h den Sieg errungen 
zu haben scheint: 1338 schreibt S^^, nur ä:, 1344 schreibt S^^ 
nur h S^, beginnt im Anfange seiner Thätigkeit k ausschlieslich 
zu verwenden, lässt aber im weiteren Verlauf ch neben k auf- 
kommen. Auch bei ihm finden sich Schriftstücke, welche 
bald h bald ch ausschliesslich besitzen. Der Grund kann in 
der Vorlagenbenutzung liegen; wenn wir eine solche in weitem 
Umfange annehmen, erklärt es sich auch am besten, dass in 
der Zeit, wo k und ch nebeneinander verwendet wurden, k mit 
fühlbarer Regelmässigkeit dem Worte kunt verblieb, d. h. 
einem Bestandteile der Eingangsformel, welche zuerst und 
ganz besonders der Gefahr kopiert zu werden unterliegen 
musste.^ Von 1356 an schreibt Sj, nur k anlautend, für 
inlautendes k hatte er schon 1354 häufiger ck gebraucht. Sein 
Nachfolger S^^ und noch vor 1368 seine Gehilfen weichen 
von der Schreibweise des Stadtschreibers Hagen (S^,) nicht 
ab. Die Ursache zu dieser ausgeprägten Regelmässigkeit 
kann ich nur in dem Vorbilde der Urkunden Kaiser Karls 
sehen, während nämlich die kaiserliche Kanzlei unter Kaiser 
Ludwig zwar überwiegend k schrieb, aber ch mit unterlaufen 
liess, (1341: k-eifer, kayser, bechenneti, chumt, urchunt (A). 
1342. clieiJer, gechlagt, chomen, keyrertumea (A). 1342: keyfery 
chumt (A). 1344: kayfer, kayTerlicIien, ewidichen (A). 1344: 
keifei' . . . (A). 1345: keifer, bechennen, urchuende (A). 1345: 
k (A).), brachten die Urkunden Karls nur k, mit Ausnahme 
weniger Urkunden: (1347: konig , kunt, camerknechte, marg, 
urhind. 1348 an den Hofschenken (in Dresden ausgestellt): 
hing, kuntj verchouffen, urchund (A). 1348 an den Rat von 
Augsburg (in Dresden ausgestellt) : ^ (A). 1354: kunig, kunt, 
nachkomen, urchund (A). 1355: keiler, becliennen, chund, urchund 
(A). Von 1356 an bleibt ch ganz ausserhalb der kaiserlichen 

^ Vgl. die Belege. 



492 Dritter Abschnitt. 246 

Schriftstücke. Die bischöflichen Urkunden, in denen schon 
in dem letzten Dezennium des 13. Jh. k stark Platz gegriffen 
hatte, verwenden mit erkennbarer Regelmässigkeit von 1351 an^. 

Die klösterlichen Urkunden von St. Ulrich bevorzugen h 
von 1342, an. St. Katharina hat den handschriftlichen Quellen 
nach nur k, in der frühesten Zeit hin und wieder ch. 

In den internen Denkmälern gewinnt k erst in den 
sechziger Jahren die Oberhand über ch: von 1366 ab ist k 
anlautend, ck inlautend, g, c auslautend für g; einmal finde 
ich ewigclich 1370.^ In einer Eintragung des Achtbuchs von 
1370 schreibt S^^: chomen, chom, keifer. — Im Allgemeinen 
darf man sagen, dass das Muster des kaiserlichen Kanzlei* 
Schreibbrauchs von 1356 an uniformierend auf die augsburgische 
Orthographie der Gutturalreihe gewirkt hat; denn auch in 
der Schreibung des h und ch für die Spirans und die Aspirator 
macht sich, wie wir sehen werden, dieser Einfluss geltend^ 
wenn auch weniger durchdringend. 

h, ch: Belege: 

Urkunden: 
städtische: 1272. iaergelichef, avch, fchent, zaehenden, 

chirchgazze, nihtef, niht S^ (U. II). — 1280. 
auch, ahzigoften, geliehen, zaehenden S^ (H.) 

— 1282. Sezehen, hazogoften S^ (H.) — 
naehften, durh, nah S^ (A). — auh, auch, niht,. 
hoher, rihten, noh, noch, dvrh, lihte, fchuhe, 
hohin, Berhtolt, gefchah, ahzigoften 8^ (R. \,. 
4,4). — avh, kainerf Iahte, durh S„ (A). — 
1283: durch, durh, -ich, durnehtlichen Sg (A)» 
Liehtmiffe, ahtzigoften, prichet, auch, och S^ 
(A). — 1289: Achzeguftem, gefchach ? (A). 
1290 Rat: durh, niht Sg (H). — Solhiv Sg (A> 

— 1291: Truchfaetzze, gefchaehe, ovch, rehtiv 
Sg (H). — 1296: ovch, auch, hooptreht, folh 

S^ (R. 6,5). — 1299: jach S^ (A). — 1300: 

* Achtbuch 29 a. 



247 Konsonantismus. 493 

mohte, verrihte, gemachte, niht, Hohfteten 8 3 
(C. 5). — 1303: Bit Sg ? — 1304: rethef, 
vrchkvnde, auch Sg (A). — sechziek, auch, 
reht, nachfSg (A). — 1306: avh, reht, rechts, 
raechtes 8^ (C. 5). — recht, faechften, verzigen, 
verzeichen 8^ (U. 2). — 1313: befuchtes, auch, 
aufgeriht 8,. — 1315: nit 83 (A). — 

1315 — 1340: ch und h wechseln, gewöhnlich h 
vor t. — 1329: gehohrun 8^ (H. 16). — 

Seit den vierziger Jahren : immer ch in -lieh, sonst 
auch ch bevorzugt, aber vor t hält sich h. — 8^7: 

1348: vfrihten, nachkomen, geruwiclichen (A). 
— 1350: vergich, ach, rechts (H. 22). — 1352: 
offenlich, fwelhi, vergich, braht, brauht (purch- 
fraw . . . )• — vergihe. — 
Acht buch: Bis 1367 in der Regel ch für ch, vor t in der Regel 

h> (S 13— 817). — 81^: 1367: Aecht, recht 
(26. b.) — Aecht, kneht, recht (26. b.) — 1368: 
nehften, geRiht, rehter (22. b.) — knecht, geriht. 
Aecht, Bebt (27. a.) — h und ch wechseln vor t. 

ch, h: Bezeichnnng: 
h und ch sind in ihrer Behandlung nicht geschieden. Mit 
einiger Regelmässigkeit wird h vor Dentalen {t, z, s), am 
sichersten vor t geschrieben, z. B. alizigolten, Sezehen, reht, 
geriht ... — Am Ende unseres Zeitraumes, etwa von den 
vierziger Jahren ab, wird h vor t streng festgehalten, während 
ch an anderen 8tellen h verdrängt. Ein Einfluss der 
kaiserlichen Urkunden lässt sich mit 8icherheit 
nicht feststellen. Von auffallenden 8clireibungen ent- 
halten die Quellen: 1282: Sezehen, hazogoften 8j. — Zuweilen 
findet sich Umstellung von h und t: retheL In niht fällt h 
zuweilen schon im 13. Jh. aus. Gegenüber steht: 1329: 
gehdhrun 8j^. 

1: Geltnng und Bezeichnung. 

Nur Einzelheiten führe ich hier an. Im Volksmunde wird 
noch heute in dem Worte bischof vor dem / ein 1-Laut gehört ; 



494 Dritter Abschnitt. 248 

für unsere Zeit ist diese Erscheinung durch die vereinzelte 
Schreibung hiacholf in Stadtbuch (Stadtb. 34 b.), in einer Ein- 
tragung der Hand Sg, belegt. Wechsel von l und r finde 
ich in der Schreibung des Eigennamens Prior als Priol (1317. 
14. Jan. Sg (A)) vertreten. — Ausgefallen ist l einmal in 
fdnd = Mimt (1329. Sj^ ?), ob durch Versehen oder durch 
Gewohnheit, kann ich nicht entscheiden. — Nicht selten wird 
l in als abgestossen und es fehlt auch in der Schreibung az 
(1327. St. Stephan (A)). 

m: Geltnng und Bezeichnung. 

m wird vor g in paungarten einmal 1370 (Achtbuch 101b, 
Sjß) als n geschrieben. Ist dieser Vorgang phonetisch, so 
steht er der Wandlung des n vor b zu m gegenüber, wie ihn 
Sg stereotyp in vnibeMchtez zur Kenntnis bringt. — m unter- 
liegt zuweilen der Abkürzung, das Zeichen dafür ist dasselbe 
wie das für w, z. B.: Säliag (Achtbuch 56 a S^, 2 mal). 

n: Greltnug und Bezeicliniing. 

n vor Labialis (b) wird m bei S^ : vmbeluchts ist bei ihm 
stereotj-p \ fümfthalb, z. B. : 1336. Sjg (A). Auslautendes n 
wird von dem heutigen Augsburger durch die Nasalierung 
des vorhergehenden Vokals ersetzt und ganz abgestossen. Die 
Flexionssilbe -en z. B. : spricht er -e und einfach e. Für das 
13. und 14. Jh. geben mir die handschriftlichen Quellen keine 
Aufklärung über Nasalierung oder Nichtnasalierung. In der 
Schreibung wird jedes n geschrieben, sehr häufig durch ~ 
über dem vorhergehenden Vokal angedeutet. Wenn ich nun 
zwei Formen vorfinde, welche auf den Vokal endigen, n also 
abgestreift zu haben scheinen, so glaube ich hier eher eine 
Schreibflüchtigkeit, etwa das Vergessen des Striches annehmen 
zu dürfen, die beiden Wörter sind: ofenlicJie (1273. 13. Mai S^) 
und Ahtzigolie (1284. Montag nach dem 19. Jan. Sg (A)). 
Zweifelhaft ist mir die Form: habe (l.pl.) (1282. S^) und: 
welle wir (1292. Sg (A)). — Einmal schreibt Sg gebe (= part. 
praet.) 1293. 



249 Konsonantismus. 495 

j: Geltang nnd Bezeiclmuiig. 

Als Schriftzeichen ist j in den Vorbemerkungen über 
'Zeichen und Buchstaben' behandelt. Es wird in dem Verbum 
verjehen zuweilen als g geschrieben: vergich und vergehen (1351. 
S„ (A)). 

Konsonantenyeräoppliiug. 

Bei der Besprechung des t haben wir eine Neigung 
mhd. und so auch augsburgischer Schreiber kennen gelernt, 
t zu verdoppeln, auch dann, wo nach unseren nhd. Begriffen 
kein Grund zur Gemination vorliegt. Die gleiche Beobachtung 
machen wir an /, hier hat das ff indes seine etymologische 
Berechtigung, da es aus gothischem -pj in den ja-Stämmen 
entstanden ist. kaufen wird daher in unseren Quellen sehr 
häufig kauffen geschrieben. Ausserdem haben wir offte und 
offen regelmässig mit /i sehr oft auch liraffen (z. B. : 1343. 
Jtraffen, verkauffen (Achtb. 62 a.); 1353. : ergriffet (Achth, 70 a). 
Zuweilen schliesst die .Dativform dorf nach Apokope des Vokals 
mit ff: 1355. ze dorff (dat.) S^, (A). — Verdopplung des n 
haben mir regelrecht in den Gerundivformen ze turne u. a. 
Formen, in denen später nach Apokope des e das zweite n 
zu d sich verwandelt ^. Unbegründete Verdopplung zeigt einmal 
die Form der 3. plur. ind. praes. kauffennt (Stadtb., Grund- 
text 25 b. Si). 

Synkope und Apokope: Belege. 

Urkunden. 
1272. gnaden, vnfers, verfvmet, naeheften, Gotefhvfes S^ 
(U. 2). - 1273. belibe, gvtef, baierf Si (A). — 1277. froven, 
Spietalf, nihtef, frovn. — 1279. kaufet, vräwen S^ (C. 2). — 
1282. belibe, naehften, (vnferre), habe (l.pl.) S^ (A). — 
1280. kauft Si (H). — 1282. hörnt, -er, -en S^. — 1282. 
fogtan, belieben, hern, drvnder, lefent, fvln, varn, gedecket. 



* Vergl. die Urkunden namentlich in den Jahren 1346 — 1352, in 
denen von allen Augsburger Schreibern mit Vorliebe die Formel ^ze 
hahenne vnd ze niezzenne' geschrieben wird: ze habend (auch ze habent) 
vnd ze niezend (vgl. bei d). 



496 Dritter Abschnitt. 250 

machen, herren, kapein, wolt wem, bwen, einf Schuhes ge- 
raichet, irn (pron.), irren (inf.) Sg (R. X^ 4). — giltet, laebt, -en^ 
fubi Sg (A). — -en, kaufft, . ertailet, verfitzzet Sg. — 1290. 
Rat: genade, gewonhait, vor, uarn, fülen, -en Sg (H). — 1292. 
genade, benotet, welle (Ipl.) Sg (A). — genaden, beleiben, 
gottes, angehört, verbürgetj gezaiget, fvlen, bürgere, gefetzzet 
Sg (Fürst, fei. XV V^ 80, 3). — 1293. ainf, waer (c), entaet 
(c.) bewaert Sg (C. 4). — 1295. genvge, ainz, Hof (dat.) Sg 
(A). — 1296. Rat und Bischof: genaden, -et, -es, -en, -e 
(dat.), haben (1. pL), vnfers ftiwer, gotfhüfe Sg (R. 6, 5). — 
1298. Geiftes, leipgedingef, belibe (c.) faelb (n. pl.) leib (n. pl.) 
chlagt, dorfe (d.) Sg (Ä). — 1302. blib, Gotzhufe, -es, veld 
(d.). holze (d.) blib, vnbefvhtz Sg (hl. C. 4). — vmbefvchtef, 
verkauffet, landef, rehtef, nach def landef rehte, dorf (d.), 
velde (d.), holze (d.), im. — 1306. gwihts, Gots, glegen, gnvg 
Gots, fins, dorf (d.), veld (d.) frivnd (g/pl.) bawet, gehört, 
fvln Sg (A). — 1308. Ulm: genade, gemaenglich, Gotzhufes, 
Bfchofes, -en, enphahen, geuiele (c), waer (c), taete, getaedinget, 
Ulme (d.), Jare (d.), fritage (d.). — 1309. Vogt: fogtann, 
hörnt, anders, hofti, hovfti, kvniges gaeb (c), fvn (n. pl.) (A). 
— 1351. bowt, Reychs S^, (H). — 1356. füllen, entlofen, 
jerlichen, oflfenlich, üfrihten, gehenckt. — 1358. fteten, naemen, 
gehenckt, gebürde S^^. — 1359. in dorf oder ze velde gebürde, 
üfgeben S^^. — 1368. Rat: gemeinclichen, gemeint, heizzen, 
hailigen, mugen, volfuren, zunfften S^g (A). 

Synkope nnd Apokope: Geltung. 

Die Vorgänge der Synkope und Apokope, die, weil sie 
beide einer Tendenz entsprungen sind, auch am zweckmässigsten 
neben einander behandelt werden, sind nur in der Ausdehnung, 
welche sie in der schriftlichen Darstellung in mhd. Zeit ge- 
funden haben, ein spezifisches Eigentum des Schwäbischen. 
Als lautliche Prozesse sind sie allgemein verbreitet, regel- 
mässig da, wo Affekte, die ein bewegtes, rasches Sprechtempo 
anregen, eine weitgehende Reduktion der Nebensilben ver- 
anlassen. Sie sind darum namentlich eine vorzügliche Waffe, 



261 Konsonantismus. 497 

Tim dem amtlichen Sprechton, wie er in urkundlichen Willens- 
erklärungen ganz von selbst sich einfindet, ein energisches 
Gepräge zu verleihen. ^ Indem nun diese Erscheinungen 
lediglich rhetorische Mittel sind, ist ihr Eintritt an kein 
formulierbares Gesetz gebunden. 'So wandellos der Haupt- 
iktus fixiert ist^ sagt Kauffmann, ^ 'so schwankend ist die 
rein rhetorische Abstufung innerhalb der Sprechtakte, was 
Nebeniktus und Nachdruckslosigkeit betriflft, und es gilt der 
Satz, dass jede nicht expiratorisch starke Silbe ihren Sonanten 
verlieren kann.* 

Entsprechend bietet die Schreibung ein buntes Bild. Aus 
der Fülle unseres Materials kann daher nur Einzelnes namhaft 
gemacht werden; ich verweise dafür auf die vorangestellten 
Belege. Aus ihnen ergiebt sich, dass mit einiger Regelmässig- 
keit nur die Apokope im dat. sing, der Substantiva, in der 
ersten Zeit die Apokope in der 3. sing. conj. praet. waer^ 
für waere eingetreten ist, während sich die Synkope mit Vor- 
liebe allerdings der Vorsilben be- (vor l) und ge- und der 
Endung der 3. sing, praes. und praet. und des part. praet. 
bemächtigt hat,^ aber doch nur so, dass man sagen kann, 
dass diese oder jene Urkunde eine ausgeprägte Vorliebe für 
die synkopierten Formen erkennen lässt. Unter den Schreibern 
ist es allein Sg, der in der ersten Zeit seiner Schreiber- 
thätigkeit in Augsburg die Verkürzung der Wörter ablehnt, 



* Vgl. Rückert: Geschichte der nhd. Schriftsprache I, 218. 
^ Kaufmann: schwäb. Mundart S. 136. 

* Vgl. dazu Winteler: Kerenzer Mundart S. 119 und Beispiele 
S. 179, 213, 216 Anm. ad. 3, 2. 

* Die Sonderstellung des waer (3. s. conj.) giebt sich kund in einer 
Ulmer Urkunde (1308), welche ausser dieser einen Form waer keine 
Synkope und keine Apokope kennt. Die verkürzte Form scheint durchaus 
ein Erfordernis des Rhythmus der Urkunde zu sein, indem die Formel 
'waer da^ gleichsam wie ein Vorschlag den folgenden Q-edanken einleitet. 

* gemaindichen darf auch als Beispiel einer gewissen regelmässigen 
Synkope des Vokals des Affixes (-ec) gelten. Synkopiert wird e auch in 
dem dat. sing. masc. der Adjektiva und des unbestimmten Artikels ein, 
einif offenm (Achtb. 50 b.) offenm (A. 51 b.). 



498 Dritter Abschnitt. 252 

später nimmt auch er die schwäbische Gewohnheit an. S^ 
bildet im Gegensatz zu ihm diese sprachliche Eigenheit ganz 
besonders aus. Wie steht es nun hier mit dem normierenden 
Einflüsse der kaiserlichen Urkunden ? Unter Ludwig ist Yon 
ihm nichts zu spüren; freilich zeigen die Schriftstücke seiner 
Kanzlei ein ähnliches Bild wie die gleichzeitigen augsburgischen. 
Die Urkunden der Prager Kanzlei unter Karl IV. aber trugen 
Ton vornherein einen derartigen Charakter in der Behandlung 
der Endsilben (Plexionssilben) zur Schau, dass es sich für 
die augsburgisch-städtischen Schreiber zu empfehlen schien, 
den Abstand von den durch die Verwendung des t in den 
Elexionssilben erzielten volleren Formen der kaiserlichen Ur- 
kunden nicht durch die Pesthaltung ihrer Gewohnheit zu 
vergrössern. Es beschränkt sich daher zusehends die Synkope 
der Endungen auf die 3. sing, praes. ind. und auf das part. 
praet. ; während das -en des dat. plur. der Nomina und die 
Infinitivendung mit mehr Bedachtsamkeit in der schriftlichen 
Darstellung erhalten wird. Synkope der Präfixe wurde nach 
wir vor geübt; auch die Urkunden Karls zeigten sie in weitem 
Umfange. 

Gar nicht der Verkürzung durch Synkope erlag in unsern 
Denkmälern die Endung und Bildungssilbe -er; nie also 
finde ich mutr, brudr, burgr; nur der Reduktionsvokal e in 
Wörtern wie: ftiiver, (niwr), Mauer u. a. wird häufig aus- 
gestossen. 

Zerdehnnng : Ein- und Anfügung von Vokalen. 

Im Gegensatz zu der eben .besprochenen Verkürzung des 
Wortbildes lieben es einzelne augsburgische Schreiber, das 
Wort durch einen eingeschobenen Vokal zu verlängern. ^ 
Nachklang hinter verbundener Liquida erscheint in: arem 
sturengloggen (Stadtb.), funef (Achtb. 51 b.) pferit (Achtb. 71 b. 
1354). Ferner: h^oheft, (1272. S^ f U. II)) angeft (Stadtb. 
Gr. 45 b. Sj) icogete (Stadtb. Nov. 37 a. S^). Dem hrobeft 

1 Vgl. Weinhold: mhd. aramm. § 35. 



253 Konsonantismus. 499 

liegt ein prouista zu Grunde, welches in der ältesten Augs- 
burger Urkunde sich vorfindet.^ Ich selbst habe noch heute 
für 'Turm* in Augsburg tur9m sprechen hören, 

Anfügung von -e tritt ein am Schlüsse von Verbalformen : 
1341. ak fi gehom warde Sjg {A). — 1302. gehabte hat, ge^ 
machte hat in einer Urkunde von St. Ulrich (U. 5). — 1348, 
rehende (3. pl.) hörende, lefend (pl.) St. Kath. — 1335. hande 
(= hatte) Si2 (U. 5). 

Volle Flexionen: Belege. 

1320. hantveftin S^ (A). — 1325. Magdalenun S^o- — 
1326. heti, rihti, (wolt) S^. — 1331. triwlichoft, vaffcvn, warnvn 
S^ (A). — 1335. Rat: -an, -i, -iu S^g. — 1339. gefamm- 
noten S^g. — 1356. ze Oftrun S^g. — 1357. geuertigot 
Sjg. — 1357, bowot, Oftrun Sj,, — 1366. hellgazzun^ 
vaftun (2x) Sj^. 

Bischof: 1326, geveftnut (A). — 1329. dingun, gehohrun. 

Klöster: 1326, geuaftut, vaftun (hl. Kr. 7). — 1337. 
haetan (St. U.). 

Stadtbuch: Sg: nidroft; nidroren (72a). 

Volle Flexionen. 

Einen ähnlichen Gegenzug gegen die Verkürzung und 
Qualitätsverringerung mancher Formen bildet die Gewohnheit 
augsburgischer Schreiber, manche Flexionssilben mit vollen 
Vokalen auszustatten. Nachdem Behaghel ^ über diese Formen 
eingehend gehandelt, Kauflfmann darauf in seinem Referat der 
Behagheischen Untersuchungen, ^ die im Allgemeinen nicht 
haltbare Ansicht Behaghels, dass in den Vokalen a, i, u, o 
der Flexionen volle lebende Laute vertreten sind, widerlegt 
hat, ist es für mich überflüssig, die Frage einer nochmaligen 



* Hierher gehört auch die schon erwähnte Form: enthehren für 
entlofen, siehe bei t (451.) Vgl. Kauffmann a. a. 0. S. 118. 

® 0. Behaghel: Zur Frage nach einer mittelhochdeutschen Schrift- 
sprache. Basel. Festschrift 1886. 

' P. Br. B. Xni, 464 ff. 



500 Dritter Abschnitt. 254 

Erörterung zu unterziehen; ich verweise namentlich auf Kauff- 
manns Ausführungen in seiner 'Geschichte der schwäbischen 
Mundart\^ Ich kann an dieser Stelle nur das von ihm an- 
geführte Belegmaterial aus den mir vorliegenden handschrift- 
lichen Quellen vervollständigen. Meine Belege beweisen, dass 
die vollen Flexionen nach dem Ende unseres Zeitraums zu 
durchaus nicht abnehmen, dass vielmehr namentlich die Endung 
des Dativ Pluralis in den sechziger Jahren den vollen Vokal 
erhält,^ und dass die Superlativendung -ost nach wie vor ge- 
schrieben wird. 

Superlativ und Komparativ: Geltung. 

Die Endung des Superlativs -ost hat sich im Augsbur- 
gischen nach Birlinger* bis heute erhalten. 

Bezeiclinung. 

Nur wenige Superlative kommen im Kontext der Schrift- 
stücke, namentlich der Urkunden, vor, nur in der Datierungs- 
formel wiederholt sich regelmässig die Zehnerzahl im Superlativ. 
Abgesehen von einem svbenzegeüen des Stadtschreibers S^ (1277) 
endet bei allen augsburgischen Stadtschreibern bis circa 1340 
der Superlativ auf -ost, 1342 finde ich zum erstenmal bei 
Sj3 * vierzigiften, S^^ hat 1342 zwaiundfiertzgoften. Von nun 

^ Kauffraann a. a. 0. § 111-117. 

^ Ich gebe hier die vor das Jahr 1272 fallenden Zeugnisse von (langen) 
vollen Endungen in den Augsburger Urkunden : 1087. Marcwart de Fi£con 
(^^ Fischbach) (A). — 1071. Cuonratifhouen, WaMhusin, Luobon, mtdi- 
huün, pobingin. — 1143. 26. Nov.: Celestinus papa . . . Muron, Bozon 
sonst: -en. für dat. plur. — 1145. Waltere de luoh&n. — 1157. de erringin, 
de riehen,. — 1188. Weif dux . . . : de fuozin, de altmannifhovin^ de 
hopfin, de gruti, defelgi, ramugin, hagilltain, keminatun. — 1153. cazz- 
^nltein. Weinhold erklärt derartige volle Vokale in den Endungen für 
sekundäre Bildungen; nach den eben aufgeführten Zeugnissen scheinen 
die vollen Flexionsvokale im Augsburgisch-Schwäbischen eine ununter- 
brochene Fortführung aus dem ahd. ins mhd. gewesen zu sein, und zwar 
durch die Eigennamen. 

^ Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterb. S. 358. 

* 1342 ist Si8 nicht mehr Stadtschreiber, schreibt jedoch noch Ur- 
kunden für die Bürger. 



255 KonsonantiBmus. 501 

an drängten sich die Formen auf -taten und mehr noch die 
auf '8ten hervor; -osten bleibt indes bei der Datierungsformel 
vorherrschend. Wo sonst ein Superlativ in der Urkunde oder 
in einem anderen Augsburger Denkmal sich findet, erscheint 
er entweder mit der Endung -ost, oder häufiger mit der Endung 
-est Immerhin kann man nicht sagen, dass die Superlativ- 
endung '08t nur dadurch, dass sie in einer Formel verwendet 
wird und so gleichsam erstarrt, fähig war, sich in ihrer alten 
Gestalt zu halten; Fälle wie tniüichoft . . . beweisen, dass 
die vollere Form den augsburgischen Schreibern an und filr 
sich geläufig war. 

Für den Komparativ kann ich nur einmal -or belegen; 
meror schreibt Sj> 1330 in der Urkunde, welche er als Vorlage 
an die kaiserliche Kanzlei ausfertigte. 

Konjuktivformen. 

Die 3. sing. conj. praes. und praet. wird sehr häufig von 
den Augsburger Schreibern mit i geschrieben: heti, laugeneti, 
sturbi: 1326. heti, wölt, rihti S^ (C). — 1335. haeti, geliorti, 
haeti, liessi, laugeneti^ waer, het, fdlii S^g (St. U. 5). — 1337. 
heti Sjg (A). — 1338. werdi, belibe. St. Kath. 

3. sing. conj. praes.: 133 ii. Kaiser: welli (A). 

3. plur. conj. praet: 1333. Taetin S^g (C. 7). — 1334. 
Kaiser: fient (2. plur.) S^g (U. 5). — 1335. taedn, hien, 
wdltin Sj8 (U. 5). — 1335. tchuffin, mdlitin, frageten. — 1335. 
habin, habin (1. plur.) Sjg (U. 5). — 1337. habin (1. pl.), haeton 
(1. pl.) St. Ulrich. 

Zusammensetzung des Infinitivs mit ge-. 

Vor viele Verba wird, wenn sie in Abhängigkeit von 
mugen, foln, kunneuy wellen treten, ein ge- als Präfix vorgesetzt.^ 
Die Augsburger Urkunden zeigen eine starke Neigung zu 
dieser Verbindung: z..B. 1312. gelaiften möht S, (A). — 1335. 
gehacen fulen S^g. — 1337. getvn wdlten S^g. — 1347. geuaren 
mug getun mugen Sj, (R. Xi 10,4). 

^ Vgl. über diese Verbindungen: Weinhold: mhd. Gr. § 286 und 
die an dieser Stelle angegebene Litteratur. 



502 Dritter Abschnitt. 256 

Adverbialbildung auf -liehen. 

Bis in die Mitte des 14. Jhs. herrscht in den Augsburger 
Denkmälern durchaus 'liehen] schon in den vierziger Jahren 
aber drängt sich die kürzere Form -lieh hervor ; sie wird durch 
Hagen S^, nach dem Vorbilde der kaiserlichen Urkunden zur 
herrschenden erhoben. Von 1346 an heisst es offenlich, ge- 
ruwclieh. 

Oesamtverlanf der Entwicklung der angsburgischen 

Sanzleisprache. 

Die voranstehenden Untersuchungen laufen in ihrem letzten 
Ziel auf zwei prinzipielle Fragen hinaus, welche keine laut- 
geschichtliche Betrachtung umgehen kann, und welche sich 
auf dem Augsburger Urkundenterritorium besonders stark auf- 
drängen. Hier tritt in erster Linie die Frage an uns heran : 
Steht die lebende Sprache der Zeit überhaupt 
in einem ursächlichen Zusammenhange mit der 
Sprache der Rechtsdenkmäler und in welchem 
Masse? Wenn ein solcher Zusammenhang zu erweisen ist, so 
fragt es sich ferner: Hat die durch ihn bedingte 
Schreibweise eine bindende Kraft für die Urkunden- 
schreiber desselben Territoriums. Oder darf 
endlich der Schreiber fremden Einflüssen nach- 
geben?. Und ist also die Schriftsprache der Urkunden, all- 
gemeiner die Kanzleisprache, namentlich gleichartigen (kanz- 
listischen) Einflüssen zugänglich gewesen? — Es tritt also im 
letzten Punkte das Problem der 'Kanzleisprache^ ^ vornehmlich 
der kaiserlichen Kanzleisprache, in den Kreis unserer Be- 
trachtung, zeitlich allerdings nur die gewählte Periode streifend. 

Die Lösung der ersten Frage glaube ich durch meine 
lautstatistischen Betrachtungen erreicht zu haben, indem ich 
an der Hand aller einschlägigen handschriftlichen Auf- 
zeichnungen, — sowohl derer, welche das Gebiet der Stadt 



^ Ich stelle hier die höfische Kanzleisprache neben die mittelhoch- 
deutsche Dichtersprache. 



267 Konsonantismas. 509 

ZU yerlassen bestimmt oder dieser Möglichkeit wenigstens 
aasgesetzt waren^ als auch derer, welche von keinerlei Bück* 
sichten auf die ausserhalb geltenden Gewohnheiten bedingt 
waren und darum unverfärbt in der Sprech* und Schreibweise 
der Stadt sich bewegen konnten, — nachzuweisen suchte, wie 
weit die in den Quellen in die Augen springenden Wand» 
lungen des Lautstandes einerseits und gewisse stehende Formen 
andererseits auf Ilechnung der geltenden Sprache kommen. 
Ich ermittelte folgendes: Wenn ich überhaupt von einer ^ge» 
sprochenen Sprache' rede, so giebt sich dieselbe für mich in 
zweierlei Gestalt als Grundlage zu und in den schriftlichen 
Denkmälern kund: 

A., als die jeweilig gesprochene Sprache der Ge- 
bildeten der Stadt, und als solche ist sie 1. die dem 
Schreiber in den meisten Fällen selbst eigene 
Sprechweise, welche ihn daran gewöhnt, seinen ge- 
schriebenen Lauten eine solche Form zu geben, dass sie 
sich erkennbar von dem vulgären Lautstand abhebt;^ -^ 
und 2. auf dem Wege ^dictandi' in die schriftliche 
Darstellung, vornehmlich der Urkunden, hineingetragen. 
B., als die lebende Mundart im alltäglichen Verkehr, ^ 
zuweilen durchsetzt mit vulgären Elementen, von denen 
die einen in weiter zurückliegenden Zeiten der allgemeinen 
gesprochenen Sprache der Stadt angehört, andere auf 
erkennbarem und unerkennbarem Wege in dem Strassen* 
idiom sich eingebürgert haben. 
Weil der Augsburger höheren Standes für die Länge der 
a-Farbe d sprach, sei es weil er die Gewohnheit seiner 
Vorfahren bewahren, sei es weil er sich dadurch vorteilhaft 
von dem gemeinen Manne unterscheiden wollte, in dessen 
Aussprache 'au' er eine Grobheit gegenüber dem ausserhalb 
seiner Heimat gesprochenen Laute erkannte, schrieb der 
Schreiber gern a; um so mehr noch, weil er damit in jedem 

1 Vgl. Kauffmann: schw. M. S. 281. 

* Im Folgenden: 'Mundart schlechthin, 'Volksmundart', 'Volks- 
mand\ 'Vnlgärsprache', 'Sprache des gemeinen Mannes' genannt. 

33 



504 Dritter Abschnitt. 258 

Falle der Tradition gerecht wurde. Der mustergültigen Aus- 
sprache folgend musste er auch, wenn er einen Doppellaut 
kenntlich machen wollte, ei für i schreiben; ai gehörte dem 
Yolksmunde an, welcher es durch seinen Verkehr mit Leuten 
gleichen Standes aus Baiem angenommen hatte. Die Kanzlei- 
sprache des 14. Jhs. kennt es nicht. Namentlich aber stellte 
die mustergültige Sprache an die Urkundenschreiber die An- 
forderung, vulgär mundartliche Erscheinungen, wie die Ent- 
rundung dumpfer Vokale o und u bei der Trübung zu ö und ü 
zu vermeiden. Mochte der gemeine Mann e und i hören 
lassen, in die diplomatischen Schriftstücke dieselben aufzu- 
nehmen hielt man für unstatthaft. — Nicht zu verdrängen 
vermocht hat die höhere Gesellschaftssprache die Form 
HiecUmifre'j welche durchaus in dem Volksmunde lebt; nur 
wird das jener angehörige liechimae/fef liecJUmelTe häufig genug 
gerade in den Urkunden geschrieben, so dass man es als ein 
Sprachgut der Gesellschafts- und Schriftsprache gelten lassen 
darf. — Der Konsonantenstand der Urkunden ist im Grossen 
und Ganzen bis zum Schluss der Periode derjenige geblieben, 
mit welchem die deutsch abgefassten Urkunden Augsburgs 
1272 die Reihe eröffneten. Er ist Gemeingut der 'Gesell- 
schaftssprache', der 'Mundart' und der 'Kanzleisprache schlecht- 
hin', ohne dass sich einer der drei Faktoren über die anderen 
zu erheben vermag; es müsste denn die am Anfang unseres 
Zeitraumes sich kundgebende Klärung der Bezeichnung von 
anlautendem k mit k und auslautendem g mit g und k auf 
Rechnung der 'geschriebenen Sprache' gesetzt werden. In 
keiner Weise aber etwa kann man von einer sich über die 
'Mundart' erhebenden Behandlung des Konsonanten in der 
Sprache der Gebildeten Augsburgs reden. Nur von den Ge- 
waltsamkeiten der Mundart hält sich die Kanzleisprache frei. 
Darunter verstehe ich vor allem die Behandlung der Nasale 
in den Endungen. Aeusserst selten nämlich, wenn auch 
zweifellos, drängt sich ein starkes participium perf. pass. auf 
-«, anstatt mhd. -en und die 1. plur. praes. auf e in eine Ur- 
kunde hinein; dass solche Formen überhaupt hier leben, ist 



259 Konsonantismus. 505 

«in Beweis, dass sie Sprachgut schon im 13. und 14. Jh. 
sind; der umstand, dass sie so ausserordentlich selten auf- 
tauchen, verweist sie in ein für die Zwecke der Schriftsprache 
wenig gepflegtes Sprachgebiet. Ich bin daher geneigt, die 
Festhaltung des n in den Endungen der Strenge der gebildeten 
Sprache zuzuschreiben. Von vornherein perhorresziert wurde 
«ine dem Lautwert der Mundart entsprechende Wiedergabe 
der s vor /, «i, n, t im Auslaut und Inlaut vornehmlich der 
•8 vor t nach helleren Vokalen, seh hat in solchen Stellungen 
kein schriftliches Denkmal. Abseits steht eine Urkunde des 
Klosters v. hl. Kreutz (1311) mit eUfchten.^ Andere Er- 
scheinungen der Schriftsprache der zu Grunde gelegten Denk- 
mäler Augsburgs sind die Spuren der Mundart, soweit sie 
Gemeingut aller Gesellschaftsklassen der Stadt ist, und in 
vereinzelten Verstössen, soweit sie die Umgangssprache des 
Volkes allein ausmacht. Ich bemerke hier noch einmal, dass 
ich die Sprech- und Schreibweise a z, B. als eine Tendenz 
betrachtet wissen wollte, von der geschriebenen Sprache fern- 
5;uhalten, was im Vergleich mit mundartfremden mündlichen 
und schriftlichen Gewohnheiten den Vorwurf des dialektischen 
zu erleiden gehabt hätte. Da jedoch die Zeit noch nicht 
dazu angethan war, solchen Bestrebungen volle Herrschaft zu 
sichern, so ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass aus- 
gesprochen mundartliche Eigenheiten im Gegensatz dazu in 
«iner Zeit lautlicher Revolution, als welche ich die Wende 
des 13. Jhs, betrachte, mit um so grösserer Gewalt zum 
Durchbruch kamen. Die Nachhaltigkeit dieser leben- 
digen Kraft der Volkssprache wird gesichert durch 
die konservative Haltung aller litterarischen Erzeugnisse, 
nachdem der Widerstand der Tradition einmal gebrochen war. 
4iu verlässt die Urkundensprache nicht mehr im 14. Jh. 
Nie schwankend, noch weniger ausgesprochen feindlich, verhält 
sich die geschriebene Sprache zu den spezifisch schwäbischen 
Doppellauten, als welche sowohl o und u selbst, als auch die 
V7eit frühere Entwicklung des uo sich geltend machen: o 

' Vgl. o. S. 228. 

33* 



506 Dritter Abschnitt. 260 

bekennt sich als o^ u als & (&). Ein untrügliches Kennzeichen 
der 'Mnndart' äussert sich ferner in der zeitweise sich 
wieder hervordrängenden Schreibung der e-Laute als ei, 
in der lebenden Sprache als ee {e») geltend und als solches 
einmal vorübergehend in gen überliefert. Wenn gerade diese 
Schreibung ei in den internen Denkmälern Augsburgs sich 
mehr breit macht, während eine gewisse Zaghaftigkeit in den 
öffentlichen Schriftstücken sich kundgiebt, so ist letztere 
allerdings auf der einen Seite ein Beweis für das stetig pul* 
sierende Leben der Mundart auch in litterarischen Erzeug- 
nissen, welche durch mancherlei Umstände geleitet derselben 
eher ausweichen zu müssen scheinen, aber auch ein Zeugnis 
für eine grobmundartliche Erscheinungen perhorreszierende 
Gewalt. 

Als ein Erzeugnis der Mundart können wir, wie schon 
bemerkt, bedingungsweise den Konsonantismus unserer Denk- 
mäler ansprechen; bestimmt hat die Mundart auf die un- 
geregelte Verteilung der überlieferten Zeichen fiir die Labialen 
und Dentalen und für das etymologische k gewirkt. In der 
Reihe der Labialen nämlich ist die Trennung von Explosiva 
fortis und -lenis nicht streng durchgeführt: 

p erscheint für mhd. b mit der gleichen Willkürlichkeit 
noch im Ausgang unseres Abschnittes wie am Anfang, wenn 
auch Schriftstücke, welche die Schreibweise p für b einheitlich 
durchführen, nur der Anfangszeit angehören (z. B. 1283. 29. 
März. Bat: S,,). Ln 14. Jh. lassen nur Sjg, 8^5 und Sj^ * 
— das ist der Zeitraum von 1336—1345 — eine starke 
Vorliebe für p als Ausdruck von etymologischem h erkennen. 
Sj7 bemüht sich im Gegensatz zu ihnen, das p zu unterdrücken 
und unter dem Vorbild der kaiserlichen Kanzlei b zur regel- 
rechten Bezeichnung des gemeinhochdeutschen b zu erheben. 
Vorausgegangen war ihm mit der gleichen Tendenz, entgegen 
dem Augsburger Schreibgebrauch, eine einheitliche, höheren 
Ortes empfohlene Bezeichnung mit b einzuführen, der Schreiber 



^ Sic ist zu dieser Zeit Gehülfe. 



261 Konsonantismus. 507 

des Bischofs Heinrich (von 1338—1340), aus dessen Hand 
auch die kaiserlichen Schriftstücke derselben Zeit hervor* 
gingen. Dass die bischöfliche Kanzlei dieser Zeit dem augs« 
burgischen Sprachleben an und für sich nicht zu fern stand^ 
bezeugt die Aufrechterhaltung des au in bischöflichen Schrift- 
stücken, die Schreibung u und u für uo und u. Im Konso- 
nantismus aber markiert sie im ganzen Umfang den Beginn 
derjenigen Aera, welche dem Siege der Schriftsprache un- 
mittelbar voranging, sie schreibt nur: b (ür b, k für k, pf 
für ph. 

w und u für b kennt noch das 14. Jh. Sie sind nach 
den von mir benutzten handschriftlichen Quellen nur wenig 
bezeugt; wo sie erscheinen, dürfen sie als Lebenszeichen der 
Mundart gelten. In dieser unterscheiden sich w und b im 
Klange nicht zu sehr, daher vertritt nicht sowohl w, u das 
mhd. by sondern auch häufig genug b die etymologische Spirans in 
^erubclich, witbe. ^ iv und b lauten auch im Bairischen gleich. 

Mhd. p erfährt aus demselben Grunde, welcher die Ver- 
tauschung von b und p in der Schrift für b veranlasste, eine 
gleich schwankende Behandlung, welche nur in der Schreibung 
der Fremdwörter eine gleichmässige wird, indem die aus dem 
Lateinischen abgeleiteten Wörter in der Begel mit b anlauten, 
die aus dem Griechischen stammenden öfter mit b als mit p. 
Auf diesem Gebiete lässt sich einEinfluss weder 
der kaiserlichen Kanzleisprache noch auch einer 
{anderen) lokalen Kanzleisprache feststellen. 

pJiy die Verschiebung des german. p, erhält erst im 14. Jh. 
die Gestalt von pf] dauernd seit dem fünften Dezennium. ^ 
Veranlassung ist möglicherweise der Vorgang des oben er- 
wähnten bischöflichen Schreibers, mit grösserer Bestimmtheit 
die Kanzleisprache des Hofes. Die Aussprache 
näherte sich längst mehr der neuerdings angenommenen Gestalt, 
als der traditionellen ph, 

1 1355. witbe Sie (A). 

® Einige Klosterurkunden zeigen auch jetzt noch ph sehr häufig, 
zuweilen ausschliesslich. 



508 Dritter Abschnitt. 262 

Endlich offenbart sich die Mundart in der schriftlichen 
Darstellung gewisser Flexionen« Nicht alle Flexionen nämlich 
spielen in dem Leben der schwäbischen Mundart der mhd» 
Zeit eine gleiche Bolle. Während ein Teil durch Sjukope 
und Apokope seinen Vokal ganz verliert, und so die Flexions* 
silbe stellenweise selbst verflüchtigt wird, wahren sich andere 
Biegungssilben infolge eines sprachlichen G-egenzuges mit um 
so grösserer Hartnäckigkeit eine älteren Zeiten angehörende 
Fülle. Dazu neigt der Optativus praet., das Particip. praet» 
pass. der schwachen Yerba auf -ot, -uty und ganz ausser«^ 
ordentlich der Superlativ auf -osU Sie waren ein ebenso not- 
wendiges Erfordernis einer feierlichen, betonungs- 
reichen Sprechweise, wie sie Rechtsdenkmäler jeder Art 
sich zu eigen gemacht haben, als die übermässige Dehnung weniger 
gehaltvoller Vokale der Stammsilben. Gemeinsam halten sich 
die erwähnten Schreibweisen bis in die erste Hälfte des 14. 
Jhs. hinein, über diese hinaus^ aber nur -ostj obwohl die ge- 
meinmittelhochdeutsche Schreibweise -est, -ist hart an ihm zu 
rütteln beginnt. Die Formen gan und stan weichen ebenso 
wenig den ganz vereinzelt in nichtstädtischen Urkunden sich 
geltend machenden gen und sten. — Die Entwicklung der 
Endung -ent (3pl.) zu -end in dem letzten Drittel unserer 
Periode darf auch als durch die Mundart bedingt gelten. 

Die eben in kurzen Zügen vorgeführten Erscheinungen, 
bald fest die ganze Zeit hiadurch oder doch periodenweise 
sich haltend, bald in ihrem Wechsel den Anforderungen des 
lebendigen Lautes Rechnung tragend, haben sich zum grösseren 
Teil als Sprachgut einer durch die Schrift in einem gewissen 
Grade normalisierten 'Gesellschaftssprache' herausgestellt^ 
welche neben der mundartlichen Sprechweise des gemeinen 
Mannes vorhanden war, zum kleineren, aber durchaus nicht 
verschwindenden Teil sind sie die Frucht einer blühenden, 
lebenskräftigen Mundart, welche nur in wenigen Fällen ganz 
in den Hintergrund geschoben wurde; mit andern Worten: 

^ Nur Sie zeigt sich als ein ausdauernder Freund langer Endsilben: 
valtun, heUgazzun (1366). — der geuertigot (1357). — ze Oftrun (1356). 



263 Kousonantismus. 509 

Die Schreiber halten sich sichtlich von den Sprachformen der 
kleinen Leute dann gern fern, wenn die dem Schreibenden 
näher liegende Sprache der Intelligenz eine Abweichung von 
dem mundartlichen Sprachgut gebietet. Im andern Falle geht 
die Sprache der Gebildeten nicht merklich in andere Bahnen 
über als die städtische Gemeinsprache, so dass man ihrem 
Zwange gehorchend diejenigen Formen hervorbringt, welche 
die Schriftstücke zu speziell augsburgischen und speziell 
schwäbischen stempeln im Gegensatz zu den Erzeugnissen 
anderer Städte und Territorien. Endlich giebt es Erscheinungen 
in dem Eahmen eines diplomatischen Schriftstückes, deren 
ureigene Domäne die 'Mundart^, die Vulgärsprache, allein ist. 
Ich erinnere hier daran, dass solche Erscheinungen vorzugs- 
weise in internen Denkmälern beobachtet wurden (liechtmiffef 
karfamer), während sie sich von den für den Weltverkehr be- 
stimmten Urkunden eher zurückzogen. Nie verschwinden sie 
— und das liegt in der Natur der Sache — , soweit sie Be- 
zeichnungsformen der Geschäftsgewohnheit der Stadt sind. 
Ich muss an dieser Stelle davon absehen, auch nur Beispiele 
dafür zu bringen, da der aus den ungedruckten Quellen ge- 
schöpfte Stoff bisher noch nicht abgerundet genug ist, um ein 
anschauliches Bild zu geben ; spätere Untersuchungen meiner- 
seits, welche sich mit dem syntaktischen Sprachgut der Ur- 
kunden insbesondere beschäftigen sollen, werden auch des 
Wort- und Namenschatzes derselben Denkmäler gedenken. 

Wie ist nun dieser in zwei von einer gewissen Zeit an 
neben einander hergehenden Erscheinungsformen sich teilende 
Lautstand in der augsburgischen Sprache unserer Zeit zur 
Entwicklung gelangt? Es hat sich ergeben, dass er zum Teil 
organisch innerhalb der Mundart sich herausgebildet hat, mit 
den Modifikationen, wie sie die Eigenart der Zeit, das Alter 
und die körperliche Beschaffenheit des Sprechenden hervorrufen. 
Bis zum Ende unserer Periode ist die 'Mundart' nicht zur 
Ruhe gekommen; wir haben sie im 13. Jh. mit einem nicht 
überall fertigen Bestand in unsere Zeit hineintreten sehen; 
wir haben bald nach diesem Zeitpunkt ihr organisches Wirken 



510 Dritter Abschnitt. 264 

erfahren; neue Laute zu Tage fördernd stattet sie dieselben 
als ihre ureigenen Kinder mit Kraft und Durchdringungs- 
fähigkeit aus, zum Teil aber fremde Eindringlinge aufnehmend, 
durchsetzt sie diese und reiht sie ihrem Haushalte ein. Einen 
Abschnitt letzterer Art in der Bethätigung der Augsburger 
Mundart bildet die Diphthongierung ^ bisher einfacher Längen. 
Da ihr Aufkeimen unsere ganze Periode erfüllt, so wird es 
nicht überflüssig sein, dem Vorgang mit einigen Worten näher 
zu treten. ® 

Gregen eine autochthone Entstehung der Laute in einem 
Ort Schwabens spricht die Erscheinung, dass in dem gesamten 
alamannischen Gebiete eine stufenartige Zunahme der Ver- 
breitung von S.W. nach N.O. besteht, d. h. dass Augsburg als 
Vertreter des N.O. schliesslich einmal Ausgangspunkt gewesen 
ist, aber nur als Vermittlungsstation von weiter ostwärts heran- 
drängenden Bewegungen. Der Vorgang ist folgender gewesen: 
Diphthongiert sind die alten Längen sowohl in 
der Sprache der Gebildeten (Schriftgebildeten) 
als in der Sprache des Volkes (^Mundart^). 
Jene, die Gebildeten, erfuhren die Neuerung 
durch den schriftlichen, Handels- und diploma- 
tischen Verkehr mit Baiern; diese, die Mundart 
des Volkes, bildete ihre Diphthonge, wie ihre 
Träger dieselben im persönlichen Verkehr mit 
bairischen Leuten zu hören bekamen. Darnach 



^ Einen phonetischen Erklärungs versuch Kräuters (Z. f. d. Altert. 
"21,262 . . . ) halte ich für nützlich hier anzuführen; er bespricht hierin 
•die elsässischen Laute: ei, ou, öy^ bes. im Hinblick auf ihre Stellungen 
als Träger des Satzaccents. Dazu vgl. Schleicher : Kompendium. "Weimar 
1871. S. 116. 140. Boyg: Grammatik der Sanskrit-Sprache. Berlin 
1868. § 51. 

2 Vgl. dazu die mittelhochdeutschen Grammatiken, welche sich alle 
mehr oder weniger mit diesem lautlichen Vorgange befassen. Ausserdem: 
Kaufmann: schw. Mundart: § 136 fi. Wilmanns: Zs da XVI, 119. 
Steinmeyer : altdeutsche Studien S. 84. Schilling : Die Diphthongierung von 
i, ü, iu (Programm der Realschule zu Werdau). Haupt : Wiener Sitzungs- 
Berichte 71, 134. Fischer zu Blauffmann: schw. M. in Germ. 36, 453. 



265 Konsonantismus. 511 

mag die Sprache des Volkes am frühesten Doppellaute besessen 
haben; erwerben konnte sie dieselben auf mannigfache Art. 
1. Das Ostlechland war dem Augsburger ein 
sozial naheliegendes Gebiet. Zahlreiche Heiraten 
fanden vom Augsburger Bistumsterritorium nach dem frei- 
singischen hinüber und umgekehrt statt, es wurde ihnen durch 
einen Vertrag zwischen den beiderseitigen Bischöfen schon 
1268 23. Oktober ^ offizielle Sanktion erteilt und damit dieser 
Weg für sprachliche Bildungen erweitert. 2. Der Handel 
Augsburgs griff im Grossen wie im Kleinen zumeist nach 
Baiern und nach Franken hinüber. So bestehen Zollregelungen 
für die Befahrung des Lech. Eine solche konnte sich jedoch 
nur auf den Transport alltäglicher Lebens- und Verbrauchs- 
mittel beschränken, es war damit also wiederum eine 
Wechselbeziehung zwischen dem einfachen Volke 
Augsburgs und demderOstlechgegend vermittelt. 
Dieser Wasserweg erscheint mir jedoch von vornherein als 
sehr schwach, um sprachliche Eigenheiten von Ort zu Ort zu 
tragen. Vielleicht ist aus diesem Grunde auch die *^viel- 
befahrene Verkehrsstrasse des Oberrheins^ ^ geschützt vor den 
neuen Diphthongen geblieben. Eher kann der Augsburger 
auf dem Wege des Landhandels in Baiern, welcher urkund- 
lichen ZeugDissen zufolge schon im 13. Jh. ^ in grösserem 
Umfange betrieben wurde, bairisches Sprachgut sich angeeignet 
haben. 3. Ein dritter Weg ist gleichfalls von geringerer Be- 
deutung; nämlich der Zuzug von Bürgern bairischer 



1 Mon. Boica XXXUI a 104. 1268. 23. Okt. Bischof von Freysing 
an den Bischof von Augsburg, 'quod de cetero et in perpetuum homines 
Ecclefie noftre et Homines Ecclefie Augustenfis, fine sint Minifteriales, 
Eine cuiuscunque fexus fuerint aut conditionis homines, inter fe mutuo 
et vicissim matrimonia fev nuptias contrahere ualeant libere, licenter et 
inpune . . .' 

® Kauffmann: schw. Mundart. S. 168. Der Verfasser kann hier das 
Ausbleiben der Diphthongierung mit einem starken Verkehr nicht vereinen. 

® Zeugnis sind die Verträge Augsburgs mit den Herzögen von Baiern 
über freies Geleit und freien Handel in Baiern. 



512 Dritter Abschnitt. 266 

Orte nach Augsburg. Den Bürgerbüchern nach ist 
derselbe nämlich nicht so stark gewesen. ^ 

War nun auf diesem oder jenem Wege aus dem Sprachgut 
der fremden Mundart der Volkssprache der Stadt Augsburg 
mitgeteilt worden» so konnte die Aufnahme in zweifacher 
Weise erfolgen: 1. der Augsburger eignete sich den gehörten 
Laut ganz so an, wie er ihn hörte, und produzierte ihn nach 
Massgabe seines Organs, oder 2. es bildete sich eine Art 
Kompromiss heraus, demzufolge der ursprüngliche fremde Laut 
eine der augsburgischen organischen Fähigkeit angepasste 
Gestalt erhielt, die durch die Wechselbeziehung, wie der 
Verkehr sie schuf, ebenso zwingend dem anderen Orte, dem 
Ausgangsorte, sich mitteilte. Der so geschaffene Laut wurde 
dann für die nächste Generation der Bestand, auf dem sie 
weiter bildete. In der That sind heutzutage die angrenzenden 
bairischen Striche von der augsburgischen Mundart nur durch 
stellenweise abweichende Betonung zu unterscheiden, wie ich 
selbst zu vernehmen Gelegenheit hatte. 

Die Sprache der Intelligenz istdagegen viel- 
mehr aus schriftlicher Einwirkung und der Dar- 
stellung des geschriebenen Lautes hervorgegangen. 
Freilich konnte eines solchen Einflusses sich auch nur ein 
dem reichsstädtischen Leben und Interesse nahestehendes 
Sprachterritorium rühmen. Ein solches war wiederum das 
bairische. Aber seine Macht äusserte sich in diesen Kreisen 
der Stadt nicht so früh, wie die ausschliesslich mündliche 
Uebermittlung des mundartlichen Lautes vom Volk zum Volk. 
Der früheste Zeitpunkt ist die Zeit, wo überhaupt ein schrift- 
licher Verkehr in Gang kam und zugleich eindringlich und 



^ 3 Meilen südlich von Augsburg, westlich von dem östlichsten Arm 
des Lech in der Mitte seines Laufes, ist schon 1326 ein 'baieren Maefi" 
chingen' zu finden, später heisst das Oertchen Baiern Münching und heute 
Merching (Bitter: geograph. Lexicon: II, 164: Baiem Münching = 
Merching im bayr. Regier. -Bezirk Ober-Bayern, Bz. A. Friedberg. 1326 
ist bei Friedberg 'baieren Maenchingen' erwähnt in den Baumeister- 
rechnungen S. 103. (A). 



267 Konsonantismus. 513 

unter förderlichen Umständen sich kund gab. Allen diesen 
Ansprüchen aber genügte allein die Zeit der engeren 
Verbindung Augsburgs mitBaiern durchHerzog 
und später König Ludwig.^ Jetzt wurden die 
Diphthonge in der That ^Modeartikel'^ wie sie 
Kauffmann^ nennt, aber sie waren es als solche nur für 
die höherstehenden Kreise der Stadt, dem Volke war der 
lautliche Wandel in der Sprache seiner Kachbaren — sit 
venia verbo — in Fleisch und Blut übergegangen. Ob der 
gemeine Mann nun aber mit der Zeit dem Gebildeten nach- 
zusprechen trachtete, wäre wohl, nach modernen Verhältnissen 
zu urteilen, möglich, ist ims jedoch durch kein Zeugnis bekannt 
geworden. Immerhin wird in allen weiteren Stufen die gröbere 
organische Beschaffenheit der Sprechenden ihre merklichen 



^ Durch mancherlei Gründe war Augsburg im zweiten und dritten 
Jahrzehnt ganz besonders eng an Ludwig und an Baiern gekettet: 

1. Wenn Augsburg in einer Zeit, welche für die freie Reichsstadt 
eine Zeit grosser Erhebung und Bereicherung war durch die vielfachen 
Vorrechte, welche sie von dem allzeit willigen Monarchen erlangte, wenn 
Augsburg in einer solchen Zeit gegen Westen hin nur Feinde hatte, so 
musste es um so engeren Anschluss an den Osten, an Baiern suchen, mit 
welchem es bald auch körperlich in enge Berührung kam (Feldlager, 
Gesandtschaften), vgl. Kleinschmidt: Augsburg und Nürnberg und ihre 
Handelsfürsten. S. 18: 'Die Herren (Patrizier) wurden noch zur Zunftzeit 
allein mit den Missionen ins Keich betraut, sie kannten am besten die 
Aussen weit.' Für die Zeit von 1320 — 1331 sind die Angaben der Bau- 
meisterrechnungen über die Bürgcrgesandtschafteu zu vergleichen. Man 
hatte für solche Gelegenheiten in den meisten Städten „Wirte*', bei denen 
man abstieg. 

2. Ludwig der Baier hielt sich gern und oft in Augsburg auf, vgl. 
Herberger: S. 10: 38 ur. 

3. Durch die Urkunde von 1316 (Herberger S. 9) erhielten die 
Bürger des Rates das Vorrecht gleich Beichsministerialen mit dem Adel 
zu Gericht zu sitzen. Es traten damit immer mehrere der gewichtigen 
Persönlichkeiten aus der Stadt heraus in amtlichen und persönlichen 
Verkehr mit den Vertretern des Keiches. 

4. Für den Handel mit Baiem gab Ludwig der Stadt besondere 
Freiheiten, vgl. Herberger S. 9, besonders: Urkunden von 1324. 16. Sept. 

2 Kauffmann a. a. 0. S. 166. 



514 Dritter Abschnitt. 268 

Spuren zurückgelassen haben. Ich zweifle dämm gar nicht 
daran, dass lange Zeit auch der geringe Angsburger Stadt- 
bewohner für etymologisches ty ü wie die Baiem ai (op), au (ao) 
gesprochen hat. — Andei'e Einflüsse, welche ausserhalb unserer 
Betrachtung und zum Teil ausserhalb jeder Berechnung liegen, 
werden das Ihrige dazu gethan haben, die Verschiedenheit 
des Klanges herbeizuführen. Eine dieser Mächte ist zweifellos 
die Anziehungskraft der Schriftsprache und die Sprache der 
höheren Stande später gewesen, welcher sich der gemeine 
Mann im Laufe der Zeit immer weniger entzog. Durch münd- 
liche Uebertragung aber, nicht durch den Umstand, dass die 
Kanzlei der neuen Diphthonge, nachdem sie über die Grrenz- 
pfähle hinaus gewandert, sich angenommen hat, sind sie in 
der Volkssprache heimatberechtigt geworden. Alles andere, 
was von Erscheinungsformen die augsburgische Geschäftssprache 
bietet, gehört der geschriebenen Sprache, dem Per- 
gament an. — Ich halte es bei der Behandlung des folgenden 
Abschnittes für sehr wichtig, chronologisch vorzugehen. Ab- 
gesehen davon, dass bei dem Wirkungsverhältnis von Schrift 
auf Schrift das augenblickliche Verhältnis von Ursache zu 
Wirkung, kurz das zeitliche und örtliche Nacheinander, vor- 
nehmlich ins Auge gefasst werden muss, ist es von Belang, 
zu sehen, wie gewisse Beeinflussungen des Auges, einzeln und 
mehrere zugleich, von Schriftstück zu Schriftstück sich ver- 
mehren, wie sie in anderen Fällen zu Gunsten anderer Formen 
ihre Kraft verlieren, und unter welchen Bedingungen sie zur 
Norm werden. Ich werde daher nicht wie im Vorhergehenden 
die einzelnen Erscheinungen herausgreifen, sondern den ur- 
sächlichen Zusammenhang im Bafamen des Gesamtbildes eines 
Schriftstückes und soweit als möglich in chronologischer Reibe 
vorführen. Auf dem ersteren Wege gewinnen wir die Mittel, 
das Vorkommen dieser und jener als orthographische Neuerung 
zu behandelnden Erscheinung und das Zurückgehen auf Aelteres 
gerade hier oder gerade da zu begreifen, auf dem zweiten 
Wege wird die Augenblickswirkung von Schriftstück 
zu Schriftstück am deutlichsten sich herausstellen. 



269 Konsonantismus. 515 

Als geschriebene Sprache ist die Sprache einer Kanzlei 
in erster Linie und ursprünglich die lokale 'Kanzleisprache 
schlechthin'. In diesem beschränkten Sinne besitzt in Augs- 
burg nur die städtische Kanzlei eine Schreibweise, eine 
Orthographie, welche gleichsam als fester Stamm 
allen amtlichen Schreiberzeugnissen zu Grunde liegt, 
üeber diesen festen Stamm hinaus versucht der städtische 
Schreiber allerdings sowohl seiner persönlichen Neigung als den 
durch die Situation bedingten Bücksichten zu folgen, aber, wie 
sich schon herausgestellt hat, lange Zeit nur in denjenigen 
Schrifttümern, für welche, weil sie zur öffentlichen Mitteilung an 
weitere Kreise bestimmt waren, es sieh empfahl, Strengmundart* 
liches oder Veraltetes zu vermeiden. Die Existenz aber jenes 
festen Stammes wird verbürgt durch die internen Schreibgelegen- 
heiten der KanzleL — Eine Kanzleisprache der eben begrenzten 
Art ist die in den klerikalen Urkunden sich kundgebende 
Schriftsprache nicht, aus dem Grunde vor allem, weil, wenn 
ich mich dieses Ausdruckes bedienen darf, 'Herr und Diener* 
häufig wechselten, und überdies beide dem Augsburger Städte- 
gebiet^ selten oder nur in bedingter Weise angehörten. Der 
Bischof z, B. war nicht immer Augsburger Kleriker, und 
wenn er es auch war, so hatte das auch nicht grössere Be- 
deutung, weil sein Einfluss auf die Uniformierung seiner sprach- 
lichen Verkehrsmittel kein wesentlich anderer und weiter 
gehender sein konnte, als etwa derjenige des B-eichaoberhauptes 
auf seine Kanzlei. Ueberdies machte in der bischöflichen 



^ Von Geburt werden die Kleriker des Hochstifts der Stadt seit 
1320 nie angehört haben. Gesetzmassig durften sie es nicht nach der 
Bestimmung des Domkapitels von 1322. 14. Dezember : *. . . de nou reci- 
piendis civibus et filiis civium Augustensis civitatis in Ganonicos . . . 
tarn minoribus officiis Capituli nostri quam in assecutione Canonicatuum 
et prebendarum Ecclefie nostre Canonicorum.' Wir dürfen demnach 
nur zwischen einer längeren oder kürzeren Dienstzeit in der bischöflichen 
Kurie unterscheiden. Vgl. dazu: 1336, 16. Mai: Hermano nato Herrnani 
dicti Suertfurben civis Augustensis, canonico August., confert canonicatum 
indicta ecclesia Augustensi. • (Rietzier: vatikanische Akten 1808 [Kegesta 
122. N. 239].) 



516 Dritter Abschnitt. 270 

Kanzlei die noch stark geübte lateinische Sprache die Pflege 
des deutschen Kanzleistils lange nicht in dem Masse zur 
Hauptsorge, wie die zur alleinigen Verkehrssprache erhobene 
deutsche Sprache in der städtischen Kanzlei alle Sorgfalt 
für sich beanspruchte.^ 

Die städtische Kanzleisprache tritt uns zum ersten Mal 
vor Augen in den ersten deutsch abgefassten Urkunden. Ihr 
Verfasser ist S^ (Conrad). Sein nachweisliches Auftreten in 
der städtischen Kanzlei schon im Jahre 1268 verbürgt uns, 
dass er als der Begründer des städtischen deutschen Kanzlei- 
stils im Jahre 1272, also nach bereits füni^ähriger Thätigkeit 
im städtischen Dienst, der Sprache der Stadt Rechnung trug. 
Das Gesamtbild seiner Orthographie ist folgendes: 

1272.^ Ich Bertolt der brobeft von vnferf herren gnaden 
def ü-otefhvfef datr dem haeligem Crv'ce ze Aufpurch. 

ä: a, ä, -do, Umlaut: ae doch: fiete (c). — e: e, — i: i, 
y. — i: {, — o: 0, Umlaut: o*. — u: t;, u, kein Umlaut: fur^ 
Crvce, — ü: w, t?. — ai: at, aei, doch: einem. — au: av. — 
iu: iu, — uo: V und v, kein Umlaut. — b: i, an- und inlautend, 
doch: fp, — b (auslautend) : p. — p: 6 (brohest), — ph: ph. — 
g: g\ Schluss -g: Ä. — t: ^ — Damit stimmt die Ortho- 
graphie des Grundtextes und der Einträge des S^, im Stadt- 
buch überein. In den weiteren Urkunden seiner Hand tritt 
nur hinzu: ch für k = auslautendem g neben k. 

Der in den Erstlingserzeugnissen einigermassen fest- 
gegründete sprachliche Tenor des städtischen Kanzleistils war 
nun keineswegs bindend für alle Schreiber und für alle Zeiten. 
Der erste nach meinen Ausführungen als fremd zu bezeichnende 
Schreiber Sg schreibt unbekümmert um die Gewohnheiten 
seines nunmehrigen Thätigkeitsortes eine Sprache, welche 
zwar oberdeutsch genug ist, um sich in Manchem mit jenen 



^ Die Zeugnisse von Verwendung der lateinischen Sprache im 
städtischen Schreibwesen, welche uns die Baumeisterrechnungen erhalten 
haben, sind einhellig Beweise für die Vernachlässigung der lateinischen 
Sprache in der Stadtkanzlei. 

' Münch. allg. Reichsarchiv: A. St. Ulrich f. 1. 



271 Konsonantismus. 517 

ZU berühren; welche aber durchaus eine Frucht seiner früheren 
Schreibthätigkeit am Hofe des Herzogs von Kärnten ist. 
Damit waren fremde Elemente in den Sprachschatz der 
städtischen Kanzlei hineingetragen: ei für i, ou, ati, ü für ü, 
eu spärlich für iu. Dass sie aber infolge der für eine sprach- 
liche Umgestaltung noch nicht aufnahmefähigen Geschäfts- 
ordnung der städtischen Kanzlei keine bleibende Stätte finden 
konnten, wird gewiss durch das auf überlieferten Schreibusus 
zurückgreifende Verfahren seines Nachfolgers Sg, welcher 
unter S^ seine Thätigkeit begonnen hatte. Indem S^ die 
^Kanzleisprache schlechthin' weiterschrieb, brachte er wohl 
einige Veränderungen an, vermied aber sorgfältig das aus- 
geprägt Fremdartige seines unmittelbaren Vorgängers. Neu 
kommt bei S^ hinzu : die Bezeichnung des Umlauts von u mit 
u, ch für k == auslautendem g ist bei ihm das Gewöhnliche. 
— Sg (Rudolf) schreibt bei dem Wiederantritt seines Amtes 
in seiner Weise weiter, nimmt aber in den neunziger Jahren 
wesentliche graphische Neuerungen auf: 1. er ersetzt vnde 
durch vnd. 2. er wendet regelmässig das Zeichen für Schluss 
-s an und zwar entweder unter dem Vorbilde der Ur- 
kunden der bairischen Herzöge^ an Augsburg oder, was 
näher liegt, der klerikalen Urkunden, welche ihrerseits eine 
gewisse Anlehnung an die Schreibweise Rudolfs erkennen 
lassen, indem sie ei für i annehmen. 3. s tritt häufiger für 
Schluss-z ein in: das, des, -e«, was (= war). 4. mit ausser- 
ordentlicher Bestimmtheit führt er ck für schliessen- 
des g (k) ein. 5. Er fügt sich dem städtischen Schreib- 
gebrauch, indem er zur Bezeichnung des Umlautes von a 
und der e-Laute das der augsburgischen Orthographie an- 
gehörige ae für das ihm eigene e in seinen Zeichenschatz ein- 
reiht. 6. Zuweilen auch giebt er zu Gunsten des Augs- 
burger Kanzleistils sein ei für i auf und schreibt sogar i 



* 1288. St. Ulrich, fchongawers, was, vz, g^teL — 1292: Herzog 
von Bayern, Bischof und Stadt: vnsers, lesent, Auspurch, brohst. — 
1296. Dom: nur Schluss-s und s für / auch anlautend: lesent, vnsers, 
brohst. 



518 Dritter AbBchnitt. 272 

durchgängig in einer Urkunde. 7. ent (3. plur.) wird nun 
bei ihm fest. 8. Er vertauscht in der Eingangsformel: "^sehent^ 
horent oder kaenf mit ^sehent oder her ent lesen*; schon länger 
war nur diese Formel in den fürstlichen Kanzleien ge* 
bräuchlich, mit denen Augsburg in diplomatischen Ver- 
kehr trat. 

Wir haben guten Grund anzunehmen, dass Sg das ge- 
wonnene Feld weiter zu bebauen gestrebt hat, im Bewusstsein 
seines persönlichen Wertes und der Bedeutung seiner Stellung. 
Fällt doch seine Amtszeit in ein ausserordentlich rühriges 
rechtliches Leben seiner Stadt hinein; sind doch gerade die 
neunziger Jahre des 13. Jahrhunderts für Augsburg die Zeit 
ernster strafrechtlicher, privatrechtlicher und kommunaler Ein- 
richtungen. Wie sehr Sg in diese Interessen hineingezogen 
wurde» dafür spricht Seite um Seite des Stadtbuches. Wenn 
ihm so die inneren Bedürfnisse der Stadt genugsam vertraut 
und damit auch für ihn ein Gegenstand ernster Sorge wurden, 
so wurden zu gleicher Zeit sein Geschick und seine Energie 
auch für die äusseren Angelegenheiten der Stadt erfordert. 
Das Verhältnis zu den bairischen Machthabem, deren Lande 
für den Augsburger Kaufmann der wichtigste Handelsweg 
waren, hatte sich immer drohender gestaltet und erforderte 
von den Vätern der Stadt eine sichere und diplomatisch um- 
sichtige Haltung und zuverlässige Kräfte. Warum sollte da 
nicht der durch seine Vergangenheit als fürstlicher Notar an 
und für sich an eine geregelte Geschäftsordnung gewöhnte 
Stadtschreiber Budolf in der richtigen Erkenntnis des Not- 
wendigen die Organisation der ihm unterstellten Kanzlei als 
eine Hauptaufgabe sich vorgesetzt haben? Als eines der vor- 
nehmsten disziplinarischen Mittel gilt die strikte Gleich- 
mässigkeit des Formenwesens und damit eine gewisse schul- 
mässige Handhabung der sprachlichen Verkehrs- 
mittel. Bestimmt äussert sich ein solcher Zwangt 



* Für die Gehilfen kann allenfalls gelten, 'dass, mochten auch die 
Schreiber aas anderen Dialektgebieten stammen, dieselben sich doch 
der einmal bestehenden Kanzleisprache zu fügen hatten und höchstens 



278 Gesamtverlauf. • 519 

in den Schriftstücken der Gehilfen Meister Rudolfs 
S^, S5 und Sg, deren Orthographie sich oflfenkundig der des 
Meisters anzuschliessen strebt. S^ behält manches aus seiner 
Gehilfenzeit für seine spätere Thätigkeit: ei für t überwiegt 
bei ihm in der ersten Zeit, ck für k (auslautendes g) begleitet 
ihn bis zum letzten Erzeugnis seiner Hand. Im Uebrigen 
aber kehrt die Schreibweise der städtischen Kanzlei in den 
ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts nach S3 zu den 
älteren Formen zurück, jedoch die neuen graphischen Er- 
werbungen vnd und 8 festhaltend. 

Wir gelangen nun in die Zeit, welche ich an mehreren 
Stellen als eine Periode des langsam sich vorbereitenden Um- 
schwungs in der Sprache der Urkunden bezeichnete. Zugleich 
erfüllt diese Epoche der nähere Verkehr der Augsburger mit 
dem Hofe. Die persönliche Berührung der Stadt und ihrer 
Bürger mit den Leuten des Königs Ludwig hatte ich schon 
mehrfach zu erwähnen Gelegenheit; der schriftliche Verkehr 
nimmt gleichfalls in den Jahren etwa von 1320 — 1340 einen 
weiten Umfang an. Wir haben also für die ganze nächste 
Zeit eine Beeinflussung der augsburgischen Orthographie, ins- 
besondere derjenigen der städtischen Kanzlei durch die 
kaiserliche Kanzleisprache im Auge zu behalten und in den 
Vordergrund der Betrachtung zu stellen. — Da ich schon 
früher zu dem Schluss gelangte, dass die augsburgische 
Urkundensprache bezüglich des Wechsels und der Unregel- 
mässigkeit ihrer Passung mit gutem Grunde eine Folge der 
gleichen Erscheinung in den kaiserlichen Schriftstücken ge- 
nannt werden kann, so ist es an dieser Stelle notwendig, dem 
diplomatischen Verkehr zwischen der Reichskanzlei und Augs- 
burg einige Worte zu widmen. 



ab und zu Besonderheiten ihrer angestammten Mundart einstreuen konnten , 
wie Nebert (zur Geschichte der Speierer Kanzleisprache S. 13) allgemein 
annehmen möchte, — aber nicht für die leitenden Kanzleischreiber. Ihre 
Schriftstücke hatten in erster Linie gewohnheitsmässige Orthographie, und 
erst in zweiter Keihe fügten sie gewisse Eigenheiten aus dem gegen- 
wärtigen Thätigkeitsort ihrem dialektlichen Grundstock zu. 

34 



520 Dritter Abschnitt. 274 

Wenn die Sprache der kaiserlichen Urkunden keine 
einheitliche war, so fragt es sich zunächst, warum war sie 
das niclit? Schrieb man denn nicht durchweg bairisch in der 
Reichskanzlei der Stammesangehörigkeit des Herrschers zu- 
folge? Welchen Umständen ist es zuzuschreiben, dass die 
dialektische Färbung der Schriftstücke nicht immer eine 
bairische ist, sondern häufig eine Mischung mit st^rk schwä- 
bischen Elementen? Pfeiffer hat diese Frage zu lösen gesucht 
in seiner Abhandlung über die EAnzleisprache Ludwigs des 
Baiern*, nachdem v. Raumer* zuerst auf die mhd. Grund- 
lage in der Kanzleisprache Ludwigs des Baiern hingewiesen 
hatte. Pfeiffer kam zu folgendem Resultat ^: 1. dass in der 
Kanzlei des Kaisers Ludwig eine bestimmte Sprachnorm nicht 
bestanden hat; 2. dass neben dem bairischen Dialekt dei^ 
schwäbische in Ludwigs Urkunden eine breite Stelle ein- 
nimmt, und 3. dass auch jener nur selten unverfälscht und 
und unvermischt darin zum Ausdruck kommt. Pfeiffer suchte 
die Gründe für diese Unfertigkeit in der bunten Zusammen- 
setzung des Kanzleipersonals, in der Gewohnheit jedes 
Schreibers im Mittelalter, 'so zu schreiben, wie ihm der 
Schnabel gewachsen war, oder ihm die Frau Mutter gelehrt 
hatte", und endlich in der Neuanlage der Formulare. Mit 
diesen drei Punkten ist gewiss die Sachlage zum Verständnis 
gebracht; nur hat Pfeiffer nicht genügend den ersten Punkt 
betont und untersucht. Er lässt uns zwar wissen, dass Ulrich 
von Augsburg Notar des Kaisers war und glaubte von dieser 
Thatsache aus auf mehrere schwäbische Schreiber in der 
kaiserlichen Kanzlei schliessen zu können, aber er geht diesen 
Schreibern und sonstigen um Ludwig beschäftigten Personen 
nicht weiter nach. Hätte er dies gethan, so hätte er einmal 
gefunden, dass Augsburg nicht nur Ulrich* geliefert hat, sondern 

' Pfeiffer, Freie Forschung 1867, S. 363 und Germ. IX, 159. 

- V. Raumer, Gesammelte wissenschaftliche Schriften 1863, S. 199. 
— Vgl. auch Koberstein's Litteraturgeschichte I, 287. 

« Freie Forschung S. 372. 

*• Ich halte es für geeignet, noch einmal die schon s. Z. von 
Bietzier (F. z. d. Gesch. XIV) behandelte Frage, wer Ulrich von Augs- 



275 Gesamtverlauf. 521 

auch einen Meister Johann aus Augsburg als Beamten^ 
den Probst Conrad von St. Ulrich als KaplanS später 
Bischof Ulrich und Heinrich als Kanzler und einen 
Schreiber des Letzteren von 1338? — 1340, sowohl in der kaiser- 
lichen Kanzlei als in der augsburg.-bischöflichen beschäftigt. 
Sodann hätte ihm Augsburg gerade als Ausgangspunkt dieser 
Personen einen weiteren Gesichtspunkt eröffnet. Man schrieb 
nämlich in Augsburg ein merkwürdiges Gemisch von Bairisch 
und Schwäbisch: ei und i für ^; ou, selten au und u für ü; 
aeu und euj u und iu für lu; ch und ä: für k und g; -ost. 
Oft ist das Bild einer Augsburger Urkunde der zwanziger 
Jahre besonders nicht von einer mehr schwäbisch gefärbten 
der kaiserlichen Kanzlei zu unterscheiden. Wie erklärt sich 
nun der Zusammenhang von jenem Gesichtspunkte aus-? 

bürg sei, zu berühren. Es ist nur Ulrich der Hofmeier gemeint: 
vgl. Rietzier: vatikanische Akten: v. 1748. 1806. (Reg. 131. N. 182: 
'Hosmaierus*) 1807. (Reg. 131, f. 112. N. 401) 1465. 1497. 1724. 
1841. 1842. 2076. 2167. 2210. — Uliich Wilde, Ulricus Guildonis 
(Goildronis) ist nicht identisch mit 'Ulrich von Augsburg^ 'Ulricus de 
Augasta ; er hat zwar vorübergehend eine geistliche Würde in der 
Augsburger Diözese bekleidet, in Feulenbaoh, aber mit Augsburg selbst 
ist er nicht in Berührung gekommen. Ich führe hier die bei Rietzier 
(vatikanische Akten N. 1010) unter dem 24. Mai 1328 angeführte Ordinatio 
Ulrich Wildes an: 1328. 24. Mai: Niclaus papa magistero Ulrico, 
lAbdovici prothonotario . . . Ulricus ist gewesen olim in subdiaconatus 
ordine constitutua parochialem ecclesiam Preccat (von alter Hand unter- 
geschrieben Frezzaf'y Pressat in der Oberpfalz ist gemeint, vgl. 1021. 1015) 
Batiaponensis dyocesia fuisti aaaecutus . . . multis annia retinens . . 
Deinde FcUkirchen et Ozzingen parochiales ecclesias dicte dyocesis 
assecutua, parochiali ecclesia Feulenlmch Auguatensia dyocesis coücUis 
. . . annis pluribus tenuisti . . parochialem ecclesiam Engebach Batis- 
ponensis dyocesis nactus . . praepositura sancti Stephani in Babenberch. 
Schon 1316. 11. Nov. ist Ulricus prothonotarius (n. 10). 1328. 28. Mai 
'Ulrico Waldonis geschrieben (n. 1021). 'Ulrich Wild von Pressat 
(vgl. 290, 1010, 1018) stirbt vor 1328. 28. August (n. 1074. 1841). 

^ 1335. ' Capellano fuo dilecto . . . Cunrado dbbati sancti vdalrici . . . 
(A. U. 5, I). 

^) Dazu vgl. folgende Urkunden [die Reihenfolge ist die der Er- 
scheinungen in dem Text der Schrillstücke] : Idll.RatanSt. Ulrich, S» 
(A. R. X. \ 6, 5): Synkope: gotef gnaden; ü: Ootzhufes; u, uo: tun kvnti 

34* 



522 Dritter Abscliiiitt. 276 

Am AnfaDg der Regierung Ludwigs schrieb man in seiner 
Kanzlei ziemlich rein bairisch, von schwäbischen Elementen 
war jedenfalls nichts zu spüren. Nun gingen die bairischen 
Elemente in die Augsburger Schrift- und lebende Sprache 
über; in dieser bildeten sich die späteren kaiserlichen Schreiber 
heran. Als sie in die Reichskanzlei eintraten^ konnten sie 
teils nach dem ihnen eigenen Mischdialekt schreiben, teils 
wurde derselbe durch Benutzung von Formularen, welche je 
nach dem Dialekt ihrer Verfasser bald bairisch, bald 
schwäbisch waren, um so mehr bairisch-schwäbisch. Man 
schrieb jetzt: ei und i für i\ au und ou, u für m; eu, iu für 
in , . . In dieser Mischsprache fanden die Augsburger Schreiber 
teils Wohlbekanntes, teils ihrer Tradition Fremdes. Als 

i%m; Umlaut: horent, fur^ darüber, für, mvle-, anl. k: kvnt, chomen; ausl. 
g: krieg; ai: taile, einemj faeit 2x., bede tail, ait, aide; au: auch-^ 
ae: ftaet^ erbaerre: ausl. (t) d: ait, aide; Inf. zegebenne; iu: aüiv, Lint- 
prlefter, lute; ä: Do, sonst a. — 1312 5. Juni; S? (A): u, uo: Tvn, gvtem, 
ZV, hvn, vmbfvchtz; ahl. k: kütj chomen; Umlaut: homt, hif, gehört, 
houen, hvner, gens, mSht (c.) ; Synkope : glegen, hSrnt, ze dorf ze veld^ 
gierten, gwalt, gelediget, entlSfet, gnffg; ü: bowt^ aufgeben, lithouf, auz; 
ph: pfütf 2jfenning; ai: haeligen Geilfef, geistlicJien, ainen, gelaisten; 
iu: laenten; ausl. k (g): fehtzik, tag; Infin. zemanennj zehaUenn; ki Do, 

— 14. Juni 1317: 'Wir.. . Burgerm aister', Ss (A.): Umlaut: Stet {%.), 
'cnl', ober; uo, u: Tun; anl. k: chunt, Chirch hof cJiain; Adverb, offenlich-, 
ai: gaestlichen, befchaidenhait, gaen, ain, gehaizzen; r: Friol; in: frivnt- 
i'chaft; Synkope: glegen; i: Reichen (n. pr.), £%n, tUes; ü: Bow; ausl. g 
(k): mak, dinch; ä: do, aubend; Flexion: -osten, — 8. Jan. 1317: Privat- 
leute, Sg (A): uo: Tun, fun, gütf; anl. k: chunt, verchauffen; Umlaut: 
homt, muften; ä: da, do, an, aubend; Sclilu88-s(z) : tc7a/(war); ai: baider; 
ü: vz, hou8, vf; Synkope: homt, glegen, glaeten, gnüg; ph: pfunt; konson. 
Synk. nit (== nicht); ausl. g (k) ledich, viertzich, zinfveüich. — 1317: 
Schiedsgerichtsspruch: S» (A): kifrauz (n. pr.), an; u, uo: Sun, 
Tun; Umlaut: ftetschriber, homt, lunen, fuln; ausl. k (g) : chriek, mak, 
gwaltich; anl. k: chunt; Synkope: gwefen lint, glegen, gwaltich; 
Flexionen: ztoischan, -Osten; ai: ainen, bed tail; (seh) /: gefworen; i 
fien (c), leib; ü: zaeunen, louter; Inf. (Ger.): ze habenn. — 1320. 12. Juli: 
JudicesCuriae (A): u, uo: Tun, chünt müt, kümpt; Umlaut: horent 
gehört, wurden, fuln, aelliv; iu: aelliv;i: miner, mein, fein, lin Schreiber, 
Apokope: ze Dorf, ze velde; ü: vf; ai: ani, aigen; Flexion: zwainzigoltem. 

— 31. Oct. 1320; Privatleute, Sj (A): uo: frn, genvg; 6: vor; anl. 



277 Gresamtverlauf. 523 

solches wurde von ihnen nicht en für iu^ zuweilen nur für 
Umlaut von ü und in lute (leute) geschrieben, mi für ü hielt 
man auch fem, dagegen ei für t war schon dem Augsburger 
nicht mehr so fremde dass er es nicht öfter verwendete, zumal 
die kaiserlichen Schriftstücke eine Unregelmässigkeit der Ver- 
wendung als erlaubt hinstellten. Auch hier werden Beispiele 
am besten die Stellung Augsburgs zu der kaiserlichen Kanzlei 
erläutern können: In der städtischen Kanzlei schrieb man in 
den Jahren von 1314 — 1330 im Durchschnitt: ä : a, au\ i : t, 
€i\ ü : u, ou, selten au] au: au; cdiai, selten ei; altes iu:iu, 
doch: lute, nun; Umlaut -m : u, selten aeu^ eu; anl. /> : /> und 
p: p ausl. ; anl. k : ch, k; ausl. g : ky di, ck^ später schon g; 
ph'.phj (Sß 'pf); ausl. d: t, später auch d; s, nicht schliessend: /; 
s, schliessend: z und s; u : u und v regellos. Synkope und 
Apokope tritt schon häufig auf, S^ schreibt z- B. 1314 schon; 
gingen, horrä^ gnvg. Superlativ : -ost; Komperativ : zuweilen -or. 



]i:kvntj Umlaut: horent; i: meiner, zUeUj mein, belibe, redlich; uivf, hvf, 
vf\ Q.i:aigen (gelaet), Maifter, hailigen; ausl. g (k) zwainzeg, zinfveüich; 
ph: phvnt; ä: abent — 1822. Kaiser (A). i: Zeiten, Riches, offenlich; u, 
uo: Bürger, Aufpürch, nv, (chnmt), vmh, zu, (vrchund), vns; iu: Stewer, 
getriwen, Dreutzehenhundert, Neunde^^: ü: auf; ausl. g: tach; Synkope: 
gnade; Flexion: zweintzigilten. — 1323. Afftermentag nach Oculi, 
Privatleute. Sg (A): Umlaut: burger, fvr, (ohaim), Ru/rben (c.) Ivlen, 
faelig. gaentzlich; i: meiner, meinen, belibe; uo, u: guter, mdt, gutem, 
ZV, Mvter; k anl.: chind, kloster, chainer, chomen; iu: frivnt; ai: ein, 
ohaim, befchaidenlvait, gaeftlichem; 3. plur. praes. ind: ße hatid; ü: vf; 
Flexion: ztvainzegolte^i. — 1325: Sio (A):uo, u: Tun, gütefn, abtun (inf.); 
k anl,: k-unt, verchauft, kriech; Umlaut: horent, Romifchen, für, entlofen, 
naehften; i: Riche, vreytag, drizig; phiphunt; a\: gelaet, baidiv, ü: uf: a: an, 
an: iu: baidiv, hlt; Flexion: Magdalenu7i, -ästen; ausl. g: kriech, tach; 
inl. b: hochgelobten. — 1330. 11. März: Privatleute, Sg (A): ai: 
Gae etlichen; anl. k: chrieg; ä: Swaulmul, j2kr, da; ausl. s: loaz (war); 
ü: Gotzhus; ausl. g: wiüeclich; uo: t^n; Umlaut: vnaerm, troster, fiir. 
— 25. April. Kaiser, Se (A): Synkope: Gots gnaden; Umlaut: 
Romischer, gewohlichen, lullest; ai: Cheyfer, Gemainlichen, gefaii; i: 
ziten, Richs, Dreizzigeftim; iu: Laeute, Stwr; au: och; k: Do; Flexion: 
im (d.), estim (Superl.) — Kaiser (Landfriedensurkunde), S9 (A): 
Synkope: gotes gnaden; 1: zeiten, riches, ylen, sin; Umlaut: moht (c); 
uo: tven: ä: stand, gat, stau, han; ai: hayligen, säet; i: byschof; iu: ge- 



524 Dritter Abschnitt. 278 

Aus den augeführten Beweisstellen, welche im Einzelnen 
für sich sprechen mögen, hebt sich mit Grewissheit Folgendes 
heraus : 

1. im zweiten, dritten und vierten Jahrzehnt 
besteht in Augsburg kein Widerstand gegen die durch 
die bairische Schreibweise aufgenötigten Neuerungen. 
Diphthongierung findet für t und ü und iu Ausdruck in 
der Schrift, pf fär ph ist schon bekannt und wird verwendet. 

2. Die Schreibung der angenommenen Umwandlungen 
war keinem Gesetz unterworfen. Dagegen empfahl es sich 

3. in Schriftstücken an die kaiserliche Kanzlei, d. h. 
in Vorlagen, welche in der städtischen Kanzlei aus- 
gearbeitet wurden, möglichst sich der Orthographie der- 
jenigen der kaiserlichen Kanzlei zu nähern. 

4. Die Orthographie der kaiserlichen Kanzlei 
aber war selbst keine durchaus geregelte: Bis 
Anfang der zwanziger Jahre unverkennbar bairisch, beginnt 
sie nach diesem Datum sich mit schwäbischer Orthographie 

triwen, Unten , neun, iement; ü: uflatif; k anl.: chrais, chnecht, chumpt; 
Flexion: merorj notdurftigost, tHulichost. — ai: hayligen Gaeftes . . . 
ä: Da, Avnl'org, jär; i: frytag, — 29. Sept. Privatleute, S^: 
uo: Thnj mht; k anl.: kont, vercJiauft, chrieg; Umlaut: horentj Tohfern, 
vnfer, hevfern; iu: Jievfern, geziug-, ü: vz; 9.1: ay gen. — 1382. Kaiser 
(Berl. Staatsarchiv 311). Synkope: gottes genaden, Edeln; ai: keifer; k 
anl.: keifer, kunt; i: ziten, Ricks, Beichs, ßneti; uo: thn, hunt, zut 
küngen; Umlaut: gantzelichen, vrchivnde, gehurt, ffivnften; iu: getrewen, 
div, drivzehen; au: ochf frowen-, h: rechte, nicht; Flexion: drizzigiltem, 
liebi, anfehent, horent, — 1346. Si?: a; i; u; Teufner, sonst iu, iv\ ai; 
d ausl.: t. — '1346. Si?: 0; *,* u; iw- Umlaut; ai\ Superlativ: -ften; 
Laugnun. — 1347. Kaiser (B. Staatsarchiv): i: ei, ey, i; ei für ai; ev für iu ; 
kein Umlaut: anlautend b = p; Flexionssilbe: -in; z: zc, cz. — 1347. 
Kaiser (B. Staatsarchiv): i: ei; auGiru; ai: ai; kein Umlaut; p für anl. h 

— 1347. Kaiser (B. Staatsarchiv): i; u; kein Umlaut; zc f ür 2r. — 1347. 
Domkapitel: i:i; u; ai :ai; -ften. — 1347. Si?: Stadt: a; i : i; ai : ai; 
u und u; -ost, — Städte, S17: i, u, cz. — S?: a: au und a; i: ey, i; 
ü: w; ai: ai. — ä: au; i: i; ü: i^j iu: aeu, u. — Si?: zu; do; y liir t; 
u und iu für iu; 'ften: €3 für z. — Kaiser (B. Staatsarchiv): i:ei; ai: 
ei; iu, u: aü. — Domk: a: au; i: i; ü: ou, u; ze iiabend vnd ze niezze)id, 

— Stadt, S17: i: ei, i, u: u; ai: ai, — Stadt, Si?: ä: a; 1: i; 11: wJ 



279 Gesamt verlauf . 525 

zu mischen. Die Folgen sind die Passungen der zahl- 
reichen kaiserlichen Urkunden der zwanziger Jahre, welche 
in der Behandlung namentlich der Diphthonge die ältere 
schwäbische Stufe 2, w, in (m) zeigen, immer aber neben 
den bairisch-österreichischen Kennzeichen. 

5. Nur in der Behandlung des Buchstaben u 
scheint eine durchaus kanzleiordnungsmässig festge- 
setzte Norm zu bestehen: Von Anfang der Regierung 
Ludwigs an wird inlautendes (vokalisches) u nur mit u 



iu: iu und w; ai: ai, ei. — ebenso: Si?; kein Umlaut; Nevn. — Si?: 
a: a; i: i; u: i«; u für iu; Nim\ au für Umlaut von au (ou); -Üen; kumpt 

— S.i?: ä: äj i: i; u: «; ai, ei für ai: ou für au; Umlaut von ou: aü. 

— Si?: ou und u für ü; au für au; -osten, — 1345 — 1349: bischöflich: 
a: au; i: i, y; ai : ai; ü: u; iu: Nunden, sonst iu; Superl. : -Jlen. — 
1349. Dom: ä: au; i: i; ü: u; iu: iu; ai: ai, ay; au: au, a; Superl.: 
"Oft — 1350. Stadt: Si?: aün; i:i; u:m; ai für ei; «, iu für iu; ou>chy 
sonst au für au; pf; often. — Si?: i; y und i; ü: ü; ai: ei, ai. — 1351. 
Si?: ä: a; i: i; u: u; iu, u für iu; ei, ai für ai; -oft; ch, k; ausl. jp. — 
Si?: ä: aw; i: y, i; ü: ow, ti; iu: w, iw. — Sj?: ä: au; i: ey, i; bowt, 
sonst t« für ii. — 1352. Si?: ä: a; i: i; ü: w; ai: ai; au: aw. — Si?: aw 
für ä. — Sj?: ä: a; i: i, ey; ü: ot*; au: au; ei: ai. — Si?: a, aw f ür ä; 
n: w; uf. — Si? : ä: aw; i: y; ü: &; au: aw; ei: ai. — 1354. Si? : ü: ou, u. 

— 1355. Si?: a: aw; i: i; ü: w. — Si?: ä: aw; i: ei. — Si?; ä: aw, a; 
i: i; ü: ow; iu: aew; ze dorff. — 1357. Si?: ä: awn, sonst a; i: y, i, ei; bowt, 
sonst ü für ü. — 1359. ä: aü, a; i: y; ü: &; ei: ai, ay, ei; -Üen; ae, 
e: ^. — 1359. bisch.: ä: aw; i: ei; ü: w; au: ou. — 1362. Si?: i: ei; 
ü: Ä; ei: ai; iu: iw, w. — 1365. Si?: ä: awn, a; i: i, ei, y; ü: w; iu: iw, w; ai: 
ai, ay; -oltem; au: aw. — 1366. St. Stephan: a: a; i: i, ei, y; ü: w; 
iu: iw, aew; ausl. cfc. — St. Ulrich: ä: aw; i: ei; ü: Äaw8, w; ei: ai; 
iu: aew; |)Ä. — Si«: ü: ä/^, /laws; ei: ei, ay; iu: w. — Si?: ä: a; i: i; 
ü: w; iu: ew; ph; -ift. — Sig: ä: aw, a: i: y; ü: v; ei: ai; fcÄwf, Awapwr^. 

— 1367. Sie: i: ^; u: &/", häufen. — Si?: ä: aw; i: i; ü: ü; t: ff. — 
bisch.: ä: aww; ü: hus, üf. — Sie: ä: au; i: ei, i; ü; w; iu: iw, w. — 
Sie: ä: aw; i: i, y; ü: ü; iu: iw, w; -o/lJcn. — 1368. Sie: ä: aw, a; i: i, 
ei; u: w; ei nur: ei; owcA; kein Umlaut; ü; uf, vff. — 1372. Sie: ä: aw, 
on; i: ei, ü: aw; ei: ai, ei; au: aw; iu: iw, w; kein Umlaut; zu für2:e; 
-often; dits. — Die weiteren Urkunden genau ebenso: ä: (m ==* ane; i: 
ei; ei: ei; ze: zu; kein Umlaut; 62if2:; alles das sind Eigenheiten der 
gleichzeitigen kaiserlichen Schriftstücke. 



526 Dritter Abschnitt. 280 

gegeben^ an- und auslautendes (vokalisches) u mit v^ 
konsonantisch ist v und n verwendet. 

6. Eine gleiche Regelmässigkeit in der Schreibung 
von u und v zeigen in unserer Zeit nur klerikale Ur- 
kunden von St. Katharina und einige städtische ganz 
vereinzelt; 

7. es lassen sich Gründe für die Mischung der schwä- 
bischen und bairischen Schreibweise in den kaiserlichen 
Urkunden aufführen: Wenn die nicht rein bairisch ge- 
schriebenen Urkunden schwäbische Bestandteile z. B. i . . . 
enthalten, so lassen sie diese regelmässig in dem Anfange 
des Schriftstückes erscheinen. So steht fast immer: siten^ 
Riches einem folgenden mein, auch zeiteiu Reiches selbst 
gegenüber, ziten, i?y*cÄ«x gehört der Eingangsformel 
an. Gerade diese wird aber am ehesten einem 
Muster entstammen. Gelegenheit zur Anlage neuer 
Muster war im Verlaufe der Regierung Ludwigs seine 
Krönung zum Kaiser 1328. 

Die Durchsetzung einerseits der bairischen Kanzleisprache 
mit schwäbischen Elementen und die immerwährende Rück- 
wirkung der kaiserlichen Orthographie auf die augsburgische 
andererseits kommen am auffallendsten in der Periode von 
1331 — 1335 zum Ausdruck. Die kaiserlichen Urkunden zeigen 
jetzt mehr als je Abweichung von den bairischen Dialektformen 
nach den schwäbischen hin, und die augsburgischen Kanzlei- 
beamten schreiben unter dem Eindruck dieser ihnen nahe- 
stehenden Schreibweise in der augsburgischen 'Kanzleispräche 
schlechthin". Die Diphthonge verschwinden fast ganz. — Mit 
dem Jahre 1336 wird die persönliche Verbindung Augs- 
burgs mit der kaiserlichen Kanzlei von neuem eine 
engere. Bischof Heinrich beschäftigt, nachdem er Nach- 
folger seines Bruders Ulrich und Kanzler geworden, nach- 
weislich einen Schreiber in der kaiserlichen Kanzlei und zu- 
gleich in Schreibangelegenheiten seines Bistums. Von 1338? 
— 1340 fungiert dieser Beamte, welcher allen Anzeichen nach 
ein Baier ist, als Schreiber kaiserlicher und bischöflicher Ur- 



281 Gesamtverlauf. 527 

künden an die Stadt und ihre Bürger. Durch ihn nimmt die 
städtische Kanzlei die schon länger in den kaiserlichen Ur'- 
künden sich ausbreitende Schreibweise des Index -e als 1 an 
(vgl. die Urkunden des Staatsarchivs und die Belege bei &), 
— Der Einfluss ist ein vorübergehender; man kann zwar für 
die ganze Zeit Ulrich Riederers bis 1345 nicht sagen, dass 
die Orthographie und der Lautstand der Urkunden zu einenj 
durchweg schwäbischen zurückgekehrt ist, denn die bairischeu 
Bestandteile tauchen hin und wieder auf, aber einen Einfluss 
etwa von Urkunde auf Urkunde kann ich aus dem mir verf- 
liegenden handschriftlichen Material nicht feststellen. Zwei 
Bestandteile augsburgischen Sprachgutes hat die 
kaiserliche Orthographie aus den städtischen Urr 
künden in dieser Periode nie zu verdrängen vermocht, 
au für a, und die Superlativendung -ost. Selbst die von 
den städtischen Beamten angefertigten Vorurkunden an die 
kaiserliche Kanzlei tragen zu dieser Zeit beide Eigenheiten; 
die kaiserlichen Urkunden haben die Endung -ost nie gehabt, 
selbst nicht in den Fällen, wo die Autorschaft eines schwär 
bischen Schreibers wahrscheinlich ist; die Schriftstücke, 
welche -ost haben, sind sammt und sonders Vorlagen 
der städtischen Kanzlei. Ich kann dies mit Bestimmtheit 
fiir die von mir eingesehenen archivalischen Quellen behaupten. 
Ich lasse auch hier wieder einige Belege folgen: 

1336. Kaiser: Synkope : gnaden ; Umlaut : Romfcher^ über ; 
ai: keyfevj gemain, heizzen] i: zitten, Ricks, ofmlichen] ui: lut; 
uo, u: gvten, kumht\ i^h.: pfenning, pfunt, — 1336. bisch.: Wir 
Ulrich Bifchof. . . Kantzier: i: ReycliZj freytagz, ValenteinSf 
offenlich\ uo, u: tou, kiint, vrkimde\ ü: vf, Gotzhiis] ai: befchaiden, 
gewonhait\ ii: havt, auhentj Ofteranbent, brauM, offenbauren, (ge-r 
hebt), do\ ph: pfenntgy plienning] Schluss-s: afo, ez\ Flexion: 
Driztgoften: Gerund.: zehaUen vnd ze Niezzen. 1336. Privatr 
leute, Sjg: uo: Smi, Tun, mutj guter, gutem, gnug\ kanl. : kumt] 
Umlaut: hörent. Stet (gen.); Gerund.: ze nieffen; ausl. g (k); 
ewiclich', ph: pfunt., empfangen \ ä: do. 

Das Jahr 1346 kann den Anfang einer weiteren Epoche 



528 Dritter Abschnitt. 282 

der Augsburger Kanzleisprache bezeichnen. Nikolaus 
Bageii; S)77 übernimmt die Leitung der Stadtkanzlei. Seine 
Thätigkeit in sprachlicher und organisatorischer Hinsicht ist im 
Vorangehenden schon häufig genug hervorgehoben worden ; ich 
kann mich daher auf eine kurze Zusammenfassung beschränken. 
Die Anfangszeit Hagens fällt mit den letzten Kegienings- 
jahren Ludwigs zusammen. Ob S^, unter dem Einfluss der 
kaiserlichen Kanzlei in diesen zwei Jahren 1346 und 1347 
gestanden, ist nicht gewiss. Bedeutsam aber ist es, dass er 
gerade in dieser Zeit kein au für d schreibt, häufiger schon 
die Superlativendung -ost durch -st ersetzt. Dieses letztere 
Moment abgerechnet ist seine Schreibweise die ^Kanzleisprache 
schlechthin^ und zwar die der älteren Zeit: a für a, i für «, 
u für w, ai für ai, iu, iv für iu, -ost und -st. Von den schon 
zahlreich einlaufenden Urkunden König Karls scheint er für 
seine Orthographie keine Notiz genonmien zu haben; denn 
äiese zeigen einheitlich folgenden Lautstand 1346 — 1347: 
^, ei und i für e; uff\ ev für iu; ei für cd] keinen Umlaut; 
Flexion: -m; zc, cz für z] p anlautend für b. — 1348 geht 
Sj- zu der Schreibweise über, welche im Laufe der Jahre 
einen breiten Platz gewonnen hatte: er schreibt: au und a für 
a; et/f i für t\ u, ou für w; ai für ai; w, aeu, ui fiir iu, -oH 
und 'St. Ich kann diesem merkbaren Umschlag keine andere 
Ursache zu Gnmde legen, als den Umstand, dass in den Jahren 
von 1347 — 1351 die Stadt in sehr nahen und häufigen 
diplomatischen Verkehr mit dem Domkapitel tritt, und 
dessen Schriftstücke eben den vorher angeführten Lautstand 
zeigen, neben einem mit der städtischen Kanzlei gemeinsamen 
Formelschatz. — Zugleich findet zeitweilige Anlehnung 
an die kaiserlichen Urkunden statt in den Jahren von 
1350 — 1355, eine mehr geregelte von 1355 bis zum Schlüsse 
unserer Periode. Und zwar beginnt S^, von 1355 an durchaus 
u für ü zu schreiben, zuweilen ou für cm, öfter ei för i neben 
i eingestreut; letzteres wird in den sechziger Jahren mit 
Vorliebe durch y ersetzt. 1367 drängt sich von den kaiser- 
lichen Urkunden her die Konsonanten Verdoppelung : tt und ß 



283 Gesamtverlauf. 529 

ein. Dagegen hält S^, an dem ai für ai, und an der Be- 
zeichnung des Umlauts fest. In ei für ai und der Nichtbe- 
zeichnung des Umlauts bestehen die wesentlichsten Erkennungs- 
zeichen der Urkunden Kaiser Karls: es sind mitteldeutsche 
Bestandteile. Merklich abweichend von der Schreibweise des 
Meisters schrieb S^^ schon als Gehilfe 1366: u und at« für ö; 
ei und ay für ai. 1367 zwar: au für a; i, t/ für t; u für m; 
ui, u für ui\ '08t'^ aber seitdem er 1369 (1370?) anscheinend 
die Leitung der Geschäfte der Kanzlei in die Hand genommen, 
bedient er sich in einer Urkunde des Rats folgender Ortho- 
graphie: au, a für a; i, ei für ^; u für w; ei selten m für ai; 
€u für au; zu für ze\ keine Umlautsbezeichnung; vjf. Wenn 
ich auch in diesem Lautstande noch nicht eine Anlehnung an 
die Orthographie der kaiserlichen Urkunden erblicken möchte, 
weil Sj^ als Gehilfe schon vor 1346 ähnlich geschrieben hat, 
so giebt sich ein Nachahmungsbestreben doch unverkennbar 
in den folgenden Schriftstücken von S^^ kund, besonders in 
der ständigen Nichtbezeichnung des Umlauts, darin, dass zu 
das frühere ze fast vollständig verdrängt und endlich in den 
zeitweiligen ouch und on für dne. Auch diu gehört der augs- 
burgischen Kanzleisprache nicht an. — Eine Epoche für sich 
ist die Zeit von 1346 an auch deswegen zu nennen, weil von 
nun an in der Behandlung der Orthographie der internen 
Sclireiberzeugnisse eine vollständige Angleichung an 
die Kanzleisprache der städtischen Urkunden erstrebt 
und durchgeführt wird. 

Der Gesamtverlauf der schriftsprachlichen Entwicklung 
in den Kanzleierzeugnissen Augsburgs ist in kurzen Worten 
mithin folgender: Der erste Schreiber schrieb nach der ihm 
gelehrten Tradition. Die Tradition zeigt in der Behandlung 
des Vokalismus keine Abweichung von der gemeinmittelhoch- 
deutschen; denn ai für ei gehört nicht den ersten deutschen 
Schreibproben an, sondern ist in dem Umfange, in dem es 
auftritt, ein Erzeugnis späterer phonetischer Bemühungen. Der 
Konsonantismus erscheint als Repräsentant der Mundart, in- 
sofern als die gewählten Zeichen, durch ihre wechselseitige 



530 Dritter Abschnitt. 284 

Vertauschung die Eigenart der Mundart kennzeichnen. Die 
Behandlung der Flexionen lässt gleichfalls die Mundart durch- 
blicken. — Bald nachdem das diplomatische Leben in Augsburg 
ein regeres geworden war, machen sich drei Paktoren geltend, 
welche mit wechselndem Erfolge den alten Bau augreifen und 
ihn modifizieren zu dem Stande, als den wir ihn 1374 ver- 
lassen. Zuerst beschenkt die Mundart den Zeichenschatz der 
Augsburger Kanzleisprache mit einem Zuwachs : ai für ei und 
au für cu (== altem Diphthong au) verdrängen unläugbar die 
ererbten ei und ou. Noch während des Kampfes erfolgt ein 
zweiter Angriff, jetzt von aussen her. Die geschriebene Sprache, 
mit allen Bedingungen einer mustergültigen, weil an den 
massgebenden Orten des Reiches gebrauchten, Form ausge- 
rüstet, dringt noch im 13. Jh. über die Mauern der Stadt, 
geführt von einem Führer (Sg), dessen äussere und innere 
Vorzüge den Eindringling nicht so kurz abweisen lassen. Als 
der Fremde sich dazu anlässt, Manches sowohl aus dem ihm 
aufgenötigten Vorrat in seine Erzeugnisse aufzunehmen, als 
auch besonders den heimischen Sonderheiten eine deutlichere 
Form zu verleihen, da scheint der Sieg fast gesichert. 
Dazu verbreiten unterthänige Kräfte, die Kanzleigehilfen, 
die neuen Erscheinungen, und fremde nebenher wirkende 
Schreibherde (klerikale) halten sie am selben Orte fest^ — 
Noch ist eine Bedingung nicht erfüllt, um den jungen Er- 
werbungen, die sich mittlerweile von massgebenden Kreisen 
gepflegt eindringlich zur Annahme empfahlen, dauernd zum 
Siege zu verhelfen. Sie waren noch nicht zum lebendigen 



* Im allgemeinen kann der augenblickliche doktrinäre Einfluss 
der klerikalen Schreibherde gerade zu dieser Zeit, d. h. im 13. Jh., in 
Augsburg kein so bedeutender gewesen sein, wenn wir einer Nachricht 
der Annales Augustani minores M. G. X 9 in: Städte-Chroniken IV, 
XXXVI trauen dürfen, welche uns melden, dass sich im 13. Jh. der 
augsburgische Klerus von Zeitgenossen einen Tadel der Nachlässigkeit 
zugezogen habe, weil er zu wenig seinen Vorgängern in wissenschaftlicher 
Thätigkeit nacheifere: 'välde negligens est clerus hujus ecclesiae . . . 
predecessorum vestigio . . . , qui iisque modo satis eleganter et disetie 
scripserunf. 



285 Gesamtverlauf. 531 

Gute geworden. Das war die Aufgabe des dritten Faktors, 
einer durch Einflüsse fremder Art von der Volksmundart 
entfernten Sprache. Diese ^Gesellschaftssprache^ nahm sich 
die K!anzleisprache zur Grundlage, versorgte diese auch aus 
sich heraus und erzeugte eine Mischung, zum grösseren Teile 
aus fremden Bestandteilen, zum kleineren Teile aus Schöpfungen 
der Mundart bestehend. Die geschriebene Sprache der Ur- 
kunden war jetzt vornehmlich Organ der Gebildeten der Stadt 
und als solches gezwungen, fremden graphischen Einflüssen, 
welche von massgebender Stelle kommen, konsequent nachzu- 
geben. Sie that das, ohne dabei ihrer geschriebenen und ge- 
sprochenen Sprache jede mundartliche Färbung zu nehmen. 
Zuletzt also bewies die geschriebene Sprache der Reichs- 
kanzlei noch einmal ihre Macht an den Erzeugnissen der 
Augsburger Stadtkanzlei. Keineswegs aber haben wir uns 
diese Macht als eine schon damals ein für allemal normali- 
sierende zu denken. 



Berichtigungen und Znsätze: 



S. 6 (251) Anm. 1: Weiteres zur Methode gewährt Scheel in: *Zur 
Geschichte der Pommerschen Kanzleisprache im 16. Jh.' (Jahr- 
buch des Yer. f. niederdeutsche Sprachforschung XX. 1895.) 



8. 69 (315) Anm. 1 
S. 69 (315) Anm. 2 
S. 77 (323) Anm. 1 
S. 79 (323) Anm. 1 
S. .83 (329) Anm. 2 
S, 85 (331) Anm. 2 
S. 90 (336) Anm. 3 
S. 94 (340) Anm. 2 
S. 95 (341) Anm. 4 



Weinhold, mhd. Gr. 



» 



n 



n 



n 



n 



r 



n 



fi 



r) 



V 



» 



n 



n 



V) 



>j 



§29. 
§ 29. 
§ 20. 
§394. 
§ Ö8. 
§ 88. 
§ 3Ö4. 
§89. 
§ B94. 



S. 226 (472) Anm. 1 und 2: Wein hold, mhd. Gr. § 203. 
S. 228 (474) Anm. 1 : „ „ „ § 206. 

S. 257 — 271 als Seitenüberschrift: Gesamtverlauf. 



Julius Hoffory 

geb. am 9. Februar 1855 zu Aarhus in Dänemark 
gest. am 12. April 1897 zu Westend bei Berlin. 



Der gegenwärtige Band der Acta G-^msniea ist der 
letzte, der noch mit dem Namen ihres B^ränders Jblins 
Hoffory erseheinen darf. Als sich um' ihn yornnn bald zehn 
Jahren in Berlin ein Kreis von Schülern und* Ffetmdön äu 
sammeln begann, war er es, der unsere Sammlung ins Leben 
rief, ihr den Namen gab und die ersten Mitarbeiter stallte. 
Auf die wissensohafthohen Arbeite», welche seiner Leitung 
ihre Entstehung verdankten, war es vor AU^m abgesehen. 
Leider ist wenig davon verwirklicht worden. Die Ufater- 
suchungen über die Lokasenna, über den Ljöpah&ttr, über 
die altnordische Sprache im Dienste des Chmtentumsy über 
das Verbum reflexivam* führen uns grade noch in die Wferk- 
stätte ein, deren Mittelpunkt er war. Als dann seihemf Schaffen 
so früh ein Ziel gesteckt und er lebend sohom der Wissen- 
schaft und den Freunden entrückt wurd^, haben ^ wir dks 
Unternehmen fortgeführt und wollte es weiter* thun; nachdem 
sich gezeigt hat, dass es dem gelehrten Betriebe ntltzlich zu 
sein vermag. 

Hofforys Entwicklung hat zwei Stletdien durchlebt, in 
seiner alten und in seiner neuen Heima*, das erntkr enger 
umgrenzt aber sicher in seinen Zielen, da^ amd^c sich- aus- 
weitend zu neuem Suchen und Werden: Abw beide^ bleiben 

durch ein fortwirkendes Band verknüpft. 

I* 



II 

In einem jüüändischen Städtchen geboren, führte Hoffory 
sich väterlicherseits auf ungarische Voreltern zurück. Eür 
wurde früh verwaist, aber von einem treuen Vormund ver- 
ständnisvoll geleitet. Siebzehnjährig verliess er 1872 das 
Gymnasium seiner Vaterstadt, um auf der Landesuniversität 
sich für eine gelehrte Laufbahn vorzubereiten. Die Sprach- 
wissenschaft und die formale nordische Philologie, Kopen- 
hagens alter Ruhm, zogen ihn besonders an. Hier hatte 
einst Rask beide Wissenschaften zugleich begründet, hier 
nach ihm Lyngby, der die Eunen und die lebenden Dialekte 
herbeizog, aber auch das westgermanische vokalische Aus- 
lautsgesetz entdeckte, die grammatischen Studien in Blüte er- 
halten. Hier vertrat unter Hofforys Lehrern Grislason eine 
auf das genaueste Studium der ältesten nordischen Hand- 
schriften begründete gi*ammatische Methode, hier führte ihn 
Thomson in die Sprachwissenschaft ein und eröffnete für die 
Lautphysiologie weitere Gesichtspunkte. Hier leitete ihn 
neben dem Sanskritisten Westergaard vor Allem Ludwig 
Wimmer, den er immer als seinen eigentlichen Lehrer be- 
trachtete. In ihrer Schule hat Hoffory die minutiöse Fein- 
heit und Sicherheit der grammatischen Kenntnisse erreicht, 
von denen einige sein^ frühem Rezensionen, am zusammen- 
fassendsten seine 1883 erschienenen ^Consonantstudier' Zeugnis 
ablegen. Wenn er sie gleich auch in den Dienst der Laut- 
physiologie stellte, so kam ihm dabei die fein und mannig- 
faltig nuanzirte Orthographie der ältesten nordischen Hand- 
schriften ebenso wie seine Dialektkunde sehr zu statten. 
Seine Erstlingsschrift, die phonetischen Streitfragen (1876), 
in demselben Bande der Kuhnschen Zeitschrift veröffentlicht 
wie die Entdeckung seines Freundes Vemer, suchen Brückes 
strenges System in einigen wesentlichen Punkten zu ergänzen. 
Sie sind mit den zunächst sich anschliessenden Artikeln vielleicht 
Hofforys eingreifendste Abhandlungen geblieben, welche den 
Beiz und die Eigenart seüier Begabung am meisten enthüllen. 
Die Feinheit der akustischen Auffassung und der mechanischen 
Analyse, die Kunst des Scheidens und Isolirens, der systematische 



in 

Zug, der immer auf das Organische und Gesetzmässige achtet, 
wirken mit der anschaulichen Darstellung, dem lebendigen, 
wenn auch etwas abgezirkelten Ton, der fein zugespitzten 
Polemik aufs Glücklichste zusammen. Den Abschluss dieser 
Aufsätze, die zu den besten ihrer Disziplin gehören, bildet 
die 1884 in Berlin entstandene Streitschrift gegen Sievers, 
mit der er einer drohenden Verwirrung des Systems zu steuern 
suchte. Daneben treten während der Kopenhagener Periode 
andere Richtungen noch nicht hervor. Zu philologischer 
Wort- und Textkritik finden sich nur vereinzelte Ansätze. 
In das Innere des germanischen Volkstums und der 
germanischen Poesie hat ihn auch Svend Grundtvig noch nicht 
gezogen. Holberg wird gelegentlich zitiert. 

Berlin, wohin er 1878 zimächst ohne dauernde Absichten 
übersiedelte, sollte ihm bald zur neuen Heimat werden. Die 
politische Entfremdung zwischen Deutschland und seinem 
Vaterlande, die er mit durchlebte, hat er schmerzlich empfunden, 
aber von der geistigen Zusammengehörigkeit beider Länder 
war er überzeugt, als er zu uns kam. Ein Kreis gleich- 
strebender Freunde, Lehrer die ihm sofort einen neuen Impuls 
zu geben vermochten, das Gewahrwerden eines zukunftsichern 
Emporstrebens, die künstlerische und politische Grossstadtluft 
die er kostete, liessen den Uebergang rasch sich vollziehen. 
Es folgen einige Jahre des Abschlusses älterer Arbeiten und 
neuer Vorbereitung. Seine grammatischen Studien, denen er 
alsbald die metrischen zugesellte, haben keine wesentliche 
Umbildung mehr erfahren. Die grossen Anregungen, die hier von 
Scherer ausgegangen waren, hatte er schon auf litterarischem 
Wege bewältigt und in den neu auftauchenden Fragen blieb 
er vielleicht etwas zu sehr von der speziell nordischen Grund- 
lage beeinflusst, an der er mit Zähigkeit festhielt. Aber 
Scherers sonstige universale und auf das Ganze gerichtete 
Thätigkeit, einen Jeden mitziehend und fördernd der sich 
ihm näherte, sein moderner Sinn, die lebendige Wechsel- 
wirkung, welche er zwischen der Wissenschaft und dem geistigen 
Leben der Gegenwart herstellte^, haben auch an Hofifory 



IV 

I 

ihre Wirkung bewährt. Er wählte sich die Aufgabe einer 
geistigen Vermittelung zwischen den beiden Nationen, denen 
er angehörte. Hatte er selbst in Deutschland neue Exaft 
gewonnen, so suchte er nun die wirksamsten Faktoren seiner 
alten Heimat in der neuen zur Anerkennung zu bringen. Seine 
ersten Bemühungen galten Holberg, dem grossen Charakter- und 
Sittenschilderer, dessen Komödien er seit 1885 in der altem 
deutschen Bearbeitung mit Schienther neu herausgab. Seine 
1887 erschienene litterarische Einleitung zeigt, wie sehr er 
auch auf diesem Gebiete seine Eigenart festhielt. Was ihn 
am meisten interessierte, was er besonders im Hinblick auf 
MoUöre eingehend erörterte, ist die künstlerische Mechanik. 
Die sonstigen Aufgaben : die Rekonstruktion des litterarischen 
Hintergrundes und der Zeitverhältnisse, die den Dichter be- 
günstigten oder hemmten, das Erfassen seiner Individualität, 
selbst die Analyse der künstlerischen Form und Ausdrucks- 
mittel, grade bei Holberg so verlockend, haben Hoffory 
scheinbar nicht gereizt. Seine Vorliebe für die poetische 
Mechanik oder 'empirische Poetik' hat er auch sonst bekundet. 
Der zweite nordische Autor dem er sich widmete, war 
Ibsen, dessen erster zwar wenig hervortretender, aber sehr 
agitatorischer Anwalt in Deutschland er wurde. Mochte das 
z. Th. Hochmoderne der Stoffe, mochte selbst das Pathologische 
derselben ihn sympathischer als Andere berühren: das Ent- 
scheidende blieb ihm doch die grosse auf dem Wesen der echten 
Kunst beruhende Technik des Dichters, die als ein rechtes 
Gegenbild zur alten rhetorischen Dramatik für die Gegenwart 
zu neuer Wirkung berufen erschien. So konnte Hoffory seinen 
grossen nordischen Landsleuten unter uns ein höheres Ansehen 
erkämpfen, als es ihm daheim möglich gewesen wäre. 

Auf germanistischem Gebiete beruhte die letzte grosse 
Förderung, welche Hoffory erlebte, auf dem Verhältnis zu 
Müllenhoff. Als er sich in Berlin für Nordisch zu habilitieren 
gedachte, was 1883 auch geschah, konnte Müllenhoff sich 
anfangs wohl nicht ganz darin finden. Er war zu fest da- 
von überzeugt, dass das Nordische unter uns keine separierte. 



sondern eine vom Gesammtgermanischen ausgehende Be- 
handlung erheische. Aber sein Vertrauen zu Hoflforys wissen- 
schaftlicher Persönlichkeit hat neben Scherers ebnendem 
Eingreifen alle Hindernisse beseitigt, so dass Hoflfory dem 
Meister bald wie ein tüchtiger Gehülfe zur Seite stand. Da- 
mals als Müllenhoff mit seiner tiefen, eindringenden Kenntnis 
wie von hoher Warte aus zum ersten Mal umfassend die 
Stellung der Edda innerhalb der germanischen Poesie klar 
legte und das oft misshandelte, nie ganz verstandene wert- 
vollste Gedicht unserer ganzen mythologischen Ueberlieferung 
wie neu vor Augen stellte, wurde auch in Hoffory lebendig, 
was wissenschaftliche Phantasie und Methode im Grossen zu 
leisten vermag. Er erkannte freudig an, dass seit Snorres 
Tagen Keiner die Ueberlieferung so wie Müllenhoff verstanden 
und was er bisher nie gethan, geschah unter MüUenhoffs Ein- 
fluss: unter Verleugnung seiner alten sicher fundierten 
Eigenart sucht er nach dem Tode des Meisters auch seiner- 
seits im grossen Stil rekonstruierende Philologie zu treiben. 
Ich glaube zwar nicht, dass ihm diese Versuche schon ge- 
glückt sind, glaube nicht an seinen Hoenir und seinen 
germanischen Himmelsgott, meine überhaupt, dass sich in 
seinen früheren Abhandlungen nicht annähernd so viel 
methodisch Unsicheres findet als in diesen eddischen Studien, — 
aber für ihn selbst bleiben sie ein ehrendes Zeugnis, wie 
sehr er den grossen Problemen nachzustreben bereit war. 
Ob er auch hier mit neuer Entsagung und Schulung zu 
bleibendem Abschluss gelangt wäre, — wer vermag es zu 
sagen. Das glückliche Apercu, mit dem er zwei dunkle 
Strophen der Vgluspä erklärte, wichtige Andeutungen über 
die Chronologie der eddischen Gedichte und manche treffende 
Bemerkung durften weitere Hoffnung erwecken. Nun ist 
sein feines, vielseitiges, von hohen und lebendigen Zielen 
erfülltes Wirken allzufrüh beendet. 

Strassburg, Oktober 1898. 

B. Hennixig. 



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